Netzwerke und NS-Belastung zentraler deutscher Behörden

Netzwerke und NS-Belastung zentraler deutscher Behörden

Organisatoren
Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde, Tübingen
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
16.11.2018 - 17.11.2018
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Von
Jan Schleusener, Neuere und Zeitgeschichte und Geschichtsdidaktik, Historisches Seminar, Universität Erfurt

Nachdem das Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde Tübingen im Januar 2018 zu einer Auftakttagung zum Start seines Forschungsprojekts zur Geschichte des Bundesvertriebenenministeriums eingeladen hatte1, folgte nun ein Workshop, der über aktuelle Forschungsfragen der Behördenaufarbeitung rund um den „Netzwerk“-Begriff und die „NS-Belastung“ diskutierte. Die Tübinger Forschergruppe ist Teil des Forschungsprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden, das neben Projekten zum Bundeskanzleramt und zu Reichs- und Bundesministerien auch Projekte mit länderspezifischem Fokus fördert, die sich etwa mit den Landesjustizbehörden oder den Landesämtern für Denkmalpflege beschäftigen, oder den Blick auf andere europäische Länder weiten.2

Die auf dem Workshop präsentierten Beiträge bezogen sich zu gleichen Teilen auf Projekte aus dem aktuellen BKM-Programm und anderweitig geförderte Behördenforschungsprojekte. Ergänzend wurden Aspekte der Sozialen Netzwerkanalyse in die Diskussion eingebracht und Zwischenergebnisse aus einem empirischen Projekt zu den Sozialprofilen deutscher Eliten präsentiert. Auf die jeweiligen Beiträge in den Sektionen „Zentrale deutsche Behörden“, „Netzwerke“ und „NS-Belastung“ folgten ein Kommentar sowie eine Diskussion.

Zum Auftakt bilanzierte FRANK BÖSCH (Potsdam) die bisherigen Ministerien-Projekte. Bezüglich des zentralen Begriffs „Belastung“ unterschied er drei Ebenen: die zeitgenössische Verwendung in den Ministerien selbst, die zeitgenössische Definition außerhalb der Ministerien sowie drittens die heutige, vergleichend-analytische Betrachtung. Während in den Ministerien zeitgenössisch die Zugehörigkeit zur SS, Gestapo oder NSDAP vor 1933 als potentielle Belastung gegolten habe, sei auf der zweiten Ebene, der zeitgenössischen Außensicht, ein „konsensuelles Schweigen“ kennzeichnend gewesen, auch wenn dieses politisch zwischen Regierung und Opposition umkämpft gewesen sei. Bösch regte an, diese unterschiedlichen Bewertungen in zukünftigen Studien stärker zu berücksichtigen. Auf der dritten, historisch-analytischen Ebene machte er die Aufdeckung vieler spektakulärer Belastungen aus; künftig solle die Behördenforschung vermehrt auch gewöhnliche Fälle betrachten und sich stärker von der Selbstrechtfertigung der Behörden lösen. Insgesamt trügen die neuen Studien durch die Aufdeckung zahlreicher Rechtsbrüche und einer autoritären Auslegung der Demokratie dazu bei, das Bild von der Ära Adenauer als „Modernisierung im Wiederaufbau“3 zu „verdüstern“. Die immer wieder aufkommende Kritik an der Suche nach ehemaligen „Parteigenossen“ wies Bösch zurück. Der NSDAP-Eintritt sei durchaus eine „bewusste Entscheidung und Positionierung“ gewesen, auch wenn er aus Opportunismus erfolgt sei. Zukünftig solle man, so Bösch abschließend, stärker die Interaktion mit der Öffentlichkeit berücksichtigen, die dazu beigetragen habe, „demokratische Lernprozesse in den Ministerien zu fördern“. Auch solle die Behördenforschung stärker als bislang jene „vielfältigen Aktivitäten“ der Ministerien ohne Bezugnahme zum NS berücksichtigen.

