The Exercise of Judgment in the Early Modern Period

The Exercise of Judgment in the Early Modern Period

Organisatoren
Susanne Friede / Ursula Renz / Reinhard Stauber, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Ort
Klagenfurt
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.11.2018 - 17.11.2018
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Von
Namita Herzl / Elisabeth Lobenwein / Aina Sandrini / Oliver Istvan Toth, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt

Die interdisziplinäre Fachtagung fand m Rahmen der Forschungsplattform „Judgment“ statt. Die an internationalen Universitäten und Forschungseinrichtungen verankerten Wissenschaftler/innen beleuchteten den Begriff des Urteilens, Praktiken des Urteilens sowie deren Inszenierung in der Frühen Neuzeit unter historischer, philosophischer und literaturwissenschaftlicher Perspektive. Die Referent/innen aus dem Bereich der Geschichtswissenschaften näherten sich im ersten Panel der Rolle von Expert/innen im Umfeld frühneuzeitlicher Herrscher/innen an und bemühten dabei unterschiedliche Forschungsfelder, von der Diplomatie- über die Politik- und Geschlechtergeschichte bis hin zur Wissensgeschichte. Die Vorträge einte ein akteurszentrierter Ansatz sowie ein Fokus auf dem Wissen, das den untersuchten Akteuren eignete.

KATHRIN KELLER (Wien) umriss in ihrem Vortrag den dynastisch-höfischen Erfahrungsraum von Fürstinnen und wie dieser deren Erwerb von Wissen und Kompetenzen bzw. deren durch diverse Wissensvermittlungen erworbene Expertise prägte. Im Zentrum der Analyse stand die Frage, inwieweit die erworbene Expertise der Fürstinnen Einfluss auf ihre Handlungsspielräume und Herrschaftspraxis hatte. Keller kam zu dem Befund, dass die frühneuzeitlichen Fürstinnen ihre Expertise nicht nach außen trugen, sondern diese stillschweigend im Hintergrund praktizieren mussten. Schlussfolgernd bedeute dies, dass nicht spezifisches Wissen über den Expertenstatus entscheidet, sondern die Präsentation bzw. Anerkennung als solcher.

DOROTHEA NOLDE (Wien) widmete sich in ihren Ausführungen dem Comte de Rebenac, dem französischen Botschafter am brandenburgischen Hof zur Zeit des Kurfürsten Friedrich-Wilhelm (reg. 1640–1688). Rebenac wurde – im Gegensatz zu anderen Diplomaten, Amtsträgern und Höflingen – unmittelbarer Zugang zum Herrscher gewährt, weshalb er am brandenburgischen Hof in vielfacher Weise eine außerordentlich privilegierte Position innehatte. Er wusste geschickt das Klientel- und Patronagesystem zu seinen Gunsten zu nutzen und seine Rolle als „Berater“ des Kurfürsten auszubauen, sodass er sogar bei innerdynastischen Konflikten der Kurfürstenfamilie hinzugezogen wurde.

Die Bedingungen und Praktiken der Einflussnahme hoffremder Diplomaten und Geistlicher insbesondere in von Europa weit entfernten Gegenden standen im Zentrum der Ausführungen CHRISTIAN WINDLERs (Bern). Anhand von Fallbeispielen analysierte Windler die Kommunikationsbedingungen französischer Konsuln im Maghreb und katholischer Missionare in Persien. Während innerhalb Westeuropas bereits in der Frühen Neuzeit auf effizient arbeitende und gut organisierte Postdienste zurückgegriffen werden konnte, beruhten die Postdienste von außerhalb Europas stationierten Diplomaten und Geistlichen auf deren Fähigkeit, persönliche Beziehungen aufzubauen bzw. zu mobilisieren und somit einen sicheren Versand der Korrespondenz zu ermöglichen. Die lange Transportdauer der Briefe hatte zur Folge, dass die an den Außenstationen positionierten Personen über deutlich umfangreichere Handlungsspielräume verfügten und etwa die Nicht-Einhaltung von Befehlen als strukturbedingte Erscheinung hingenommen und nicht als mangelnder Gehorsam interpretiert wurde. Windler kommt zu dem Schluss, dass regelmäßige Korrespondenz zwar dazu diente, Rechenschaft abzulegen und Interpretationen lokaler Handlungszusammenhänge zu erläutern, die symbolische Bedeutung der Korrespondenzen, nämlich als Zeichen der Pflichterfüllung und Ergebenheit der Missionare und diplomatischen Akteure gegenüber ihren Vorgesetzten, allerdings in den Vordergrund rückte.

