'Arisierung'. Die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Juden in der NS-Zeit

'Arisierung'. Die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Juden in der NS-Zeit

Organisatoren
Historikerinnen und Historiker vor Ort e.V., Köln
Ort
Köln
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.06.2008 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Karin Hockamp, Sprockhövel

Nach der Begrüßung durch Dr. Karola Fings (NS-Dokumentationszentrum) und Dr. Andrea Niewerth (Historikerinnen und Historiker vor Ort) führte FRANK BAJOHR mit seiner Überblicksdarstellung „Die wirtschaftliche Existenzvernichtung und Enteignung der Juden. Forschungsbilanz und offene Fragen“ in das Thema der Tagung ein. Die „Arisierung“ stellte einen der größten Besitzwechsel der neueren europäischen Geschichte dar. Dennoch stand sie in der Geschichtswissenschaft im Schatten des Holocausts. Erst Raul Hilberg bezeichnete sie als integralen Bestandteil des Vernichtungsprozesses und betonte den direkten Zusammenhang. Der Holocaust sei zwar nicht primär materiell intentiert gewesen, es habe jedoch über Deutschland hinaus einen bedeutenden wirtschaftlichen Antisemitismus gegeben.

Bajohr gab einen Forschungsüberblick und fragte, auf welche Weise Enteignung und „Arisierung“ mit dem Mordgeschehen verbunden und ob sie pragmatisches Mordmotiv oder Ausdruck einer ideologischen Grundhaltung waren. In den 1960er-Jahren lieferte Helmut Geschel („Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich“) erstmals einen Überblick über die gigantischen Besitzverluste, die mit der „Arisierung“ verbunden waren. Avraham Barkai („Vom Boykott zur Entjudung. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich“, 1987/89) schilderte die kollektiven Hilfsmaßnahmen und Abwehrstrategien, mit denen die betroffenen Juden ihrer Verdrängung Widerstand entgegensetzten. In den 1990er-Jahren erlangte das Thema eine breite und bis heute anhaltende Öffentlichkeit: Lokal- und Regionalstudien, Studien über Institutionen und Tatbeteiligte, die, wie die Finanzbürokratie, bis dato unbeachtet geblieben waren. Diese Forschungen verdeutlichten, dass vor allem bei der „Arisierung“ jüdischer Unternehmen lokalen Entscheidungsträgern oftmals ein größeres Gewicht zukam als den zentralen Anweisungen aus Berlin. Die Zahl der Nutznießer und Profiteure übersteige bisherige Annahmen um ein Vielfaches.

Zum Schluss nannte Bajohr Forschungsdesiderate: Über Form und Funktion von Existenzvernichtung und Enteignung sei sich die Forschung nicht einig, wozu begriffliche Unklarheiten beitragen würden. Bajohr plädierte für eine engere Definition der „Arisierung“, worunter die durch zahlreiche Nutznießer und Beteiligte gekennzeichnete „Eigentumsübertragung“ verstanden werden solle, im Gegensatz zur staatlichen Eigentumskonfiszierung. Daneben fehlten vergleichende, Länder übergreifende Forschungen. So sei in den Niederlanden beispielsweise die „Arisierung“ viel systematischer und intensiver als in Belgien und Frankreich erfolgt.

Nach wie vor sei die Forschung auf die Täter fixiert. Individuelle Selbstbehauptungsstrategien der Juden und der Versuch, sich der Enteignung zu entziehen, fehlten. Ein kulturwissenschaftlicher Ansatz, der auch die psychologische Dimension des Verlustes betrachte, stehe aus. Mit dem ökonomischen Kapital sei – im Sinne Pierre Bourdieus – besonders für die Juden Anerkennung, Integration und Selbstwertgefühl verbunden gewesen. Auch „kulturelles Kapital“ wie berufliche Qualifikation und Bildung sei vernichtet worden.

Ziel der Forschung müsse sein, den Überlebenden und ihren Nachkommen das Geraubte weitestmöglich zurückzuerstatten. Die Geschichte der Restitution sei ein Gradmesser für den Umgang der europäischen Nachkriegsgesellschaft mit Holocaust und „Arisierung“, sie sei alles andere als eine Erfolgsgeschichte. Das wachsende Forschungsinteresse verweist jedoch auf die Bereitschaft, sich der Vor- und Nachkriegsgeschichte in ihrer Gesamtheit zu stellen. Sie indiziert einen gemeinsamen europäischen Wertekonsens, nicht nur den Holocaust, sondern auch die Enteignungsmaßnahmen als Verbrechen und Verstoß gegen die Menschenrechte zu klassifizieren – hoffentlich mit positiven Konsequenzen für die Zukunft.

