Ordnung. Macht. Extremismus

Ordnung. Macht. Extremismus

Organisatoren
Forum für kritische Rechtsextremismusforschung, Leipzig; Profilbildender Forschungsbereich "Riskante Ordnungen", Universität Leipzig
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.11.2009 - 21.11.2009
Url der Konferenzwebsite
Von
Tobias Prüwer, Leipzig

„Extremisten, das sind immer die anderen.“ – Extremismus scheint ein unproblematischer Begriff zu sein, der ohne Vorwissen im Alltag verstanden und gebraucht wird. Extremist/innen sind politische Irrgänger, die randalieren und mit Gewalt gegen die Mitte der Gesellschaft vorgehen – soweit scheint man sich einig zu sein. So unproblematisch, wie er scheint, ist der Begriff allerdings ganz und gar nicht – das war der zentrale Ausgangspunkt der vom 20. bis 21. November 2009 durch das Forum für kritische Rechtsextremismusforschung und den Profilbildenden Forschungsbereich „Riskante Ordnungen“ in Leipzig organisierten Tagung. Diese folgte drei Fragestellungen: 1. Derjenigen nach Genealogie, Begründungslogik und Attraktivität des an die Totalitarismustheorie anknüpfenden Extremismus1-Begriffs, der insbesondere von Eckhard Jesse und Uwe Backes als Ordnungsmarker für das politische Spektrum vorgetragen wird, 2. der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Extremismus-Modell und der Frage nach konzeptionellen Alternativen, 3. Der Rolle des Extremismus-Modells in Praktiken und Programmen, sowie konkreten Anstrengungen, Handlungskonzepte für den Umgang mit Neonazismus, Alltagsrassismus etc. ohne Rückgriff auf die E-Formel zu entwickeln. In diesem Zusammenhang kam die Sprache auch auf den angekündigten Programmwechsel der Bundesregierung, in Zukunft „jede Form von Extremismus“ zu bekämpfen, statt empiriegeleitet vorzugehen und sich auf Programme gegen Rassismus oder für Vielfalt und Toleranz zu konzentrieren. Die allesamt kritischen Tagungsbeiträge näherten sich der E-Formel mit dem Verdacht, einem petitio principii aufzusitzen: Die E-Formel is begging the question, sie setzt als Axiom voraus, was sie behauptet, offen zu legen: Die Aufteilung von Gesellschaft in Mitte und extreme Ränder.2

Bestandsaufnahme und Kritik
Ein Hufeisen soll Glück bringen. Wieso es allerdings als Modell für ein komplexes Gebilde wie Gesellschaft herhalten muss, fragte MATTHIAS FALTER (Wien). Aufgrund ihrer Verschränkung von normativen und empirischen Elementen steht die Extremismus-Formel auf einer dünnen wissenschaftstheoretischen Grundlage. Falter zeigte ihre heuristischen Grenzen auf: Sie könne die sozialen Phänomene, die sie als extremistisch ausweist, gar nicht exakt erfassen. Zudem, so der Referent, monopolisiere die Formel das Demokratieverständnis und schotte dieses gegen Kritik ab: Durch die Konstruktion einer „politischen Mitte“, die sich über numerische Mehrheit und über ein bestimmtes Demokratieverständnis definiere und deren Gegenpol politische „Ränder“ bildeten, würden emanzipatorische wie rückwärtsgewandte Vorstellungen in einen Topf geworfen und ihre Unterschiede nivelliert. So definiere das von Backes aufgestellte Demokratie-Minimalkonzept – es enthält allesamt abstrakte Attribute gegenwärtiger demokratischer Gesellschaften – wer ein/e Extremist/in ist: alle, die nach Auffassung verschiedener Instanzen (zum Beispiel des Verfassungsschutzes, aber auch wissenschaftlicher Vertreter/innen des Extremismus-Modells) fundamentale Kritik an dem minimalen Demokratiekonzept üben. Diese Negativdefinition halte explizit an der „Mitte“ fest, ihr Fixpunkt sei der bürgerlich-demokratische Verfassungsstaat, der in diesem Verständnis keinerlei inhaltliche Kontingenz aufweist, sondern abstrakt, aber genau festgelegt zu sein scheint. Diese theoretische Festlegung bedeutee eine Fetischisierung der Demokratie. Der damit zusammenhängende Politikbegriff sei eng, nur staatlich/bürokratisch vorgestellt und schließe Mitbestimmung außerhalb von Wahlen aus. Kritische Gesellschaftstheorie könne in diesem Rahmen nicht stattfinden. Unhinterfragbar würden auf diese Art gesellschaftlicher Mainstream und Mehrheitsmeinung: Gesamtgesellschaftliche Probleme wie Rassismus sowie andere Entstehungsbedingungen von „Rechtsextremismus“ würden tabuisiert und damit unbenennbar. Falter schloss mit Hannah Arendt – der missverstandenen Ikone der E-Formel-Apologeten – und ihrem Eintreten für ein kritisches Denken, welches sich gerade dadurch auszeichnet, nicht dogmatisch zu sein.

Dem Rechts-Mitte-Links-Schema, auf dem die E-Formel fußt, fühlte HOLGER OPPENHÄUSER (Marburg) mittels diskurstheoretischer Analyse auf den Nerv und legte ihren Entstehungskontext offen. Ab 1974 ersetzte „Extremismus“ den „Radikalismus“ in den Berichten des Verfassungsschutzes, der maßgeblich zur Popularität des Extremismus-Begriffs beitrug; diese Popularisierung wurde unterstützt durch das Bundesverfassungsgericht, die Bundeszentrale für Politische Bildung und diverse politische Stiftungen. So formte sich das Extremismus-Dispositiv, kam dem Begriff neben der wissenschaftlichen eine politische Funktion zu. Aufgrund seiner plausibel scheinenden metaphorischen Rede – Gesellschaft als Körper und „Extremismus“ als dessen Pathologien, oder das Bild eines massiven Zentrums, in dem das Soziale umgeben von marginalen Rändern ruht, die sich das Gleichgewicht halten – stütze er seitdem die kollektive Symbolik einer sich „normal“ wähnenden gesellschaftlichen Mitte. Deren Idealbild sei die Gaußsche Kurve der Normalverteilung. Überall, nicht nur im Kontext von Debatten um „politischen Extremismus“, trete uns dieses Symbolsystem entgegen; deshalb erweise es sich als so schwierig, dieses zu verlassen. Oppenhäuser schlug vor diesem Hintergrund vor, im politisch-strategischen Gebrauch auf „Rechts-Extremismus“ als Kategorie nicht zu verzichten – mit dem inhaltlichen Bezug etwa auf die Menschenrechte lasse sich die Rechts-Links-Gleichsetzung unterlaufen –, auf der Ebene der Wissenschaft allerdings dieses politische Koordinatensystem zugunsten inhaltlich bestimmter Begriffsbildung zu verlassen.

Radikaldemokratische Perspektiven
Ein Lob der Unordnung des Politischen stimmte ROBERT FEUSTEL (Leipzig) in einer theoretischen Suchbewegung an und stellte die E-Formel als geeignetes Beschreibungsmittel gesellschaftlicher Wirklichkeit in Frage. Diese basiere auf der „liberalen Hypothese“: Nach dieser muss die bürgerliche Gesellschaft permanent zwischen individueller Freiheit und staatlicher Ordnung/Sicherheit austariert werden. Als extremistisch erscheinen diejenigen Positionierungen, die dieses Gleichgewicht ernsthaft zu gefährden drohen. Feustel brachte dem gegenüber eine „kybernetische Hypothese“ in Stellung. Dieser Deskription zufolge besteht die Aufgabe gegenwärtiger demokratischer politischer Systeme in der Steuerung eines „demokratischen Spiels“, das zu nicht mehr als der Stabilisierung des Systems diene. Die politisch als Demokratie organisierte kapitalistische Gesellschaftsordnung sei dessen unhinterfragtes Ideal, ihre Stabilisierung selbstzweckhaftes Ziel. In kybernetischer Perspektive werde die staatlich verfasste Demokratie als System erkennbar, das nichts mit der Idee des Politischen als Dissens, als offener Aushandlungsprozess von Forderungen zu tun habe. Sie performiere im Gegenteil einen dauerhaften, Rückkopplungsschleifen („Feedback“) erzeugenden Test, der eventuell auftretende Widerstände integrieren solle. Ist dies nicht möglich, komme die E-Formel als Exklusionsmittel zum Einsatz. Als extremistisch gilt dann das, was als Entropie auftritt, also die Reibungslosigkeit des Regelkreislaufs stört. Der Extremismus ist demnach ein leerer Signifikant, eine inhaltsleere Größe. Feustel schlug abschließend mit Derrida ein Konzept von Demokratie vor, nach dem diese als stets kommendes Ereignis unabschließbar ist. In Differenz zum liberalen Verfassungsstaat hat sie keinen historischen Ort, den sie mit allen Mitteln regulieren und verteidigen muss, sondern besteht in einer offenen Haltung und einem Begriff des Politischen, der das Potenzial für grundsätzliche Veränderungen enthält.