JUTTA BRAUN (Potsdam) zog ein Zwischenfazit ihrer Forschungen zur Geschichte des DDR-Gesundheitsministeriums – des ersten seiner Art, wie sie eingangs betonte. Drei Punkte stellte sie heraus: Wieso entschied sich die DDR als offiziell „antifaschistischer Staat“ dafür, ehemalige NSDAP-Mitglieder in das Gesundheitsministerium zu integrieren? Wie wirkte sich die Herrschaftspraxis der SED-Diktatur auf die Ausformung der Gesundheitspolitik aus? Schließlich: Welchen Einfluss hatte die innerdeutsche Systemrivalität auf gesundheitspolitische Entscheidungen? An der Spitze des 1950 gegründeten Gesundheitsministeriums stand mit Luitpold Steidle ein ehemaliges NSDAP-Mitglied, der seine Parteizugehörigkeit aber lange Zeit erfolgreich vertuschen konnte. Sein Lebenslauf galt als „mustergültiger politischer Läuterungsprozess – vom konservativen Berufssoldaten zum Befürworter des Aufbaus des Sozialismus“. Braun wies darauf hin, dass Lebenslauffälschungen wie im Fall Steidle nicht selten vorkamen. Den machtpolitischen Kern des Ministeriums hätten aber die ehemaligen KPD-Mitglieder gebildet, unter ihnen vor allem die Sowjetemigranten. Anhand der Seuchenbekämpfung stellte Braun dar, dass sich die Gesundheitspolitik der DDR stark von der des NS unterschieden habe. Sie fasste zusammen: „Stärker als inhaltliche Impulse aus dem Nationalsozialismus wirkte die Anpassung an sowjetische Vorgaben, situative Erfordernisse und, als tagespolitisch starker Faktor, die Konkurrenz und Abgrenzung zur Bundespolitik – und zwar sowohl als ideologische Motivation wie als handlungspraktisches Dauerproblem.“

Das Heidelberger Projekt im BKM-Forschungsprogramm zur Behördenaufarbeitung widmet sich den vier Reichsministerien, die erst nach 1933 gegründet wurden und mit dem Untergang der NS-Diktatur aufhörten zu existieren. Die in diesen Ministerien tätigen Beamten mussten demnach berufliche Erfahrungen anderswo gemacht haben und waren zudem gezwungen, sich nach 1945 neu zu orientieren. Die Frage nach Netzwerken stellt sich vor diesem Hintergrund besonders dringlich. Wie PHILIPP T. HAASE und KATRIN HAMMERSTEIN (Heidelberg) betonten, ergebe sich durch die Sonderkonstellation ein „vielversprechendes Tableau für die Frage nach personellen Kontinuitäten und vor allem Diskontinuitäten“. Im Vortrag ging es konkret um das 1933 gegründete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) sowie das erst 1941 installierte Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete. Für beide NS-Ministerien sei der Zugriff auf bestehende Netzwerke im Sinne von Beziehungsgeflechten zentral gewesen, die nach 1945 zu „Entnazifizierungsnetzwerken“ oder anderen „Ehemaligen-Netzwerken“ umfunktioniert worden seien. Eines der bekanntesten Netzwerke dieser Art war nach Darstellung von Haase und Hammerstein der sogenannte „Gauleiter-“ oder „Naumann-Kreis“, benannt nach Werner Naumann, Staatssekretär im RMVP. Von den etwa 120 Mitgliedern dieses Kreises, von Medien zeitgenössisch als „Erinnerungsgemeinde“ und „Hilfsnetzwerk“ bezeichnet, hatten 14 dem RMVP angehört. Neben solchen „Ehemaligen“-Netzwerken“ beleuchtet das Projekt auch Beziehungsgeflechte, die sich nach 1945 neu ergaben – und sei es nur, um sich in den Entnazifizierungsverfahren mit „Persilscheinen“ gegenseitig auszuhelfen.

MELANIE HEMBERA (Tübingen) präsentierte einen anders gearteten Sonderfall aus dem Lager der nur vorübergehend existierenden Reichs- oder Bundesministerien, indem sie über Netzwerkbildung im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte berichtete. Ihr Teilprojekt fokussiert die politischen und gesellschaftlichen Netzwerke des Ministeriums, das von 1949 bis 1969 bestand und keinen Verwaltungsunterbau und keine klare Abgrenzung der Geschäftsbereiche hatte. Die Aushandlungsprozesse zwischen dem Ministerium und Akteuren aus Politik und Gesellschaft seien über formelle und informelle Netzwerke zustande gekommen. Als „Sonderministerium im klassischen Gewand“ (Mathias Beer) habe es Netzwerken reichlich Spielraum geboten, die nach Hemberas Darstellung „Einfallstore von NS-Gedankengut ins Ministerium“ waren. So hatten 1950, kurz nach Gründung des Ministeriums, von 104 Bediensteten mehr als jeder Dritte (37 Personen) der NSDAP angehört. NS-Belastung gab es also auch und gerade bei Ministerien ohne Vergangenheit. Hembera hat in ihren Untersuchungen eine Vielzahl von Netzwerken ausgemacht, deren Beziehungen durch Reziprozität geprägt gewesen seien, die teilweise exkludierend, konsolidierend und im Ergebnis auch integrierend beziehungsweise pazifizierend im Sinne der Integration der Vertriebenen gewirkt hätten. Am wichtigsten waren jedoch die Netzwerke zur Personalrekrutierung und zum personellen Aufbau des Ministeriums – umso mehr, als kein „ministeriales Vorgängermodell“ Pate stand.

Auch bei Bundesministerien mit langer Traditionslinie – wie dem Bundesministerium des Innern (BMI) – wurden Einstellungsnetzwerke noch vor Gründung des Ministeriums aktiv, wie IRINA STANGE (Potsdam) aus dem kürzlich abgeschlossenen BMI-Projekt berichtete.4 Obwohl der Anteil ehemaliger NSDAP-Mitglieder bereits im Fokus der zeitgenössischen Aufmerksamkeit stand, sei im Mai 1950 jeder zweite leitende Beamte ein ehemaliger „Parteigenosse“ gewesen – 1961 hätten sogar zwei von drei Spitzenbeamten der NSDAP angehört. Die Personalpolitik sei von ehemaligen Beamten des Reichsinnenministeriums bestimmt worden. „Alt-PG“, also Beamte, die vor 1933 der NSDAP beigetreten waren, seien in aller Regel nicht oder nur niedrigrangig eingestellt worden – doch zahlreiche Beamte machten falsche Angaben und gelangten so doch ins BMI. Obwohl SA- und SS-Mitgliedschaften „mit Argwohn“ betrachtet worden seien, habe 1961 der Anteil an SA-Angehörigen im leitenden BMI-Personal 48 Prozent betragen. Stange kann die von ihr identifizierten Rekrutierungs- und Entlastungsnetzwerke bis in die Zeit der Weimarer Republik zurückverfolgen. Welchen Einfluss die Netzwerke auf die Sachpolitik des Ministeriums nahmen, lasse sich aber nur schwer feststellen, denn die Netzwerke erleichterten die informelle Kommunikation und ermöglichten ihren Mitgliedern „den Austausch über Hierarchien, Abteilungsstrukturen und Institutionsschranken hinweg“.

Theoretisches Rüstzeug für die Anwendbarkeit des Netzwerk-Begriffs vermittelte MARTEN DÜRING (Esch-sur-Alzette), der einen Einblick in die Theorien und Methoden der Sozialen Netzwerkanalyse und deren Anwendbarkeit für die historische Forschung gab. Wie Düring zeigte, kann der Netzwerk-Begriff in vier Dimensionen untergliedert werden: erstens als Selbstwahrnehmung der zu untersuchenden Akteure, zweitens als Metapher, drittens als konstruiertes Untersuchungsobjekt und schließlich viertens als theoriegeleitete Forschungsmethode. Neben computergestützten Netzwerkanalysen, die forschungsunterstützend und nicht -ersetzend seien, böten auch die Grundannahmen der Netzwerktheorie wichtige Argumentationsfiguren für die Historiographie. Dies treffe für all jene Vorhaben zu, die sich mit den Mustern von Relationen beschäftigen. Jenseits der Anwendung des Netzwerk-Begriffs als reine Metapher könne es fruchtbar sein, sich je nach Forschungsfrage den „methodischen Werkzeugkästen“ des Netzwerk-Ansatzes zu bedienen.

Auch SIMON SCHOLZ und BASTIAN STROBEL (beide Kassel) erweiterten mit ihrem interdisziplinären, sozial- beziehungsweise politikwissenschaftlichen Blick auf die Sozialprofile politischer und administrativer Eliten in deutschen Bundesministerien den Horizont des Workshops. Ziel ihres Projekts ist eine kollektivbiographische Analyse der Spitzen der Ministerialbürokratie bis hin zur Ebene der Abteilungsleiter sämtlicher Ressorts der BRD und DDR, um den „vielbeschworenen Elitenwandel seit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus ganzheitlich zu untersuchen“. Dazu erheben sie für die Zeitspanne von 1913 bis 1990 die Biographien aller Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister, parlamentarischen Staatssekretäre und Abteilungsleiter; ein ergänzendes Projekt trägt die Daten zur „Bundeselite“ bis heute zusammen. Bei den Ergebnissen gab es viel Erwartbares, aber auch manche Überraschung: So stellten Scholz und Strobel fest, dass ausgerechnet in der Zeit der NS-Diktatur der Migrantenanteil (Anteil von Bürgern, die von außerhalb des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 kamen) unter Politikern auffällig hoch gewesen sei, bevor er nach dem Systembruch und der Gründung der Bundesrepublik auf null Prozent sank und erst in der Ära der sozialliberalen Koalitionen wieder anstieg. Statt des Begriffs „Belastung“ arbeiteten Scholz und Stobel mit dem Begriff „Bezug“, der in der Diskussion freilich als zu weich kritisiert wurde.

Was den „Belastungs“-Begriff angeht, waren für die Diskussion die Überlegungen hilfreich, die THOMAS RAITHEL (München) vor dem Hintergrund seiner Forschung zu personellen NS-Belastungen im bundesdeutschen Atom- und Forschungsministerium anstellte:
Wer ist belastet? Durch was? Und wer belastet? Raithel verwies darauf, dass nach 1945 selten von „Belastung“, aber viel von „Entlastung“ gesprochen wurde (vor allem auch im „Entnazifizierungs“-Kontext). Er differenzierte zwischen drei allgemeinen Kategorien schwerer personeller NS-Belastung: der ideologischen Überzeugung (über die formelle NSDAP-Mitgliedschaft hinaus), der Belastung durch die berufliche oder militärische Funktion beziehungsweise Tätigkeit sowie der unmittelbaren Mitwirkung an einzelnen Kriegsverbrechen beziehungsweise Mordtaten. Innerhalb der im Atom- und Forschungsministerium tätigen Eliten seien die zweite Kategorie, die Belastung durch die berufliche beziehungsweise militärische Funktion, nach Raithels Worten „nahezu allgegenwärtig“. Nur wenige von Raithel untersuchte Fälle ließen sich dagegen den Kategorien 1 (ideologische Belastung) und 3 (Mitwirkung an Mordtaten) zuordnen.

„Fragen von Regimewechseln und Belastungen in einem internationalen Kontext“ thematisierte schließlich THORSTEN HOLZHAUSER (Mainz) in seinem Beitrag. Damit öffnete sich der Blick von der deutsch-deutschen auf eine internationale Perspektive. Holzhauser schilderte seine Beobachtungen der „Belastungspolitik“ sowie des „Belastungsdiskurses“ am Beispiel von Österreich und Frankreich. In Österreich seien alle ehemaligen NSDAP-Mitglieder formal belastet gewesen, während in Frankreich als belastet gegolten habe, wer kollaboriert und sich nicht durch eine Form der résistance rehabilitiert hatte. Holzhauser räumte eine schwierige Vergleichbarkeit der ausgewählten Länder ein; disparate Forschungsstände zu Politik und Diskurs der Belastung erschwerten die Bearbeitung des Themas. Dennoch könne der Vergleich belasteter Gesellschaften aufschlussreiche Befunde bringen, die auch die Forschung zur NS-Belastung in Deutschland befruchten könnten.

MATHIAS BEER (Tübingen) zog abschließend ein positives Fazit: Er regte an, Begriffe wie „NS-Belastung“ und „Netzwerke“ präzise zu definieren und durch Begriffsschärfung zu größerer Kohäsion und Vergleichbarkeit zu kommen. Statt nur auf die politische Belastung von Institutionen solle die Behördenforschung zukünftig stärker auf gesellschaftliche Bezugnahmen achten und nicht nur die Führungseliten untersuchen, sondern weitere Teile des Beamtenkörpers. Der „Blick über den Zaun“ könne dazu beitragen, spezifisch deutsche Aspekte von allgemeineren Faktoren zu unterscheiden, die auch für andere Länder gelten würden. Er unterstützte vehement Ansätze, die Verwaltungskulturen fokussiert in den Blick zu nehmen und verstärkt in einen „multidisziplinären“ Austausch vor allem mit der Politik- und Sozialwissenschaft zu treten.

Konferenzübersicht:

Melanie Hembera (Tübingen): Einführung: Anlass, Ziele, Erwartungen

Sektion 1: Zentrale deutsche Behörden

Frank Bösch (Potsdam): Die deutschen Ministerien und Bundesbehörden nach dem Nationalsozialismus: Befunde und Perspektiven der Forschung

Jutta Braun (Potsdam): Kontinuitäten und Brüche im Gesundheitswesen der DDR: Das Ministerium für Gesundheitswesen 1950-1970

Simon Scholz / Bastian Strobel (beide Kassel): Sozialprofile politischer und administrativer Eliten in deutschen Bundesministerien

Sektion 2: Netzwerke

Irina Stange (Berlin): Personelle Verflechtungen und Einstellungspolitik im Bundesinnenministerium 1949-1969

Marten Düring (Esch-sur-Alzette): Ein sehr kurzer Einblick in die Theorien und Methoden der Sozialen Netzwerkanalyse

Katrin Hammerstein / Philipp T. Haase (beide Heidelberg): Seilschaften der Ministerialbürokratie. Netzwerke von Beamten nationalsozialistischer Reichsministerien als kollektivbiographischer Untersuchungsgegenstand

Melanie Hembera (Tübingen): Kommunikation und Konsensfindung. Politische und gesellschaftliche Netzwerke des Bundesvertriebenenministeriums

Sektion 3: „NS-Belastung”

Thomas Raithel (München): Personelle NS-Belastungen im bundesdeutschen Atom- und Forschungsministerium, 1955-1972

Thorsten Holzhauser (Mainz): Belastete Gesellschaften: Überlegungen zur Kategorie „Belastung“ im westeuropäischen Vergleich

Mathias Beer (Tübingen): Abschlussdiskussion und Ausblick

Anmerkungen:
1 Siehe den Tagungsbericht: Jan Ruhkopf, NS-Belastung zentraler deutscher Behörden. Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1949-1969, 19.01.2018 – 20.01.2018 Tübingen, in: H-Soz-Kult, 12.03.2018, https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-7596 (28.02.2019).
2 Siehe den Ausschreibungstext des Forschungsprogramms der BKM unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/390062/c4aa8d1a36dec7b78c17726c34bdb69b/2016-11-23-forschungsprogramm-ns-vergnagnehit-data.pdf?download=1. Die Pressemitteilung zum Start der Projekte findet sich unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufarbeitung-der-ns-vergangenheit-zentraler-behoerden-start-der-forschungsprojekte-745100.
3 Axel Schildt / Arnold Sywottek (Hrsg.), Modernisierung im Wiederaufbau. Die westdeutsche Gesellschaft der 50er Jahre, Bonn 1998.
4 Zu den Ergebnissen des Projekts siehe Frank Bösch / Andreas Wirsching (Hrsg.), Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus (= Veröffentlichungen zur Geschichte der deutschen Innenministerien nach 1945, Bd. 1), Göttingen 2018.


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