Am Beispiel Gelsenkirchens beantwortete STEFAN GOCH die Frage: „Wie funktionierten eigentlich die von den Nationalsozialisten ‚Arisierung’ genannten Wirtschaftsverbrechen an den Juden? (Welche Quellen gibt es und was sagen die uns?)“ Der Boykott am 1. April 1933 richtete sich in Gelsenkirchen nur gegen einzelne der fast 200 Geschäfte mit jüdischem Inhaber. Der infolge der Wirtschaftskrise extreme Konsumrückgang traf die jüdischen Geschäftsinhaber zusätzlich. Ab 1935/36 mischte sich der Gauwirtschaftsberater in die Verfahren ein, an die Stelle freier Unternehmensverkäufe traten staatliche Zwangsmaßnahmen. Sukzessive gingen die Beschränkungen in staatlich legitimierten Raub über.

Zur westdeutschen Rückerstattungspraxis gibt es viele Quellen: Zunächst verfügten die Alliierten die Rückgabe des Vermögens. Bei Privatpersonen war der Vorgang kompliziert. Gegenüber den Opfern wurden kleinliche Restriktionen vorgenommen. So konnten beispielsweise zerstörte Häuser nicht zurückerstattet werden. Die Verfahren wurden zuerst unter alliierter Herrschaft, dann unter deutscher Leitung durchgeführt, von Zone zu Zone unterschiedlich. Wiedergutmachungskammern wurden eingerichtet, teils gerichtlich entschieden. 1957 wurde das Bundesrückerstattungsgesetz erlassen.

Nach diesem Überblick stellte Goch das „Schalke-Problem“ (Lutz Niethammer) vor: Die Fußballer Fritz Szepan und Ernst Kuzorra zählten zu den „Arisierungsgewinnlern“. Vereine verschafften ihren Spielern mit dem Fußball vereinbare Arbeitsplätze. Szepan kaufte sich wenige Tage vor dem Novemberprogrom 1938 als stiller Teilhaber in ein jüdisches Textilgeschäft am Schalker Markt ein. Als die Erben der ermordeten Vorbesitzer die Rückerstattung beantragten, kam es vor Gericht zu einem Vergleich. Erstattet wurde die Vermögensabgabe sowie 20 Prozent des Verkaufspreises. Akten dazu gibt es reichlich: Gewerbean- und -abmeldungen, IHK-Kartei, Einwohnermeldeamtskartei, Wiedergutmachungsakten. Hinzu kommen die Akten über die Sperrung von Szepans Vermögen durch die Alliierten, Akten der Kreis- und Bezirksämter im Staatsarchiv sowie weitere zentrale Quellen wie Adressbücher und Zeitungen.

Daneben führte Goch Beispiele für „wohlwollende Käufer“ auf, deren Existenz in den Rückerstattungsgesetzen nicht vorgesehen war. Franz-Josef Weiser, Reichstagsabgeordneter der Zentrumspartei aus Gelsenkirchen-Buer, erwarb ein Kaufhaus, zahlte neben der verordneten Summe den gleichen Betrag ‚unter der Hand’, was der jüdischen Familie die Flucht ins Ausland ermöglichte. Der Grundbesitz von Dr. Fritz Levisohn war im Dezember 1938 von der Familie Seppelfricke fair gekauft worden. Da der Verkauf nicht genehmigt wurde, erwarb die Stadt Gelsenkirchen den Besitz, den sie nach dem Krieg anstandslos an Levison zurückgab, der im niederländischen Exil überlebt hatte.

Neben der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzen der jüdischen Menschen, nach Vertreibung und Ermordung sei, so Goch, gerade in einer Stadt wie Gelsenkirchen auch der Verlust von Mittelstand und Gründergeist spürbar, ein Verlust, der sich auf kulturellem Gebiet schmerzhaft bemerkbar mache – ein Fokus, der an die Kultursoziologie Pierre Bourdieus rührt.