Eine ähnliche Idee des Politischen stellte FRANK SCHUBERT (Leipzig) mit Jacques Rancière zur Diskussion: Dieser unterscheidet zwischen der „Polizei“, die umfasst, was allgemein „Politik“ genannt wird (den Regelbetrieb einer repräsentativen Demokratie), und „Politik“, die immer dann der Fall ist, wenn sich Menschen in ihren bisher nicht gehörten Ansprüchen artikulieren und eine nicht eingelöste Rechtsgleichheit einfordern. Das Politische tritt somit nachgerade als Störung der polizeilichen Ordnung auf. Schubert kritisierte die Willkür des normativen Maßstabs, den die E-Formel anlege. Gelte es dieser zufolge, das richtige Verhältnis zwischen den Polen totalitär/anarchistisch und antiegalitär/extrem-egalitär einzuhalten, so sei zu fragen, warum das gute Fundamentalprinzip der verfassten Demokratie, die Gleichheit, im Fall des „Links-Extremismus“ zum (als äußerst problematisch eingestuften) „Gleichheitsdogma“ werde. Was ist „extrem-egalitär“? Wenn die Vertreter/innen der E-Formel vor der Überdehnung der Demokratie, einem Zuviel an Mitsprache aller warnten, dann teilten sie mit ihrer Favorisierung der antiken Mischverfassung den platonischen und aristotelischen Vorbehalt gegen den Demos als rasenden Mob. Dem E-Modell unterliege insofern ein antidemokratischer Zug. Gleichheit hingegen sei bei Rancière die Grundvoraussetzung für die Politik (das Politische) als auf egalitäre Effekte zielende Irritation. Deren Reibung mit der speziell verstandenen „Polizei“ sei ein unabschließbarer Prozess. Diesen versuche die E-Formel als „von oben“ oktroyiertes Prinzip zu verhindern, das Politische (im Sinne Rancières) versuche sie einzuhegen. Was nicht Konsens der Mehrheitsgesellschaft ist, sei demnach automatisch extremistisch.

Praktiken I: Extremismus in Politik und Kultur
In Bildern gefangen – ZORAN TERZIC (Berlin) veranschaulichte, welche Gesten des Ein- und Ausschließens den politischen Diskurs regieren und welche ästhetischen Dispositionen dabei unterstützend wirken. Er verwies auf das Paradox, dass „extrem“ auftretende Protagonist/innen in Philosophie, Kunst und Sport nicht nur zugelassen, sondern als kompromisslose Denkerinnen, radikale Avantgardisten und mutige Athlet/innen affirmiert würden. Er skizzierte die Ideotopik des „rechten Spektrums“, um die beliebige Grenzziehung zu verdeutlichen: Was unterscheidet etwa einen „Nationalisten“ von einem „Ultranationalisten“? Fantasiere man von einem „1000-jährigen Reich“, werde man als Nazi bezeichnet, feiere man aber 2000 Jahre „Deutsche Kultur“, greife dieser Mechanismus nicht. Für die Kunst sah Terzic hier eine Einsatzmöglichkeit, indem sie mediale Ankerbegriffe der politischen Rede von innen her aushöhlen könne. Er verdeutlichte ein solches künstlerisch-strategisches Vorgehen mit einem audio-visuellen Sample von Spiel- und Dokumentarfilmszenen aus Mainstream-Produktionen wie „Der Untergang“, „Dresden“ und „Die Deutschen“, die idealen Nährboden zur Proliferation nationaler Selbstfindung sowie zur pathetischen Ver- und Beschwörung der teutonischen Schicksalsgemeinschaft darstellten: „Du bist Deutschland“.

Keynote
Welche Funktion der Begriff „Rechts-Extremismus“ auf verschiedenen Ebenen hat, erläuterte ANDREAS KLÄRNER (Rostock). Das Label „Rechtsextremismus“ diene seit der Ablösung von Rechtsradikalismus und Neo-Faschismus im politischen wie öffentlichen Gebrauch als Signal für Gefahr und rufe zum Handeln auf. Dieser pragmatische Grund werde durch das Primat der Praxis – „Nie wieder!“ – verstärkt. Die Bezeichnung versichere als ein Medium der Abgrenzung die Zugehörigkeit zu den „Guten“. Zweitens sei das Verhältnis des Staates zum „Rechts-Extremismus“ immer wieder Ziel politischer Auseinandersetzung und radikaler Kritik. In der Auseinandersetzung, drittens, mit den innerpolitischen Gegnern sei das Label ein hochwirksames Mittel des Diskreditierens. Daher gebiete es sich für die Forschung, sich auf zwei Ebenen mit dem Begriff auseinanderzusetzen: als diskursive Konstruktion und als politische Praxis. Es müsse zwischen Einstellung und Verhalten genau unterschieden werden, weshalb Einstellungsstudien mit Vorsicht zu beurteilen seien, da man von ihnen nicht auf ein Handeln schließen könne. Im Resümee plädierte Klärner für eine Entdramatisierung bei synchroner genauerer Betrachtung des „Rechts-Extremismus“. In der anschließenden Diskussion stieß sein Festhalten an der Vokabel auf Kritik: Diese sei butterweich, zudem gebe es keinen „rechtsextremen“ Diskurs, sondern Themen wie Migration, demografische Entwicklung und Arbeitsmarkt, die von verschiedenen gesellschaftliche Gruppen besetzt würden. Diskutiert wurde auch, ob und wie nun die einzelnen Elemente gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit festgestellt werden können, und die intentionalistische Perspektive wirklich zugunsten einer konsequenzialistischen Beurteilungspraxis aufgegeben werden sollte.

Praktiken II: Verwaltung und Recht
Untersuchungsergebnisse zur antirassistischen Bildungsarbeit respektive zu pädagogischen Projekten für mehr Demokratie in Deutschland und Schweden stellte SUSANNA KARAWANSKIJ (Leipzig) vor. Während entsprechende Bildungsarbeit im skandinavischen Land staatlich-institutionell organisiert und durchgeführt werde und entsprechende Stellen für Aufklärungsarbeit insbesondere auf kommunaler Ebene geschaffen worden seien, werde sie in Deutschland durch Staatsgelder finanziert, aber zivilgesellschaftlich organisiert. Dabei könne man ein unterschiedliches Staatsverständnis beobachten. In Schweden trete der Staat in einer Therapeutenrolle auf und strebe ein allgemeines politisches Bewusstsein der Bevölkerung an. Als erzieherische Instanz hingegen stelle sich der deutsche Staat dar: Es werde vorrangig moralisiert und nur anlassbezogen mit Programmen reagiert. Dabei seien aus Sicht der Ordnungsmacht kleinere bis größere Reibungsverluste festzustellen, stünden die Trainer/innen oft vor Problemen bei der Vermittlung und seien Widerstände zu erkennen.

Eigene Inhalte zu vermitteln wurde in der Diskussion als politische Chance gesehen: So seien emanzipatorische Inhalte leichter zu transportieren, wenn man nicht die staatliche Sicht ungebrochen übernehmen müsse. Allerdings gebe es mittlerweile Tendenzen, die antirassistische etc. Bildungsarbeit behördlich-institutionell einzugliedern. Werde schon jetzt nur ein geringer Teil der Schüler/innen erreicht, so werde dieser Prozentsatz voraussichtlich weiter abnehmen, falls die Programme nach dem Willen von Schwarz-Gelb bei gleich bleibender finanzieller Ausstattung auf andere Felder im Sinne einer „anti-extremistischen“ (statt antirassistischen) Aufklärungsarbeit ausgeweitet werde. Wie diese Ausweitung konkret aussehen könnte, blieb in der Diskussion unklar.

Das Verbotsurteil gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) von 1952 diente SARAH SCHULZ (Berlin) als Beispiel, um die Funktionsweise des der E-Formel zugrunde liegenden Denkens in der Praxis zu untersuchen. Zwar ist in dem juristischen Text des Bundesverfassungsgerichts von Extremismus noch keine Rede – „alldeutsch“ heißt es hier zumeist, wenn von nazistischen Strömungen gesprochen wird – jedoch taucht in der Urteilsbegründung erstmals das Konzept der „freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) auf, auf die sich später alle Definitionen von politischem Extremismus beziehen. Die inhaltliche Charakterisierung der FDGO im Urteil sei aber wenig konkret, es werde eher vage auf die Menschenrechte und Rechtsstaatsprinzipien verwiesen und diene offenbar der Untermauerung eines eher restriktiven Demokratieverständnisses. Die Urteilsbegründung insgesamt bezeichnete Schulz als durch ein solch autoritäres Verständnis geprägt. Im Rückgriff auf die historische Folie der von Hitler verführten, unschuldigen Deutschen werde das Problem der verführenden Partei zugeschrieben. Wenn eine solche wie die NSDAP agiere, liege die Problemlösung demnach in einem Parteienverbot. Diese Verführungsthese spricht nach Schulz’ Einschätzung den Menschen die Urteilsfähigkeit ab; dabei seien Vernunftbegabung und Mündigkeit der Bürger/innen notwendige Grundannahmen einer lebendigen Demokratie. Im Gespräch wurde verdeutlicht, wie der Bezug auf die FDGO, die nirgendwo inhaltlich ausformuliert sei, mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (1990) zum Selbstläufer wurde, da sie als Legaldefinition aus der Begründung in den Gesetzestext selbst wanderte.

Alternativen I
Wie umgeht man das Extremismus-Modell, seine analytischen Schwächen und politischen Implikationen, wenn man Phänomene, die gemeinhin unter dem Begriff „Rechtsextremismus“ gefasst werden, analysieren will? Eine erste mögliche Alternative schlug JENS ZIMMERMANN (Duisburg) vor – nach einem kurzen Werkstattbericht aus dem Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung zur Veranschaulichung einer alternativen Herangehensweise mittels Kritischer Diskursanalyse. Diese Methode wandte Zimmermann selbst in einer Aussagenanalyse der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ an. Dort seien viele Begriffe und Themen aus emanzipatorischen Diskursen, etwa Globalisierungs- und Kapitalismuskritik, zu finden; sie seien aber stets in einen semantischen Kontext integriert, der insbesondere durch völkisch-nationale Denkmuster bestimmt werde. Aus diesem Grund bot sich hier der völkisch-nationalistische Korporatismus als begriffliches Modell an, um verschiedene, häufig unter „Rechts-Extremismus“ subsumierte, Strömungen zu erfassen, ohne auf eine inhaltliche Bestimmung zu verzichten. Eine Stärke dieses Konzepts liege darin, dass es ohne den NS-Bezug auskomme und somit auch so genannte „national-revolutionäre“ Stränge mit einbeziehe.

Einen anderen Weg schlug JÖRN HÜTTMANN (Marburg) mit dem Konzept „Extreme Rechte“ ein. Er kritisierte, dass die Verheißungen der Aufklärung längst nicht umgesetzt seien, wenngleich heute so getan werde, als ob. Die E-Formel schreibe diese Behauptung fort, verhindere aber gerade das weitere Einlösen der Versprechen von Freiheit und Gleichheit. Hüttmann plädierte für ein Beibehalten der Links-Rechts-Dichotomie, weil ohne sie politische Orientierung unmöglich werde, forderte aber eine inhaltliche Neubestimmung. Politische Vorstellungen sollten nach seinem Vorschlag in ihrem Verhältnis zu den zwei benannten aufklärerischen Idealen – die nicht mit dem zeitgenössischen Verfassungsstaat in seiner realen Existenz gleichgesetzt werden dürften – in einem zweidimensionalen Koordinatensystem sortiert werden. Das hat nach Hüttmanns Argumentation den Vorteil, dass die gesellschaftliche „Mitte“ sich nun an diesen Idealen messen lassen muss, anstatt ihr Denken und Handeln per se (bzw. per Mehrheit) als Maßstab der sprichwörtlichen goldenen Mitte (als des Wahren und Guten) erscheinen zu lassen. Die Stärke der Leitideen sei dabei ihre Abstraktheit, stellten sie doch regulative Ideen und keine inhaltlichen Rundumkonzepte dar. Der Begriff „Extreme Rechte“ tauge dann innerhalb eines solchen Koordinatensystems zur Kennzeichnung verschiedener Gruppen, betone aber nicht den „Extremismus“, sondern die politisch „rechte“ Gesinnung (die sich durch Ablehnung der besagten Ideale von Freiheit und Gleichheit auszeichne) als (Forschungs-)Problem. Dabei sei „extrem“ nicht objektiv mess-, sondern normativ bestimmbar – die Theorie positioniere sich.

Alternativen II
Den Grenzen von Gesellschaft ging ELENA BUCK (Leipzig) auf die Spur. Unter Bezugnahme auf die theoretische Perspektive von Ernesto Laclau und Chantal Mouffe sei eine totale Entgrenzung des politischen Raums nicht möglich. Politik komme ohne Antagonismus nicht aus – es könne daher, folgt man Mouffe, nur darum gehen, den Antagonismus so zu formulieren, dass er der Demokratie förderlich sei. Mouffe zufolge sei eine Einigung auf gewisse Spielregeln unabdingbar. Hernach stellte Buck die in Großbritannien stattfindende Debatte um „Britishness“ dem deutschen Einsatz der E-Formel gegenüber. Im Vereinigten Königreich definiere der breite Teil der Gesellschaft das Britischsein als tolerant und nichtrassistisch, weshalb die British Nationalist Party aufgrund ihrer rassistischen Ideologie, trotz ihrer Bezugnahme auf „Britishness“, als „nicht-britisch“ ausgeschlossen werden könne. Hier werde genauso wie in Deutschland, wo mit der E-Formel zwischen Demokraten und Nichtdemokraten unterschieden wird, ein „Wir“ konstruiert, das sich selbst als unproblematisch affirmiert. Die Beispiele verdeutlichten, dass divergierende Konstruktionsweisen verschiedene Effekte zeitigen. Die Kernfrage laute demzufolge: Wie wird dieses „Wir“ gebildet, welcher Antagonismus ist entscheidend? Der Versuch, dem Schema der E-Formel zu entrinnen, stelle ein hegemoniales Projekt dar, bei dem es mit dem reinen Verzicht auf den Extremismus-Begriff nicht getan ist. Der Vorteil des von Buck vertretenen Ansatzes zeige sich, so trugen verschiedene Tagungsteilnehmer/innen zusammen, in zweierlei Hinsicht. Einerseits sei dies erst einmal ein hilfreiches Instrument, die E-Formel zu analysieren und herauszufinden, wie ein anderes Konzept aussehen könnte. Zweitens öffne es in der Ablehnung der Behauptung einer gewachsenen, gemeinsamen Identität einer Gesellschaft, die immer wieder als Ausschlusskriterium herhält, die Möglichkeit für eine Repolitisierung und radikal-demokratische Ansätze: Es gibt keinen unantastbaren Wesenskern, sondern alles ist verhandelbar.

„Wie über Nazis oder rassistische Gewalt sprechen, ohne einer Banalisierung anheim zu fallen?“ – GREGOR WIEDEMANN und STEFAN KAUSCH (beide Leipzig) skizzierten einen alternativen Zugang zum Benennungsproblem, der innerhalb eines lokalen Projekts zur Stärkung demokratischer Kultur entstanden ist. An das neue Modell stellten sie die Anforderung, über ein ebensolches Skandalisierungspotenzial wie die Formel des „Rechts-Extremismus“ zu verfügen, bei gleichzeitigem Verzicht, die betreffenden Phänomene als außerhalb der Mehrheitsgesellschaft existierend darzustellen. Beide schlugen als analytisches und begriffliches Raster eine Kombination des Begriffs Neonazismus und des von Wilhelm Heitmeyer entwickelten Konzepts von Ideologien der Ungleichwertigkeit, namentlich der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) vor. Mit „Neonazismus“ würden zugleich Metamorphosen und Modernisierungstendenzen nationalsozialistischer Ideologeme und Gruppierungen abgebildet sowie auf das Alte im Neuen und die Beziehung zwischen Alten und Neuen hingewiesen. Mit dem GMF-Konzept verschiebe sich der Fokus von der Auseinandersetzung mit putativen „Randgruppen“ zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlich verbreiteten Einstellungen und die sich daraus ergebenden – individuellen wie institutionellen – Praxen. Die hier angesprochenen Ungleichwertigkeitsideologeme (Rassismus, Nationalismus, Heteronormativität etc.) zeigen die einzelnen Ansatzpunkte für Interventionen auf und weisen auf den gesamtgesellschaftlichen Einbettungszusammenhang hin. Die Tauglichkeitsprüfung für das Konzept scheine zumindest in Leipzig möglich, dessen nazistisches Spektrum durch fließende Übergänge zwischen „Freien Kameradschaften“ und NPD gekennzeichnet sei.

DISKUSSION
Einen zentralen Ausgangspunkt bildete die Kritik an den theoretischen wie gesellschaftspolitischen Implikationen des Extremismus-Modells in Hinsicht auf ihren epistemologischen Absolutheitsanspruch und die Markierung absoluter, stigmatisierender Grenzen, die gleichzeitig das „Innere“ als unproblematisch erscheinen lassen und das Extremismus-Modell vor Kritik schützen, indem eine binäre Opposition von inner-/außerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung geschaffen werde und Kritiker/innen des per definitionem die Demokratie verkörpernden und verteidigenden Extremismus-Modells leicht ins extremistische Abseits gestellt würden. Bereits in der Diskussion des ersten Panels trat das Dilemma auf – es sollte sich auf der gesamten Tagung als Grundproblem zeigen –, das Extremismus-Konzept einerseits zu kritisieren, aber den Begriff dann doch zumindest im Kompositum „Rechts-Extremismus“ zu verwenden, wie zum Beispiel bei Klärner. Wird damit nicht die Kritik obsolet, indem auch sie in der als falsch erkannten Mühle der binären Opposition verbleibt? Dieser zu entkommen, werde nur gelingen, wenn man mit gesellschaftstheoretischer Analyse vor der Rechts-Links-Unterscheidung ansetze – die ein Produkt der Genese bürgerlicher Staatlichkeit sei –, und direkt bei den Problemen beginne, die als „rechtsextrem“ dargestellt und subsumiert werden, so ein Vorschlag. Kann sich hier vielleicht ein radikal-demokratischer Ansatz – jenseits derzeitiger Politikbestimmung als repräsentativer Konsensproduktion – als lohnend erweisen? Mit dem Hinweis, dass man Rancières Unterscheidung von Polizei und Politik im Deutschen vielleicht besser in (regulären) Politik(betrieb) und das (durch Offenheit und Dissens gekennzeichnete) Politische überführt, wurde die Kritik am Konsensmodell der Demokratie unterstrichen, das den Raum der Politik gegen das politische (Auf)Begehren abschottet. Das Wie der Übersetzbarkeit wissenschaftlicher Analysen in den (politischen) Alltag – und damit zusammenhängend die Frage, wie Wissensordnungen die Welt-Anschauung beeinflussen – bleibt eine noch zu lösende Aufgabe. Die schwierige Trennung bzw. Vermittlung zwischen Wissenschafts- und Alltagssprache wurde mehrfach thematisiert.

Das trifft auch auf die nicht einfache Suche nach begrifflichen Alternativen zu, die im Idealfall einerseits sofort plausibel und gleichzeitig analytisch scharf sein müssen. So wurde an Hüttmanns Vorschlag der „extremen Rechten“ kritisiert, dass sie analog zur E-Formel operiere. Zudem sei ihr Bezug auf die Aufklärung problematisch, die selbst nicht bruchloser und bloß emanzipatorischer Art, sondern mindestens von einer Dialektik gekennzeichnet (gewesen) sei. Ob der von Zimmermann vorgeschlagene Begriff des völkisch-nationalen Korporatismus wirklich an einen Sammelbegriff herankomme, und ob die Suche nach einem neuen Sammelbegriff überhaupt Sinn der Übung sei, war ein weiterer Diskussionspunkt. Alternativ ließe sich eine inhaltlich-induktive Herausbildung von Sammelbegriffen als ein Weg verstehen, andere, vielleicht kleinere Gruppierungen/Kategorisierungen vorzunehmen, statt mit einem alternativen Begriff den alten, so stark kritisierten Grenzziehungen zu folgen – womöglich um den Preis größerer Unübersichtlichkeit.

Ähnlich verlief die Diskussion um den Versuch von Kausch und Wiedemann, „Neonazismus“ als Kategorie im Kontext eines lokalen Handlungsprogramms zu nutzen. Auch hier schien im Hintergrund die Vorstellung zu stehen, der Begriff solle in etwa das Feld dessen abdecken, was sonst unter „Rechtsextremismus“ zusammengefasst wird. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, wie sich in diesem Modell zum Beispiel die Nouvelle Droite konzeptionell überhaupt als problematische Strömung sichtbar machen ließe. Ein Vorschlag lautete, sie durch zusätzliche Berücksichtigung weiterer einzelner Ideologieelemente wie dem Völkischen zu integrieren. Ein weiterer Vorschlag betraf die Verwendung des Faschismusbegriffs, wogegen jedoch hervorgebracht wurde, dass dieser in Deutschland durch das Ausbleiben eines expliziten NS-Bezugs eine Verharmlosung darstelle. Diskutiert wurde weiterhin, ob NS oder Faschismus gesellschaftlich wirkmächtiger seien und wie eine Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene herzustellen sei. Weiterhin wurde hinterfragt, ob die vorgeschlagene Formel – Neonazismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit – nicht erneut mit der Differenzierung zwischen Neonazis und Gesellschaft die Perspektive verenge und einen sozialkritischen Blick vermissen lasse. Hiergegen wurde zu bedenken gegeben, dass es sich um ein städtisches Handlungskonzept handelt, was Zugeständnisse notwendig mache.

Ausblick: Den Dissens aushalten
Die den Workshop statt eines Fazits abschließende Diskussion des ganzen Problemspektrums hielt noch einmal die immer wieder zu beobachtende Diskrepanz zwischen erkannter Fehlleistung der E-Formel und der gleichzeitigen Benutzung des Rechts-Extremismus-Begriffs fest. Für die politische Praxis bleibe die Skandalisierung notwendig: Um (Neo)Nazis nicht in Diskussionen einzubeziehen, bedürfe es eines Ausschlusskriteriums, das aber nicht am Extremismus-Konzept festgemacht werden sollte, da die E-Formel das gesellschaftliche Grundproblem schließlich nicht erfassen könne. Letzteres liege auf einer inhaltlichen und auf einer Handlungsebene, die beide nur dann als „rechtsextrem“ sichtbar werden, wenn die handelnden Personen als solche gekennzeichnet sind. Rassistisches, diskriminierendes und autoritäres Denken und Handeln unterhalb dieser Kennzeichnungsschwelle werde so bagatellisiert und von der Problematisierung ausgenommen. Zwei Strategien scheinen bei der Auseinandersetzung – anders als die Substitution durch ein Synonym, das in den gleichen Fallstricken und Fahrwassern verbleibt – von strategischer Bedeutung zu sein: Das Aushöhlen des Begriffs von Innen – Stichwort: Dekonstruktion –, was ihn hinfällig macht, allerdings nicht das Problem, auf den der Begriff verweist und für das bei diesem Vorgehen noch kein Analysewerkzeug zur Hand ist. Außerdem wird so nicht das zugrunde liegende Gesellschaftsbild, die fixe Idee einer „bürgerlichen Mitte“ hintergangen. Dies könne eher eine gesellschaftskritische Perspektive leisten, gerade wenn sie radikaldemokratisch ausgelegt ist, deren Demokratieverständnis über eine leere Formel und die Suche nach Konsens hinausgeht. Damit könne es gelingen, im verbreiteten Gesellschaftsbild ausgeblendete Machtstrukturen sichtbar zu machen und die Entstehungsprozesse von menschenfeindlichen, anti-emanzipatorischen Mustern in den Blick zu nehmen sowie den Zusammenhang von institutioneller und individueller Gewalt offen zu legen. Kritische Theorie bleibt eine Notwendigkeit, will man an der hegemonialen Symbolik, den diskursprägenden Bildern wie dem Fantasma des Volkskörpers wenigstens rütteln. Wie ein solcher kritischer Standpunkt – oder ist es eher ein Vorgehen? – herauszuarbeiten ist, bleibt eine offene Verhandlungssache, wird Gegenstand der weiteren Diskussion sein. In der Notwendigkeit, die Differenz auszuhalten, waren sich die Workshop-Teilnehmer/innen einig. Das Anerkennen von Differenz stellt schließlich die Grundvoraussetzung radikal-demokratischer Praxis dar. Der Protokollierende erlaubt sich, mit Rancière zu schließen: „Die Weise, in der eine neue Politik den Kreis der glücklichen Konsensualität und der versagten Menschlichkeit durchbrechen könnte, ist heute kaum vorhersehbar, noch ist sie entschieden.“

Konferenzübersicht:

Holger Oppenhäuser: Das Konzept (Rechts-)Extremismus in diskurstheoretischer Perspektive

Matthias Falter: Critical Thinking beyond Hufeisen

Robert Feustel: Entropie des Politischen. Zur strategischen Funktion des Extremismusbegriffs

Frank Schubert: Die Extremismus-Polizei: Eine Kritik des extremismustheoretischen Denkens mit Jacques Rancière

Sarah Schulz: Das herrschaftslegitimierende Potenzial des Extremismusdiskurses am Beispiel des SRP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Zoran Terzic: Paradoxien des Extremen: Überlegungen zur Logik der Benennung und der Darstellung radikaler Phänomene in Kultur und Politik

Andreas Klärner: „Rechtsextremismus” - Metafunktionen eines Begriffs

Susanna Karawanskij: Verwaltungsversuche politischer Devianz

Jens Zimmermann: Völkisch-nationaler Korporatismus

Jörn Hüttmann: „Extreme Rechte”: Tragweite einer Begriffsalternative

Stefan Kausch, Gregor Wiedemann: Differenzierung und Lokalisierung in einem LAP-Handlungskonzept. Alternativen der Problematisierung zwischen “Neonazismus” und “Ideologien der Ungleichwertigkeit”

Elena Buck: Keine Gesellschaft ohne Grenzen, keine Politik ohne Gegner: auf dem Weg zu Kriterien demokratischer Grenzziehungen

Anmerkungen:
1 Im Folgenden wird Extremismus mit „E“ abgekürzt.
2 In der Darstellung werden in den Diskussionen jeweils aufgekommene Detailfragen direkt anschließend aufgeführt, grundsätzliche, für die generelle Diskussion um den „E“-Begriff relevante Aspekte werden im abschließenden Resümee zusammengeführt.


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