Ministerialität in Lateineuropa (ca. 800–1400)

Ministerialität in Lateineuropa (ca. 800–1400). Frühjahrstagung des Konstanzer Arbeitskreises für mittelalterliche Geschichte e.V.

Organisatoren
Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte e.V.
Veranstaltungsort
Haus Insel Reichenau
PLZ
78479
Ort
Reichenau
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
14.03.2023 - 17.03.2023
Von
Christian Kübler / Tjark Wegner, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen; Johanna Jebe, Seminar für mittelalterliche Geschichte, Eberhard Karls Universität Tübingen

Die diesjährige Frühjahrstagung auf der Reichenau widmete sich dem Thema der Ministerialität. Die beiden Organisator:innen SIGRID HIRBODIAN (Tübingen) und STEFFEN PATZOLD (Tübingen) verdeutlichten in ihrer Einführung, dass die Frage, was ein Ministeriale ist bzw. was unter Ministerialität zu verstehen sei, nach wie vor nur schwer zu beantworten ist. Die Probleme begännen bei der Terminologie der Quellen, da lange keine einheitliche Quellenbezeichnung existierte. Bis ins 12. Jahrhundert wurden auch die Termini servi, servientes, clientes oder gar vassalli genutzt. Erst danach verfestigte sich der Begriff ministeriales. Die ältere Forschung mit ihrem rechtshistorischen Fokus hatte für diese Gruppe drei Merkmale definiert: Unfreiheit, Dienstlehen und Inwärtseigen im Rahmen einer Grundherrschaft. Der Aufstieg dieser unfreien Dienstleute in die städtischen Eliten sowie in das Rittertum stellte demnach eine der zentralen sozialgeschichtlichen Entwicklungen im hochmittelalterlichen Reich dar.

Inzwischen hat die Forschung alle drei vermeintlichen Merkmale infrage gestellt. Mittlerweile kennt man viele Formen von Freiheit bzw. Unfreiheit. Das Lehnswesen als feste, rechtlich definierte Verbindung von Lehen und Vasallität erscheint vor dem 12. Jahrhundert kaum fassbar und auch das altehrwürdige Modell der Grundherrschaft muss heute sehr viel differenzierter betrachtet werden. Der Begriff der Ministerialität müsse diesen Wandel mitvollziehen, sodass es den Organisator:innen der Tagung ein wichtiges Anliegen war, neue Quellengattungen in den Blick zu nehmen und den engen Blick der Rechtsgeschichte thematisch, zeitlich und geographisch über das Reich hinaus zu weiten.

Der Abendvortrag wagte einen solchen Neuansatz, indem sich FABIAN BRENKER (Wien) der Kleidung und Bewaffnung von Ministerialen im 12. und 13. Jahrhundert widmete. Er ging der Frage nach, ob man sie als ein direktes Zeugnis für deren rechtliche und wirtschaftliche Stellung deuten könne. So präsentiere sich auf den seltenen Grab- und Stifterbildern die führende Ministerialenschicht in höfischer Mode. Eine andere Quelle, die Buchmalerei, zeige häufig von Ministerialen ausgeübte Hofämter und dabei eine farblich geteilte Kleidung – den sogenannten Mi-Parti Stil –, während Ritter dagegen häufig in Zatteltracht abgebildet würden. Bei der farblich geteilten Kleidung der Ministerialen scheine es sich somit um Dienstkleidung zu handeln, die deren Funktion am Hof visualisierte, während sich die Ministerialen – so Brenkers zentrale These – abseits des Hofes an der jeweils aktuellen höfischen Mode orientierten und sich somit als Herrschende und nicht als Beherrschte inszenierten.

STEFAN ESDERS (Berlin) griff wichtige Grundkategorien neu auf, indem er geminderten Formen von Freiheit sowie „qualifizierten“ Formen von Unfreiheit nachging und fragte, inwieweit hier frühe Ausprägungen von Ministerialität erkennbar sind. Anhand von Wergeldtarifen in frühmittelalterlichen leges konnte Esders darlegen, wie die alte Dichotomie von Freiheit und Unfreiheit des römischen Rechts durch nachfolgende Gesellschaften zwar nicht aufgegeben, aber den mannigfaltigen sozialen Dynamiken des Frühmittelalters angepasst wurde, indem sich die beiden grundlegenden Kategorien weiter ausdifferenzierten. Dieser Prozess spiegelte sich in der Höhe des Wergeldes wider. Durch Hof- und Kriegsdienst konnten unfreie Personen den sozialen Aufstieg in eine „geminderte Freiheit“ erreichen. Bei den Zensualen handelte es sich um ehemals unfreie Personen aus kirchlichen Institutionen, die in eine geminderte Freiheit entlassen wurden. Allerdings blieben diese stets unter dem Patronat der Kirche und wurden rechtlich als Kirchengut angesehen. Auch Ämterübernahmen verbesserten den unfreien Status.

Anhand des reichen bayerischen Quellenmaterials aus dem 9. bis 11. Jahrhundert untersuchte THOMAS KOHL (Tübingen) den Aufstieg der servi ecclesiae innerhalb unterschiedlicher kirchlicher familiae. Er zeigte anhand der Freisinger Überlieferung, wie es einer unfreien Elite gelang, im Dienst der bischöflichen familia aufzusteigen, was als eine frühe Form von Ministerialität gedeutet werden kann. Ab der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts sei eine langsame Funktionsverschiebung dieser servi ecclesiae von einer passiven zu einer zunehmend aktiven Rolle innerhalb der familia zu fassen. Ihre Rolle als Zeugen sowie die Verfügung über wiederum andere Unfreie verdeutliche den Aufstieg. Dazu passt, dass diese Gruppe 1058 ihr eigenes Recht vom Bischof erhielt, wobei eine vergleichbare Entwicklung im Bistum Salzburg zu beobachten sei. Die Übernahme von Hofämtern und ehrenvollen Diensten schien diese neue soziale Schicht in der kirchlichen familia als äußerst positiv wahrgenommen zu haben. Als Vorbild diente vermutlich das kirchliche servitium, das die Kleriker den Bischöfen schuldeten und leisteten. Dies wurde dann als ein Dienst an Gott selbst (servitium dei) aufgefasst und als vornehmste Aufgabe schlechthin für einen servus ecclesiae angesehen.

BIRGIT KYNAST (Mainz) stellte den Wormser Bischof Burchard (1000–1025) und dessen Verbindung zur Ministerialität wegen der ihm zugeschriebenen Rechtstexte ins Zentrum ihrer Betrachtung, namentlich das Wormser Hofrecht und die Decretorum libri viginti, das so genannte Dekret. Dem Hofrecht lag dabei vermutlich ein älteres Gewohnheitsrecht zugrunde. Burchard war sowohl geistlicher als auch weltlicher Herr, was die beiden Ausrichtungen der Rechtstexte erklärt und zu ihrer gemeinsamen Interpretation auffordert. Im Hofrecht wird eine soziale Gliederung erkennbar – verwiesen sei auf die Dagewarten und Fiskalinen –, die u.a. durch unterschiedlich hohe Kompensationsleistungen und strafrechtliche Bestimmungen sichtbar wird. Auch richten sich eine Reihe von Körperstrafen ebenfalls nach dem Rang der jeweiligen Person. Mag dies bei weltlichen Rechtstexten wenig verwundern, erstaunt die Niederschrift derselben Strafen im kirchenrechtlichen Dekret. Da Burchard beide Texte verfasst hat, seien hier vermutlich Überlegungen aus dem Hofrecht auf das Dekret übertragen worden.

