Stellvertretung im Mittelalter. Konzepte, Personen und Zeichen im interkulturellen Vergleich

Stellvertretung im Mittelalter. Konzepte, Personen und Zeichen im interkulturellen Vergleich

Organisatoren
Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e.V.
Ort
Hegne
Land
Deutschland
Vom - Bis
13.03.2018 - 16.03.2018
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Von
Johannes Luther / Matthias Meier, Historisches Seminar, Universität Zürich

In ihrer Einführung machte CLAUDIA ZEY (Zürich) zunächst deutlich, dass Stellvertretung im Rahmen der Tagung als exklusive Form der Bevollmächtigung verstanden werden sollte. Gemäß dieser Definition trat eine bevollmächtigte Person an die Stelle einer beauftragenden Person oder Institution und vertrat ihr Recht, konnte dabei jedoch auch selbstständig handeln und entscheiden. Die Thematik sei in der Forschung zur Geschichte des Mittelalters allerdings nur wenig durchleuchtet, obwohl mittelalterliche Quellen durchaus verschiedene Formen von Handlungs- und Entscheidungsvollmachten erkennen lassen. Um das Konzept der Stellvertretung für das Mittelalter adäquat zu erfassen, sollte im Rahmen der Tagung eine auf bestimmte Bereiche ausgerichtete Analyse verfolgt werden, deren perspektivischen Zuschnitt die Referentin in drei Punkten zusammenfasste: Erstens sollten geistliche und religiös konnotierte Stellvertreter untersucht werden, um eine gemeinsame Vergleichsebene in einem breiten Untersuchungsfeld zu gewährleisten. Zweitens sollte das Phänomen einem interreligiösen und interkulturellen Vergleich unterzogen werden, wobei der Blick nach Asien die Frage nach der Äquivalenz der Stellvertretung in einem Raum jenseits der europäischen Wahrnehmung aufwerfen sollte. Drittens sollten die Untersuchungen auf die Zeit des europäischen Hochmittelters fokussieren, da sich hier zum einen Anknüpfungspunkte zur Entwicklung des päpstlichen Legatenwesens als elaboriertes Stellvertreterkonzept finden lassen und zum anderen die politischen und religiösen Konflikte an den Rändern Europas zu Auseinandersetzungen mit anderen Kulturen führten.

FRANZ-REINER ERKENS (Passau) präsentierte in seinem Abendvortrag einen bis in die frühe Neuzeit geführten Überblick, wie weltliche und geistliche Herrscher um den Anspruch auf das Christusvikariat konkurrierten. Zunächst differenzierte er zwischen Christusvikariat als Ideenstreit und Titelstreit, wobei deutlich wurde, dass es hauptsächlich ein eng mit Machtfragen verbundenes Ringen zweier Vorstellungen war. Die weltlichen Herrscher verzichteten nicht auf ihre Stellvertretungsfunktion, obwohl die Päpste seit der Kirchenreform des 11. Jahrhunderts ein für sie universalgültiges Christusvikariat einforderten. Diese Entwicklung spitzte sich unter Innozenz III. zu und erreichte ihren Höhepunkt in konzentrierter Form ausformuliert in der Bulle Unam Sanctam Bonifaz’ VIII. Zeitgleich wurde auch die kaiserliche Vikariatsfunktion schärfer umrissen, wobei die Trennung der plenitudo potestatis auf einen weltlichen und einen geistlichen Zuständigkeitsbereich betont wurde. Die Päpste lehnten jedoch die daraus abgeleitete Parallelisierung der Amtsgewalt weltlicher und geistlicher Herrscher ab und betonten die Singularität ihrer übergeordneten Stellung. Dass sich im zum Machtkampf gesteigerten Meinungsstreit letztlich die päpstliche Idee durchsetzte, sei nicht auf ihre Güte, sondern auf die Machtkonstellationen innerhalb der lateinischen Christenheit zurückzuführen.

MICHAEL GRÜNBART (Münster) eröffnete den zweiten Tag mit seinem Vortrag, in dem er nach den verschiedenen Ausprägungen von Stellvertretung im byzantinischen Kaiserreich fragte. Zum einen war der Kaiser der Stellvertreter Gottes auf Erden. Zum anderen brauchte der Kaiser in irdischen Belangen Stellvertretungen, um das Amt zu bewältigen und seine Macht zu sichern. So erklärte der Referent zunächst das Begriffsfeld der Stellvertretung im Griechischen und kam dann auf das grundlegende Problem zu sprechen, wie sich geistliches und weltliches Amt miteinander vertrugen. Der byzantinische Kaiser durfte keine priesterlichen Aufgaben ausführen. Gleichzeitig war es kirchlichen Würdenträgern nicht erlaubt, irdische Aufgaben zu übernehmen. Wie der Vortragende jedoch aufzeigte, konnten geistliche Würdenträger auch in weltlichen Dingen intervenieren, wenn die Situation es verlangte. So traten Kirchenmänner in Aufgaben der Vermittlung, des Ausgleiches oder der Friedensstiftung in Erscheinung. Zudem konnte besonders der Patriarch bei Herrschaftswechseln eine wichtige Rolle einnehmen. Allerdings dauerte sein Eingreifen in weltliche Angelegenheiten meist nicht lange an, da sich einerseits Angehörige der kaiserlichen Familie wieder durchzusetzen vermochten und andererseits die weltliche Amtsübernahme des Patriarchen immer auf innerkirchliche Kritik stieß.

JOCHEN BURGTORF (Fullerton) erörterte die theologisch-konzeptionellen Grundlagen der Stellvertretung in den Ritterorden des Hochmittelalters. Die davon abgeleitete Stellvertretungshierarchie funktionierte über das Gehorsamsprinzip und bezog sich nicht nur auf die übergeordneten Ämter und Personen innerhalb des Ordens, sondern reichte bis zu Christus und Gott. Außerdem wurden die grundsätzliche Notwendigkeit und die situative Veränderung von Stellvertretungskonzepten anhand der Entwicklung der Ämter und deren Hierarchie aufgezeigt. Darauf rückten die Personen in den Fokus, die ex officio oder ad hoc den Ordensmeister vertraten, wobei dem Begriff locum tenens eine zentrale Rolle zukam. Dies führte zum Befund, dass Stellvertreter qua Amt oftmals den Aufstieg zum Ordensmeister schafften, während ad hoc-Stellvertretungen dies in der Regel nicht ermöglichten. Abschließend standen Kreuz, Banner und Siegel als Stellvertreterzeichen im Mittelpunkt, die in ihren Varianten die Ordenszugehörigkeit respektive die hierarchische Position des Zeichenträgers ausdrückten.

Da das Referat von CHRISTIAN JÖRG (Tübingen) zu „Jüdischen Delegationen und Stellvertreterfunktionen im christlichen Herrschaftskontext des Hoch- und Spätmittelalters“ krankheitsbedingt ausgefallen war, hatte sich DAVID GANZ (Zürich) bereit erklärt, mit einem kunsthistorischen Vortrag einzuspringen. Er stellte die Frage nach dem Anteil künstlerischer Medien an der Übertragung von Vollmachten. Dabei legte er den Fokus auf das Einkleiden mit bildlich geschmückten Gewändern und die damit einhergehenden Transformationen von Personen zu Stellvertretern. Besonders bei liturgischen Bildgewändern treten diese Transformationen zu Tage, da die Gewänder genau kodifiziert sind und als besondere Zuspitzung des Bildpotentials verstanden werden können. So repräsentieren Kaselkreuze auf der Rückseite von Messgewändern eine für die Gemeinde gut sichtbare Stellvertretung Christi im Amt. Nischenfiguren auf den Gewändern von Diakon und Subdiakon vermögen die Komplexität der Aussage noch zu steigern. Eine umfassendere und eindrückliche Übertragung konnte der Referent an dem heute in der Kaiserlichen Schatzkammer in Wien aufbewahrten Messornat des Ordens vom goldenen Vlies demonstrieren, der mit Kasel, Dalmatika und Tunicella drei Chormäntel umfasst. Wie der Vortragende in seiner kenntnisreichen Detailanalyse deutlich machte, zeigen die reichbestickten Oberflächen der Gewänder eine Vielfalt von religiösen Motiven, die durch ausgefeilte Rahmensysteme unterschiedliche Modelle von Stellvertretung artikulieren.

JÖRG BÖLLING (Hildesheim) referierte symbolische Formen der päpstlichen Stellvertretung, die er in drei Kategorien unterteilte. Die erste Kategorie bildeten die päpstlich verliehenen Amtsinsignien und Handlungen mit rechtlicher Verbindlichkeit. Hier legte der Referent ein besonderes Augenmerk auf das Pallium. Diese Berührungsreliquie konnte einerseits vom Papst getragen werden, für den es in Kombination mit dem Fanone ein äußeres Zeichen für seine Hirtenfunktion darstellte. Andererseits wurde das Pallium, manchmal zusammen mit dem Rationale, an Erzbischöfe verliehen. Könnte es sich dabei zunächst um ein Zeichen eigenständiger Metropolitangewalt gehandelt haben, wurde das Pallium seit der Erwartung der Reformpäpste im 11. Jahrhundert, dass die Metropoliten dieses in Rom einzuholen hätten, immer mehr zu einem Zeichen päpstlicher Machtfülle. Die zweite Kategorie umriss der Referent als Zeichen, Zeremonien sowie Gegenstände mit Appellcharakter. Hier verwies er auf Siegel, Rota und den rhythmisierten Sprachstil des cursus Leoninus, den er als „Klang der Kurie“ bezeichnete. Vor allem die Verbreitung des Kurialritus sorgte demnach für die Verbreitung einer päpstlich-kurialen Repräsentanz in der weltlichen Liturgie. Päpstliche Ehrungen und Auszeichnungen gehörten schließlich zur dritten Kategorie, in die der Referent Gegenstände wie das Rationale, Mitra und Schirm; aber auch die Petersfahne und die Goldene Rose einordnete.

DOROTHEA WELTECKE (Frankfurt am Main) erörterte die Stellvertretung in Kirchen unter islamischer Herrschaft. Nach einem Überblick zu den entsprechenden Kirchen wurden deren für die Stellvertretung mit Bevollmächtigung relevanten Ämter erläutert. Auf der übergeordneten Ebene waren dies der Metropolit und der Katholikos; auf einer untergeordneten Ebene der Periodeut und der Chorepiskopos. Die Fokussierung auf die Patriarchate von Antiochia und Alexandria verdeutlichte verschiedene Stellvertretungsstrategien. So sprach die koptische Kirche der äthiopischen Kirche nie autokephalen Status zu und entsandte deren Oberhaupt. Entsprechend konnten die Patriarchen von Alexandria aus einer weltlich-muslimischen Herrschaft heraus in die Kirchenstrukturen eines christlichen Königreichs eingreifen. Beim Patriarchat von Antiochia werden demgegenüber andere Stellvertretungsstrategien ersichtlich: von der fast gänzlichen Unabhängigkeit (Autokephalie) des Katholikos in der Kirche des Ostens, über das Amt des dem Patriarchen fast paritätisch gestellten Maphrians in der syrisch-orthodoxen Kirche, bis hin zur Bevollmächtigung des melkitischen Katholikos durch den Patriarchen.

WOLFRAM DREWS (Münster) behandelte in seinem Vortrag das Problem der Nachfolge und Stellvertretung des Propheten im Islam, das mit der Frage verbunden wurde, wer das Amt des Oberhaupts der islamischen Gemeinschaft bekleiden konnte. Zunächst erklärte der Referent, wie die Amtsbezeichnung des Kalifen ḫalīfa rasūl Allāh aus dem koranischen Sprachgebrauch heraus neu geschaffen wurde. Im Koran findet sich mehrmals die Wurzel ḫalafa, die „vertreten“ oder „nachfolgen“ bedeuten kann. Nach dem Tod Mohammeds ergaben sich dann aus dem Substantiv ḫilāfa die Bedeutungen Kalifat, Stellvertretung und Nachfolge. Im sunnitischen und schiitischen Islam bildeten sich unterschiedliche Stellvertretungskonzepte aus, wobei der Vortragende sich vornehmlich auf die Entwicklung im schiitischen Islam konzentrierte. Hier wies er ein eindrückliches Konzept von Stellvertretung nach, das auf nachträglichen Zuschreibungen und Konstruktionen beruhte. Waren es bis ins 9. Jahrhundert zunächst die Linie der elf Imame, die als Nachfolger des Propheten eine uneingeschränkte Autorität genossen, entstanden nach ihrem Aussterben unterschiedliche, heilsnotwendige Stellvertretungsmodelle, die sich auf einen im Verborgenen lebenden zwölften Imam beriefen. Zunächst übernahmen Emissäre diese Rolle, bis es im 10. Jahrhundert zu der bis heute andauernden Epoche der „grossen Verborgenheit“ kam. Einzelpersonen konnten seither nicht mehr als Stellvertreter fungieren, weshalb Religionsgelehrte als Kollektiv an diese Stelle rückten und konkurrierende Ansprüche auf Stellvertretung fortan zurückwiesen.

THOMAS ERTL (Wien) referierte zu Stellvertretung im Reich der Mongolen und präsentierte zunächst Überlegungen zum mongolischen Glauben und zur Stellvertreterfunktion der Khane. Eine spezielle Stellung hatte der Ahnenkult der verstorbenen Khane, die seit dem 7. Jahrhundert als vom Himmel beauftragt galten. Diese bei Chinggis Khan besonders ausgeprägte Amtsauffassung des Khanats oszillierte zwischen uneingeschränkter Stellvertretung des Numinosen und himmlisch legitimiertem Mandat. Anschließend zeigte Ertl die von äußeren, regional unterschiedlichen Einflüssen geprägte Herrschaftsideologie im mongolischen Großreich auf. Im Nahen Osten wurde der Khan als der eine göttliche Stellvertreter auf Erden betrachtet. In Ostasien wirkten sich dagegen buddhistische Vorstellungen auf das Herrschaftsverständnis des Khanats aus. Der Khan wurde als Bodhisattva verehrt, als Erleuchteter der auf Erden bleibt. Ortsunabhängig aber lenkten der Khan und das Göttliche trotz einer Sphärentrennung in harmonischem Miteinander die Geschicke des Reiches. Im Iran des frühen 14. Jahrhunderts wurde die mongolische Herrscherideologie der Il-Khane wiederum von persischen Vorstellungen aus der vorislamischen Zeit geprägt, aber auch auf diskursiver Ebene von islamischen Gelehrten angefochten. Zusammenfassend lässt sich für das Mongolenreich kein übergeordnetes einheitliches Konzept der Stellvertretung festhalten.

DANIEL F. SCHLEY (Bonn) lenkte seinen Blick auf Konzepte von Stellvertretung im mittelalterlichen Japan. Stellvertretung war damals ein zentrales Element der Herrschaftsausübung, da die Tennō seit dem 9. Jahrhundert weitgehend entmachtet waren und zunächst Regenten aus dem Adelsgeschlecht der Fujiwara, und später adlige Kriegersippen (Shogune) die Amtsgeschäfte leiteten. Dass sich die kaiserliche Dynastie gleichwohl bis heute halten konnte, ist dem Konzept einer mehrfach untermauerten, göttlichen Stellvertretung zu verdanken. So waren die Tennō als Abkömmlinge der Sonnengottheit Amaterasu alleinige Stellvertreter der göttlichen Mächte. Hinzu kamen buddhistische Lehren und Vorstellungen, welche die Kaiser zu buddhistischen «Weltmonarchen» stilisierten. Dass sich die Regenten in diese Vorstellung gut integrieren konnten, zeigte der Referent anhand seiner Ausführungen zu den um 1220 entstandenen «Aufzeichnungen meiner Ansichten» des Historikers Jien. Dieser versuchte, die Machtfülle des Fujiwara-Regenten geschichtstheologisch zu rechtfertigen.

In seiner Zusammenfassung verwies KARL UBL (Köln) zunächst auf die Ubiquität des Begriffes „Stellvertretung“ hin und darauf, dass Stellvertretung viele verschiedene Phänomene berührt. Er forderte eine terminologische Schärfung in den Kulturwissenschaften und sah den Begriff der „exklusiven Stellvertretung“ (Claudia Zey) demjenigen der „gebundenen Repräsentation“ (Max Weber) am nächsten. Andererseits müsse die Forschung zur Stellvertretung aufgrund von dessen interkultureller Verbreitung einen komparatistischen und interdisziplinären Ansatz verfolgen. Zudem zeige sich bezüglich religiös konnotierter Stellvertretungen, dass Stellvertretungskonzepte die Strukturen religiöser Gemeinschaften mitbestimmten. Ubl konstatierte auch die Differenz zwischen individueller und kollektiver Stellvertretung und das Fehlen eines kohärenten Stellvertreterkonzepts im Falle der mongolischen Khanate. Hervorzuheben sei zudem das Ergebnis zur Stellvertretung in Japan, das sich von anderen Befunden unterscheide. Ferner verwies er auf die begriffsgeschichtliche Differenzierung und hielt fest, dass fast jeder Amtsträger als Stellvertreter verstanden werden kann. Dabei scheint den Stellvertreterkonzepten an sich die Problematik inhärent zu sein, dass sie möglicherweise Quellenbegriffe subsumieren, die eigentlich ausdifferenziert sind. Auch auf der Ebene der stellvertretenden Zeichen werde die Schwierigkeit deutlich, Zeichen der Ehre und der Stellvertretung zu unterscheiden. Zudem seien Stellvertretungszeichen Machtmittel, die eine Stellvertretung autorisierten, aber auch eine Verselbständigung der Stellvertretung einschränkten. Abschließend bemerkte Ubl, dass der Terminus "Stellvertretung" Ambiguität produziere, die allerdings auch erhellend wirke: So könne beispielsweise zwischen der Nachfolge als diachronem und der Stellvertretung als synchronem Phänomen unterschieden werden. Zugleich eröffne die Stellvertretung den Blick auf strukturelle Rahmenbedingungen und herrschaftskonzeptionelle Problemstellungen. Ebenfalls habe die Betonung der religiösen Aspekts Vor- und Nachteile: Stellvertretungen im religiösen Kontext seien zwar verbreitet, doch erweisen sie sich im interkulturellen Vergleich als schwer greifbar, da verschiedene Richtungen zur Erklärung von Stellvertretungen eingeschlagen werden müssen.

Konferenzübersicht:

Claudia Zey (Zürich): Einführung in das Tagungsthema

Franz-Reiner Erkens (Passau): Kaiser und Papst als Stellvertreter Gottes

Michael Grünbart (Münster): Kaiserliche Kompetenz? Zur Übernahme und Mitbestimmung weltlicher Herrschaft durch byzantinische Patriarchen

Jochen Burgtorf (Fullerton/Kalifornien): Stellvertretung in den geistlichen Ritterorden des Hochmittelalters: Konzepte, Personen und Zeichen

David Ganz (Zürich): Stellvertretung durch bildtragende Gewänder

Jörg Bölling (Hildesheim): Symbolische Formen päpstlicher Stellvertretung

Dorothea Weltecke (Frankfurt am Main): Stellvertretung in christlichen Kirchen unter islamischer Herrschaft

Wolfram Drews (Münster): Konzepte von Stellvertretung in islamischen Kontexten

Thomas Ertl (Wien): Der Großkhan und die kleinen Khane. Himmlisches Mandat, geteilte Herrschaft und Stellvertretung im Reich der Mongolen

Daniel Schley (Bonn): Konzepte von Stellvertretung im mittelalterlichen Japan

Karl Ubl (Köln): Zusammenfassung


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