Das Prinzip „Tolerieren“ – Methodische Zugänge zu einer epochenübergreifenden Untersuchung

Das Prinzip „Tolerieren“ – Methodische Zugänge zu einer epochenübergreifenden Untersuchung

Organisatoren
Geisteswissenschaftliches Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas an der Universität Leipzig (GWZO)
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.11.2008 - 29.11.2008
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Von
Stephan Stach, Institut für Slavistik, Universität Leipzig

Noch immer wird die Forschungsdiskussion zu religiöser Diversität und der Vorbeugung bzw. Bewältigung daraus resultierender Konflikte von der Vorstellung geprägt, dass dabei die konfessionelle Spaltung der Reformationszeit das europäische Schlüsselerlebnis sei. Daraus folgend werden der Augsburger Religionsfrieden und seine Folgeregelungen als verbindliches Modell für den Umgang mit diesem Phänomen angesehen. Allerdings spiegelt dies lediglich die westliche Erfahrung wieder, während historische Erfahrungsressourcen aus Ostmittel- und Südosteuropa, wo römisch-katholische, griechisch-orthodoxe, unierte und armenische Christen, Hussiten und nichtchristliche Gemeinschaften, wie Juden und Muslime seit dem späten Mittelalter nebeneinander lebten, ungenutzt bleiben. Mit dem BMBF-Projekt „Religionsfrieden und Modi der Bewältigung religiöser/konfessioneller Konflikte in Ostmitteleuropa (16.-19. Jahrhundert)“ am Geisteswissenschaftlichen Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas an der Universität Leipzig (GWZO) sowie der Emmy-Noether-Gruppe „Wege der Rechtsfindung in ethnisch-religiös gemischten Gesellschaften. Erfahrungsressourcen in Polen-Litauen und seinen Nachfolgestaaten“ am Institut für Slavistik der Universität Leipzig widmen sich nun zwei Forschungsprojekte, die 2008 ihre Arbeit aufnahmen, der Ausschöpfung dieser Ressourcen. Dem Workshop „Das Prinzip ‚Tolerieren’ – Methodische Zugänge zu einer epochenübergreifenden Untersuchung“ kam hierbei die Rolle einer Auftaktveranstaltung zu, die zu einem interdisziplinären und epochenübergreifenden wissenschaftlichen Austausch dienen sollte. Dabei wurden die Deutungen des Begriffs in unterschiedlichen Disziplinen ebenso diskutiert, wie begriffsgeschichtliche und methodische Aspekte.

Den Auftakt bildeten drei Vorstellungen von Forschungsprojekten, wobei zunächst die Leipziger Gastgeber zu Wort kamen. In Vertretung des erkrankten Projektleiters Michael G. Müller (Halle) stellten die Projektmitarbeiterinnen MARTINA THOMSEN und INES SCHIEFER (beide Leipzig) das am GWZO angesiedelte BMBF-Projekt „Religionsfrieden und Modi der Bewältigung religiöser/konfessioneller Konflikte in Ostmitteleuropa“ vor . Ziel dieses Projekts ist es, die eigenständige Entwicklung religiöser Koexistenzordnungen in Ostmitteleuropa zu untersuchen. Dabei soll eben nicht die Wirkung deutscher oder westeuropäischer Entwicklungen auf diese Region betrachtet werden, sondern wie die spezifischen polnisch-litauischen, böhmischen oder ungarischen Erfahrungen mit religiöser Diversität in die Konzeptualisierung und Entwicklung von „Modi des Tolerierens“ vom 16./17. Jahrhundert bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts einflossen. Danach stellte YVONNE KLEINMAN (Leipzig) die von ihr geleitete Forschungsgruppe „Wege der Rechtsfindung in ethnisch-religiös gemischten Gesellschaften“ vor, die von der DFG im Rahmen des Emmy-Noether-Programms für den wissenschaftlichen Nachwuchs gefördert wird. Am Untersuchungsgegenstand Polen-Litauens und seiner Nachfolgestaaten im 19. und frühen 20. Jahrhundert wird dabei der Frage nachgegangen, wie ethnisch-religiös gemischte Gesellschaften kulturelle Heterogenität in spezifische Rechtsformen und effektives Herrschaftsmanagement umsetzten. In drei diachronen Forschungsprojekten, die im frühneuzeitlichen Polen-Litauen, den westlichen Gouvernements des Russländischen Imperiums und im Polen der Zwischenkriegszeit angesiedelt sind, liegt der Fokus vor allem auf religiöser Koexistenz, ethnischer bzw. nationaler Autonomie und den Wechselwirkungen zwischen Religion und Recht. Dabei soll religiöse Heterogenität nicht per se als Problem sondern vielmehr als historische Gegebenheit betrachtet werden. Zudem soll historisches Wissen über Konfliktvermeidung und -bewältigung rekonstruiert werden. Zum Abschluss der Projektvorstellungen präsentierte JOACHIM LOSEHAND (Oldenburg/Stuttgart) die Tätigkeit der Arbeitsstelle für Toleranzforschung (ASTF), die auf seine Initiative hin 2007 in Stuttgart entstand. Das recht ambitionierte Fernziel der ASTF, die sich zugleich als Arbeitsstelle für Intoleranzforschung versteht, ist die Etablierung und Verbreitung dieses interdisziplinären Forschungsfeldes, wie es etwa bei den „gender studies“ gelungen sei. Erste Projekte der ASTF sind die „Cannstatter Bibliographie zur Toleranz- und Intoleranzforschung“, die in Vorbereitung befindliche Zeitschrift „Tolerantia“ sowie ein gemeinsam mit der Abteilung Alte Geschichte der Universität Oldenburg durchgeführtes Forschungsprojekt zu „Religiöser Toleranz und Intoleranz in der griechisch-römischen Antike“.