MARLENE KLATT referierte über „Die ‚Arisierung’ jüdischer Firmen und Immobilien in Westfalen. Das Beispiel der Städte Hagen, Arnsberg und Niedermarsberg“. Dabei griff sie auf ihre Dissertation „Unbequeme Vergangenheit. Antisemitismus, Judenverfolgung und Wiedergutmachung in Westfalen 1925-1965“ zurück, in der sie die regionalen und lokalen Unterschiede im Ablauf der „Arisierung“ untersuchte. Diese legen nahe, dass der Erfolg des antisemitischen Boykotts in hohem Maße von den Reaktionen und dem Verhalten der nichtjüdischen Gesellschaft abhing. Dazu untersuchte sie fünf Parameter sozialen Verhaltens: erstens die Reaktion der Kunden und Geschäftspartner auf Boykott und „Arisierung“, zweitens die sozialen Beziehungen zwischen Erwerbern und Vorbesitzern, drittens die soziale Herkunft der „Arisierer“, viertens ihre Motive zum Erwerb und fünftens ihr Verhalten gegenüber den jüdischen Verkäufern sowie die Bereitschaft, angemessene Preise zu zahlen.

Dazu verglich Klatt drei westfälische Städte: die protestantisch dominierte Großstadt Hagen am Rande des Ruhrgebiets, die überwiegend katholische Kleinstadt Arnsberg als Verwaltungszentrum und die katholische Kleinstadt Niedermarsberg mit relativ großer jüdischer Gemeinde. Während in den beiden kleineren Orten eine effektive organisatorische Grundlage zur Verdrängung der jüdischen Bevölkerung aus der lokalen Wirtschaft nicht bestand, wirkte in Hagen ein enges „antisemitisches Netzwerk“ zwischen dem als skrupellosen Antisemiten bekannten NS-Oberbürgermeister, dem Gauamt, den lokalen Parteigremien und der IHK sowie verschiedenen Wirtschaftsprüfern.

Klatt arbeitete die wesentlichen Faktoren für das Tempo der antijüdischen Verdrängung heraus, die von der Intensität des Boykotts und dessen Überwachung durch Parteispitzel, der Gefahr der öffentlichen Diffamierung und der Möglichkeiten und Grenzen der sozialen Kontrolle vor Ort abhing. Unter den das gesellschaftliche Handeln bestimmenden Motiven spielten Konkurrenzneid, persönliche und wirtschaftliche Vorteile, antisemitische Haltungen und die Hoffnung auf wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg eine wesentliche Rolle. Neben den von Bajohr beschriebenen Typen der Erwerber als „skrupellose Ariseure“, „stille Teilhaber“ und „heimliche Entschädiger“ empfahl Klatt, die „Gelegenheitsprofiteure“ zu berücksichtigen, sie nahmen die Vorteile in Anspruch, die unerwartet durch das zufällige Einmischen der Partei in eine „Arisierung“ entstanden. Sie nutzten bedenkenlos Mitnahmeeffekte, wie die Nichtberücksichtigung des Geschäftswertes, die Minderbewertung von Warenlagern und Inventar durch von der Partei bestellte Sachverständige oder das Herabsetzen des Kaufpreises von Immobilien.

Resümierend stellte Klatt fest, dass die „Arisierung“ im lokalen Rahmen auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stieß. Die systemimmanente Duldung und Förderung der individuellen Bereicherung bei der Aneignung jüdischen Vermögens stützte nicht zuletzt das nationalsozialistische System. In diesem Sinne sei der These Götz Alys von der „Gefälligkeitsdiktatur“ beizupflichten.

CHRISTIANE HOSS bezog ihre Darstellung der „Rückerstattungs-Akten deportierter und emigrierter Kölnerinnen und Kölner“ „knietief aus den Akten“ (Fings) der Oberfinanzdirektion Köln, die in Berlin-Weißensee lagern. Die Vermögensentziehungen der NS-Zeit wurden auf etwa 20000 Karteikarten vermerkt, sie dienten als einzige Findmittel für die danach entstehenden Rückerstattungsakten.

Es waren stets Verfahren der Antragsteller gegen das Deutsche Reich, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Köln. Relativ problemlos konnte die Rückerstattung des Grundbesitzes geregelt werden, weil die Grundbücher eingesehen werden konnten. Die Entschädigung für eingezogene Vermögen und Wertgegenstände musste aufwändig für jeden einzelnen Gegenstand beantragt werden. Mit Auswanderung, Ausbürgerung und/oder Deportation wurden alle Grundstücke und sonstige Vermögenswerte, von den Eheringen abgesehen, eingezogen und enteignet. Das Deutsche Reich war schadenersatzpflichtig. Die Verfahren zum Schadenersatz für Sachwerte und die Rückerstattung der übrigen verfolgungsbedingten Schädigungen verliefen getrennt, was es den Geschädigten schwerer machte, ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Geschädigten selbst oder ihre gesetzlichen Erben konnten Rückerstattung beantragen. Für alle, die erbenlos verstorben waren, trat die Jewish Trust Corporation in London ein, die die die Rückerstattung in der britischen Zone beantragte. Der Antragsteller musste genau angeben, was wann entzogen wurde, was wiederum in der Regel mangels Nachweis oder Unterlagen nicht möglich war. Viele dieser Ansprüche wurden zurückgewiesen; im Laufe der Zeit wurde die Rechtsprechung jedoch großzügiger, da sie einen Anspruch aufgrund eines gewissen Lebensstandards anerkannte.

