Neue Forschungen zu spätmittelalterlichen Landtransfers und Bodenmärkten zwischen Rhein und Alpen

Neue Forschungen zu spätmittelalterlichen Landtransfers und Bodenmärkten zwischen Rhein und Alpen

Organisatoren
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien, Forschungsprojekt „Busy Tenants: Rural Land Markets North and South the Alps in Late-Medieval and Early-Modern Times“ (Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF, Projekt Nr. P26071-G16)
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
29.05.2015 - 30.05.2015
Url der Konferenzwebsite
Von
Samuel Nussbaum, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Universität Wien

Spätmittelalterliche Praktiken und Rahmenbedingungen bei der Übertragung von Grundstücken, die Identifikation beteiligter Akteure und Fragen zur rechtlichen Disposition der Transaktionen standen im Zentrum der Diskussionen im Workshop „Neue Forschungen zu spätmittelalterlichen Landtransfers und Bodenmärkten zwischen Rhein und Alpen“, welcher Ende Mai 2015 an der Universität Wien ausgerichtet wurde. Zur Veranstaltung eingeladen hatte das Forschungsprojekt „Busy Tenants: Ländliche Bodenmärkte nördlich und südlich der Alpen im Spätmittelalter und am Beginn der frühen Neuzeit“. Nach dessen Lancierung Ende 2013 wurden heuer breitere Einblicke in die Quellenarbeit gewährt und sich abzeichnende Resultate zu laufenden Einzeluntersuchungen präsentiert. Die Vorträge aus dem unmittelbaren Projektumfeld – Fallstudien zu Venetien, Südtirol, der Steiermark und Oberösterreich – wurden im Rahmen des Workshops um Programmbeiträge zu verwandten Forschungsgegenständen in Niederösterreich, Rheinhessen und St. Gallen ergänzt. Der Austausch zeigte, dass gerade rechtliche Rahmenbedingungen oft schwierig zu fassen und zu systematisieren sind. Dies gilt für unterschiedliche Transaktionsformen und wird bei Fragen der Vererbung besonders evident.

Zum Einstieg referierte THOMAS ERTL (Wien) seine Forschung zum Bodenmarkt in der Region Bozen in Südtirol. Ausgehend von der Frage nach dessen Beschaffenheit, arbeitete er aus Notariatsimbreviaturen der 1230er- und 1240er-Jahre heraus, welche Güterarten transferiert wurden, welche Transaktionsformen dabei verbrieft sind, welche Personengruppen in die Rechtsakte involviert waren und stellte unter Vorbehalten auch Schätzungen zu möglichen Umsätzen auf dem Bozener Landmarkt an. Die aus den Quellen zu ermittelnden Rechtsgeschäfte belegen eine Vielzahl von Transaktionen, denen die Weitergabe von Gütern und Boden zugrunde liegt. Städtischer und ländlicher Raum waren dabei gleichermaßen eingeschlossen. Unter den Transaktionsformen spielte die Verpfändung die Hauptrolle und Weingärten waren das dominante Pfandgut. Innerhalb der Pfandfristen wurde über das Land frei verfügt, auch Weiterverkauf war nicht ausgeschlossen. Als agierende Parteien treten oft Familienverbände in Erscheinung. Schichtübergreifend handelten Adlige regelmäßig mit Bürgern. Bauern waren ebenfalls aktiv. Sie kauften und verkauften kleinere Grundstücke, wobei keine Freibauern auf Allodialgütern aufscheinen. Aus den Geschäften herauszulesende Motive betreffen die Arrondierung von Grundstücken oder auch die Versorgung von Nachkommen. Ertls Untersuchungen skizzieren somit das Bild eines fragmentierten und, in Bezug auf Besitzrechte und Akteure, vielfältigen Bodenmarktes. Landtransaktionen erscheinen dabei als flexibles Instrument, welches die rasche Beschaffung liquider Mittel oder das Tätigen von Warengeschäften ermöglichte. In der anschließenden Diskussion wurde die Frage nach der Verflechtung von Land- und Kreditmärkten aufgeworfen. Sind diese in Weinbaugebieten mit ihren langen Zahlungszyklen besonders ausgeprägt? Quellenkritisch und in Bezug auf die soziale Stellung der involvierten Parteien wurde bemerkt, dass im Überlieferungskomplex notariell beglaubigter Geschäfte Klein- und Kleinsttransaktionen möglicherweise nicht zu erwarten seien und dass damit der Handel ärmerer Gesellschaftsschichten unterrepräsentiert sein könnte.

THOMAS FRANK (Pavia) wartete in seinem Beitrag mit einer außergewöhnlichen Quelle auf. Sein Untersuchungsgegenstand sind die Besitzungen des Hospitals „Santa Maria dei Battuti“ in Treviso. Neben notariellem Schriftgut ist hier aus den 1560er-Jahren ein Pächterverzeichnis überliefert, welches eine Fülle von Informationen für die Bodenmarktforschung bereithält. Der sogenannte „Catastico“ des Giorlamo Marcolin – einem Dienstnehmer des Hospitals – verzeichnet in detaillierter Weise die Besitzverhältnisse und -geschichten von Gütern im Umland Trevisos. Aufgenommen und über einen Zeitraum von mehr als 150 Jahren rekonstruiert sind Landstücke mit Vermessungsdaten und Anbau, mit Angaben zu Bewirtschaftern, Pächterwechseln, und dazu Verweise zu parallel geführten Rechnungsbüchern und Notariatsverträgen. Zusammen mit Steuererklärungen bilden diese Franks breiten Quellenkorpus. Der Referent bot Einblicke in die Ausgestaltung der Pachtverhältnisse, in Konjunkturen und Konkurrenzsituation auf dem Landmarkt sowie in die finanzielle Lage und gesellschaftliche Stellung von Pachtnehmern. Nicht selten pachteten städtische Bürger die Güter und ließen diese von Dritten bewirtschaften. Bebaut wurde in Teilpacht und des Weiteren waren Rekognitionsabgaben zu leisten. Die Verträge lauteten auf fünf bis neun Jahre und zu Vertragsende kam es oft zur tatsächlichen Entlassung. Einige Familien konnten sich jedoch für längere Zeit als Pächter etablieren. In anderen Phasen kämpfte das Hospital mit Landflucht und Pächtermangel. Frank stellte schließlich die Frage nach einem Bodenmarkt auf bäuerlicher Ebene und dessen Flexibilität. Seine Quellen bezeugen, dass auch mit Kleinsteinheiten gehandelt wurde, wobei Bauern wohl eher mit Stadtbürgern Geschäfte tätigten als untereinander. Diskussionsthemen waren einerseits die singuläre Quelle des „Catastico“, anderseits die den Interessen des Grundherrn entgegenlaufende Vererbungspraxis. Schließlich interessierte der stark regulierte Prozess des Verkaufs, welcher sich in Treviso bis zu zwei Jahren hinziehen konnte.

ERICH LANDSTEINER (Wien) setzte sich mit dem Teilbau als Betriebsform in der Kremser Weinwirtschaft auseinander. Ausgehend vom Widerspruch zwischen dem neoklassisch-ökonomischen Ansatz, welcher dem „sharecropping“ Ineffizienz attestiert, und dem Grundsatz der Neuen Institutionenökonomik, dass rationale Akteure die ertragsmaximierende Vertragsform wählen, analysierte Landsteiner die Verhältnisse in der niederösterreichischen Wachau. Neben Eigenbau, Lohnarbeit und Verpachtung gegen Fixabgaben hatte sich insbesondere in der Rebwirtschaft der Teilbau – als Nutzungsüberlassung gegen Abgabe einer Ertragsquote – etabliert. Diese Vertragsform erschien keineswegs flächendeckend, kam aber weitum zur Anwendung. Landsteiner stellte die These auf, dass der Teilbau im untersuchten Raum im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts zur dominanten Vertragsform wurde. Er argumentierte anhand einer quantitativen Auswertung der Kremser Kammeramtsrechnungen und mit Einsichten der „Contract Choice“ Theorie. Der weinbauspezifische, hohe manuelle Arbeitsaufwand, die Qualitätsanforderungen, die Dauerkultur und Ertragsschwankungen machten den Teilbau zur risiko- und kostenminimierenden Betriebsform. Eine Gegenüberstellung der Ertragslage von Lohnarbeits- und Teilbaubewirtschaftung ergab für Krems zudem keine signifikanten Abweichungen. Leibgedingebriefe schrieben die Teilbauquote und das grundherrliche Vorkaufsrecht auf alle Erträge fest. Darüber hinaus regelten sie zahlreiche weitere Pflichten. In Anbetracht dessen schloss Landsteiner seine Ausführungen mit der unbeantworteten Frage, ob Teilbaukontrakte als Pacht- oder eher als Werkverträge aufgefasst werden sollten. Anschließende Nachfragen richteten sich auf diese ungünstigen Bedingungen für die Teilbaukontraktnehmer. Das in der Wachau herrschende Machtgefälle, die Produktion am unteren Ende des Qualitätsspektrums, Armut, sowie mangelnde Alternativen schienen die Handlungsspielräume der Rebbauern eingeschränkt zu haben. In anderen Gegenden Niederösterreichs, als beispielsweise auch am Rhein, waren die Voraussetzungen anders. Weitere mögliche Erklärungen für die Persistenz der Vertragsform beinhalten die ausdrücklich in Ware geforderten Abgaben. Die Grundherrschaft wollte kein Geld, sie wollte Trauben. Bauern agierten als reine Rohstofflieferanten.

REGINA SCHÄFERs (Mainz) Forschung stützt sich derweil auf Rechtsquellen. Im Rahmen ihrer großangelegten Editionsarbeiten zu den Ingelheimer Haderbüchern – Urteilsprotokolle des lokalen Niedergerichts –, stieß sie für den exemplarisch gewählten Zeitraum von Anfang 1399 bis Anfang 1400 auf eine Fülle von Rechtshändel, die Landgeschäfte zum Gegenstand hatten. Diese konnte sie in verschiedenen Kategorien systematisieren: Pacht, Verpfändung, Verkauf, Vererbung und Tausch. Schäfer illustrierte Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtsakte, wie sie aus den Streitfällen hervorgingen. Dabei zeigte sich, dass der Besitz in der Weinbaugemeinde Ingelheim keinen Beschränkungen unterworfen war. Neben handelnden Ingelheimern waren auch ansässige Abhängige an Gütertransaktionen beteiligt. Bei Tauschen, die jenseits von Gerichtsfällen kaum schriftlich greifbar werden, wird zudem ersichtlich, dass vor allem Pachtgut transferiert wurde. Allod war selten Gegenstand von Geschäften. Unter Einbeziehung der Ufgiftbücher – Grundbuchquellen systematischen Charakters – ergaben sich für die Gemeinde, die deutlich weniger als tausend Einwohner zählte, eine stattliche Zahl von 225 Gütertransaktionen innerhalb eines Jahres. Dabei dominierte die Einziehung von Pachtgut. Zusammenfassend erkannte Schäfer einen lebhaften Landmarkt, auf welchem alle Schichten tätig werden konnten. Boden wurde auch in kleinsten Fragmenten und innerhalb laufender Pachtfristen weitergegeben. Bemerkenswert ist schließlich die enge Verflechtung zwischen Land- und Kreditmarkt. „Kredit war Alltag“ und stand gemäß Schäfer in direktem Zusammenhang mit dem Weinbau, denn Liquidität war nur im Herbst gegeben. Schäfer bezeichnete Ingelheim als Winzerdorf. Diskutiert wurde, ob die Gemeinde mit ihrer Institution des Schöffengerichts, mit Mauer und Markt nicht städtische Strukturen aufwies. Zu einer Ausdifferenzierung typisch städtischer Organe war es hier jedoch nicht gekommen. Weiter ging aus der Diskussion hervor, dass es sich beim Land um Ingelheim teils um Reichsgut handelte, andererseits um mit Grundabgaben belastetes klösterliches Eigentum – wobei der klösterliche Einfluss in jener Zeit faktisch inexistent war. Die Gerichtsbücher wurden von den Schöffen aufgezeichnet und dienten primär der Konsensfindung im Dorf, ohne ein römisches Rechtsverständnis abzubilden.

JOHANNES KASKA (Wien) berichtete von seiner Forschung im Umfeld des oberösterreichischen Stifts Lambach. Kaska untersucht die Landtransfers innerhalb des klösterlichen Einflussbereiches auf der Basis von Urkunden, Briefprotokollen, Urbaren und Dienstbüchern. Die rund zweitausend erhaltenen Urkunden und die kontinuierlich überlieferten Auslaufregister in den Briefprotokollen bezeugen zahlreiche Überschreibungen von Grund und Boden. Urbariale Verzeichnisse dienen als Referenzquellen, derweil die Dienstbücher für das 16. Jahrhundert Soll-Ist-Vergleiche in der Abgabenwirtschaft ermöglichen. Anlässlich des Workshops präsentierte Kaska eine Teilauswertung der Briefprotokolle aus den 1440er- bis 1460er-Jahren. Diese bieten erstens den Vorteil, das urkundliche Schriftgut für den gegebenen Zeitraum weitgehend lückenlos zu dokumentieren, und gewähren zweitens Einblicke in die Verwaltungsorganisation der Grundherrschaft. Die Quellen vermitteln nach aktuellem Forschungsstand ein zuverlässiges Bild der Verwandtschaftsbeziehungen unter den Handelnden. Grundstücke sind unter Angabe ihrer Lage und unter Bezeichnung ihrer Art vermerkt. Anderseits fehlen Angaben zu Größe oder Qualität der Güter, Nachnamen erwiesen sich als variabel und Berufsbezeichnungen taugen selten als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Die transferierten Grundstücke waren fast ausschließlich zu Erbrecht vergeben, was sowohl Güteraufteilung als auch -handel ermöglichte. Dem Grundherrn blieb es vorbehalten, Transaktionen abzulehnen. Die datenbankgestützte Quellenauswertung bezeugt das Bild eines ziemlich freien Landhandels. Verkäufe dominierten und ein großer Teil davon fand zwischen Handelspartnern statt, die nicht in einer Verwandtschaftsbeziehung standen. In Bezug auf die Verwaltungspraxis erlauben Kaskas Quellen den Transaktionsablauf vom Bittbrief bis zum Nachtrag in der Urkunde nachzuvollziehen. Belegt sind zudem Schreib- und Siegelgebühren, die beim Verwaltungsakt anfielen und abhängig von ihrer Höhe restriktiven Einfluss auf allfällige Marktaktivitäten erlangen konnten. An den Beitrag anknüpfende Fragen zielten auf die Präzisierung von Rechtsqualitäten etwa bei der Grenzziehung zwischen Vererbung und Verkauf bzw. Übergabe unter Verwandten. Außerdem interessierte das Potential der Quellen in Bezug auf die Erfassung von sozialen Schichten.

Urkunden der Reichsstadt St. Gallen ermöglichen Einsicht in Verhältnisse eines nordalpinen Landhandels vor 1400. REZIA KRAUER (St. Gallen / Zürich) arbeitet mit diesen Quellen und untersucht die Rolle städtischer Akteure auf dem ländlichen Bodenmarkt und deren Verhältnis zur bäuerlichen Bevölkerung. Sie identifizierte Ausbürger, Stadtbürger und Vertreter städtischer Einrichtungen, die auf dem Landmarkt tätig waren. Beachtliches Gewicht hatten hierbei drei bürgerliche Institutionen: das Spital, das Frauenkloster und das Siechenhaus. Diesen gegenüber standen abhängige Bauern, welche die Güter bewirtschaften. Krauer möchte in ihrer Forschung zeigen, dass der Wirtschaftsfaktor Land im 14. Jahrhundert für das Spital von großer Bedeutung war. Als städtischer Akteur schaltete sich dieses bei der Verleihung von Nutzungsrechten zwischen Grundherren und Bauern. Solche Beziehungen modelliert Krauer als mehrstufigen Markt. Einen „Oberen“ unter Beteiligung des Klosters bzw. des Bischofs und der städtischen Marktteilnehmer, und einen „Unteren“ zwischen den städtischen Akteuren und den Bauern. Für den oberen Markt dokumentieren 251 Quellen 189 Bodentransaktionen, für den unteren Markt werden mittels 41 Urkunden 38 Transaktionen fassbar. Im Bereich der oberen Stufe seien spekulative Geschäfte nicht unwahrscheinlich. Bauern verfügten selbständig über einzelne Rechte und konnten Höfe bzw. Nutzungsrechte verkaufen. Tendenziell ist im Zeitverlauf ein schwindender Einfluss der übergeordneten Instanzen festzustellen. Die Diskussionsteilnehmer erörterten einerseits die Reichweite des Marktbegriffes und unterschieden den Bodenmarkt vom Markt mit Boden als Vehikel von Anlagegeschäften. Da unter den städtischen Akteuren nicht selten Kauf- und Großkaufleute im Zentrum standen, sind solche Finanzanlagen vorstellbar. Ein Fragezeichen warf die Tatsache auf, dass die Überlieferung Verkaufsurkunden bereithält und in den Quellen regelmäßig von Verkäufen die Rede ist. Dies wäre prinzipiell nicht mit der rechtlich beschränkten Lehensfähigkeit von Klöstern und Spitälern vereinbar.

Beschlossen wurde der Workshop mit BIRGIT HEINZLEs (Wien) Beitrag zu frühneuzeitlichen Landtransaktionen in der Steiermark. Ihr geografisches Untersuchungsgebiet ist die St. Lambrechter Herrschaft Aflenz. Ihre Quellen – ein Kaufbriefprotokoll und das parallel geführte Urbar – dokumentieren Vorgänge in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Diese enthalten Informationen zur Größe, zu Schuldenlasten und zu Besitzern der Güter. Die Transaktionen spielten sich vorwiegend im formellen Rahmen des Kaufrechts ab, welches Weitergabe und Weiterverkauf vorsah. Dennoch behielt sich das Kloster Plazet und Veto vor. Heinzles erste Quellenanalysen ergaben, dass der wesentliche Teil der Transaktionen innerhalb von Familien vonstattengegangen waren. Sie wertete 709 Kaufbriefe aus und bei rund 85 Prozent der Fälle war zwischen Abgebender und Antretender Partei eine Verwandtschaftsbeziehung nachzuweisen. Erbschaften und Übergaben zu Lebzeiten sind in den Kaufbriefen am häufigsten vertreten. Besitz wurde selten geteilt, weitere Anspruchsteller sollten ausbezahlt werden. Wie dies tatsächlich gehandhabt wurde, wann und ob es zu Auszahlungen kam, bleibt in der Regel unklar. Fassbar werden hingegen Ausgedinge und Transaktionen im Zusammenhang mit Heiratsgut und Morgengabe. Die verschiedenen Transaktionsarten illustrierte Heinzle mit Beispielen und hob die zum Teil komplexen Verflechtungen hervor. Solche waren auch Gegenstand der Beitragsdiskussion. Ob Ehegütermodelle zu erkennen seien wurde besprochen und Szenarien der Nachlassteilung erörtert. Letztlich zeigte sich, dass die Aflenzer Quellen erbrechtliche Institutionen keineswegs widerspruchsfrei abbilden, sondern nicht zu unterschätzende Spielräume vorhanden gewesen zu sein scheinen.

Konferenzübersicht:

Thomas Ertl (Wien), Der Landmarkt in und um Bozen in der Mitte des 13. Jahrhunderts. Die Notariatsimbreviaturen des Jakob Haas

Thomas Frank (Pavia), Land und Pächter eines Großspitals. Santa Maria dei Battuti in Treviso (15. bis 16. Jahrhundert)

Erich Landsteiner (Wien), „The Puzzle of Sharecropping“ im niederösterreichischen Weinbau des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit: Arbeits- oder Pachtvertrag?

Regina Schäfer (Mainz), Landmarkt und Landhandel in einem Winzerdorf am Mittelrhein

Johannes Kaska (Wien), Landtransaktionen in der Grundherrschaft des Klosters Lambach im Spätmittelalter. Quellen, Ablauf und Charakteristika

Rezia Krauer (St. Gallen / Zürich), Land in städtischer Hand. Der ländliche Bodenmarkt in der Region St. Gallen im 13. und 14. Jahrhundert

Birgit Heinzle (Wien), Vererben und Verkaufen: Landtransaktionen im Raum Aflenz am Beginn der Frühen Neuzeit

Diskutant: Uwe Israel (Dresden)