LOTHAR SCHILLING (Augsburg) beleuchtete in seinen Ausführungen einen Bereich, der besonders in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zum wichtigen Thema avancierte, nämlich die Ökonomie. In seinem Vortrag widmete er sich zentralen Themen und Zielsetzungen der Ökonomischen Aufklärung (z. B. Aufkommen neuer ressourcensparender Techniken und agrarischer Bewirtschaftungsmethoden, Anbau neuer Nutzpflanzen u. v. m.) sowie den dahinterstehenden Idealen der Innovationsexperten. Für die utilitaristischen Ziele der ökonomischen Aufklärung war die Zirkulation neuen Wissens entscheidend, und in diesem Zusammenhang erhoben die „experts“ (frz. erstmals 1694) ihren Anspruch, zusätzliches Wissen einzubringen in Verfahren, wo Wissen sonst fehlte. Im Anspruch, die legitime Herrschaft nutzbringend zu unterstützen, betrieben die Experten gleichzeitig offensives „self fashioning“, das sie in das Vorfeld moderner PR-Techniken rückt.

Alle vier Vortragenden stimmten darin überein, dass unser heutiges Verständnis von Expertise als analytische Kategorie für die Frühe Neuzeit wenig Kraft aufweise, zumal der Begriff „Expertise“ erst in den 1830er-Jahren Eingang ins Deutsche gefunden habe. Festzuhalten bleibt allerdings, dass die soziale Rolle des Experten bereits eine längere Geschichte aufweist. Die präsentierten Fallbeispiele zeigten, dass es weniger auf das naturwissenschaftliche oder akademische Wissen ankam als auf jenes der ungeschriebenen Gesetze. Oder, wie es GABRIELE HAUG-MORITZ (Graz) in ihrem Kommentar zum Panel zugespitzt formulierte: „Beziehungswissen, nicht Sach- und Fachwissen macht den Experten.“ Erst die Doppelung von Selbstinszenierung und Akzeptanz konstituiert Expertise, und erst in beratenden Praktiken kommt sie zum Tragen.

Den philosophischen Programmteil eröffnete ANDREA ESSER (Jena) mit ihrem Vortrag über die Funktion von Kants Begriff der Urteilskraft im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Politik. Der traditionellen Lesart von Kant folgend, müssen theoretische Behauptungen erst erkannt werden, bevor sie mithilfe der Urteilskraft auf die unübersichtlichen Verhältnisse der Praxis angewendet werden. Dieses „Zweistockwerkmodell“ sei irreführend, weil es die Anwendung praktischer Prinzipien von der Theorie trennt. Als Alternative schlug Esser das Konzept der „sekundären Erfahrung“ vor, das Erfahrungen bezeichnet, bei denen die Richtigkeit eines moralischen Prinzips in der praktischen Anwendung eingesehen wird und an denen theoretische und praktische Urteilskraft gleichermaßen beteiligt sind.

RUDOLF SCHÜSSLER (Bayreuth) setzte sich kritisch mit dem Vorurteil auseinander, dass die Scholastik durch eine unkritische Autoritätshörigkeit geprägt sei. Schüssler übertrug den Begriff der epistemischen Autorität nach Zagzebski, Roberts und Woods auf die Beschreibung von scholastischen Autoritätsbeweisen und zeigte, dass diverse scholastische Differenzierungen, wie beispielsweise die zwischen autoritativen Urteilen (locus ab auctoritate) und probablen Interpretationen (opiniones probabiles), für einen viel nuancierteren Umgang mit Autoritäten sprechen, als dies heutige Konzepte der epistemischen Autorität nahelegen würden.

