Die Tagungsreihe TRANSMORTALE gibt seit 2010 Einblicke in die fächerübergreifende Forschung zu den Themen Sterben, Tod und Trauer. Möglich macht das die stetige Erweiterung von Fachbereichen, die sich mit dem Wandel von Trauer- und Bestattungskultur befassen. So bildete auch die TRANSMORTALE XI wieder eine Vielfalt an Forschungsprojekten ab, darunter Beiträge aus der Kultur- und Medienwissenschaft, der Unterrichtsdidaktik und der Philosophie. Die Zeitspanne der Forschungsgegenstände reichte von der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart.
Dass der Tod im Bewusstsein der Bevölkerung der Frühen Neuzeit allgegenwärtig war und Bestattungen ein Ausdruck von Prestige und Status, vergleichbar mit Anlässen wie Taufe und Hochzeit, zeigte ANNE PURSCHWITZ (Halle an der Saale) auf. Für die Beantwortung der Frage, was der Tod in der Frühen Neuzeit kostete, griff sie auf sächsische Kriminalgerichtsakten, Inventarverzeichnisse und Untersuchungsprotokolle zurück. In diesen, für die Rekonstruktion von Kosten und des Stellenwerts einer Bestattung wertvollen Quellen, wurde dezidiert auf Ausgaben für Sarg, Kleidung, aber auch Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Bestattung eingegangen. Dabei seien die Bestattungskosten bei Toten der Oberschicht besser dokumentiert worden als solche der durchschnittlichen Bevölkerung, was den Vergleich der Quellen aus wissenschaftlicher Sicht erschwere. Exemplarisch stellte die Historikerin Fälle dar, anhand derer zu erkennen war, dass Besitz und Kosten für die Beisetzung mit anderen Schulden abgeglichen wurden. Dies verdeutliche den hohen Stellenwert einer Bestattung, aber auch ihren finanziellen Aufwand. Eine würdige Bestattung habe sich nicht jeder leisten können, und für Hinterbliebene habe diese oftmals finanzielle Probleme mit sich gebracht. Im Falle eines Suizids seien die Angehörigen mit Repressionen bestraft worden, was die gesellschaftliche Ausgrenzung auch im Tod zeige. Aufgrund der hohen Kosten sei es bereits in der Frühen Neuzeit üblich gewesen, eine Versicherung abzuschließen. Bestattungskosten für Menschen fernab der Oberschicht seien etwa bei Handwerkern von Zünften und bei Armen von der Armenkasse getragen worden. Aus den Quellen sei herauszulesen, dass sich Behörden meist für die günstigere Variante entschieden. So habe man den Toten zwar die letzte Ehre erweisen wollen, in der Umsetzung allerdings seien soziale Unterschiede deutlich erkennbar gewesen.
Ebenfalls in die Frühe Neuzeit blickte THOMAS GRUNEWALD (Halle an der Saale) mit seinem Vortrag zur Funeralkultur an den Glauchaschen Anstalten (heute Franckesche Stiftungen) im 18. Jahrhundert. Die von August Hermann Francke im Geist des Pietismus gegründete Sozialfürsorge- und Bildungseinrichtung sei schnell gewachsen und damit auch die Zahl der Todesfälle. Quellen verdeutlichten die Entwicklung einer Funeralkultur innerhalb der Anstalten, die zwar laut Grunewald keinen eigenen Friedhof besaßen, aber aufgrund zahlreicher Sterbefälle mit der Verwaltung der Verstorbenen konfrontiert waren – von der Lagerung der Toten bis hin zu ihrer Bestattung auf externen Friedhöfen. Im umfangreichen Archiv finden sich Hinweise darauf, dass zu Lehrzwecken Sektionen vorgenommen wurden, das Tragen von Leichen eine studentische Nebentätigkeit war und dass sich Rituale entwickelten wie etwa Gesänge von Waisenkindern. Auch sei mit den Verstorbenen, darunter Waisenkinder, Stadtschüler, Angestellte und Direktoren, unterschiedlich umgegangen worden. Die Art der Bestattung und des Totengedenkens habe sich an Todesursache und sozialer Herkunft orientiert, wie das Beispiel eines Suizidenten belege, dessen Leiche nicht aufgelistet sei. Während ein Waisenkind von Lehrern und singenden Kindern zu Grabe getragen wurde, hätten Leichenzüge von Direktoren in großer Begleitung und aufmerksamkeitsstiftend stattgefunden. Weitere Hinweise auf die Bedeutung der sozialen Zugehörigkeit für den Umgang mit dem oder der Verstorbenen seien die unterschiedliche, bei Verstorbenen der Oberschicht aufwendige Gestaltung der Grabstätte und die Ausrichtung von Todesjubiläen gewesen.