MARC VON DER HÖH (Rostock) legte seinen Fokus auf die in Folge von Knut Schulz zuerst beobachtete und später kritisierte Genese einer städtischen Ministerialität am Beispiel Kölns. Dabei zeigten sich trotz prinzipiell guter Quellenlage methodische Probleme, da oftmals nicht eindeutig identifizierbar sei, wer zeitgenössisch zu den Ministerialen gezählt wurde, etwa wenn Zeugenreihen im Rahmen der bischöflichen Überlieferung keine klare Grenzziehung zwischen jenen und den freien Bürgern vornahmen. Einzelne Personen, wie beispielsweise Gerhard Unmaze, lassen sich einmal den Ministerialen, einmal den Bürgern zuordnen. Bei Unmaze scheint ein Geldgeschäft, für das er im Gegenzug zwei Jahre lang den Kölner Zoll zugesprochen bekam, und somit das Innehaben eines Amtes die zeitweilige Zuordnung zur Ministerialität begründet zu haben. Das Phänomen zeigt sich folglich nicht als Eintausch eines Rechtsverhältnisses vom freien Bürger zum unfreien Ministerialen, sondern als Kennzeichnung eines Beziehungstypus zum Bischof. Daher sollten die Ministerialen, so die zentrale These, nicht als rechtlich definierte Gruppe bzw. Stand verstanden werden; vielmehr bezeichne der Terminus ein spezifisches Verhältnis zum Erzbischof.

Der Einfluss des Geldes spielte ab dem 12. Jahrhundert in nahezu allen Bereichen des mittelalterlichen Lebens eine immer größere Rolle. Deshalb rückte JAN KEUPP (Münster) die Wechselwirkung von Geldwirtschaft und Ministerialität in den Fokus seiner Ausführungen. Man könne von einer Ökonomie des Dienstes sprechen, so Keupp. Er unterschied dabei drei historische Phasen: In der Zeit der salischen Herrscher sei Geld noch als Zugabe verstanden bzw. gefordert worden. Dies trat v.a. im Kontext der Kriegszüge, an denen sich Ministeriale beteiligten, auf; Gefolgschaft ließ sich unter Verweis auf ausgebliebene oder mangelnde Bezahlung verweigern. In der zweiten Phase ab dem 12. Jahrhundert folgte eine Monetarisierung des Lehnswesens. Am Beispiel der Ministerialen von Bolanden zeigte Keupp, wie das zuvor „klassische“ Landlehen ab dem Ende des 12. Jahrhunderts immer häufiger als Geld- bzw. Rentenlehen ausgegeben wurde. Dieser Wandel fiel in die Herrschaftszeit Friedrich Barbarossas, als immer mehr Ministerialen ihre gestiegenen Geldmittel dazu nutzten, die eigene Herrschaft auszubauen. Dies hatte direkte Auswirkungen auf die dritte Phase ab der Mitte des 13. Jahrhunderts, als wegen der zunehmenden Komplexität der Geldwirtschaft eine schriftliche Buchführung etabliert wurde. Geld als Rechnungsbetrag schuf entscheidende Verbindlichkeiten in beide Richtungen.

Nach Self-fashioning als Konstruktion der eigenen Identität bei Ministerialen fragte STEFFEN KRIEB (Mainz). Darunter sei v.a. das Bestreben der Ministerialität zur Nachahmung und bewussten Zurschaustellung der ritterlich-höfischen Kultur zu verstehen. Über die Wahl des eigenen Beinamens ab dem Ende des 12. Jahrhunderts hinaus entfaltete Krieb vier Beispiele. Zuerst widmete er sich der Selbstdarstellung durch Gefolgschaft, wenn etwa die Henneberger Chronik den Ministerialen von Bolanden 17 Burgen und 1.000 Ritter als Gefolgschaft zuschrieb. Wenngleich diese Zahl als übertrieben anzusehen sei, zeige das Lehnsbuch dennoch, wie bedeutend personelle Beziehungen und Gefolgschaft für Werner II. waren, insbesondere da das Werk nach Lehnsleuten und nicht – wie üblich – nach der Lage der Lehen angelegt wurde. Zweitens lohnte sich eine Stilisierung eigener Taten, wie am Beispiel Diepolds von Schweinspeunt entfaltet, der sich durch große Tapferkeit und Kampfeskraft auszeichnete. Seine durchaus auch brutalen Taten wurden prominent im Liber ad honorem Augusti des Petrus de Ebulo (1196) beschrieben, was ihm in der Hofgesellschaft zu großem Ansehen verhalf. Zudem nutzten drittens die Ministerialen von Münzenberg ihre Herrschaftsausübung in Stellvertretung des Königs für die Repräsentation des eigenen sozialen Status auf Münzen und Burgen. Besonders die Münzenburg wurde als repräsentatives Statussymbol unter aufwendigem Aufgriff von Elementen klassischer Adelsburgen errichtet. Hinzu tritt eine selbstbewusste Darstellung auf Münzprägungen, etwa in Kombination mit dem Kaiser. Schließlich konnte man viertens auch mit kulturellen Kompetenzen Self-fashioning betreiben: Friedrich von Hausen machte sich v.a. als Minnesänger und exzellenter Kenner der französischen Lyrik einen Namen und auch seine Sprachkenntnisse dienten ihm am Hof als soziales Kapital.

Die anschließenden beiden Beiträge sollten die Leitfragen und Befunde durch den Außenblick anderer Forschungstraditionen perspektivieren: So weitete GIUSEPPE ALBERTONI (Trient) in seinem zweigeteilten Vortrag die Problematiken auf den (nord)italienischen Raum aus. Dazu setzte er sich zuerst in einem historiographischen Schwerpunkt mit der italienischen Rezeption von Karl Bosls Ministerialenforschung auseinander, wobei sich abzeichnete, dass die Ministerialen als typische soziale Figuren v.a. für das Reich nördlich der Alpen konzipiert waren. Gerade aufgrund divergierender Quellengattungen und der spezifischen sozialen Gliederung des regnum Italiae habe man großflächiger keine Ministerialen in der von Bosl definierten Form finden können. Daher fokussierte der zweite Teil des Vortrags jenseits engerer rechtshistorischer Perspektiven auf unterschiedliche Ausformungen von „ehrenhafter Abhängigkeit in einer begrifflich freieren Weise“. Es folgten differenzierte Ausführungen zur frühmittelalterlichen sozialen Gliederung Italiens vom 9. bis zum 11. Jahrhundert, wobei sich u.a. die Bedeutung „ehrenvoller“ Dienste bzw. die Verweigerung (potentiell) „unehrenhafter“ Aufgaben als wichtige soziale Distinktionsmerkmale herauskristallisierten. Gerade bei freien homines von niedrigem sozialen Status scheint aufgrund ihres Rechtsbewusstseins der Erhalt der persönlichen Freiheit eine große Rolle gespielt zu haben.

FLORIAN MAZEL (Rennes) beleuchtete als Pendant Formen der Ministerialität und ihre Erforschung von Seiten der französischsprachigen Forschung, was dezidiert den belgischen Raum eingeschlossen hat. In permanenter Balance zwischen den Anfragen des deutschen Diskurses und einer tiefgehenden Profilierung genuin französischer Forschungskontexte, v. a. um Marc Bloch und Georges Duby, arbeitete er so Spezifika eines Phänomens heraus, das er selbst als in der französischen Forschung eher unsichtbar beschrieb und dies historiographisch wie dokumentarisch begründete. Ministerialität sei in den Quellen des 11. und 12. Jahrhunderts nachweisbar, könne allerdings – in Modifikation von Bloch – weder als eine rechtlich definierte noch als eine homogene soziale Klasse gefasst werden. Neben den heterogenen Gruppen seien insbesondere große regionale Unterschiede hervorzuheben, darunter etwa Burgund und Flandern als Räume mit dynamischen Manifestationen, und schließlich vermöge der französische Diskurs insbesondere den Blick für die Erforschung sozialen Aufstiegs zu schärfen. Dies umfasse den kritischen Blick auf die praktische Reichweite der Aufstiegsmöglichkeiten oder die ambivalenten Entwicklungen bei der Erblichkeit von Dienst und Land. Unfreiheit trete dagegen kaum als entscheidendes Hindernis hervor.

Vor der fruchtbaren Schlussdiskussion fasste JÜRGEN DENDORFER (Freiburg) die wichtigsten Grundlinien der Tagung zusammen. Deutlich wurde, dass die auf der Reichenau vollzogenen Differenzierungen die althergebrachte Definition von Ministerialen überwinden konnten, die durch Vorannahmen der verfassungsgeschichtlichen Erklärungsmodelle des 19. Jahrhunderts geprägt ist. Doch gerade das Überwinden älterer Prämissen stellt eine Herausforderung dar, wie bereits die inkonsistente Verwendung des Begriffs Ministerialität sowohl auf Forschungs- als auch auf Quellenebene zeigt. Die abschließende Diskussion machte in diesem Zusammenhang insbesondere das Desiderat weiterer begriffsgeschichtlicher Studien stark, die sowohl in Hinblick auf Selbst- als auch Fremdwahrnehmung vonnöten seien. Zudem zeigt sich, dass Ministerialität nicht nur ein Phänomen des Reichs ist, sondern dass Zweifel an der Tragfähigkeit der bisherigen auf das Reich fokussierten Definition angebracht sind. Mit einer Modifikation ließen sich auch die wirkmächtigen nationalen Zugriffe überwinden, da vergleichbare, aber keinesfalls komplett deckungsgleiche Phänomene sich auch südlich der Alpen und westlich des Rheins finden lassen. Weitere wichtige Differenzierungen konnten auf dem Gebiet des Status von (Un)freiheit vorgenommen werden: Aus heutiger Sicht scheint es schwer verständlich, dass auch mächtige Ministerialen rechtlich Unfreie blieben (oder bleiben konnten), doch war die Dichotomie Frei – Unfrei weiterhin vorhanden, wenngleich diese nicht zwingend den Handlungsspielraum der Akteure einschränken musste. Wenngleich sich die klassische Deutung nicht als vollkommen falsch darstellt (Stichwörter Unfreiheit, familia), so scheint sie dennoch unzureichend. Entsprechend sollten die zeitgenössischen Klassifizierungen ausgehalten werden, ebenso wie die Beobachtung, dass der Dienst am Hof sich komplexer gestalten konnte als bisweilen angenommen.

Konferenzübersicht:

Sigrid Hirbodian / Steffen Patzold (Tübingen): Einführung in das Tagungsthema

Fabian Brenker (Wien): Dienen und herrschen – Die materielle Kultur der Ministerialität

Stefan Esders (Berlin): Quia non est amplius nisi liber et servus. Überlegungen zur Kategorisierung „geminderter“ Formen von Freiheit sowie „qualifizierter“ Formen von Unfreiheit im Frühmittelalter

Thomas Kohl (Tübingen): Dienst und familia, 9.–11. Jahrhundert

Birgit Kynast (Mainz): Burchard von Worms und die Ministerialität

Marc von der Höh (Rostock): Ministerialität und städtische Führungsschicht. Das Beispiel Köln

Jan Keupp (Münster): Ökonomien des Dienstes. Ministerialität, Geldwirtschaft und Treuebindung

Steffen Krieb (Mainz): Sozialer Aufstieg mittels Self-fashioning? Symbolische Markierungen der Adelszugehörigkeit von Ministerialen (13./14. Jahrhundert)

Giuseppe Albertoni (Trento): Zwischen Rebellion und Integration: secundi milites, Vasallen, Dienstleute und die Entwicklung des Niederadels in Norditalien

Florian Mazel (Rennes): Ministériaux et ministérialité dans la recherche francophone (Xe–XIIe siècles, France, Belgique)

Jürgen Dendorfer (Freiburg im Breisgau): Zusammenfassung

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