JOHANNES RÖSSLER (Warwick) beschäftigte sich mit Montaignes Empfehlung zur Urteilsenthaltung und mit der Frage, welchen Einfluss natürliche Faktoren auf Urteile ausüben und inwiefern durch die Einsicht in dieselben der mit Urteilen verbundene Autoritätsanspruch unterminiert wird. Montaigne nach spiegeln sich kulturelle Prägungen und lokale Gesinnungen in Urteilen wider, weswegen kein Grund für die Überordnung dieser Gesinnungen anderen Meinungen gegenüber besteht. Vor diesem Hintergrund würde eine starke Lesart Montaignes darauf hinauslaufen, dass einem Urteil nur bei einer Urteilsenthaltung Autorität entzogen werden kann. Davon zu unterschieden ist die von Rössler bevorzugte, schwache Lesart, nach der es beim Verzicht auf Autorität nicht um Urteilsenthaltung geht, sondern darum, es durch einschränkende Qualifizierungen zu spezifizieren und den Autoritätsanspruch zu mäßigen.

HANJO GLOCK (Zürich) befasste sich mit psychologistischen Fehlentwicklungen in philosophischen Urteilstheorien seit Kant. Glock stellte fest, dass Psychologismus von Kant bis Wittgenstein ganz unterschiedlichen Ansätzen vorgeworfen wurde, und dass Kant trotz seiner Kritik am Psychologismus selbst eine Urteilstheorie entwickelt habe, die nicht frei davon sei. In Bezug auf Freges Urteilstheorie stellte Glock nicht nur die Frage, ob Logik normativ sei, sondern auch, ob Frege eine Urteilstheorie entwickelte, die klarer als die Kants dem Vorwurf des Psychologismus entgehen könne. Glock verteidigte Frege gegenüber dem Vorwurf des frühen Wittgensteins, seine Theorie des Urteilsstrichs sei überflüssig, indem er hervorhob, dass diese Notation einen wichtigen psychologischen bzw. semantischen Bedeutungsunterschied signalisiere: Es bedeute eines, einen Gedanken zu denken, ein anderes, den Gedanken für wahr zu halten.

ANNA VAUGHN (Fairfield) erörterte die Frage, ob Urteile Lockes Vorstellung nach Bestandteile der Wahrnehmung oder lediglich Effekte derselben sind. Vaughns Lesart nach würden Urteile bei Locke den Ideen folgen. Dieses Modell lasse es zu, Auffassungen oder Ideen nach unterschiedlichen Graden epistemischer Gewissheit zu skalieren. Locke weise außerdem der Empfindung einen höheren epistemischen Status als Urteilen zu, was sich beispielsweise bei der Wahrnehmung einer Kugel zeige. Damit über die Empfindung von etwas Kreisförmigem hinaus die Wahrnehmung einer Kugel entsteht, sei ein Urteil erforderlich, durch das sich der Inhalt unseres Gedankens verändert. Da diese Veränderung für das Bewusstsein unzugänglich sei, könne sie auch im Falle eines Fehlers nicht korrigiert werden. Deshalb sei die ursprüngliche Idee epistemisch hochwertiger: Sie hat einen höheren Grad an epistemologischer Gewissheit als die der Wahrnehmung zugrundeliegende, modifizierte Idee, auch wenn letztere den Gegenstand für den Menschen angemessener repräsentiert.

BRIAN BALL (Oxford) diskutierte Thomas Reids Auffassung des Urteils vor dem Hintergrund der kartesischen Urteilstheorie. Reid setze sich in zwei Punkten von Descartes ab: Erstens beziehen sich Urteile bei Reid auf Propositionen und nicht auf Ideen. Zweitens ist das Urteil eine alltägliche Operation des Intellekts, welche anderen geistigen Akten, wie jenen der Vorstellung und der Wahrnehmung, bereits zugrunde liegen kann. Deshalb sind Urteile Reids Vorstellung nach (im Gegensatz zu Descartes) nicht unbedingt intentionale Akte.

RUDOLF MEER (Graz) versuchte in seinem Vortrag, zwei scheinbar gegensätzliche Annahmen zu vereinen: einerseits, dass Kants Urteilstheorie a priori begründet sei, andererseits, dass die Praxis des Urteilens zeitlicher Natur sei. Meers These nach sei insbesondere die Bestimmung des Urteils als Handlung bzw. als Akt in der Kantforschung unterbelichtet geblieben. Demgegenüber hielt Meer fest, dass es für Kants Urteilstheorie zentral sei, Urteile als zeitlich bestimmte Handlungen denken zu können. Zeitlichkeit stelle daher ein entscheidendes Verbindungsstück zwischen Logik und Vermögenspsychologie im kantischen Urteilen dar.

DANIEL STADER (Halle) argumentierte für eine entwicklungsgeschichtliche Interpretation von Kants Urteilstheorie. Laut Stader reagiert Kants Konzeption der Urteilskraft auf ein Problem bei der Entwicklung einer praktischen Logik. Wie Kant erkannt habe, könne die Anwendung von Regeln ihrerseits nicht durch Regeln gesteuert werden, weil diese dann wiederum Regeln zur Anwendungsregulierung bräuchten. Kants Begriff der reflexiven Urteilskraft sollte zur Lösung dieses Problems beitragen.

Die klassische Philologin KATHARINA-MARIA SCHÖN (Wien) setzte sich mit Prozessen der Urteilsfindung in Thomas Morus‘ Utopia auseinander. Schön stellte die zeitgenössische Wirklichkeit des Autors, i. e. die soziopolitischen Umstände im England des 16. Jahrhunderts, der entworfenen Gegenwelt „Utopia“ entgegen. Das „Urteil“ in seiner abstrakten moralphilosophischen Ausprägung sowie in seiner konkreten sozio-politischen Dimension wird dabei zu einem wertvollen Katalysator zur Vermittlung innovativer Ideen. Den Abschluss des Vortrags bildete eine schwerpunktmäßig literaturästhetische Untersuchung der Paratexte der Utopia (vorrangig der Briefe von Morus‘ Humanistenfreunden), welche aufgrund der Einblicke in die ersten Rezeptionsprozesse eine weitere Interpretationsebene eröffnen.

Das Tagungsthema erwies sich für die Philosophie mehrfacherweise als fruchtbar: zum einen durch die Verbindung zwischen philosophiehistorischen und systematischen Perspektiven, zum anderen durch den Brückenschlag zwischen urteilstheoretischen und moralisch-praktischen oder ästhetischen Fragen innerhalb der systematischen Diskussion. Außerdem bestätigte die Tagung, dass die Thematik des Urteils und des Urteilens in der Zeit der historischen Aufklärung sehr präsent ist, und machte hier auf einen hohen Forschungsbedarf aufmerksam.

Das romanistische Panel eröffnete ANITA TRANINGER (Berlin) mit einem Vortrag über die Position der periodischen Presse in der Gelehrtenrepublik des 17. Jahrhunderts. Das Format der periodischen Presse etablierte sich in diesem Zusammenhang als Medium, das erstmals einen schriftlichen Gelehrtenaustausch unter Zeitgenossen ermöglichte. Dadurch bildeten sich spezifische Prinzipien, Verfahren und Verhaltensregulative heraus, die den Rahmen für die Urteilspraxis in diesem Kontext festlegten.

STEFFEN SCHNEIDER (Graz) lieferte in seinem Beitrag über Giordano Brunos Komödie Il candelaio zunächst einen Überblick über den Stellenwert des Urteilens in der Komödie des Cinquecento. Die Urteilskraft tritt hier als Fähigkeit auf, in einer als unsicher charakterisierten Wirklichkeit situationsbasierte Entscheidungen zu treffen. Danach erläuterte Schneider Parallelen zwischen Il candelaio und Brunos Erkenntnistheorie. Die in Brunos Abhandlung De umbris idearum postulierte Schattenhaftigkeit menschlicher Erkenntnisfähigkeit erscheint in der genannten Komödie zwar als ein die Urteilskraft hemmender Faktor, trotzdem wird dem Vermögen, Erkenntnisse und somit auch Urteile zu erlangen, eine maßgebliche produktive Kraft zugesprochen.

Dritte Vortragende des romanistischen Panels war die Philosophin MICHAELA REHM (Bielefeld) mit einer Untersuchung über das Zusammenspiel von Urteil und Moral im Denken und Werk Rousseaus. In Rousseaus Vernunftbegriff verortete Michaela Rehm eine „Autokritik“ der Aufklärung: Im Gegensatz zum Gewissen als moralisches und naturgegebenes Erkenntnisinstrument ist die Vernunfterkenntnis Rousseau zufolge weder motivierend noch verpflichtend. Zudem ist sie für Beeinflussung anfällig und kann keine Autonomie garantieren. Das romanistische Panel endete mit dem Vortrag von KONSTANZE BARON (Tübingen), der dem Begriff der „discrezione“ in den Ricordi (ca. 1530) von Francesco Guicciardini gewidmet war. Baron umriss zunächst die Bedeutung von „discrezione“ im untersuchten Kontext, wo der Begriff als intellektuelle Praxis bzw. geistige Fähigkeit verstanden wird, die in Form von Klugheit, Differenzierungsvermögen oder Scharfsinn auftreten kann. Bei Guicciardini wird „discrezione“ einerseits als Tugend des Historikers, andererseits als historische Tugend verstanden. Erstere Auffassung steht mit der Schwierigkeit in Zusammenhang, praktische Entscheidungen unter Bedingungen struktureller Unsicherheit zu treffen. Diese Situation tangiert das Erkenntnisvermögen des Historikers, der die Entscheidungen anderer nachvollziehen und beurteilen will. Als historische Tugend tritt die „discrezione“ hingegen in Form einer evaluierenden, vergleichenden Perspektive auf politische Ereignisse auf.

Festzuhalten ist, dass es aus Sicht der romanistischen Frühneuzeit-Forschung wichtig erscheint, die jeweiligen medialen und textsortenspezifischen Kontexte, in denen die urteilspraktischen oder phänomenologischen Diskurse auftreten, in die Untersuchung einzubeziehen. Der interdisziplinäre Austausch über Texte und Themen der philosophischen und romanistischen Tradition (etwa bei der verstärkten Behandlung textbezogener Fragen zu Montaigne oder Rousseau) ist gelungen.

Konferenzübersicht:

Panel I: ExpertInnen im Umfeld frühneuzeitlicher HerrscherInnen

Katrin Keller (Wien): Die Expertise der Fürstin. Überlegungen zu den Frauen im Hintergrund

Dorothea Nolde (Wien): Generalist oder Experte für Alles? Ein französischer Botschafter als Berater des Kurfürsten Friedrich-Wilhelm von Brandenburg

Christian Windler (Bern): Nähe in der Ferne: Bedingungen und Praktiken der Einflussnahme hoffremder Diplomaten und Geistlicher

Lothar Schilling (Augsburg): Innovationsexperten im Zeitalter der Ökonomischen Aufklärung

Gabriele Haug-Moritz (Graz): Kommentar

Panel II: Philosophie: Zur Konzeption und Autorität der Urteilskraft

Andrea Esser (Jena): „Denken ohne Geländer“. Überlegungen zu Kants Begriff der Urteilskraft

Rudolf Schüssler (Bayreuth): Autoritative Urteile in der Scholastik - und vor allem der Scholastik des Barock

Johannes Rössler (Warwick): Montaigne’s Puzzle

Hanjo Glock (Zürich): Philosophical Psychology without Psychologism: Does that really work?

Panel III: Praktiken und Ästhetiken des Urteil(en)s in der Romania
3
Anita Traninger (Berlin): Unparteilichkeit und Uneigentlichkeit: Mediale Dispositive des Urteilens in der Frühen Neuzeit
3
Steffen Schneider (Graz): Urteile in der Komödie ‚Il candelaio’ von Giordano Bruno – Zwischen Philosophie und Ästhetik
3
Michaela Rehm (Bielefeld): Aufklärung über Urteilskraft. Jean-Jacques Rousseaus Kritik des Rationalismus
3
3
Konstanze Baron (Tübingen): Variationen praktischer Klugheit: ‚discrezione‘ bei F. Guicciardini (mit einem Ausblick auf B. Gracián und D. Diderot)
3
Panel IV: Panel 2Junge WissenschaftlerInnen“

Katharina-Maria Schön (Wien): Non temere sed iudicio – Prozesse der Urteilsfindung in und um Thomas Morus‘ Utopia

Anna Vaughn (Fairfield): What is the epistemic status of judgment in Locke’s treatment of perception?

Brian Ball (Oxford): Reid on the Nature of Judgment

Rudolf Meer (Graz): Der Handlungscharakter des Urteils in Kants theoretischer Philosophie

Daniel Stader (Halle): „Die Urtheilskraft fordert zu ihrer Uebung die Welt.“ Zur Entwicklung und Funktion der Urteilskraft in Kants Logik- und Anthropologiecorpus


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