Zurück zu den Ursprüngen ging es bei BURKHARD EMME (Berlin), der sich mit seinen Ausführungen zum Suizid in der römischen Kultur eingliederte in eine in den vergangenen Jahren auflebende Forschung zum Umgang mit dem Tod in der Antike. Die Bedeutung des Suizids lasse sich an unterschiedlichen Formen und Beweggründen als Gegenstand der Philosophie erkennen, sei aber ebenso Thema in Belletristik, Mythen und Bildkunst. So sei es ein stoisches Ideal der Pflichterfüllung und Ausdruck einer starken Seele gewesen, sich selbst zu töten. Ferner führte Emme auf, dass männliche Mitglieder der Oberschicht auf eine Niederlage auffällig häufig mit Suizid reagierten und dies wiederum als moralischen Triumph über den politischen oder militärischen Gegner betrachteten. Ehrbar, mutig und selbstkontrolliert zu sterben, sei sowohl Ausdruck der Achtung vor den Angehörigen als auch mit dem Anspruch verbunden gewesen, als Exempel zu gelten. Nach einer geplanten oder erfolgreichen Selbsttötung der Männer seien ihnen als Inbegriff der ehelichen Treue auch ihre Frauen in den Tod gefolgt, sofern sie keine Kinder zurückließen. Rückschlüsse auf das Ideal der Liebenden, über den Tod hinaus vereint zu bleiben, ließen etwa Darstellungen auf Sarkophagen und Wandmalereien zu. Der weibliche Suizid als angemessen empfundene Reaktion auf den Tod des Ehepartners sei ein Topos mythologischer Erzählungen und darüber hinaus auch in der neuzeitlichen Literatur zu finden, etwa bei Shakespeares Drama „Romeo und Julia“.
SARAH K. BECKER (Berlin) gab einen Einblick in ihre Dissertation zu kinematografischen Wasserleichen. Ihr medien- und geschlechtertheoretischer Blick richtete sich auf Traumszenen, Visionen und traumatische Erinnerungsbilder in Filmgeschichte und zeitgenössischen Serienformaten, in denen Protagonistinnen ihr eigenes Ins-Wasser-Gehen imaginieren. Der euphemistische Ausdruck „Ins-Wasser-Gehen“ deute auf ein vermeintlich sanftes Sterben hin. Das Element Wasser sei weiblich konnotiert – demzufolge werde auch der Wassersuizid gesellschaftlich dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Indem die suizidale Frau, oft schön, jung und weiß dargestellt, eins werde mit der Natur, erfahre der Tod eine Romantisierung. Das Ins-Wasser-Gehen beschreibe zugleich die Bewegung in Richtung Tod. Anhand von Filmbeispielen zeigte Becker den Blick weiblicher Protagonistinnen auf den Wassersuizid und ein Abwägen des eigenen Todes, der – vielleicht als feministischer Hinweis auf die romantisierte Vorstellung des Wassersuizids, wie Becker vermutete – in manchen Filmen nicht zur Selbsttötung führe. Das Ophelia-Motiv als Topos idealisierter Weiblichkeit werde im Zuge des Medienwandels zum Gegenstand neuer Narrative, die oftmals subversiv wirkten und den weiblichen Wassersuizid kritisch kommentierten. – In der Diskussion wurde die Vielfalt der Darstellung genannter Motive deutlich: Die Tagungsteilnehmer brachten Beispiele aus Filmen, Musikclips und Literatur an, in denen Frauen den „schönen“ Tod auf die vermeintliche Sanftheit des Wassersuizids anspielte.
Wie stellen sich Kinder Sterben und Tod vor? Dieser Frage widmet sich LENA MAGDEBURG (Paderborn) in ihrer Dissertation im Fach Sachunterrichtsdidaktik. Die Phänomene Sterben und Tod, die ein fester Bestandteil des Alltags der Kinder seien, würden im Sachunterricht der Grundschule thematisiert, um ihnen Orientierung zu bieten. Verstanden hätten sie den Tod erst dann, wenn sie dessen vier Kennzeichen kennen: Universalität, Irreversibilität, Kausalität und Nonfunktionalität. Da der Sterbeprozess eng mit dem Thema Tod verbunden sei, mache es Sinn, beides im Unterricht zu verknüpfen. Anders als bisherige, fast ausschließlich ausländische Studien, will sich die empirische Studie der Referentin nicht nur auf die Erkenntnis von Kindern, sondern auch auf deren Vorstellungen konzentrieren. Grundlage für ihre Schülervorstellungsforschung sei der Schluss, dass mit dem Alter auch das Verständnis von Sterben und Tod zunehme. Als Reaktion auf das Desiderat bei der Frage, welche Vorstellungen, Meinungen, Erfahrungen und welches Wissen Kinder zu Sterben und Tod haben, ist ihr Forschungsvorhaben, diese mittels eines qualitativ angelegten Settings zu erheben. – In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, daß es relevant ist, Kinder frühzeitig an die Themen Sterben, Tod und Memoria heranzuführen. Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an der Methodik der Studie. Wichtig sei auch, dass viele verschiedene Studienteilnehmer*innen befragt werden, da die Vorstellungen von Sterben und Tod immer auch abhängig von kultureller Prägung, Herkunft und Sozialisation seien.
Ein gesellschaftlich relevantes wie hochaktuelles Thema behandelte KARLA ALEX (Heidelberg) mit ihren Ausführungen zum Umgang mit überzähligen Embryonen aus Sicht der Philosophie. Im Fokus ihres sich im Bereich der Medizinethik bewegenden Vortrags stand die Frage, was schwerer wiegen sollte: der Erfolg, mittels Reproduktionsmedizin Schwangerschaften zu erzeugen oder die Produktion überzähliger Embryonen zu vermeiden. Zwar schreibe das Embryonenschutzgesetz vor, dass nicht mehr Embryonen als nötig produziert werden dürften. Eine liberale Auslastung zugunsten des Schwangerschaftserfolgs führe aber meist dazu, dass mehr als die drei im Gesetz vorgegebenen Embryonen im Labor erzeugt werden. Das werde in Kauf genommen – gehe aber, wie sich auch in der anschließenden Diskussion andeutete, bei Betroffenen oftmals mit Gewissensbissen einher. Der moralische Status eines Embryos sei seit jeher unklar. Zudem sei zu beobachten, dass der gesellschaftliche und wirtschaftliche Fokus auf der reproduktiven Autonomie liege. Von den Teilnehmenden wurde zudem die Frage aufgeworfen, wem ein Embryo gehört und ob der Wert eines Embryos überhaupt per Gesetz geregelt werden kann.
Ein ebenfalls gegenwärtiges Thema sprach der Historiker STEPHAN SCHOLZ (Oldenburg) an: die Bedeutung des Totengedenkens im zivilgesellschaftlichen Engagement für eine humane Flüchtlingspolitik. Als Beispiele nannte er die Aktionen „Beim Namen nennen“ (Bern) und „Jeder Mensch hat einen Namen“ (Dortmund), die 2019 im öffentlichen Raum stattfanden. Beide basierten auf einer 78-seitigen Liste, auf der das paneuropäische Netzwerk UNITED for Intercultural Action mit Sitz in Amsterdam seit 1992 Todesfälle von Personen auf der Flucht registriert. Sie erfasst Datum des Auffindens, Name, Geschlecht, Herkunftsland, Todesursache und Quelle der Angaben und wolle damit Zeugnis einer verfehlten Flüchtlingspolitik ablegen, so Scholz. Bei den genannten Aktionen seien Namen der Toten öffentlich vorgelesen und/oder öffentlich ausgestellt oder verschriftlicht worden, um die Verstorbenen zu würdigen und ihrer zu gedenken, um Aufmerksamkeit herzustellen und um ein Zeichen für politisch und ethisch motivierten Protest zu setzen. Beide Aktionen hätten die Bedeutung von Zahlen, Namen und Daten im Totengedenken verdeutlicht, sofern man sie als Mittel zur Re-Individualisierung und Re-Humanisierung der zu Tode gekommenen Menschen betrachtet. Zugleich hätten sie auf das Unrecht des Todes aufmerksam gemacht. Schließlich dienten das Aufschreiben und Sprechen der Listeneinträge der Bewusstwerdung und seien als Form des Protests zu betrachten. Dass die von den Akteur:innen intendierte Veränderung in der Flüchtlingspolitik nicht direkt abzulesen sei, war Thema in der anschließenden Diskussion. Vielmehr sei es die Herstellung eines kollektiven Bewusstseins und der Appell gewesen, der als Erfolg der Aktion zu zählen sei.
Der Kunsthistoriker FRIEDRICH J. BECHER (München) beschäftigt sich in seinem Promotionsprojekt mit dem Umgang mit menschlichen Knochen in öffentlichen Ausstellungskontexten. In seinem Beitrag ging er exemplarisch auf die Aktion „Sucht nach uns!“ des Berliner Aktionskünstlerkollektivs Zentrum für politische Schönheit ein, die 2019 eine Diskussion über die Frage nach dem korrekten Umgang mit menschlichen Überresten ausgelöst hatte. In einer Glutkern-Stele als Teil eines öffentlich sichtbaren Mahnmals, mit dem die Aktivist:innen vor einem Rechtsruck warnen wollten, waren mutmaßlich Leichenbrandasche und Knochenfragmente von Opfern eines Vernichtungslagers des Nationalsozialismus verarbeitet worden. Daneben führte Becher eine Reihe weiterer Aktionen und Ausstellungen an, die auf ein angespanntes Verhältnis zur Sichtbarmachung menschlicher Überreste schließen lassen. Dazu gehören etwa auch die Körperwelten-Ausstellung, die menschliche Präparate zeigt, und eine Postkarten-Aktion, bei der mit mutmaßlich menschlichem Blut geschrieben worden war. Er stellte fest, dass oftmals die Behauptung reiche, es handle sich um menschliche Überreste oder Blut, um heftige Kritik auszulösen. Während der Umgang mit Reliquien im Umfeld der katholischen Kirche geregelt sei und den Zweck verfolge, Lebenden Sterblichkeit vor Augen zu führen, reiche etwa in Bezug auf den Umgang mit menschlichen Überresten von Juden die Macht der Suggestion, um Aktivist:innen und Künstler:innen Störung der Totenruhe vorzuwerfen. Als Hauptproblem der Aktion „Sucht nach uns!“ nannte Becher den Verzicht der Aktivist:innen, im Vorfeld Kontakt mit Hinterbliebenen der Shoa-Opfer aufzunehmen. Die Nachfahr:innen der Opfer seien zu Augenzeug:innen des eigenen Narrativs geworden. Das Kuratieren gleiche in diesem Fall einer Gewalthandlung, weil es die Geschichte der Opfer zur Schau stelle, statt diese beziehungsweise ihre Hinterbliebenen einzubeziehen, und weil man die Toten nicht als Individuen betrachtet und das jüdische Gebot der ewigen Ruhe missachtet habe.
Der zweite Tag der Tagung habe facettenreich die Bedeutung von Vermittlung aufgezeigt, wie Dirk Pörschmann abschließend feststellte. Deutlich wurde, dass es schon im Kindesalter einer Heranführung an die Themen Sterben, Tod und Trauer bedarf. Der Sachunterricht ist dabei nur einer von vielen möglichen Kontexten. Ob nach dem Verfahren mit sterblichen Überresten, dem Gedenken der Toten oder nach dem Umgang mit Embryonen gefragt wurde – der Austausch der Tagungsteilnehmer:innen spiegelte die Debatten um den Wert von Leben und die Bedeutung von Tod und Gedenken wider, wie sie auch in der Öffentlichkeit ausgetragen wurden und werden. Eine Frage, die die gesamte diesjährige TRANSMORTALE begleitete und mit Nachdruck diskutiert wurde, war die nach der Würde der Toten. Erinnerungsprozesse könnten nicht staatlich angeordnet werden, so Pörschmann in seinem Resümee. Umso wichtiger sei es, einen angemessenen Umgang mit Gedenken zu entwickeln und über den Weg des Gedenkens einen Weg zum Umgang mit Tod und Trauer zu finden. Die stete fächerübergreifende Beschäftigung mit diesen Themen kann dazu beitragen.
Konferenzübersicht:
Dirk Pörschmann (Kassel): Begrüßung und Einführung
Vorträge I und II
Moderation: Norbert Fischer (Hamburg) und Marlene Lippok (Augsburg)
Anne Purschwitz (Halle an der Saale): Was kostet der Tod in der Frühen Neuzeit? (1650–1850)
Thomas Grunewald (Halle an der Saale): Die Toten des Waisenhauses. Funeralkultur an den Glauchaschen Anstalten im 18. Jahrhundert
Vorträge III und IV
Moderation: Stephan Hadraschek (Berlin) und Jan Möllers (Berlin)
Burkhard Emme (Berlin): Romana mors? Auffassungen und Bewertungen des Suizids im kaiserzeitlichen Rom
Sarah K. Becker (Berlin): Ins Wasser gehen. (Audio)visuelle Inszenierungen weiblicher Suizidalität
Diskussion
Begrüßung: Norbert Fischer (Hamburg)
Vorträge V und VI
Moderation: Moritz Buchner (Berlin) und Marlene Lippok (Augsburg)
Lena Magdeburg (Paderborn): Vorstellungen von Kindern zu den Phänomenen Sterben und Tod – eine empirische Studie in der Sachunterrichtsdidaktik
Karla Alex (Heidelberg): Das Sterben überzähliger Embryonen – Überlegungen zu aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Philosophie
Vorträge VII und VIII
Moderation: Dirk Pörschmann (Kassel) und Moritz Buchner (Berlin)
Stephan Scholz (Oldenburg): Zahlen, Namen, Schicksale – Zur Bedeutung des Totengedenkens im zivilgesellschaftlichen Engagement für eine humane Flüchtlingspolitik
Friedrich J. Becher (München): Modi des Ausstellens menschlicher Knochen am Beispiel der Aktion „Sucht nach uns!“ des Zentrums für politische Schönheit, 2019
Abschlussdiskussion