Den thematischen Beginn des Workshops markierte MARTIN SCHULZE WESSELs (München) Eröffnungsvortrag „Toleranz – zur Problematisierung eines Konzepts zwischen Frühneuzeit und Moderne“. Anhand verschiedener Ansätze arbeitete er hier die überepochale Relevanz dieses Konzepts heraus, finde es sich doch in verschiedenen Narrativen der europäischen Geschichte. Auch die verschiedenen Arten sowie räumlichen und zeitlichen Verortungen der Toleranz thematisierte er dabei und formulierte zum Abschluss drei Ansätze zur epochenübergreifenden Beschäftigung mit diesem Konzept. Der Erste verweist darauf, dass Toleranz dort ermöglicht wird, wo Teilbereiche der Gesellschaft Autonomie erhalten und Akzeptanzgründe schaffen, die außerhalb der Religion liegen. Ein weiterer Ansatz könne es sein, zu untersuchen, wie sich Verwaltungskontinuitäten über die allgemeinen Epochenbrüche fortsetzen und drittens verwies er am Beispiel des „Thorner Blutgerichts“ auf die Imprägnierung moderner Begriffe durch frühneuzeitliche Debatten.

Im ersten Panel unter dem Titel „Definitionen von Toleranz/Tolerieren“ bot BERT VAN DEN BRINK (Utrecht) konzeptuelle Überlegungen aus philosophischer Sicht an und stellte zwei liberale Konzeptionen von Toleranz gegenüber. Während die erste Toleranz als Praxis verstehe, werde diese in der zweiten als ein moralischer Wert bzw. als Tugend aufgefasst. Dabei zeigte er auf, dass letztere zwar auf moralischen Werten wie Respekt aufbaue, diese jedoch in letzter Konsequenz auf eine Gesinnungsprüfung bei den Beteiligten hinauslaufe, während die Toleranz als Praxis zwar auf Indifferenz, Desinteresse und strategische Ignoranz gegründet sei, aber letztlich einen Wert schaffe, nämlich soziale Stabilität. TINA DE VRIES (Regensburg), Referentin für polnisches Recht am Institut für Ostrecht suchte anhand historischer Verfassungstexte nach juristischen Kategorien von Toleranz. Diese finde sich vor allem in der Religionsfreiheit, da hier die religiöse Identität geschützt werde. Ausgehend vom deutschen Grundgesetz erläuterte sie zunächst, wie der Staat die Grenzen der Grundrechte austariere und so Toleranz gewährleiste, bevor sie dann die verschiedenen Regelungen von Religionsfreiheit in historischen polnischen Verfassungen analysierte. CHRIS HANN (Halle) präsentierte als letzter Sprecher in diesem Panel neue ethnologische Ansätze zum Begriff Toleranz. Dabei stellte er den Zugang des cultural anthropologist Robert Hayden vor, der streng zwischen der von John Stuart Mill vertretenen „positiven“ und John Lockes „negativer“ Toleranz unterscheide. Die positive Toleranz, die sich etwa im zeitgenössischen „Multikulti“ wieder finde, entspreche Hayden zufolge nicht dem tatsächlichen Nebeneinenderleben von Gruppen und Religionen. Auf der Basis eigener Feldforschungen in Südostpolen verwies Hann auf die „agrarian tolerance“ der dortigen Dorfbevölkerung, die ein friedliches Zusammenleben von griechisch- und römisch-katholischer Bevölkerung ermöglicht hatte, bis beide Gruppen Ende der 1940er-Jahre gewaltsam getrennt wurden.

Der Zweite Tag des Workshops begann mit dem Panel „Perspektiven der Religionen/Konfessionen“ in der zunächst KLAUS FITSCHEN (Leipzig) ein evolutionäres Modell der Toleranz vorschlug, das mit Tolerieren beginne und bei Toleranz ende. Dabei zeichnete er nach, wie sich die Motivation, Toleranz zu gewähren, innerhalb der evangelischen Theologie wandelte: Ging man dort im 18. Jahrhundert zunächst davon aus, dass Toleranz „aus Leibe“ gewährt würde und nur dazu diene, Irrgläubige auf den rechten Weg zu bringen, wandelte sich dies im 19. Jahrhundert dahingehend, dass Toleranz als Ergebnis eines „vernünftigen Glaubens“ angesehen wurde. Zugleich verwies der Leipziger Kirchenhistoriker jedoch darauf, dass der Staat im 19. Jahrhundert stärker regulierend in das Zusammenleben der Religionen eingriff. STEFAN SCHREINER (Tübingen) referierte am Beispiel der Karäer über Grenzen innerjüdischer Toleranz. Während die rabbinitischen Juden anderen Religionen zumeist gleichgültig gegenüberstanden, entwickelte sich den Karäern gegenüber, einer jüdischen Religionsgemeinschaft, die den Talmud und die rabbinitische Tradition ablehnen, geradezu ein erbitterter Hass. Zwar wurden sie von Rabbiner Moses Isserles im 16. Jahrhundert förmlich exkommuniziert, jedoch wurde bis heute nicht abschließend geklärt, ob daraus folge, dass für sie dieselben Umgangsregeln anzuwenden seien wie bei Gojim (Nichtjuden). Dort wo rabbinitische Juden und Karäer zusammenlebten, wurden hingegen nicht selten pragmatische Regelungen gefunden.

Das letzte, zweiteilige Panel war „Empirischen Entwürfen“ gewidmet. Zunächst analysierte JAN-FRIEDRICH MIßFELDER (Zürich) die Interpretationsgeschichte des Edikts von Nantes, das trotz widersprechender neuerer Forschungsergebnisse noch bis heute als Paradigma für die Etablierung eines konfessionellen Toleranzmodells angesehen wird. Wie er diskursanalytisch anhand ausgewählter zeitgenössischer Publizistik nachweist, taugt das Edikt von Nantes nicht zur Begründung einer europäischen Toleranztradition, da es Toleranz nur solange zuließ, wie diese nicht die Souveränität der Monarchen bedrohte. So sei auch die zeitgenössische Debatte über das Edikt weniger eine Toleranz- sondern vielmehr eine Machtdebatte gewesen. SILKE TÖRPSCH (Berlin) eröffnete eine historisch-anthropologische Perspektive auf Toleranz und Tolerieren im Kontext des Dreißigjährigen Kriegs und des Westfälischen Friedens. Ihr Referat gliederte sich dabei in einen theroretisch-methodischen und einen empirisch-mikrohistorischen Teil. Grundlegend für die Herangehensweise sei zum einen eine Re-Konzeptualisierung von Begriffen wie Politik, Religion, Herrschaft und Staatlichkeit, zum anderen die Wahrnehmung der frühen Neuzeit als „fremder Gesellschaft“, die vor allem durch einen ethnographischen Blick gewährleistet werde. Der zweite Teil, die Analyse einer Osnabrücker Chronik aus den Jahren 1628-37 nach der zuvor skizzierten Methodik, fiel dagegen recht knapp aus, verwies jedoch auf interessante Ansätze zur religiösen Machtrepräsentation etwa durch Geräusche oder Sprache. JOSEF HRDLIČKA (České Budjějovice) stellte in seinem Beitrag Probleme religiöser Toleranz im frühneuzeitlichen Böhmen vor, wobei er mit dem Kuttenberger Religionsfrieden von 1485, der nur Katholiken und Utraquisten betraf, sowie dem Majestätsbrief Kaiser Rudolfs II. von 1609, der nun auch für Lutheraner und Böhmische Brüder galt, zunächst die Grundlage vorstellte, auf der Toleranz gewährt wurde. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die Gewährung der Toleranz in Böhmen durchaus noch von anderen Faktoren bestimmt wurde, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen sei, dass nicht der Landes- sondern der Grundherr bzw. die Magistrate über die Gewährung religiöser Toleranz entschieden.

Im zweiten Teil der empirischen Entwürfe gab HANS-JÜRGEN BÖMELBURG (Gießen) einen Überblick über Toleranz in Polen-Litauen aus begriffs- und diskursgeschichtlicher Perspektive. Als Ausgangspunkt nahm er dabei die Eingliederung Rotreußens in das polnische Königreich im späten Mittelalter. Damit war auch eine große orthodoxe Minderheit teil des Königreichs geworden. Seit 1385, nach dem Verbund mit Litauen, gab es gar eine nicht-katholische Mehrheit. Die Warschauer Konföderationsakte von 1573 schrieb dann die Religionsfreiheit – zumindest für Adelige – fest, was auch von den Zeitgenossen als Einzigartigkeit wahrgenommen wurde, bevor sich das Bild Polen-Litauens im 18. Jahrhundert komplett ins Gegenteil verkehrte, wurde es doch zum „intolerantesten Staat“ ganz Europas erklärt. Im 19. Jahrhundert wiederum wurde erneut auf den frühneuzeitlichen Toleranzdiskurs zurückgegriffen, den schließlich Oskar Halecki in seiner „jagiellonischen Idee“ moralisch auflud. In seinem Referat zeigte Bömelburg auf, dass sich die Gewährung der Toleranz durchaus auch aus den politischen Notwendigkeiten ergab, wie etwa bei der Warschauer Konföderation, als das Interregnum und die Nachrichten über die Bartholomäusnacht Religionsfreiheit zur Voraussetzung des Erhalts von Frieden und Einigkeit werden ließen. ROBERT BORN und NEDIM ZAHIROVIĆ (beide Leipzig) gaben einen Überblick über den Umgang mit Andersgläubigen im osmanisch besetzten Teil Ungarns und dessen theologischer Grundlage. Da Juden und Christen bereits im Koran eine Sonderstellung innehatten, wurden sie im Osmanischen Reich weitgehend toleriert. Von besonderer Bedeutung war dies für die griechisch-orthodoxe Kirche, war ihr geistiges Zentrum doch nach der Eroberung Konstantinopels in die osmanische Einflusssphäre gelangt. Im Gegenzug für eine loyale Haltung gegenüber den osmanischen Herrschern garantierten diese Eigentum und Sicherheit der Juden und Christen und gestanden ihnen sogar eine eigene Gerichtsbarkeit zu. Im osmanisch besetzten Teil Ungarns wiederum stellte sich dies in der Praxis unterschiedlich dar. Zwar mischten sich die osmanischen Herrscher bei pünktlicher Zahlung der Steuern nicht in religiöse Angelegenheiten ein, jedoch unterlagen die verschiedenen christlichen Konfessionen verschiedenen Einschränkungen, wobei griechisch-orthodoxe und auch reformierte Christen zumeist weniger davon betroffen waren, als Katholiken. Alles in allem handelte es sich, so die Referenten, eher um einen pragmatischen Umgang als um Toleranz.

In einem Abschlusskommentar fasste WINFRIED EBERHARDT die Ergebnisse der Tagung zusammen. Als Ansatz zur Behandlung der Toleranzproblematik schlug er vor, nicht die Toleranz sondern die Intoleranz zu erklären und warf die Frage auf, warum Toleranz zum Problem in Europa geworden sei. Unter Verweis auf Eugen Lemberg stellte er fest, dass Gesellschaften eine einheitliche ideologische Grundlage zur Orientierung und Integration benötigten. Diese sei in Europa das Christentum gewesen, wobei es hier immer wieder zu einem Dissens gekommen sei, der oft machtpolitisch nicht einzudämmen war, wie etwa bei den Hussiten. Dies hätte schließlich einen neuen Orientierungsrahmen hervorgebracht, in dem sich das Primat von der Religion zur Politik verschob und das Gemeinwohl – der Frieden im Land – über die Reinheit der Religion gestellt wurde, also auf Konfliktvermeidung abgezielt worden sei. Es sei aber auch die Qualität von Koexistenz zu berücksichtigen, da es hier eine gewaltige Spannbreite zwischen bloßer Gestattung der Religionsausübung und einer rechtlich gesicherten, öffentlichen Gleichstellung gebe.

Trotz der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der präsentierten Themen und Ansätze und obwohl gerade die interdisziplinäre Herangehensweise des Workshops nicht immer ganz ohne Reibungsverluste auskam – so zeigten sich, dass die in verschiedenen Fächern gepflegten unterschiedlichen Wissenschaftskulturen das gegenseitige Verständnis nicht immer erleichterten – kristallisierte sich mindestens eine Erkenntnis heraus: Erfolgreiche Modi der Toleranz basieren meist weniger auf ausgefeilten Modellen als auf Pragmatismus und gesellschaftlichem und politischem Nutzen. Gerade die zum Schluss von Winfried Eberhard aufgeworfene Frage nach der Qualität der Koexistenz stand dabei jedoch nicht im Mittelpunkt.

Konferenzübersicht:

Grußwort
Christian Lübke (Leipzig)

Einleitung – Projektpräsentationen

Michael G. Müller (Halle/Saale)
„Religionsfrieden und Modi der Bewältigung religiöser/konfessioneller Konflikte in Ostmitteleuropa (16.–19. Jh.)“

Yvonne Kleinmann (Leipzig)
„Wege der Rechtsfindung in ethnisch-religiös gemischten Gesellschaften. Erfahrungsressourcen in Polen-Litauen und seinen Nachfolgestaaten“

Joachim Losehand (Oldenburg)
„Arbeitsstelle für Toleranzforschung“

Eröffnungvortrag

Martin Schulze Wessel (München)
Toleranz – Zur Problematisierung eines Konzepts zwischen Frühneuzeit und Moderne

Panel I: Definitionen von Tolerieren/Toleranz

Bert van den Brink (Utrecht)
Liberale Toleranz und Religion: Konzeptuelle Überlegungen aus philosophischer Sicht

Tina de Vries (Regensburg)
Juristische Kategorien der Toleranz im Spiegel historischer Verfassungstexte

Chris Hann (Halle/Saale)
John Locke auf dem postsozialistischen Balkan – Neue ethnologische Ansätze zum Begriff Toleranz

Panel II: Perspektiven der Religionen/Konfessionen

Klaus Fitschen (Leipzig)
Von der Tolerierung zur Toleranz? Historische Stationen auf dem Weg zu einem entspannten Verhältnis der christlichen Konfessionen

Stefan Schreiner (Tübingen)
Religiöse Toleranz im Judentum - die Karäer als halachischer Prüfstein

Panel III: Empirische Entwürfe I

Jan-Friedrich Mißfelder (Zürich)
Toleranz und Souveränität. Das Edikt von Nantes in der politischen Debatte, 1598–1622

Silke Törpsch (Berlin)
Toleranz und Tolerieren aus historisch-anthropologischer Perspektive. Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Frieden

Josef Hrdlička (České Budějovice)
Probleme der religiösen Toleranz im frühneuzeitlichen Böhmen

Panel III: Empirische Entwürfe II

Hans-Jürgen Bömelburg (Gießen)
Toleranz in Polen-Litauen. Eine begriffs- und diskursgeschichtliche Perspektive

Robert Born und Nedim Zahirović (Leipzig)
Osmanische Toleranz? Theologische Grundsätze und historische Erfahrungen aus dem osmanisch besetzten Teil Ungarns

Abschlusskommentar
Winfried Eberhard (Leipzig)


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