Titel
Deutsches Interregnum und europäische Politik. Konfliktlösungen und Entscheidungsstrukturen 1230-1280


Autor(en)
Kaufhold, Martin
Reihe
Monumenta Germaniae Historica, Schriften 49
Erschienen
Anzahl Seiten
485 S.
Preis
DM 120,-
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Malte Prietzel, Institut für Geschichtswissenschaften der HU Berlin Email:

Kaufholds Heidelberger Habilitationsschrift wendet sich einem wenig beliebten Abschnitt der deutschen politischen Geschichte zu: jener Krise königlicher Herrschaft, die Deutschland in der Mitte des 13. Jh. durchlebte. Die Historiker des 19. Jh. widmeten sich lieber den Jahren vor dieser Krise, der Epoche der Staufer, in der sie zu finden meinten, was ihren politischen Idealen entsprach: eine starke Nation, geführt von starken Herrschern. Die auf den Tod Kaiser Friedrichs II. im Jahr 1250 folgenden Jahrzehnte fanden wenig Interesse, zumal ihr Platz im Geschichtsbild evident erschien: In dieser Zeit, so meinte man, verspielten eigennützige Fürsten und schwache, zudem ausländische Könige, was die heroischen Staufer erbaut hatten, wurde jene nationale Schwäche Deutschlands begründet, die erst wieder mit dem Aufstieg Brandenburg-Preußens zu enden schien. Nachdem die Prämissen der Geschichtsdeutung des 19. Jh. weggefallen sind, werden die politischen Strukturen des mittelalterlichen Deutschland insgesamt aus neuen Blickwinkeln betrachtet. Nicht mehr das Königtum allein steht im Mittelpunkt des Interesses, sondern das Mit- und Gegeneinander von Königtum und Fürsten sowie der Umgang der Fürsten miteinander, nicht mehr Verfassung als abstrakte Norm, sondern Verfasstheit als gelebte Praxis. Herauszuhebende Forschungsfelder sind dementsprechend Rituale und Mechanismen der Streitschlichtung im Hochmittelalter, zunehmende Institutionalisierung und Hinzuziehung akademisch gebildeten Personals im Spätmittelalter. Als partes pro toto mögen hier die Namen der beiden profiliertesten Vertreter beider Forschungsrichtungen stehen: Gerd Althoff und Peter Moraw. Dass angesichts dieser Neuorientierung der Forschung nun auch die Phase um die Mitte des 13. Jh. anders bewertet werden müsse, als dies traditionell der Fall war, ergibt sich von selbst und klingt in neueren Äußerungen immer wieder an 1. Es entstand aber bislang weder eine größere Untersuchung, die sich dieser Phase der deutschen Geschichte widmete, noch ein essayistischer Entwurf, der sich damit auseinandersetzte, wie dies denn geschehen könne.

Mit Kaufholds Buch liegt nun ein Werk vor, das zur Neubewertung dieser Epoche eine Reihe interessanter Aspekte beiträgt. Kern seiner Darstellung sind Untersuchungen über lokale und überregionale Bündnisse sowie Schieds- und Vermittlungsverfahren, wie sie in den Jahren der politischen Krise in Deutschland verstärkt auftraten. Sechs der zwölf Kapitel des Buchs widmen sich diesen Phänomenen: grundsätzlichen Bemerkungen über Schiedsverfahren (Kap. III), dem Rheinischen Städtebund (Kap. IV), dem genossenschaftlichen Selbstverständnis der Städte im Zusammenhang mit der Rezeption des kanonischen Rechts (Kap. V) und schließlich der politischen Praxis in drei Regionen: Niederrhein und Westfalen; Nordwestdeutschland; der Wetterau und dem Mittelrhein (Kap.VI-VIII). Ein weiteres Kapitel (Kap. IX) schildert die Auseinandersetzung zwischen Rudolf von Habsburg und Ottokar von Böhmen unter besonderer Berücksichtigung der Vermittlungsversuche.

In diesen Kapiteln liegt der wesentliche Ertrag des Buches. Wie Schiedsverfahren und Bündnisse eingesetzt werden, um die ausgefallene Spitze der Hierarchie, den König, zu ersetzen, wie sich regionale Besonderheiten feststellen lassen, die wiederum auf spezifische Strukturen zurückzuführen sind, wie bei alledem die kanonistische Diskussion eine bedeutende Rolle spielt - diese Beobachtungen bringen die Forschung ein gutes Stück weiter.

Doch Kaufhold will mehr: nämlich die Perspektiven nutzen, die diese Einsichten bieten. Er möchte von seinem Kernthema ausgehend weite Teile der Geschichte Deutschlands, ja Europas in der Mitte des 13. Jh. erklären. Dass dies nicht gelingt, hat nicht nur damit zu tun, dass sich Kaufhold Themen zuwendet, die schlicht zu umfangreich sind (wie er auch selbst weiß: S. V, S. 25). Es liegt vielmehr auch daran, dass er sich methodisch nicht hinreichend orientiert, sich mit der Forschungslage und der Problematik der Termini nur unzureichend auseinandersetzt.

Kaufhold wollte unter anderem die politische Krise Deutschlands und den Einsatz von Schiedsverfahren, mit denen die politischen Akteure darauf reagierten, als Teil eines gesamteuropäischen Prozesses darstellen, der Intensivierung von Herrschaft. Unbestritten ist, dass Herrschaft im 13. Jh. intensiviert wurde, dass die meisten Könige und Fürsten des Abendlandes ihre Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Untertanen erweiterten. Wie dieser Prozess aber begrifflich genau zu fassen ist, wird nicht erläutert. Auch der Begriff "Integration", den Kaufhold für dieses Phänomen verwendet, wird in der Einleitung nicht klar definiert, und erst in der Zusammenfassung (S. 462) folgt ein knapper ablehnender Kommentar zum Terminus "Kohäsion", den Moraw anstelle von "Integration" verwendet. Die Ausblicke auf europäische Zusammenhänge sind infolge dieses unsystematischen Zugriffs insgesamt wenig ertragreich. Ein ausführlicher Überblick über die europäische Außenpolitik (der Begriff sei Kaufhold wie dem Rezensenten in Ermangelung eines besseren gestattet) bringt wenig neue Erkenntnisse (Kap. I), ein weiterer Abschnitt über Aspekte der Herrschaftsintensivierung in Europa (Kap. X) bleibt im Assoziativen, gelegentliche Blicke auf englische oder französische Beispiele fördern die Argumentation nicht wesentlich.

Noch deutlicher werden die methodischen Mängel bei der Revision des "traditionellen Interregnumsbilds" (S. 458), wie sie Kaufhold beabsichtigt. Über die politischen Strukturen Deutschlands in der Mitte des 13. Jh. ist zwar seit langem wenig geforscht worden, aber jede Untersuchung über diese Epoche muss sich mit den neuen Erkenntnissen über die davor und die danach liegenden Zeitabschnitte befassen (also z. B. mit den Arbeiten von Althoff und Moraw, um abermals diese zwei Namen stellvertretend für eine Vielzahl von Forschern zu nennen) und diese methodisch der eigenen Fragestellung adaptieren. Die Studien Kaufholds sind deutlich von diesen Erträgen der Forschung inspiriert, Kaufhold bekennt sich auch insofern dazu, als er die einschlägigen Veröffentlichungen zitiert, aber er setzt sich mit dem, was er vorgefunden hat, und damit, wie er es für eigene Zwecke verwerten kann, nicht explizit auseinander. Ausführlich dargestellt und eifrig kritisiert wird einzig das "traditionelle Interregnumsbild" (S. 458), dasjenige, das aus der Historiographie des 19. Jh. resultierte (S. 2-22). Dieses aber ist, wie Kaufhold ebenfalls selbst weiß (S. 25 f.), schon längst erodiert.

Die Revision des "traditionellen Interregnumsbilds", wie Kaufhold sie anstrebt, vermag daher wirklich Neues und Weittragendes nur im Rahmen seiner Untersuchungen zu den Schiedsgerichten zu bieten. Außerhalb von diesen, im Abschnitt über "die Wahl Rudolfs von Habsburg und das Ende des Interregnums" (Kap. XI) und im abschließenden Abschnitt (Kap. XII), beschränkt er sich darauf, Fehldeutungen der traditionellen Politikgeschichte zu korrigieren, die recht offensichtlich sind. Ob es z. B. die angebliche Wahlaufforderung des Papstes 1273 tatsächlich je gegeben hat, muss heute wirklich zweifelhaft erscheinen, und falls es sie gab, ist es sicher richtig anzunehmen, dass sie für die deutschen Fürsten nicht der einzige Grund war, zur Wahl Rudolfs I. zu schreiten (S. 433-457). Ebenso kann selbstverständlich die Tatsache, dass die Königswahl seit 1257 den Kurfürsten zukam, heute nicht mehr einfach damit erklärt werden, dass die meisten Fürsten aus Egoismus das Interesse an der Reichspolitik verloren hätten. Aber das Gegenteil zu behaupten, dass nämlich die Bestellung eines Siebener-Gremiums gerade besonderes Verantwortungsbewusstsein zeige, geht wiederum zu weit (S. 466 f., S. 476 f.). Wir wissen ja nicht, wer dieses Gremium denn ins Leben gerufen und legitimiert hat. Des Weiteren ist ungewiss, was es denn für die Umstände der Wahl von 1273 (auf die sich Kaufhold hier bezieht) bedeutet, dass damals das Gremium von 1257 fast wie selbstverständlich wieder auftritt. Dass schließlich die Kurfürsten wohl deswegen ausgerechnet zu siebt waren, weil sieben eine ungerade Zahl ist und daher Pattsituationen weitgehend ausgeschlossen werden konnten (S. 471 f.), ist offensichtlich.

Die Krise des deutschen Königtums im 13. Jh. und ihre Tragweite bleiben mithin ein Thema für weitere Forschung. Kaufholds Erkenntnisse über die Bedeutung von Schiedsgerichtsbarkeit und Bündnissen werden dabei gebührend zu beachten sein.

Anmerkung:

1 Bezeichnend der Artikel "Interregnum" von D. Hägermann, in: Lexikon des Mittelalters 5, München/Zürich 1991, Sp. 468 f.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension