Die Tagung hatte es sich zur Aufgabe gemacht, das vielschichtige Verhältnis zwischen Bischöfen und Kathedralstädten im Spätmittelalter zu untersuchen.1 Gefragt wurde nach Rolle und Bedeutung, nach Interessen sowie realpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmustern der Bischöfe in den Städten. Ferner sollte eruiert werden, wie die beteiligten geistlichen wie städtischen Institutionen ihre Herrschaftsansprüche und die daran geknüpfte Präsenz in der Stadt inszenierten. Zwingend stellte sich dabei die Frage nach möglichen Interaktions- und Kommunikationsfeldern von bischöflichem Stadtherrn und Bürgern, nach der Beziehung dieser Felder untereinander sowie nach ihrer Relevanz in der städtischen Herrschaft und Verwaltung.
Diese komplexen Fragestellungen und Erkenntnisziele stellte einleitend Tagungsorganisator ANDREAS BIHRER (Kiel) vor: In der Stadt- und Bistumsforschung dominiere noch immer – maßgeblich begünstigt durch die weitgehend ungeprüfte Rezeption von Bruno Dauchs einschlägiger Dissertation2 – das zu eindimensional gedachte Narrativ ‚Bischofsstadt ohne Bischof‘: Hiernach seien nahezu alle Bischöfe – zugespitzt formuliert – im Laufe des Mittelalters aus ihren Kathedralstädten vertrieben worden; die Städte hätten sich dauerhaft ihre Unabhängigkeit gesichert. Fünf Felder lieferten, so Bihrer, wichtige Impulse, diese Forschungsmeinung kritisch zu hinterfragen: (1) Fallstudien zu einzelnen Bischofsstädten; (2) Forschungen zur frühen Neuzeit; (3) jüngere Studien zur symbolischen Kommunikation; (4) Anregungen seitens der Hof- und Residenzenforschung; (5) Diskurse der neueren Kulturgeschichte. Das breit gefächerte Tagungsprogramm mit seinen drei Sektionen Präsenz, Interaktion und Hoforganisation wolle einen ersten Einstieg bieten und den Weg für weitere Forschungen ebnen – ein neues „Masternarrativ“ könne und dürfe aber nicht Ziel der Tagung sein.
Zu Beginn der ersten Sektion Präsenz untersuchte GERRIT J. SCHENK (Darmstadt) performative Akte im öffentlichen Raum zwischen Stadt und Stadtherrn einer- sowie Bischof und Domkapitel andererseits. Ausgehend vom 1523 misslungenen Versuch des Straßburger Bischofs, zu einer großen Prozession aufzurufen und so öffentlich den eigenen Einfluss in der Stadt geltend zu machen, betrachtete der Referent die verschiedenen Bedeutungskonzepte der Termini ‚Öffentlichkeit‘ und ‚Performanz‘. Unter diesen Vorzeichen wurde die gescheiterte Huldigung der Stadt Worms für König Maximilian I. 1494 samt ihren Auswirkungen auf die Stellung des Wormser Bischofs analysiert. Aus beiden Fallbeispielen schloss der Referent, dass Bischöfe auch bei physischer Abwesenheit aus der Stadt verschiedenartig (beispielsweise durch das Domkapitel, Bauten, performative Akte) dort präsent gewesen seien – die Frage ‚Bischofsstadt ohne Bischof?‘ müsse somit für jede Stadt einzeln beantwortet werden.
Anschließend widmete sich GERALD SCHWEDLER (Zürich) der Frage, welche Bedeutung der Rathausglocke in spätmittelalterlichen Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Bischof beizumessen sei. Anhand der sakralen Ursprünge des Glockengeläuts und der allmählichen Ausweitung seines Funktionsradius auf weltliche Ereignisse (beispielsweise Ruf zu den Waffen) wies der Referent auf die verschiedenen Bedeutungen des Geläuts hin. Diese Aussage wurde am Untersuchungsbeispiel Passau belegt: Im Mittelpunkt langwieriger Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Stadt um das städtische Autonomiebestreben habe mehrfach der Einsatz einer eigenen Ratsglocke gestanden. Anhand der bischöflichen Ablehnung dieser Glocke bei gleichzeitiger Genehmigung eines Ratssiegels beschrieb der Referent die hohe symbolische und politische Funktion des profanen Geläuts, das als akustische Raummarkierung die Kompetenzen des Stadtrats von der Geistlichkeit und dem bischöflichen Stadtherrn abgegrenzt habe.
OLIVER PLESSOW (Rostock) leitete seinen spätmittelalterliche historiographische Verflechtungen zwischen Episkopat, Domkapitel und Stadtgemeinde im Norden des Reichs behandelnden Vortrag mit folgender These ein: Auch in der Historiographie seien Anzeichen dafür erkennbar, dass die Trennung von Bischof und Stadt vielfach nicht endgültig gewesen sei. Als Beleg wurden Beispiele aus der norddeutschen Bistumschronistik herangezogen. Aus deren Trägergruppen (Auftraggeber, Verfasser, Rezipienten) und den damit verbundenen performativen Hinweisen auf die Nutzungszusammenhänge der Texte entwickelte der Referent das Modell einer spezifischen Kommunikationsgemeinschaft aus Bischof, Domkapitel (oft impulsgebend für Bischofschroniken), Stadt, Stiftsadel und Klöstern, innerhalb derer einzelne Akteure unterschiedlichen Einfluss auf die Historiographie genommen hätten. Spezifische Textfassungen könnten aber kaum nur einer einzelnen Intention bzw. Institution zugeordnet werden – die Verflechtungen zwischen den unterschiedlichen Akteuren legten vielmehr nahe, dass eine Trennung von Bischof und Stadt auch auf dem Gebiet der Bistumschronistik nicht nachweisbar sei.
Zum Abschluss der ersten Sektion fragte MARTINA STERCKEN (Zürich) nach der Darstellung des St. Galler Fürstabts Ulrich Rösch und seiner Residenzen in Vadians ‚Grösserer Chronik der Äbte‘ (verfasst 1529-31). Vadians Strategien zur Vergegenwärtigung Röschs dienten in ihrer Gesamtheit dazu, diesen möglichst negativ zu beschreiben; die Darstellung der Residenzen variiere je nach Position der betreffenden Orte zum Fürstabt. Werde Wil aufgrund seiner Verbundenheit zu Rösch als einfältig und abttreu charakterisiert, erfahre St. Gallen, das sich oftmals dem Fürstabt entgegengestellt habe, eine Stilisierung zu dessen selbstbewusstem Konkurrenten. Bei Rohrschach liege Vadians Fokus auf Röschs Planung des dortigen Klosterneubaus, der wiederum zum Anlass genommen werde, Röschs Ablehnung gegenüber St. Gallen zu betonen. Insgesamt charakterisierte Stercken Vadians dichte, zugespitzte Darstellung des Fürstabtes als meinungsbildendes, modifiziertes Geschichtsbild, das als „kollektive Geltungsgeschichte“ zur Unterstützung der einsetzenden Reformation dem St. Galler Publikum ein polemisches Bild der jüngeren Vergangenheit bieten sollte.
Als erster Referent der zweiten Sektion zum Thema Interaktion nahm SVEN RABELER (Kiel) Formen und Abläufe der Interaktion zwischen Königen, Bischöfen und Kathedralstädten um 1300 in den Blick. Der als Studie auf der Mikroebene angelegte Vortrag setzte Schwerpunkte auf drei feierlichen Herrschaftsakten in den Städten Speyer und – hier wurde der Bogen zu den vorangegangenen Ausführungen Gerrit J. Schenks gespannt – Worms. Rabeler wies nach, dass das repräsentative Auftreten des Königs in einer Stadt stets der Interaktion des Herrschers mit Kathedralstadt und Bischof erwuchs und Aushandlungsprozessen unterworfen war, die je nach Einzelfall und Binnendifferenzierung der Akteure verschiedene Resultate hervorbringen konnten. Die Einbindung der Könige – als Konkurrenten oder als Herrschaftsträger – in das noch eher offene Verhältnis zwischen Stadt und Bischof zeige, dass es eine Bischofsstadt gänzlich ohne Bischof um 1300 nicht gegeben habe.
Der Interaktion zwischen den österreichischen Herzögen und ihren Bischöfen widmeten sich CHRISTINA LUTTER (Wien) und ELISABETH GRUBER (Salzburg). Ausgehend vom Verständnis des höfischen, städtischen und monastischen Raums als Gruppe durchlässiger sozialer Räume, charakterisiert durch eng verwobene Beziehungsgeflechte, fragten die Referentinnen nach der Position der Bischöfe in den definierten Räumen, ihrer Fassbarkeit in personellen Beziehungen und Interaktionen sowie nach der Bedeutung der bischöflichen Präsenz im Zusammenwirken verschiedener städtischer Gruppen. Könne für die Passauer Bischöfe eine langfristig einflussreiche, Konsens und Konflikt gleichermaßen widerspiegelnde Stellung zwischen dem Landesfürsten, der Stadt und dem Chorherrenstift St. Pölten nachgewiesen werden, seien die zumeist engen Beziehungen der Freisinger Bischöfe zu den österreichischen Landesfürsten auf die Lage der bischöflichen Eigengüter im Herzogtum Österreich zurückzuführen. Prestigeprojekte der fürstlichen Landesherren mit Identifikationspotenzial in den sozialen Räumen ‚Kirche‘ und ‚Stadt‘ seien 1469/80 die schon seit dem Hochmittelalter immer wieder geplanten Erhebungen Wiens und der Wiener Neustadt zu Bistümern gewesen.
MICHEL PAULY (Luxembourg) beleuchtete an Straßburg, Metz, Sarrebourg, Huy, Speyer, Mainz, Toul und Marseille, wie Bischof und Bürgertum in der Hospitalverwaltung interagierten. Der Verpflichtung aller Bischöfe zu Leistungen in der Armenfürsorge sei realpolitisch erst ab dem 12./13. Jahrhundert entsprochen worden. Vermehrte Bemühungen auf bürgerlicher Seite angesichts zunehmender Armut in den wachsenden Städten hätten zu Kooperationen zwischen Stadtbürgertum und Bischof bei der Hospitalstiftung geführt. Die anschließend vielerorts entwickelten Bestrebungen der stadtbürgerlichen Eliten, auch gegen mögliche Konflikte mit dem Bischof die Hospitalleitung und damit in Form der Armenfürsorge eine der klassischen Herrscherpflichten zu übernehmen, wertete Pauly als Teil einer bürgerlichen Emanzipationsbewegung – von einem Kommunalisierungsprozess könne dagegen nicht die Rede sein. Die wirtschaftlichen Interessen der städtischen Führungsschicht an den Hospitälern habe die Frage ihrer Leitung nicht nur in Kathedralstädten zum Auslöser von Konflikten zwischen Bürgerschaft und Stadtherrn werden lassen.
Zum Abschluss der zweiten Sektion stellte SABINE REICHERT (Regensburg) ihre Forschungen zu personellen Verflechtungen bürgerlicher Protagonisten zwischen Bischof und Stadtrat im spätmittelalterlichen Osnabrück vor. Der Fokus der Untersuchung lag maßgeblich auf Ertwin Ertmann, einem Osnabrücker Ratsherrn, Bürgermeister und Chronisten mit ausgesprochen engen Beziehungen zu mehreren bischöflichen Landesherrn, an dessen verschiedenen Tätigkeiten Reichert nachweisen konnte, wie eng städtische wie episkopale Politikfelder und Interessen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Osnabrück verwoben waren. Neben Ertmann als herausragendem Beispiel für personelle Verflechtungen wurde mit einem Blick auf den Ratsherrn Claus von Horne gezeigt, dass bürgerliches Engagement auf städtischer wie bischöflicher Seite in Osnabrück nicht als Ausnahme anzusehen ist.
In der dritten und letzten Sektion zum Thema Hoforganisation analysierte zunächst CHRISTIAN HESSE (Bern) am Beispiel Basels in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, inwieweit die Integration residenzstädtischer Eliten in die landesherrliche Verwaltung – ein wichtiges Charakteristikum weltlicher Fürstenherrschaft ab dem Spätmittelalter – auch auf bischöflicher Seite nachgewiesen werden könne. Spiegle sich die zunehmende Distanzierung zwischen Kathedralstadt und Bischof in der abnehmenden Verflechtung von Basler Eliten und Hochstiftsverwaltung wider, sei gleichzeitig ein gesteigertes bürgerliches Interesse an Ämtern der bischöflichen Lokalverwaltung insbesondere in der Nähe der Ausweichresidenz zu bemerken, das tendenziell die Ausbildung einer neuen Funktionselite begünstigt habe. Grundsätzlich seien derartige Wandelvorgänge sowohl auf Veränderungen der städtischen Führungsschichten als auch auf die fehlende dynastische Kontinuität bei der Bischofswahl zurückzuführen. Da solche Entwicklungen multikausal abliefen, müssten weitere Analysen einzelner Bischofsstädte erfolgen.
THOMAS WETZSTEIN (Eichstätt-Ingolstadt) betrachtete die bischöfliche Jurisdiktion sowie deren empirische Untersuchbarkeit. Ausgehend von der zumeist negativen Darstellung episkopaler Gerichtsbarkeit ab dem 19. Jahrhundert bzw. ihrer Nichtbeachtung in jüngeren Studien zur Stadt- und Rechtsgeschichte fragte der Referent, ob das bislang konstruierte, undifferenzierte Gesamtbild mit Einzelstudien möglichst empirischer Art aufgebrochen werden könne. Grundsätzlichen Ausführungen zu Formen und Funktionen episkopaler Gerichtsbarkeit ließ Wetzstein einen Blick auf die Bistümer Konstanz und Eichstätt folgen. Für die Stadt Konstanz lägen im Spätmittelalter gerade in Eherechtsfragen Belege für Kooperationen zwischen Offizial und städtischer Gerichtsbarkeit vor – Kompetenzstreitigkeiten habe es in der Zusammenarbeit weniger hier als in Eichstätt gegeben. Trotz der wohl regelmäßig guten Auslastung aller bischöflichen Offizialate fehle aufgrund massiver Überlieferungsverluste im gesamten Reich die Basis für empirische Analysen. Die nicht erhaltenen Protokollbücher der geistlichen Gerichte machten Rückschlüsse auf die Vorgeschichten der Fälle und die beteiligten Personen unmöglich.
Abschließend lenkte GERHARD FOUQUET (Kiel) den Blick auf die ökonomische Seite spätmittelalterlicher bischöflicher Herrschaft: Am Beispiel Speyers wurde luzide dargestellt, wie Bischof Matthias Ramung sein überschuldetes Stift retten konnte und welche Bedeutung dabei den Beziehungen zur Kathedralstadt zukam. Maßgeblich zum Gelingen der finanziellen Konsolidierung habe Ramungs persönliche Eignung als politisch versierter, verwandtschaftlich protegierter, universitär ausgebildeter und sparsamer Bischof mit exzellenten Verbindungen zu Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz beigetragen. Auf die Inventarisierung des Bistums bei Amtsantritt sei eine auf Zentralisierung ausgelegte und von Ramung persönlich überwachte Verwaltungsreform samt Umschuldungsaktionen gefolgt, resultierend in einem positiven Saldo der bischöflichen Hauswirtschaft. Ramungs Findigkeit bei der Suche neuer Finanzquellen habe auch die Stadt Speyer erfasst. Diesem ersten Eindruck bischöflicher Hauswirtschaft müssten, so Fouquet, weitere Analysen zu bischöflichen Ausgaben sowie zum Verhältnis stiftischer und städtischer Ökonomie samt Einfluss des Domkapitels folgen.
Insgesamt gesehen hat die Tagung also, wie STEPHAN SELZER (Hamburg) zusammenfassend bemerkte, die titelgebende Frage ‚Bischofsstadt ohne Bischof?‘ mit einem Blick auf rund 350 Jahre bischöflicher wie städtischer Geschichte beleuchtet. Die Analysebeispiele, größtenteils Kathedralstädte in geographisch südlicher und mittlerer Lage des Alten Reiches, wurden in drei Sektionen unter verschiedensten Aspekten behandelt. Gemessen an den eingangs skizzierten Fragestellungen des Tagungsthemas kristallisierten sich folgende übergreifende Ergebnisse heraus:
Wenn ein Bischof seine Kathedralstadt verlassen musste, endete damit keinesfalls die wechselseitige Beziehung zwischen beiden Instanzen. Im Gegensatz zu einem weltlichen Herrscher blieb der Bischof in seinem Amt geradezu zwangsläufig auf die Stadt fixiert und dort präsent, etwa durch die Kathedrale mitsamt der dortigen Begräbnis- und Erinnerungskultur an frühere Bischöfe, über symbolische Akte oder in Form realpolitischer Konflikte. Letztere konnten sich beispielsweise an den vom Verlust weltlicher Macht unbeeinflusst weiterbestehenden geistlichen Herrschaftsrechten des Bischofs (darunter episkopale Gerichtsbarkeit, Verhängung von Interdikten und Exkommunikationen) entzünden. Die unterschiedlichen Verläufe der Streitigkeiten legen nahe, die allzu linear anmutende Konfliktkonstellation ‚Bischof gegen Stadt‘ aufzubrechen und den Blick auf weitere Akteure (Domkapitel, soziale Gruppen in der Stadt oder im Umland) und deren Verflechtungen zu lenken. Die Kathedralstadt und insbesondere die Residenz eines Bischofs war also weit mehr als der bloße nominell-räumliche Sitz seiner Herrschaft, sondern in Form von „Gruppenbindungen“ eher ein Ort der, mit Selzers Worten gesprochen, „Schnittmengen, Wechselwirkungen und Verflechtungen“, was sich nicht nur auf der personellen Ebene, sondern in nahezu allen Aspekten des bischöflich-städtischen Verhältnisses widerspiegelte. Vorsichtige Neujustierungen und Modifikationen am bislang vorherrschenden Narrativ der ‚Bischofsstadt ohne Bischof‘ sind ausweislich dieser Ergebnisse, wie von Andreas Bihrer eingangs angemahnt, also dringend erforderlich – die Tagung hat hierfür einen wegweisenden Beitrag geleistet.
Konferenzübersicht:
Andreas Bihrer (Kiel), Einführung
Sektion 1: Präsenz
Gerrit J. Schenk (Darmstadt), Spielräume? Die Herstellung öffentlichen Raums in Städten zwischen Konflikt und Konsens zwischen Stadtherr, Stadt, Bischof und Domkapitel am Beispiel von Worms im Spätmittelalter
Gerald Schwedler (Zürich), Akustische Raummarkierung. Zur Bedeutung der Rathausglocke in bischöflich-städtischen Auseinandersetzungen im Spätmittelalter
Oliver Plessow (Rostock), Episkopat – Domkapitel – Stadtgemeinde: Historiographische Verflechtungen im Norden des spätmittelalterlichen Reichs
Martina Stercken (Zürich), Vergegenwärtigung von Präsenz. Der Fürstabt Ulrich Rösch und seine Residenzen in Vadians ‚Grösserer Chronik der Äbte‘
Sektion 2: Interaktion
Sven Rabeler (Kiel), Interaktion, Herrschaft, Konkurrenz. Könige und Fürsten als Akteure in spätmittelalterlichen Bischofsstädten
Christina Lutter (Wien)/Elisabeth Gruber (Salzburg), (K)Ein Bischof für Wien? Die österreichischen Herzöge und ihre Bischöfe
Michel Pauly (Luxembourg), Bischof, Bürger und Hospital: Konflikte um die städtische Autonomie
Sabine Reichert (Regensburg), Bürger zwischen Rat und Bischof. Personelle Verflechtungen im spätmittelalterlichen Osnabrück
Sektion 3: Hoforganisation
Christian Hesse (Bern), Indirekter Einfluss? Bischöfliche Amtsträger als Angehörige residenzstädtischer Eliten
Thomas Wetzstein (Eichstätt-Ingolstadt), Städtische Autonomie und bischöfliche Jurisdiktion – zur Empirie eines Forschungsparadigmas
Gerhard Fouquet (Kiel), Jenseits der Kathedralstädte? Bischöfliche Ökonomien im 14. und 15. Jahrhundert
Stephan Selzer (Hamburg), Zusammenfassung
Anmerkungen:
1 Siehe auch den Bericht in den diesjährigen Mitteilungen der Residenzen-Kommission. NF: Stadt und Hof 4 (2015).
2 Bruno Dauch, Die Bischofsstadt als Residenz der geistlichen Fürsten, Berlin 1913 (Historische Studien, Heft 109).