Grundsätzlich konnte Hoss bei ihren Recherchen feststellen, dass die OFD mit allen Mitteln versuchte, die Rückerstattung zu verhindern. Es seien sogar Beamte für die Rückerstattung eingesetzt worden, die wenige Jahre zuvor die „Arisierung“ des Antragstellers bearbeitet hatten. Geradezu grotesk war der – gescheiterte – Versuch der OFD, die Gestapo zu einer Institution des Landes Preußen zu machen, womit die Schadenersatzpflicht durch das Deutsche Reich/die OFD für alle Vermögensentziehungen unter Beteiligung der Gestapo entfiele. Als „bemerkenswert böswillig“ bezeichnete Hoss z. B. die Aufforderung an einen Antragsteller, Konten und Wertpapierdepots nachzuweisen, obwohl Unterlagen darüber in den Akten der OFD vorhanden waren. Das Verhalten der OFD im ersten Jahrzehnt der Rückerstattung charakterisierte Hoss als „unverschämt“; obwohl mit der Wiedergutmachung des Unrechts beauftragt, lamentierte die OFD 1951 über die Opferrolle, in der es das „hart arbeitende deutsche Volk“ ob der zahlreichen Rückerstattungsansprüche sah.
Bis 1957 wurden nur Grundstücke und nicht eingezogene Konten rückerstattet, aber kein Schadenersatz gezahlt. Danach waren die Zahlungen dem Alter der Antragsteller und dem Wirtschaftswachstum angepasst, größere Beträge wurden nur in Raten ausgezahlt. Von der Anmeldung bis zur letzten Auszahlung dauerte es bis zu 15 Jahre.

Im Anschluss wurde zunächst der frühere und heutige Umgang mit dem Thema „Arisierungen“ seitens der Wirtschaft diskutiert – ist das Thema heute „moralisch aufgeladen“, stellt es noch ein Tabu dar? Bis in die 1980er-Jahre hinein, so Bajohr, habe es sicherlich noch eine Scheu gegeben, sich mit dem Thema zu befassen. Es sei auf Grund des abgeschlossenen Generationswechsels schon viel geschehen, aber noch viel zu tun. Der „Konzessionsjude“, von manchen Firmen gehalten, war oft der historische „Ablass“ – ein ambivalentes Verhalten. Offenbar hatte die „Arisierung“ die Funktion, die ganze Gesellschaft zu beteiligen und damit zu Komplizen der NS-Politik zu machen.

Wie groß die Bandbreite innerhalb dieser Wirtschaftsverbrechen war, wurde aus der folgenden Diskussion deutlich: Manch neue Geschäftsinhaber brüsteten sich mit dem Erwerb eines jüdischen Geschäftes, andere verhielten sich neutral. Eine eindeutige Grenze zwischen „normalem“ Konkurs und „Arisierung“ sei oft nicht zu ziehen, gab Goch zu Bedenken. Und was heiße „gutwilliger Erwerb“? Auch ein „gutwilliger Erwerb“ ändere nichts daran, so Bajohr, dass dieser Erwerb Unrecht gewesen ist. Die deutlich kleinste Gruppe bildeten diejenigen, die an den jüdischen Eigentümer zum offiziell vereinbarten Preis illegal zusätzlich Geld zahlten.

Kurzübersicht:

„Arisierung“. Die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Juden in der NS-Zeit

Frank Bajohr (Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg): Die wirtschaftliche Existenzvernichtung und Enteignung der Juden. Forschungsbilanz und offene Fragen

Stefan Goch (Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen): Wie funktionierten eigentlich die von den Nationalsozialisten „Arisierung“ genannten Wirtschaftsverbrechen an den Juden? (Welche Quellen gibt es und was sagen die uns?)

Marlene Klatt (freie Historikerin, Ibbenbüren): Die „Arisierung“ jüdischer Firmen und Immobilien in Westfalen. Das Beispiel der Städte Hagen, Arnsberg und Niedermarsberg

Christiane Hoss (freie Mitarbeiterin der NS-Dokumentationsstelle der Stadt Köln): Rückerstattungs-Akten deportierter und emigrierter Kölnerinnen und Kölner

www.historiker-vor-ort.de
Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts