Wirtschaftskriminalität und Unternehmen. 37. Wissenschaftliches Symposium der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte

Wirtschaftskriminalität und Unternehmen. 37. Wissenschaftliches Symposium der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte

Organisatoren
Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. (GUG)
Ort
Frankfurt am Main
Land
Deutschland
Vom - Bis
16.10.2014 - 17.10.2014
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Von
Julia Langenberg, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Philipps-Universität Marburg

Am 16. und 17. Oktober 2014 fand das 37. Wissenschaftliche Symposium der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte (GUG) im Hause der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, The Squaire, in Frankfurt am Main statt. Zu dem Thema „Wirtschaftskriminalität und Unternehmen“ entwickelten sich interessante Diskussionen zwischen den Referenten und Zuhörern. Zur Eröffnung begrüßten ROLF NONNENMACHER (Frankfurt am Main) als Vorsitzender des Vorstands der GUG und HOLGER KNEISEL (Frankfurt am Main) als Regionalvorstand der KPMG AG die Anwesenden. Nonnenmacher wies darauf hin, dass das Thema des Symposiums nicht nur für Juristen, sondern auch für Wirtschaftshistoriker relevant sei, um die Hintergründe krimineller Handlungen in Unternehmen zu verstehen.

In Vertretung für Thomas Welskopp (Bielefeld) erklärte WERNER PLUMPE (Frankfurt am Main) einführend, dass Wirtschaftskriminalität innerhalb legaler Arbeit und legaler Märkte entstehe. Das sogenannte white collar crime (der Begriff stamme aus den USA) setze ein funktionierendes Wirtschaftssystem voraus und sei eine Erscheinung der Moderne. Es unterscheide sich von organisierter Kriminalität vor allem dadurch, dass bei den Opfern kein physischer Zwang angewendet werde. Die kriminell handelnden Täter stammten aus allen Gesellschaftsschichten. In Deutschland, Großbritannien und den USA gebe es unterschiedliche Erscheinungsformen und Sanktionen dieser Straftaten.

Die erste Sektion „Wirtschaftskriminalität in der Nachkriegszeit“ begann mit dem Vortrag von KARL CHRISTIAN FÜHRER (Hamburg). Sein Thema „Betrug ohne Strafe? Immobilienspekulanten in der Bundesrepublik der 1970er-Jahre und ‚Kreditbetrug‘ als strafrechtliches Delikt“ nahm die Beleihung von Häusern als eine Form von Kreditbetrug in den Blick. Er betonte, dass es sich bei diesem bedeutenden Fall von Wirtschaftskriminalität in der BRD nicht nur um den Betrug eines Einzelnen, sondern insbesondere um kriminelle Aktionen von Banken handelte. Dabei ist bemerkenswert, dass dieser Kreditbetrug trotz großer öffentlicher Aufmerksamkeit nicht vollständig durch die deutsche Staatsanwaltschaft aufgeklärt wurde. Gegen den Täter wurde keine Anklage erhoben, dieser konnte seine spekulativen Geschäfte zwar nicht in Deutschland, aber in den USA mit denselben Methoden ungehindert fortsetzen. Es bleibt festzuhalten, dass öffentliche Kritik allein die Banken anscheinend nicht von wirtschaftskriminellen Straftaten abhalte. Vergleichbare Fälle können sicher noch erforscht werden.

CORNELIA RAUH (Hannover) referierte am ersten Tag abschließend zum Thema „Verhältnisse wie in Kolumbien? Der Umgang der Siemens AG mit dem Münchener Klärwerks-Skandal, 1991-2001“. Sie verwies gleich zu Beginn darauf, dass sie auf Wunsch der Siemens AG ihren Vortrag kürzen musste. Es sei der interessierten Fachöffentlichkeit deshalb zu wünschen, dass alle Vorträge des Symposiums demnächst vollständig in einem Tagungsband publiziert werden können. Im Folgenden erläuterte sie, wie in diesem bis heute größten Fall von Wirtschaftskriminalität in Deutschland nicht nur viele Unternehmen, sondern auch Kommunen in hohem Maße geschädigt wurden. Eine der angesehensten deutschen Firmen – die Siemens AG – verursachte einen erheblichen Skandal unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit mit bedeutenden Konsequenzen für das Unternehmen. Die Anpassung an „Korruptionskultur“ im internationalen Geschäft, das hohe Ansehen des Prestigeobjekts (Bau des Klärwerks) und historisch gewachsene Strukturen wie das Elektrokartell sowie die traditionsreiche Unternehmenskultur könnten dies möglicherweise erklären.

In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass hier vor allem irrationales Verhalten von Mitarbeitern des Unternehmens (Bedürfnis nach Akzeptanz) zu dem Skandal beigetragen hatte. Anscheinend konnte das Kartell kriminellen Wettbewerb und Betrug nicht verhindern. Der Rechtsschutz für die Angestellten war stärker als das Unrechtsbewusstsein, hier ist beim Unternehmen ein erheblicher Mangel an Institutionenethik festzustellen. Bei den Mitarbeitern selbst bestand wohl ein deutliches Wahrnehmungsproblem von Recht und Unrecht.

Am zweiten Tag des Symposiums und abschließend für die erste Sektion referierte THILO JUNGKIND (Frauenfeld) zum Thema „‚Bei der Ehre meiner Mutter … Ich weiß nicht, wo die Fässer sind!‘ – Die Wahrnehmung des Hoffmann-La Roche Konzerns als krimineller ‚Multi‘ nach dem Seveso-Unglück“ (1976). Er wies darauf hin, dass die Firma die Aufarbeitung der Geschichte durch Historiker inzwischen unterstütze. Dem Unternehmen ging es insbesondere um die Überprüfung der These, dass Seveso das schwerste Unglück der Chemieindustrie im 20. Jahrhundert gewesen sei und um die Klärung der Frage, ob sich das Unternehmen Hoffmann-La Roche tatsächlich so kriminell verhalten hat. Er stellte heraus, dass die allgemeinen Sicherheitsstandards in der Chemieindustrie damals wesentlich niedriger als heute waren, dass das Krisenmanagement der Firma nach der Katastrophe versagt hatte und kein Dialog mit der Öffentlichkeit stattfand. Zusammenfassend hielt Jungkind fest, dass Seveso in der Tat ein schreckliches Unglück war, das Unternehmen aber nicht gesetzeswidrig, sondern eher naiv gehandelt hatte und die Unternehmensgeschichte unter diesen neuen Aspekten anders verfasst werden müsse.

UWE SPIEKERMANN (Washington) leitete die zweite Sektion „Politik und Wirtschaftskriminalität“ mit dem Vortrag „Das gekaufte Königreich: Claus Spreckels, die Hawaiian Commercial Company und die Grenzen wirtschaftlicher Einflussnahme im Königtum Hawaii, 1875-1898“ ein. In seiner Analyse von Wirtschaftskriminalität auf Hawaii zeigte er, dass Hawaii kein Rechtsstaat war, sondern ein Königreich, in dem Investitionen nur mit Zustimmung des Königs erlaubt waren. Der amerikanische Investor Spreckels führte auf Hawaii eine eigene Silberwährung ein und brachte den Inselstaat durch seine Landnahme in seine ökonomische Abhängigkeit. Die Machtpolitik der USA war auf Hawaii schließlich erfolgreich, als die Insel US-Territorium wurde. Abschließend hielt Spiekermann fest, dass Wirtschaftskriminalität auf Hawaii ein übliches Mittel in einem korrupten Umfeld war.

Wie RÜDIGER HACHTMANN (Potsdam) in seinem Vortrag erläuterte, sei das Thema „Wirtschaftskriminalität im Dritten Reich“ in der Forschung eher marginal untersucht worden. Am Beispiel der Deutschen Arbeitsfront (DAF) zeigte er, dass Korruptionsdelikte auch für die Nationalsozialisten als kriminell galten, sie wurden aber vom Staat nicht verfolgt und publik gemacht. Bei Skandalen verloren einige Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz, zentrale Figuren der NS-Politik blieben jedoch verschont. Es gab für die Akteure rechtsfreie Räume, die wesentlichen Elemente des Rechtssystems (Steuer und Wirtschaftsrecht) blieben aus politisch-pragmatischen Gründen aber erhalten. Am Beispiel der DAF wurde deutlich, dass im Nationalsozialismus die Grenze zwischen Ökonomie und Wirtschaft seit 1933 aufgeweicht wurde. Die untersuchten Fälle waren keine Ausnahme, sondern repräsentativ für Wirtschaftskriminalität im Dritten Reich.

CHRISTOPH KREUTZMÜLLER (Berlin) arbeitete in seinem Vortrag „Von Konjunkturhyänen und Parteigenossen“ heraus, dass die Nationalsozialisten sowohl als Befürworter als auch als Kritiker von Korruption auftraten. Am Beispiel der Verfolgung und Vernichtung von jüdischen Gewerbebetrieben im Berlin der 1930er-Jahre zeigte er, dass sich jeder – Politiker, Beamte, Geschäftsleute – ungestraft am Besitz von Juden bereichern konnte. Diese Form von Kriminalität entwickelte sich in großem Ausmaß weiter, weil die Straftaten rechtlich nicht konsequent geahndet wurden. Abschließend hielt er fest, dass die Nationalsozialisten durchaus wirtschaftskriminell handelten. Die Verträge für Geschäfte waren zwar legal, der Preis jedoch war illegal, damit ist die Bewertung ein wichtiger Teil der kriminellen Handlungen. Ex post kann der Historiker die Bewertung von Verkaufsobjekten jedoch nicht mehr genau rekonstruieren.

Die letzte Sektion befasste sich mit dem Thema „Diskurse und Rechtsentwicklung“. Den „Verein gegen das Bestechungsunwesen 1911-1935“ analysierte VOLKER KÖHLER (Darmstadt). Der Verband wollte sich selbst in den Vordergrund stellen, dem Thema Bestechung eigenständig als „Kämpfer für das Gute“ entgegentreten und sich in diesem Bereich damit gegenüber dem Staat profilieren. Köhler stellte im historischen Vergleich mit dem 1993 gegründeten Verein Transparency International (TI) heraus, dass es in der Zielsetzung beider Gruppierungen durchaus Gemeinsamkeiten gegeben habe. Es bleibt festzuhalten, dass sowohl zu Beginn als auch am Ende des 20. Jahrhunderts vor allem nichtstaatliche Organisationen versuchten, eine objektive Auseinandersetzung über Korruption anzustoßen. Hier besteht noch ein weites Forschungsfeld.

Um die Persönlichkeit des individuellen Täters ging es STEFAN DÖRRE (Kiel). In seinem Vortrag „Wirtschaftskriminalität als Pathologie. Expertendiskurse und öffentliche Debatten über Persönlichkeitsstrukturen von Unternehmern, Managern und ‚Bankern‘, 1965-1985“ zeigte er Deutungsmuster für die Motive der Täter auf. Er wies darauf hin, dass seit den 1960er-Jahren die Persönlichkeit des meist männlichen Täters in der Forschung stärker berücksichtigt werde, wobei ein zentrales Motiv für den Täter der besondere Wunsch nach Anerkennung sei. Festzuhalten ist, dass es mehrere verschiedene Persönlichkeiten des wirtschaftkriminellen Täters gebe, wodurch die bislang dominierende Ansicht einer „Oberschichtskriminalität“ zu revidieren sei.

HARTMUT BERGHOFF (Washington) nahm mit seinem Vortrag „Von Watergate zur Compliance Revolution. Die Geschichte der Korruptionsbekämpfung in den USA und der BRD 1972-2012“ die Verhältnisse in den USA in den Blick. Während der Regierungszeit des US-Präsidenten Richard Nixon war Korruption weit verbreitet und hatte in der Folgezeit für ihn persönlich, die Politik, den Staat sowie die Finanzwirtschaft und die gesamte USA sehr negative Folgen. Bei den politischen Aktionen Nixons, vor allem im Wahlkampf, ist wieder ein irrationales Element festzustellen. Nachdem Korruption in den USA bislang als ein Kavaliersdelikt gegolten hatte, wurde Watergate zum Beginn des Kampfes dagegen. Heute steht für die USA nach der Bekämpfung des Terrorismus die Abwehr von Korruption politisch an zweiter Stelle.

Im Ergebnis der Veranstaltung kann man insgesamt festhalten, dass Wirtschaftskriminalität in der Regel für das Unternehmen, die Politik und die Delinquenten selbst weitreichende negative Folgen hat. Als Motivation ist vor allem das individuelle Streben des überwiegend männlichen Täters nach Anerkennung und persönlicher Bereicherung zu erkennen. Überraschend ist, dass in der rationalen Welt der Ökonomie oft irrationale Handlungen typisch für Wirtschaftskriminalität sind. In der Politik ist heute die Bekämpfung der Korruption zu einem wichtigen Thema geworden, wobei seit dem Jahr 2000 ein gewisser Fortschritt, aber noch kein absoluter Erfolg zu erkennen ist. Wirtschaftskriminalität ist ein sehr komplexes Gebiet und für Historiker ein vielschichtiges Forschungsfeld.

In der Podiumsdiskussion unter Moderation von URSULA WEIDENFELD (Berlin), HARTMUT BERGHOFF (Washington), CORNELIA RAUH (Hannover), ALEXANDER GESCHONNECK (Berlin) und MANUELA MACKERT (Bonn) stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob Prävention oder Sanktionen gegen Wirtschaftskriminalität am wirksamsten sind. Mit der compliance revolution um das Jahr 2000 rückte die Bekämpfung von kriminellen Delikten in Unternehmen mehr in den Fokus des allgemeinen Interesses. In Deutschland und in den USA trugen Gesetzesänderungen sowie eine neue Kultur in den Unternehmen erfolgreich dazu bei, Wirtschaftskriminalität zu bestrafen. Mackert erklärte, dass nach ihrer Erfahrung vor allem die Eigenverantwortung der Mitarbeiter und die Priorität des Themas im Unternehmen den erforderlichen Kulturwandel am wirkungsvollsten unterstützten. Außerdem würden Aktivitäten gegen Korruption inzwischen in der Geschäftswelt insgesamt positiv bewertet.
Die Ursachen für Wirtschaftskriminalität seien nach Geschonneck und Rauh überwiegend auf das Streben von meist männlichen Tätern nach persönlicher Bereicherung und Anerkennung zurückzuführen und nicht auf den Wunsch, die Insolvenz der Firma zu verhindern. Berghoff forderte ein stärkeres Verantwortungsbewusstsein der Manager, Antikorruption mehr durch Prävention als durch Sanktionen zu unterstützen. Dadurch sei wirtschaftlicher Schaden bereits im Vorfeld für das Unternehmen zu verhindern. Diesen rationalen Aspekt bestätigte Geschonneck, aktuell werde compliance nicht nur unter juristischen, sondern verstärkt auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten analysiert.
Plumpe wies auf das im internationalen Geschäft seit langem bestehende Dilemma hin, wonach sich der Unternehmer der allgemeinen Korruptionskultur anpassen müsse, um geschäftlichen Erfolg zu haben. Da es jedoch nicht möglich sei, Wirtschaftkriminalität vollständig zu verhindern, sei die individuelle und kritische Auseinandersetzung mit dem Thema sowie bewusstes unternehmerisches Handeln von entscheidender Bedeutung. Rauh zufolge sei an Historiker die Frage zu richten, was die Emotionsforschung im Hinblick auf die Motivation und Lebensumstände der Täter künftig zur Korruptionsforschung beitragen könne. Abschließend bleibe festzuhalten, dass die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität unzureichend bleibt und Prävention sinnvoller sei als Sanktionen.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Eröffnung des Symposiums
Holger Kneisel (Regionalvorstand, KPMG Frankfurt) / Rolf Nonnenmacher (Vorsitzender des Vorstandes, GUG e.V.)

Einführung in das Thema
Werner Plumpe (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.)

Sektion I: Wirtschaftskriminalität in der Nachkriegszeit

Karl Christian Führer (Universität Hamburg), Betrug ohne Strafe? Immobilienspekulanten in der Bundesrepublik der 1970er-Jahre und „Kreditbetrug“ als strafrechtliches Delikt

Cornelia Rauh (Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover), „Verhältnisse wie in Kolumbien“? Der Umgang der Siemens AG mit dem Münchener Klärwerks-Skandal 1991-2001

Thilo Jungkind (Fachlabor Gobler AG, Frauenfeld), „Bei der Ehre meiner Mutter… Ich weiß nicht, wo die Fässer sind!“ - Die Wahrnehmung des Hoffmann- La Roche Konzerns als krimineller „Multi“ nach dem Seveso-Unglück

Podiumsdiskussion
Moderation: Ursula Weidenfeld (Tagesspiegel, Berlin)

Teilnehmer: Hartmut Berghoff (Deutsches Historisches Institut Washington) / Cornelia Rauh (Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover) / Manuela Mackert (Deutsche Telekom AG, Bonn) / Alexander Geschonneck (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin)

Sektion II: Politik und Wirtschaftskriminalität

Uwe Spiekermann (Deutsches Historisches Institut Washington), Das gekaufte Königreich: Claus Spreckels, die Hawaiian Commercial Company und die Grenzen wirtschaftlicher Einflussnahme im Königtum Hawaii, 1875-1898

Rüdiger Hachtmann (Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam), Wirtschaftskriminalität im Dritten Reich

Christoph Kreutzmüller (Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin), Von Konjunkturhyänen und Parteigenossen

Sektion III: Diskurse und Rechtsentwicklung

Volker Köhler (Technische Universität Darmstadt), Verein gegen das Bestechungsunwesen, 1911 bis 1935

Steffen Dörre (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Wirtschaftskriminalität als Pathologie. Expertendiskurse und öffentliche Debatten über Persönlichkeitsstrukturen von Unternehmern, Managern und „Bankern“, 1965-1985

Hartmut Berghoff (Deutsches Historisches Institut Washington), Von Watergate zur Compliance Revolution. Die Geschichte der Korruptionsbekämpfung in den USA und der Bundesrepublik Deutschland, 1972-2012


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