HT 2023: Fakten zwischen historischer Forschung und Vergangenheitsaufarbeitung: „Commissioned history“ und Wissensproduktion für die und mit der Öffentlichkeit

HT 2023: Fakten zwischen historischer Forschung und Vergangenheitsaufarbeitung: „Commissioned history“ und Wissensproduktion für die und mit der Öffentlichkeit

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD) (Universität Leipzig) (Universität Leipzig)
Ausrichter
Universität Leipzig
PLZ
04107
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
19.09.2023 - 22.09.2023
Von
Jakob Mühle, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

In der Praxis historischer Aufarbeitung begegnet uns eine Vielzahl von außergerichtlichen Instrumenten, mit denen Gesellschaften sich mit Gewalt und Unrecht der Vergangenheit auseinander zu setzen suchen – von historischer Auftragsforschung, über parlamentarische Untersuchungsausschüsse bis hin zu Wahrheits- und Versöhnungskommissionen. Diese Varianz suchten die Organisator:innen der Sektion unter dem Begriffsangebot einer „Commissoned history“ zu fassen. Konstituierend für solche ad hoc gegründeten Gremien zur Vergangenheitsaufarbeitung sei das Spannungsfeld zwischen der Produktion möglichst objektiver wissenschaftlicher Fakten für die Öffentlichkeit, bei gleichzeitiger Einbindung von Betroffenenperspektiven aus der Öffentlichkeit.

Den Auftakt machte SETPHAN SCHEUZGER (Gamprin-Bendern/Zürich), dessen Vortrag Entstehung und Entwicklung der sogenannten Wahrheits- und Versöhnungskommissionen in einem Phasenmodell zu historisieren suchte.1 Im Gegensatz zu normativen Ansätzen der rechts- und politikwissenschaftlichen Transitional-Justice-Forschung plädierte Scheuzger dafür, die Kommissionen in ihrer „historischen Konkretheit“ und unter Berücksichtigung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Anspruch auf objektive Wissensproduktionen bei gleichzeitiger Anhörung subjektiver Narrationen von Betroffenen zu untersuchen. Eine erste Phase in der Entstehung der Wahrheitskommissionen verortete Scheuzger in den 1980er-Jahren im Kontext der südamerikanischen Systemtransitionen. So stellten die 1982–1985 in Bolivien, Argentinien und Uruguay entstandenen Kommissionen eine Reaktion auf eine „spezifische Repressionspraxis der südamerikanischen Militärdiktaturen“ dar, die neben dem Verschwindenlassen von Menschen auch in der Manipulation öffentlichen Wissens bestanden habe. Aufgabe der Kommissionen sei deshalb zuvorderst die Produktion nachprüfbaren Faktenwissens gewesen. Diese Funktion habe sich mit der 1990 in Chile eingerichteten Comisión Nacional de Verdad y Reconciliación (CNVR) zu wandeln begonnen, die sich erstmals auch mit schweren Menschrechtsverletzungen des Pinochet-Regimes beschäftigte. So habe sich die Funktion der Wahrheitskommissionen von den Besonderheiten der südamerikanischen Transitionen gelöst und sei zunehmend zu einem allgemeinen Instrument der Vergangenheitsaufarbeitung geworden.

Eine zweite Phase umfasste Scheuzger zufolge etwa den Zeitraum der 1990er-Jahre. Dort seien die transformierten Wahrheitskommissionen nun erstmals auch in soziopolitischen Kontexten außerhalb Südamerikas zur Anwendung gekommen. So nach den Bürgerkriegen in Guatemala und El Salvador, im Anschluss an die Militärherrschaft in Haiti und nach dem Ende der Apartheit in Südafrika. Mit der südafrikanischen Truth an Reconciliation Commission (TRC) sei die öffentliche Anhörung von Opferzeugen zu einem zweiten Produkt neben den Abschlussberichten der Kommissionen geworden. Das Spannungsverhältnis zwischen Wissensproduktion, persönlicher Betroffenheit und nationaler Versöhnung habe der TRC-Bericht schließlich über die Unterscheidung zwischen einer „faktischen oder forensischen Wahrheit“ und einer „persönlichen und narrativen Wahrheit“ aufzulösen versucht. Dennoch habe die TRC bei der Verifikation von Fakten – im Gegensatz zur CNVR – fast ausschließlich auf Aussagen von Opferzeugen zurückgegriffen, was zu einer substanziellen Anzahl von Fehlern im TRC-Bericht geführt und diesen somit angreifbar gemacht habe. Scheuzger schloss daraus, dass das Spannungsverhältnis aus Objektivitätsanspruch und Opfererzählung in der Arbeit von Wahrheitskommissionen grundsätzlich nicht aufzulösen sei – es ließe sich aber entspannen. Dabei sei es unter anderem zentral, ein angemessenes historisches Verständnis der Kommissionen sowie der Genese ihrer Funktionen zu entwickeln.

Einen Perspektivenwechsel vollzog der anschließende Vortrag von LORETTA SEGLIAS (Wädenswill). Seglias lieferte einen Werkstattbericht aus der Arbeit der Schweizer Unabhängigen Expertenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgung vor 1981 (UEK), der sie selbst angehört hatte. Wie Seglias ausführte, entstand die UEK 2014 auf Gesetzesinitiative des eidgenössischen Bundesrates hin. Ihre Aufgabe war die wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation der sogenannten administrativen Versorgung – eines Bündels „fürsorgerischer Zwangsmaßnahmen“ durch staatliche Behörden der Schweiz seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Konkret umfasste dies Praktiken wie Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Heimen, den Zwang zu Abtreibungen, Sterilisationen, Adoptionen, Medikamentenversuche sowie weitere Zwangsmaßnahmen. Betroffen waren zumeist Menschen aus sozialen Randlagen oder mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. Seglias zufolge geht die Forschung von mehreren 100.000 Betroffenen bis 1981 aus.

Neben Bildung und Auftrag der UEK sowie dem historischen Kontext der administrativen Versorgung referierte Seglias ausführlich den Aufarbeitungskontext und die konkrete Kommissionsarbeit. Dabei wies sie insbesondere auf die tragende Rolle hin, die Selbstorganisationen von Betroffenen im Entstehungsprozess der UEK spielten. Diese hätten vor allem durch konstante Sensibilisierung der Öffentlichkeit seit der Jahrtausendwende maßgeblich dazu beigetragen, den Druck auf Politik und Verwaltung zu erhöhen, eine gesellschaftspolitische Aufarbeitung der administrativen Versorgung nicht weiter zu blockieren. Dies habe 2014 schließlich in das Gesetz zur Gründung der UEK gemündet, welches die Einbeziehung der Betroffenen in die Kommissionarbeit explizit als Auftrag formulierte.

Wie Seglias betonte, sei die Arbeit der Kommission interdisziplinär angelegt gewesen, der neben fünf Historiker:innen auch zwei Juristen, ein Psychologe sowie eine Sozialpädagogin angehörten. Neben der Erstellung einer Quellen-Datenbank und einer Vermittlungsplattform habe sich das Forschungsprogramm auf drei Felder erstreckt: Die Rechtsgrundlagen und die Legitimierung der administrativen Versorgung, die Praxis der Zwangsmaßnahmen sowie die Biografien und Lebensläufe der Betroffenen. Deren Einbindung in die Kommissionsarbeit erfolgte unter anderem über narrative Interviews, Dialogveranstaltungen, eine Dokumentation sowie die Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen und Erfahrungen der Betroffenen und der fachlichen Expertise der Kommissionsmitglieder sei durch ein multiperspektivisches Geschichtsverständnis aufzulösen versucht worden, indem Widersprüche in der Betrachtung aktiv adressiert und den Betroffenen über spezielle Textformate die Möglichkeit eingeräumt worden sei, zu strittigen Punkten im Abschlussbericht gesondert Stellung zu beziehen. Auf diese Weise habe die Kommission durch ihre Forschungsergebnisse die Praktiken der administrativen Versorgung als Form „staatlicher Willkür mit hohem Organisationsgrad“ herausstellen und gleichzeitig den Betroffenen einen Anlaufpunkt bieten können.

Auch der anschließende Vortrag von KLAUS GROßE KRACHT (Hamburg) brachte Erfahrungen aus der Praxis der historischen Aufarbeitung. Von 2019 bis 2022 war Große Kracht Teil eines Forschungsteams der Westfälischen Wilhelms-Universität, das vom Bistum Münster mit der Erstellung der ersten dezidiert geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie zu sexuellen Missbrauchsfällen durch Angehörige der katholischen Kirche beauftrag wurde. Im Fokus der Untersuchung standen Quantität und Qualität sexueller Missbrauchstaten an Minderjährigen, die von Klerikern des Münsteraner Bistums im Zeitraum von 1945 bis in die Gegenwart begangen wurden, sowie deren nachträgliche Vertuschung durch die Personalverantwortlichen. Dabei standen der Forschungsgruppe unter Leitung Thomas Großböltings alle für die Untersuchung maßgeblichen bistümlichen Unterlagen und Archive offen. Auf dieser Basis entstand eine dreiteilige Studie, die sich, neben exemplarischen Fallstudien und dem quantitativen Umfang der Missbrauchsfälle, auch auf die Handlungsweisen verschiedener Akteursgruppen konzentrierte. Wie Große Kracht ausführte, griff das Team dabei auf ein Modell aus der Kriminalistik zurück, das neben den Opfern und Tätern auch die Wächter der Missbrauchstaten untersuchte. Ergänzt wurde diese Trias um die aus der Holocaustforschung hinlänglich bekannte Kategorie des bystanders.2. Durch diesen breiten historischen Zugriff seien insbesondere die sozial- und kulturgeschichtlichen Hintergründe des Missbrauchssetting ausleuchtet worden.

Neben den Studienergebnissen galt ein besonderes Augenmerk des Vortrags den Erwartungen und Enttäuschungen öffentlicher Akteur:innen, die sich mit einer solchen „Commissioned history“ naturgemäß verbänden. Hier nannte Große Kracht drei relevante Gruppen: das Münsteraner Bistum, die Betroffenen sowie die Medienöffentlichkeit. Zwar betonte der Referent das aufrichtige Aufarbeitungsinteresse des Bistums. Gleichzeitig hätte es das Projekt aber auch als ein Instrument zur Wiederherstellung öffentlicher Glaubwürdigkeit betrachtet, was die Forschenden in eine widersprüchliche Doppelrolle gebracht habe. Wie auch in anderen Fällen kirchlichen sexuellen Missbrauchs, sei die Münsteraner Studie zudem maßgeblich durch die Betroffenen initiiert worden, die daraufhin eine aktive Beteiligung am Forschungsprozess erwartet hätten. Jedoch befänden sich die auf Selektivität und Exemplifizierung abzielenden Methoden von Wissenschaftlichkeit und das Bedürfnis der Betroffenen auf umfängliche Aufarbeitung in einem strukturellen Widerspruch, der zwangsläufig zu Friktionen führe. Ähnliches gelte für die Erwartungen der Medienöffentlichkeit. Die Eigenlogik der Medienproduktion, die oftmals auf die Aufdeckung von Skandalen im Nahbereich ihrer Rezipient:innen abziele, lasse sich nicht immer mit der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung in Einklang bringen. Hieraus schloss Große Kracht, dass die Gefahren der „Commissioned history“ weniger in der externen Auftragserteilung lägen. Eher führe die komplexe Erwartungslage fast zwangsläufig auch zu Enttäuschungen.

Zum Abschluss des Panels vollzog ANNETTE WEINKE (Jena) den Sprung zurück von der Praxis der historischen Aufarbeitung, hin zu einer ausschließlich historisierenden Perspektive. Anhand der 1992 durch den Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland, widmete sie sich dem Prozess der parlamentarischen Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit in der deutsch-deutschen Vereinigungsgesellschaft. Weinke stellte sich gegen die Charakterisierung vieler anglophoner Autor:innen, die die Enquete als reines „Faktenermittlungsorgan“ ohne Emotionalität ansähen. Vielmehr seien Arbeit und Funktion der Kommission an der „Schnittstelle zwischen Geschichtspolitik, Geschichtsschreibung und Aktivismus“ zu analysieren. Dabei nahm sie insbesondere die ostdeutschen Kommissionsmitglieder und Sachverständigen sowie die Vielfalt ihrer Geschichtsentwürfe und Aufarbeitungsvorstellungen in den Blick. Wie Weinke ausführte, kam die Idee eines nationalen Tribunals ursprünglich von ostdeutschen Intellektuellen. Dieser Impuls sei von den politischen Parteien schnell aufgenommen und in Form eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses umgesetzt worden. Insbesondere die Regierungsfraktionen hätten damit das Ziel verfolgt, Boden in den östlichen Bundesländern gut zu machen, der im Zuge der „Vereinigungskrise“ verloren ging. Damit verwies sie auf den engen Zusammenhang zwischen DDR-Aufarbeitung und parteipolitischer Auseinandersetzung in der frühen Berliner Republik, den bereits Andrew H. Beattie herausgestellt hat.3

Dennoch stellte sich Weinke gegen die weit verbreitete These, die öffentliche DDR-Aufarbeitung sei den ostdeutschen Dissidenten von westlichen Meinungsführer:innen entrissen worden. Anhand der Enquete zeige sich vielmehr, dass die Konfliktlinien und Akteurskonstellationen weitaus vielfältiger gewesen wären als eine reine Ost-West-Dichotomie. So sei. der „Outreach-Plan“ des Vorsitzenden Rainer Eppelmanns (CDU), der die Kommission als ein großes Volksbildungs- und Alltagsgeschichte-Programm für ganz Ostdeutschland visualisierte, auch von ostdeutschen Mitgliedern als unausgegoren und nicht praktikabel kritisiert worden. Darüber hinaus hätten die westdeutschen Sachverständigen zwar die öffentliche Wahrnehmung der Kommission dominiert. Dennoch sei auch eine kleine Zahl ostdeutsche Expert:innen in die Arbeit involviert gewesen, die wiederrum eine eigene Agenda verfolgten. So verkörperten beispielsweise Armin Mitter und Stefan Wolle den Typus von „Historiker-Aktivisten“, in deren Agieren sich fachliches Hintergrundwissen, Betroffenheit und öffentliche Interventionen miteinander vereinten. Deren Anspruch auf die Verbindung von persönlicher Abrechnung, Katharsis und politischer Aufarbeitung – der sich auch gegen die arrivierte bundesdeutsche Fachhistorie richtete – sei von vielen westlichen Kolleg:innen als undiszipliniert und selbstgefällig wahrgenommen worden. In diesen „Dissonanzen“ erkannte Weinke eine spezifische deutsch-deutsche Kommunikationssituation der frühen 1990er-Jahre, deren Historisierung sie zu einer originellen Schlusspointe führte: So seien viele „linksliberale Intellektuelle altbundesdeutscher Coleur“ empört darüber gewesen, dass die durch die „68er“-Generation geprägten Kulturtechniken der Emotionalisierung und konfrontativer Rhetorik nun von den ostdeutschen Expert:innen und Opferzeugen gegen ihre Erfinder:innen angewandt wurden.

Der Kommentar von SONJA MATTER (Bern/Fribourg) erkannte in dem Modell partizipativer Forschung schließlich ein Alleinstellungsmerkmal der „Commissioned history“. So sei in den Beiträgen deutlich geworden, dass die Narrationen von Betroffenen einen größeren Wert besäßen als lediglich die Bestätigung von Faktenwissen aus schriftlichen Quellen. Matter merkte zudem an, auch die Produkte der Aufarbeitungsgremien und deren Auswirkungen in deren Analyse einzubeziehen. In der Diskussion fragte unter anderem Thomas Lindenberger, ob „Commissioned history“ inzwischen nicht vielmehr der Normalfall historischer Forschung sei und inwiefern diese „Inflation“ in ein verändertes Fachverständnis münden müsse. Die Panelist:innen erkannten zwar durchaus die Gefahr an, dass historische Fragen zunehmend gegenstandsbezogen, monographisch und vergleichsarm gestellt werden könnten. Im Sinne einer Zeitgeschichte als „Problemgeschichte der Gegenwart“ (Hockerts) plädierte Klaus Große Kracht zum Abschluss jedoch dafür, auch in der „Commissioned history“ grundsätzlich davon auszugehen, dass vergangenheitsbezogene Disziplinen immer nur Entwicklungen aufzeigen könnten, die in der Vergangenheit zu Problemen geführt haben.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Stephan Scheuzger (Gamprin-Bendern/Zürich) / Annette Weinke (Jena)

Stephan Scheuzger (Gamprin-Bendern/Zürich): Denen eine Stimme geben, die keine Stimme gehabt haben? Die Bedeutung von Zeugnissen in der Produktion und Präsentation von Wissen über die Vergangenheit durch Wahrheitskommissionen

Loretta Seglias (Wädenswil): In Zusammenarbeit mit den Betroffenen? – Die Arbeit der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgung in der Schweiz (2014–2019)

Klaus Große Kracht (Hamburg): Historische Aufarbeitung zwischen wissenschaftlichen Ansprüchen und öffentlicher Erwartung. Die fragile Faktizität des sexuellen Kindesmissbrauchs in der katholischen Kirche

Annette Weinke (Jena): Doing History, Performing Authenticity: Die Rolle von Aktivisten-Historikern und Opferzeugen in den Bundestagskommissionen zu Geschichte und Folgen der SED-Diktatur (1992–1998)

Sonja Matter (Bern/Fribourg): Kommentar

Anmerkungen:
1 Stephan Scheuzgers Habiliationsschrift zur Geschichte der Wahrheitskommissionen befindet sich im Erscheinen: Wahrheitskommissionen. Der Umgang mit historischem Unrecht im Kontext des Menschenrechtsdiskurses, Göttingen [i.E. vsl. 2023].
2 Siehe zuletzt unter anderem Christina Morina / Krijn Thijs, Probing the Limits of Categorization. The Bystander in Holocaust History, New York 2019.
3 Vgl. Andrew H. Beattie, Playing Politics with History. The Bundestag Inquiries into East Germany, New York 2008.

https://www.historikertag.de/Leipzig2023/
Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts