W. Huschner, Transalpine Kommunikation im Mittelalter

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Titel
Transalpine Kommunikation im Mittelalter. Diplomatische, kulturelle und politische Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich (9.-11. Jahrhundert)


Autor(en)
Huschner, Wolfgang
Reihe
MGH Schriften 52
Erschienen
Anzahl Seiten
3 Bde., 1050 S., 132 S. Abb.
Preis
€ 150,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hubertus Seibert, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

Italien übte auf die Menschen nördlich der Alpen das ganze Mittelalter über eine geradezu magische Anziehungskraft aus. Könige zogen mit großer Streitmacht gegen Süden, um dieses Land ihrer Herrschaft zu unterwerfen und die Kaiserkrone zu erlangen. Fromme Pilger suchten die italienischen Kultstätten der Heiligen und Märtyrer auf, erhofften sich Fürsprache für ihr Seelenheil und erwarben heilspendende Reliquien für ihre eigenen Kirchengründungen. Geistliche und Scholaren zog es in die städtischen Zentren zur Vertiefung ihrer Ausbildung und zur Erlangung von Wissens- und Kulturgütern.

Die unterschiedlichen Formen und Träger dieses kontinuierlichen Nord-Süd-Transfers haben seit jeher auch das besondere Interesse der deutschen und italienischen Geschichtswissenschaft geweckt, 1 während der Einfluss des Südens auf den Norden und der politisch-kulturelle Austausch von Süd nach Nord deutlich geringere Beachtung gefunden haben. Hier setzt die vorliegende Berliner Habilitationsschrift von Wolfgang Huschner von 1999/2000 an. Aus dem Blickwinkel der Süd-Nord-Perspektive fragt sie auf der vorrangigen Quellengrundlage der zeitgenössischen Urkunden nach den Ausstrahlungen und Einwirkungen Italiens auf das nordalpine Reich im 10. und 11. Jahrhundert. Ihre Bahn brechenden Ergebnisse und vielfach weiterführenden Erkenntnisse lassen sich unter drei Punkten zusammenfassen: 1.) Hinter den bislang namenlosen, zumeist als einfache Notare niedrigen sozialen Rangs apostrophierten Verfassern und Schreibern ottonisch-salischer Königsurkunden verbergen sich vielfach amtierende und künftige Bischöfe und Erzbischöfe nord- wie südalpiner Provenienz, die auf die inhaltliche und grafische Gestaltung der Herrscherdiplome einen kaum hoch genug zu schätzenden Einfluss nahmen. 2.) Mit dem ersten Italienzug Ottos I. 951/52 beginnt eine bis 1060/65 währende Phase enger Beziehungen und intensiven geistig-kulturellen Austauschs zwischen den süd- und nordalpinen Reichsteilen, die sich in zahlreichen und zum Teil langjährigen Aufenthalten südalpiner Großen am Herrscherhof und in einem stetigen Transfer südalpiner Bildungsinhalte und Wissensgüter in den nordalpinen Raum niederschlugen. 3.) Die Herrscherurkunden des 10. und 11. Jahrhunderts sind nunmehr als „zweiseitige“ Dokumente anzusprechen. Sie dienten nicht nur der Selbstdarstellung des jeweiligen Herrschers sondern ebenso der Repräsentation der daran inhaltlich und graphisch beteiligten kleinen Gruppe hochrangiger Geistlicher und Bischöfe.

Im ersten von insgesamt fünf Kapiteln wendet Huschner sich den Bildungseliten und politischen Führungskräften süd- und nordalpiner Provenienz am ottonischen Hof zu (S. 18–214), die maßgeblich und innovativ den Austausch von Kultur, Wissenschaft und Bildung trugen und förderten. Zu dieser Funktions- und Bildungselite rechnet er vorrangig die Notare der Diplome, deren – multifunktionale – Tätigkeiten er in kritischer Auseinandersetzung mit der älteren Forschung (Th. Sickel, H. Bresslau, P. F. Kehr, J. Fleckenstein) einer grundlegenden Neubewertung unterzieht. Im Hinblick auf den politisch-geografischen Wirkungsbereich (Ausstellungsorte, Empfängersitze) unterscheidet er fünf Gruppen von Notaren: überregionale bzw. imperiale Hofnotare, die in mehreren Regionen nördlich und südlich der Alpen agierten, nur in einer Region tätige Hofnotare und regionale Empfängernotare, lokale Empfängernotare und Gelegenheitsnotare. Auf dieser Grundlage weist er für die Regierungszeit Ottos I. insgesamt neun überregionale Hofnotare, vier regionale Hof- und vier regionale Empfängernotare, drei lokale Empfängernotare und sieben Gelegenheitsschreiber königlicher Urkunden nach. Die Zahl der „namenlosen“ Notare der älteren Forschung reduziert sich dadurch erheblich. Durch vergleichende paläografische und diplomatische Detailstudien zur Urkundenproduktion der einzelnen Notare gelingt es ihm, viele dieser bisher anonymen nord- und südalpinen Diktatoren und Schreiber von Urkunden Ottos I., Ottos II. und Ottos III. mit amtierenden und künftigen Bischöfen zu identifizieren: die als Italiener B, D und L bezeichneten südalpinen Hofnotare mit Hubert von Parma (960–980), Ambrosius von Bergamo (968/70–973) und Johannes Philagathos (988–997), ihre nordalpinen Amtskollegen Poppo A und Brun A mit Poppo von Würzburg (941–961) und Brun von Köln (953–965), Willigis B (Mitwirkung an über 60 Diplomen Ottos I. und Ottos II.) mit Willigis von Mainz (975–1011), Hildibald B und Hildibald F mit Hildibald von Worms (978–998) sowie Hildibald K und Heribert C (an der Ausfertigung von rund 80 Diplomen Ottos III. beteiligt) mit Heribert von Köln (999–1021).

Die neuen Zuordnungen zeitigen erhebliche Konsequenzen für die Bewertung der urkundlichen Zeugnisse herrscherlichen Selbstverständnisses, die soziale und politische Stellung der Notare und die Organisation der Urkundenherstellung am Königshof. Herrscherliche Selbstzeugnisse wie die von Otto III. während seiner Gnesenfahrt Anfang des Jahres 1000 angenommene Titulatur Otto tercius servus Iesu Christi et Romanorum imperator augustus, die bislang als Eigendiktat Ottos III. galt,2 erweisen sich nunmehr als Schöpfungen bedeutender überregionaler Hofnotare wie Erzbischof Heriberts von Köln (alias Heribert C), die damit entscheidenden Einfluss auf die inhaltlich-politische Gestaltung und Aussagekraft der Diplome nahmen. Die vielfach von derselben Person ausgeübten, in der Forschung bislang voneinander getrennten Funktionen eines überregionalen Notars, Kanzlers und Rekognoszenten belegen nicht nur den hohen sozialen Rang der Notare, sie widerlegen auch die bislang herrschende Lehre von einer dreistufig aufgebauten Königskanzlei und einer Hierarchie zwischen Kanzler und Notar.

Im zweiten Kapitel (S. 215–418) untersucht Huschner Stellung und Funktionen der geistlichen und politischen Eliten süd- und nordalpiner Provenienz am ottonischen Hof zwischen 950 und 1002. Mit gewichtigen Argumenten weist er das Postulat der älteren Forschung von der Existenz einer speziellen Kanzlei für Italien seit 951/52 zurück, deren Notare, Kanzler und Erzkanzler in der Ausfertigung der Urkunden auf Italien beschränkt gewesen seien. Im Zentrum dieses Kapitels steht die Frage, welchen Anteil die Diplomnotare süd- und nordalpiner Provenienz an der Darstellung und Deutung des ottonischen Königtums besaßen. Während er unser Wissen über den konkreten Anlass und situationsgebundenen Gebrauch von spezifischen Herrschertitulaturen vermehrt, stellt er die spektakulären Titulaturen Ottos III. seit 998 in vielfach völlig neue Bezüge. Den erst unter Otto III. zur traditionsbildenden Normalformel ausgebildeten Römertitel (Romanorum imperator augustus), die erstmals Ostern 998 begegnende Bullendevise renovatio imperii Romanorum, die erweiterte Intitulatio während Ottos Gnesenfahrt und den neuen Herrschertitel eines servus apostolorum seit Januar 1001 deutet Huschner als wirkmächtige Zeichen einer umfassenden „europäischen Politik“ Ottos III. und längerfristigen politischen Ausrichtung des Kaiserhofes auf das Römische Reich, zu deren maßgeblichen geistigen Urhebern und politischen Gestaltern er vor allem Abt Odilo von Cluny (identisch mit dem Notar Heribert D),3 Gerbert von Aurillac (vielleicht der Notar Heribert B?) und Heribert von Köln erklärt. Heribert weist er darüber hinaus eine führende Rolle bei der um 1000 von Kaiser und Papst gemeinsam vollzogenen Erweiterung der römisch-christlichen Welt durch die Einbeziehung Polens und Ungarns und ihrer neu errichteten Kirchen zu.

Das dritte Kapitel (S. 419–623) rückt die südalpinen Besucher, den Anlass und die Gründe ihrer kurz- oder längerfristigen Aufenthalte am Ottonenhof nördlich der Alpen sowie den Transfer von Bildung und Wissen von Süd nach Nord während des 10. Jahrhunderts in den Mittelpunkt. Zu diesem Personenkreis, der den Herrscher in politischen und kirchlichen Angelegenheiten beriet oder – wie die Lehrer Stephan von Novara und Gunzo Italicus – neue Bücher und unbekanntes Wissen mit ins Reich brachten, gehörte auch Liudprand von Cremona. Er nahm unter den Italienern am nordalpinen Hof Ottos I. zwischen 956 und 961/62 aufgrund seiner vielfältigen Talente als Hofnotar, Historiograf, Diplomat und Mittler zwischen den Kulturen den ersten Platz ein. Der von Huschner mittels eklatanter chronologischer, inhaltlicher und grafischer Übereinstimmungen geführte Nachweis der Gleichsetzung Liudprands mit dem seit 956 für Otto I. tätigen imperialen Hofnotar südalpiner Provenienz Liudolf F eröffnet überraschende neue Einsichten in die Arbeitsweise (eigener Diktat- und Schreibstil) und Biografie Liudprands und berechtigt zu weit reichenden Schlüssen. Wir haben uns Liudprand keinesfalls als zurückgezogenen Emigranten und Exil-Historiografen am Hofe Ottos I. – so die bisherige Forschung – vorzustellen, er stand vielmehr dank eines sukzessiv aufgebauten weit gespannten personalen Netzwerkes in vielfältigen persönlichen und literarischen Beziehungen zu bedeutenden geistlichen und weltlichen Großen im nordalpinen Reich: insbesondere zu Rather von Verona, Adalbert von Magdeburg (Liutprands Antapodosis war Vorlage für Adalberts Continuatio Reginonis), Abraham von Freising (vielleicht identisch mit dem Hofnotar Liudolf E), Brun von Köln, Wilhelm von Mainz, Friedrich von Salzburg und vielen anderen.

Im vierten Kapitel (S. 624–794) thematisiert Huschner sodann den Beitrag Italiens zur Gründung und Organisation der erzbischöflichen Kirche von Magdeburg. Ganz unterschiedliche, aber wirkmächtige Vorgänge wie die massive Einflussnahme von Papst und südalpinen Bischöfen auf die Gründung Magdeburgs, das Diktat des Tauschaktes zwischen Otto I. und Bischof Hildeward von Halberstadt durch den Kanzler und künftigen Bischof von Bergamo Ambrosius (der imperiale Hofnotar Italiener D) subsumiert Huschner ebenso darunter wie die zahlreichen Reliquientranslationen italienischer Heiliger und Märtyrer aus den bischöflichen Kirchen von Ravenna, Mailand und Mittelitaliens und die aus den Gebieten von Ravenna, Rom, Mittelitaliens und Istriens – auf dem Landweg (sic!) – in die Elbmetropole transportierten antiken Säulen aus Porphyr, Granit und Marmor. Während Huschner hier an einen aktuellen Forschungsstand anzuknüpfen vermag, lässt er die in ihren Dimensionen völlig unterschätzte konstitutive Mitwirkung der ersten beiden Magdeburger Erzbischöfe, Adalbert und Giselher, am Gründungs- und Aufbauwerk ihrer Kirche in einem neuen Licht erscheinen. Adalbert, den Huschner als den Diplomnotar Liudolf H (nicht Liudolf A: T. Sickel) identifiziert, lieferte die Diktatvorlage für die Anfang Oktober 968 in Ravenna ausgestellten fünf Schenkungsurkunden Ottos I. und Ottos II. für seine zukünftige Kirche und verfasste das für seine Legitimation unentbehrliche kaiserliche Mandat, das die Großen Sachsens über die Realisierung der Magdeburger Bistumspläne Ottos informierte. Giselher sah sich bei seinem Wechsel vom – 981 aufgelösten – Bistum Merseburg nach Magdeburg an seinem neuen Wirkungsort mit erheblichen Problemen (so der entschiedenen Ablehnung der Aufhebung Merseburgs durch die Magdeburger Domherren) konfrontiert, die sich infolge der Magdeburger Verluste im Slawenaufstand 983 und seiner unglücklichen Parteinahme für Heinrich den Zänker 984 noch gefährlich verschärften. Er begegnete dieser Situation mit der Fälschung zahlreicher Urkunden, was der bisherigen Forschung nahezu völlig entgangen war. Hierbei konnte er auf seine Erfahrung als einstiger Hofkaplan und Hofnotar Liudolf I von 961 bis 993 zurückgreifen, die auch intime Kenntnisse südalpiner Notarsbräuche (Verwendung der Poenformel) mit einschloss. Seine seit 990 auf den Namen Ottos I. und Ottos II. verfassten, gefälschten Urkunden und Siegel rufen nach Huschner ganz grundsätzliche Zweifel hervor, ob überhaupt eine der von Liudolf I für Magdeburg angefertigten Urkunden in der Regierungszeit Ottos I. ausgestellt wurde.

Im abschließenden fünften Kapitel (S. 795–928) geht Huschner den Wechselwirkungen zwischen Italien und dem nordalpinen Reich in der Regierungszeit Heinrichs II. und der ersten beiden salischen Könige nach. Heinrich II. wies Italien – im Vergleich zu seinen königlichen Vorgängern und Nachfolgern – zwar einen geringeren Stellenwert in seiner Königsherrschaft zu, doch kam seine aus dem Norden agierende Italienpolitik nicht ohne Helfer aus dem Süden aus, wie Huschner gegen die ältere Forschung (H. Bresslau, G. Schwartz, P.F. Kehr) überzeugend herausarbeitet. Die von Heinrich seit 1009 zum Kanzler von Italien berufenen Personen, zu deren vorrangigen Aufgaben die Pflege der Beziehungen zwischen süd- und nordalpinem Reich gehörten, setzt Huschner aufgrund des paläografischen Befundes mit überregionalen Hofnotaren südalpiner Provenienz gleich: den Kanzler Heinrich und späteren Bischof von Parma (1014/15–1027) mit dem Notar Heinrich A, den noch unter Konrad II. amtierenden Kanzler und Bischof von Parma (1027–1045) Hugo mit Hugo A und den gleichnamigen Bischof von Como und Bamberg (sic!) (1004–?; 1007–1040) Eberhard mit dem Notar Egilbert D.

Unter Konrad II. und Heinrich III. stieg die Zahl südalpiner Besucher am nordalpinen Königshof stetig an, was sich auch in der wachsenden Zahl königlicher Diplome für italienische Empfänger spiegelte. Unter den südalpinen Notaren und Gelehrten, die wie Anselm von Besate und Opizo von Bobbio in den Dienst Heinrichs III. traten, ragt der imperiale Hofnotar Kadeloh A hervor. Seine individuelle Gestaltung königlicher Urkunden zeichnete sich nicht nur durch ein hohes Maß an Originalität, Kreativität und Variabilität aus, er wirkte außerdem entscheidend an der Neu- und Weiterentwicklung der grafischen Symbole in den Herrscherurkunden, von Herrschermonogramm, Rekognitions- und neuem als Monogramm Marias 4 aufzulösendem Beizeichen, mit. Diesen hochgebildeten Künstler identifiziert Huschner mit dem vielleicht der oberitalienischen Adelsfamilie der Kadolinger entstammenden Kanzler und Bischof Kadeloh von Naumburg (1030–1045). Mit seinem neuen, individuell gestalteten Rekognitionszeichen seit 1041 dokumentierte Kadeloh die erhöhte politische Bedeutung des Kanzlers und brachte auf diese Weise die erweiterte Funktion des Diploms als bilaterales repräsentatives Dokument von Herrscher und geistlichen Großen sinnfällig zum Ausdruck.

Eine umfangreiche Zusammenfassung (S. 929–979), ein Personen- und geografisches Register sowie ein Stellenindex sämtlicher erwähnter Königs-, Papst- und Gerichtsurkunden (sic!) beschließen die Arbeit. Ein separater Band mit 101 Abbildungen erlaubt dem Leser, die paläografische Beweisführung des Autors nachzuvollziehen. Über seinen kaum hoch genug einzuschätzenden Ertrag für die Diplomatik der Königsurkunden und die königliche Herrschaftspraxis nördlich und südlich der Alpen hinaus bietet das Werk eine Fülle weiterführender Beobachtungen und Einzelerkenntnisse, von denen wenigstens vier hier erwähnt seien: Die erstmals im Herbst 968 verwendete Bezeichnung Ottos II. als coimperator diente v. a. der umfassenden rechtlichen Absicherung des neuen Erzbistums Magdeburg über den Tod Ottos I. hinaus (S. 309); das Placitum vom 4. April 1001 enthält vermutlich die einzige eindeutige Selbstbezeichnung Ottos III. als servus apostolorum (S. 393); vieles spricht für den 8. September 1000 als Krönungstag König Stephans I. von Ungarn (S. 417); Liudprand von Cremona alias Liudolf F führte als erster Hofnotar die consors-regni-Formel in Bezug auf Kaiserin Agnes ab 962 in die Diplome Ottos I. ein (S. 523).

Von einigen Wiederholungen und manchen Längen (v. a. S. 63–94) einmal abgesehen, entwirft die Arbeit ein völlig neues Bild von der inhaltlichen und grafischen Gestaltung der ottonisch-frühsalischen Königsurkunden und den vielfältigen Funktionen und Einflussnahmen ihrer Verfasser und Schreiber. Viele dieser zumeist überregional im süd- und nordalpinen Reich tätigen Hofnotare lassen sich mit bedeutenden geistlichen Großen, amtierenden und künftigen Bischöfen und Erzbischöfen, identifizieren, deren Anteil an der urkundlichen Darstellung und Deutung des ottonisch-salischen Königtums die Forschung künftig wesentlich höher zu veranschlagen hat als bisher. Diese wird auch kritisch zu prüfen haben, ob die Identifizierungen der Notare mit bedeutenden Geistlichen und die darauf aufbauenden Thesen, eine der entscheidenden methodischen Grundlagen der Arbeit, im Einzelfall Bestand haben werden. Italien war alles andere als ein Nebenland der Ottonen und Salier. Südalpine Große standen seit 951/52 in einem bisher nicht bekannten Maße in intensiven Beziehungen zum nordalpinen Reich und vermittelten dem nordalpinen Raum bedeutende kulturelle und wissenschaftliche Güter, deren Nachwirkungen bis heute sichtbar sind.

Anmerkungen:
1 Dazu v.a. Hlawitschka, Ekkehard, Franken, Alemannen, Bayern und Burgunder in Oberitalien (774–962). Zum Verständnis der fränkischen Königsherrschaft in Italien, Freiburg im Breisgau 1960; Castagnetti, Andrea, Minoranze etniche dominanti e rapporti vassallatico-beneficiari. Alamanni e Franchi a Verona e nel Veneto in età carolingia e postcarolingia, Verona 1990; und künftig die Göttinger Habilitationsschrift von Israel, Uwe, Fremde aus dem Norden. Transalpine Zuwanderer im spätmittelalterlichen Italien (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts Rom, im Druck).
2 Hoffmann, Hartmut, Eigendiktat in den Urkunden Ottos III. und Heinrichs II., Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 44 (1988), S. 390–423, hier S. 392–397.
3 Den Nachweis ihrer Identität führt er in Huschner, Wolfgang, Abt Odilo von Cluny und Kaiser Otto III. in Italien und Gnesen (998–1001), in: Borgolte, Michael (Hg.), Polen und Deutschland vor 1000 Jahren. Die Berliner Tagung über den „Akt von Gnesen“, Berlin 2002, S. 111–161, bes. S. 121–150.
4 Vgl. dazu Rück, Peter, Bildberichte vom König. Kanzlerzeichen, königliche Monogramme und das Signet der salischen Dynastie, Marburg an der Lahn 1996, bes. S. 129-143.

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