A. Beutel: Der "fromme Laie" Justus Möser

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Titel
Der "fromme Laie" Justus Möser. Funktionale Religionstheorie im Zeitalter der Aufklärung


Autor(en)
Beutel, Albrecht
Erschienen
Tübingen 2020: Mohr Siebeck
Anzahl Seiten
236 S.
Preis
€ 19,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Holger Böning, Deutsche Presseforschung, Universität Bremen

Die Möser-Festvorträge, mit denen Osnabrück und speziell die Justus-Möser-Gesellschaft jährlich in ihrem Rathaus des bedeutenden Staatsmanns, Philosophens und Publizistens gedenkt, waren für die Vortragenden schon mehrfach Anlass, sich über einen Vortrag hinaus von der überaus vielseitigen historischen Persönlichkeit zu einer umfangreicheren Publikation anregen zu lassen. So erging es offenbar auch dem Münsteraner Theologen und Kirchenhistoriker mit der hier vorliegenden Studie, die sich mit dem Religionsverständnis Justus Mösers auseinandersetzt, hat der Osnabrücker sich doch mit bedeutenden Beiträgen an der Debatte der Aufklärer über die Bedeutung der Religion für das gesellschaftliche Leben wie für den einzelnen Menschen beteiligt. Albrecht Beutel ist dafür der richtige Autor, denn er gehört nicht zu denjenigen, die in der Kirchengeschichtsschreibung so häufig die Aufklärung als Gefährdung des Christentums und in Opposition zu protestantischen Bewegungen wie Reformation und Pietismus begriffen haben.1 Auch ist ihm der verengte Blick fremd, der Erscheinungsformen und das Wesen der Aufklärung allein aus Philosophie und Schöner Literatur meint charakterisieren zu können, erst recht verkennt er nicht, wie wichtig religiöse Bindungen für die überwiegende Mehrzahl der deutschen Aufklärer und religiöse Motive für praktisch-aufklärerisches Handeln waren.2

Beutel bettet Mösers Debattenbeiträge – so stellt bereits das Vorwort klar – in jenen Religionsdiskurs ein, der im Zeitalter der Aufklärung Allgemeingut geworden war, in dem religiöse Fragen und Streitthemen nicht nur öffentlich erörtert wurden, sondern sich vor allem aus der Meinungsführerschaft der Berufstheologen lösten. Beutel spricht von einer kommunikativen Entgrenzung, die dem ausdrücklichen Anliegen aufklärerisch gesinnter Gottesgelehrter entsprochen habe und die, so wäre hinzuzufügen, eben nicht antireligiös war, sondern sich der Suche nach einem neuen religiösen Selbstverständnis verdankte, das keinen Gegensatz zur Vernunft und zu einem in Nächsten- wie Menschenliebe wurzelnden Engagement darstellte, in dem die Lebenssituation des Einzelnen wie der gesamten Gesellschaft im Sinne des Gemeinnutzes verbessert werden sollte. Eine zentrale These Beutels besagt, dass Möser anders als die kirchlich und akademisch bestallten Religionstheoretiker die damit zusammenhängenden Fragen stets im unmittelbaren Kontext seiner juristischen und politischen Berufstätigkeit im Fürstbistum Osnabrück ausübte. In der pragmatischen, den konkreten Verhältnissen und Herausforderungen verpflichteten Ausrichtung seiner religionstheoretischen Äußerungen repräsentiere Möser innerhalb des aufklärerischen Religionsdiskurses einen bemerkenswerten Sonderstatus, mit dem er unter den gebildeten Zeitgenossen breite Aufmerksamkeit und Zustimmung gefunden habe.

Die Studie Beutels thematisiert in einem ersten mit „Umstände“ betitelten Kapitel die Verhältnisse im Fürstbistum Osnabrück, die Tätigkeit des Juristen und Politikers, den Historiker und Literaten sowie den „Christenmenschen“. Zu Recht wird festgestellt, dass Möser in der Bereitschaft zu biographischen Selbstauskünften überaus spröde geblieben sei, doch gelingt Beutel gleichwohl ein recht anschauliches Lebensbild, in dem für das Thema der Studie wichtige Züge Mösers herausgearbeitet werden. Für den „Christenmenschen“ nennt Beutel die freundschaftlichen und familiären Kontakte als bedeutsam, ebenso die solide Bibelkenntnis, bei der Intensität und Gewichtung der Bezugnahmen Mösers bemerkenswert seien, aber auch der scherzhafte Umgang mit der biblischen Urgeschichte, dem aber die Anerkennung unveränderter regulativer Verbindlichkeit einzelner biblischer Erzählungen zur Seite stand, für die Beutel Beispiele aus der Amtstätigkeit nennt. Betont wird endlich die solide theologische Bildung Mösers, aber auch seine Scheu, den eigenen „religiösen Seelenhaushalt“ zu offenbaren. (S. 38)

Das 2. Kapitel als Hauptteil der Studie erörtert unter dem Titel „Aspekte“ mit zahlreichen anregenden Beobachtungen Mösers Verhältnis zur Theologie, Religion, Kirche und Frömmigkeit. Dies alles, von Beutel vorzüglich vorgestellt und quellennah erörtert, kann hier nicht ausführlicher diskutiert werden – durchweg sind die Urteile gut nachvollziehbar und einsichtig, stets durch oft neue Sichtweisen auf Möser künftige Forschungen sicherlich befruchtend.

Aus seiner eigenen Auseinandersetzung mit Möser möchte der Rezensent aber darauf hinweisen, dass Möser mit seinem Intelligenzblatt und den dazu erscheinenden „Nützlichen Beilagen“ wie den „Westphälische Beyträgen zum Nutzen und Vergnügen“, eben als Publizist, noch zu mancherlei zusätzlichen Gedanken Anlass hätte geben können. Dies soll nicht als grundlegende Kritik verstanden werden, aber die Bezugnahme auf die Texte vor allem in der sogenannten kritisch-historischen Werkausgabe, die, wie Beutel selbst feststellt, weder kritisch, noch historisch ist, steht doch in einer Tradition, die Mösers Texte vor allem so wahrnimmt, wie sie sich in den „Patriotischen Phantasien“ dargelegt finden, den publizistischen Zusammenhang jedoch, in dem sie sich im Intelligenzblatt an die Leser wandten, zu wenig ernst nahm. Dafür nur ein Beispiel, das im Zusammenhang mit der Erörterung von Mösers Verhältnis zum Aberglauben steht. Hier meint Beutel, Möser habe sich lediglich in zwei kürzeren Schriften damit auseinandergesetzt, nämlich in der Vorrede zu seinem Trauerspiel „Arminius“ von 1749, die in enger Beziehung zur im selben Jahr erschienenen lateinischsprachigen Schrift „De veterum Germanorum et Gallorum theologia mystica et populari“ steht, das andere Mal in seiner Schrift „Etwas zur Verteidigung des sogenannten Aberglaubens unserer Vorfahren“, beide Male nicht in gegenwartsdiagnostischer, sondern in historisch-apologetischer Absicht. Im Intelligenzblatt aber finden sich durchaus einige weitere Beiträge mit gegenwartsbezogenen Absichten, in denen der Aberglauben eine Rolle spielt und sich Mösers zwiespältiges Verhältnis dazu zeigt. In einem kleinen Beitrag mit dem Titel „Aus einem Schreiben den Cometen betreffend“ heißt es: „Ich rede dem Aberglauben und der Unwissenheit das Wort nicht, und misbillige es keinesweges, daß man auch Kindern und dem gemeinen Mann abergläubige Vorurtheile und ungegründete Besorgnisse zu benehmen sucht; ich befürchte aber es wird noch eine Zeit kommen, da man sich für gar nichts mehr fürchtet und scheuet. Wenn diese Besorgniß gegründet seyn solte, so freue ich mich, daß ich meine gegenwärtige Laufbahn bald vollendet habe, und beneide der Nachkommenschaft das Glück solcher aufgeklärten und zugleich furcht- und scheulosen Zeiten nicht“.3 Wie typisch eine skeptisch-unentschiedene, jedes Eifern gegen den Aberglauben ablehnende Haltung für Möser ist, zeigen weitere Intelligenzblattbeiträge aus seiner Feder, aber beispielhaft auch ein von ihm abgedruckter, ausdrücklich gegen den Aberglauben gerichteter Aufsatz von Georg Christoph Lichtenberg.4 Möser teilte viele der Auffassungen, die von der gemeinnützig-praktischen Aufklärung vertreten wurden und in seinem Intelligenzblatt ein Forum fanden. Das unter den Aufklärern zuweilen vorhandene Bild einer vorurteilsgeleiteten, dem Aberglauben auch in ihrer Wirtschaft verhafteten bäuerlichen Bevölkerung, deren Mentalität Haupthinderungsgrund einer effektiveren Landwirtschaft sei, machte er sich nicht zu eigen.

Alles in allem, das soll betont werden, liegt hier eine Studie vor, die unsere Kenntnis Justus Mösers gewinnbringend vermehrt, verdienstvoll, dass der Reiz deutlich wird, der von den stets originellen und geistreichen Zwischenrufen des „frommen Laien“ ausgeht. Verdeutlicht wird auch auf diesem Feld der in Mösers Denken hervortretende konservative Grundzug, der durch die Erfordernisse seiner realpolitischen Gestaltungsaufgaben mitbestimmt ist (S. 182f.), aber in der Regel keine aufklärungsfeindliche, wohl aber oft aufklärungsskeptische Züge trägt, denn Möser wollte, wie es in einem Brief an Rudolph Zacharias Becker über die Mittel der Volksaufklärung hieß, dem „Landmann“ wohl vermitteln, was ihm nützlich sein konnte, ihn aber nicht auf die „Gränze der Metaphysick“ bringen, „wo die Zweifel ihren Anfang nehmen“.5 Dem Schluss Albrecht Beutels, dass es sich bei Möser um einen authentischen, dabei hochoriginellen Repräsentanten der vielgestaltigen deutschen Aufklärungsbewegung handelt, kann man nur unterstreichen, er wird nicht zuletzt durch einige Textanhänge aus Mösers Schriften und eine kleine Dokumentation von ihm gebrauchter religiöser Redensarten belegt. Auch in der Kirchen- und Theologiegeschichte gebühre ihm, so der Autor, ein besonderer Rang. (S. 189) Mit der Monographie hat Albrecht Beutel eine grundlegende Arbeit zu dem Thema vorgelegt, die nicht auf vorhergehende Werke aufbauen konnte. Sie regt zu weiteren auch komparatistischen Studien nicht nur im theologischen Feld an.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu Albrecht Beutel, Aufklärung in Deutschland, Göttingen 2006. Zur Auseinandersetzung mit der traditionellen Kirchengeschichtsschreibung zum Zeitalter der Aufklärer siehe Thomas K. Kuhn, Praktische Religion. Der vernünftige Dorfpfarrer als Volksaufklärer, in: Holger Böning / Hanno Schmitt / Reinhart Siegert (Hrsg.), Volksaufklärung. Eine praktische Reformbewegung des 18. und 19. Jahrhunderts, Bremen 2007 (= Presse und Geschichte. Neue Beiträge 27).
2 Beutels Sicht der Aufklärung zeigt sich auch in der Herausgabe der kritischen Werkausgabe von Johann Joachim Spalding, einem der Hauptvertreter der deutschen Aufklärungstheologie. Darin eines der einflussreichsten Werke zum aufklärerischen Engagement von Geistlichen: [Johann Joachim Spalding], Ueber die Nutzbarkeit des Predigtamtes und deren Beförderung, Berlin 1772, (Werkausgabe Abt. I, Bd. 3), Tübingen 2002.
3 [Justus Möser], Aus einem Schreiben den Cometen betreffend. Erstdruck, in: Nützlicher Beylagen zum Osnabrückischen Intelligenz-Blate 41. Stück vom 14. Oktober 1769, Sp. 325–328. Ediert bei Holger Böning, Justus Möser. Anwalt der praktischen Vernunft. Der Aufklärer, Publizist und Intelligenzblattherausgeber. Zugleich ein Lesebuch zum Intelligenzwesen, zu Aufklärung, Volksaufklärung und Volkstäuschung mit Texten von Justus Möser sowie von Thomas Abbt, Johann Wolfgang Goethe, Johann Gottfried Herder, Georg Christoph Lichtenberg und Jean Paul. Bremen 2017, S. 250f.
4 Ediert ebenda, S. 298–301: [Justus Möser], Etwas über die Vorurtheile. Erstdruck in: Westphälische Beyträge zum Nutzen und Vergnügen, 4. Stück vom 24. Januar 1778, Sp. 25–32; Zuweisung an Möser durch Holger Böning; ediert ebenda, S. 346f.: [Justus Möser], Toleranz und Intoleranz, in: Justus Möser, Patriotische Phantasien, hrsg. von seiner Tochter J. W. J. v. Voigt, geb. Möser. 4. Theil, Berlin 1786, S. 187–188.
5 Ediert ebenda, S. 347f.: Justus Möser, Brief an Rudolph Zacharias Becker, Brief vom 28. Januar 1786.

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