Die Klosterkammer Hannover im Nationalsozialismus

Die Klosterkammer Hannover im Nationalsozialismus

Organisatoren
Institut für Didaktik der Demokratie, Leibniz Universität Hannover
Ort
Volkshochschule Hannover
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.11.2018 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Jens Binner, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Celle

Die Untersuchung der Rolle von Ministerien und anderen Behörden im Nationalsozialismus ist mittlerweile weit fortgeschritten. Für so gut wie jedes Bundesministerium dürfte es inzwischen ein entsprechendes Projekt geben und auch auf der Ebene der Bundesländer sind entsprechende Untersuchungen angestoßen oder abgeschlossen. Einem besonderen, aber auch exemplarischen Fall hat sich die Abschlusstagung des Forschungsprojektes „Die Klosterkammer Hannover im Nationalsozialismus“ gewidmet.

DETLEF SCHMIECHEN-ACKERMANN (Hannover) hob in seinem Vortrag „Die Klosterkammer Hannover in der Ära Stalmann“ drei Perspektiven hervor, durch die sich die nähere Betrachtung der Tätigkeit der Klosterkammer Hannover im Nationalsozialismus begründet. Zunächst handelte es sich bei der Klosterkammer um eine Mittelbehörde, die zwischen Reichs- und kommunaler Ebene angesiedelt war. Diese Ebene der Bindeglieder zwischen zentralen Instanzen und lokaler Verwaltungspraxis ist vergleichsweise wenig untersucht. Allerdings bildete die Klosterkammer auch einen Sonderfall, da sie als Provinzialbehörde einen größeren Handlungsspielraum genoss als vergleichbare Verwaltungsstellen. Aber gerade diese Unabhängigkeit bildet auch einen wichtigen Ausgangspunkt der Analyse, da stärker von freiwilligem Mitmachen ausgegangen werden kann und gern bemühte Sach- oder sonstige Zwänge weniger bedeutsam waren. Kern der Tätigkeit der Klosterkammer war damals wie heute die Verwaltung ehemals klösterlichen und kirchlichen Besitzes im Gebiet der Provinz Hannover. Wirtschaftlich war vor allem die Verpachtung der umfangreichen landwirtschaftlichen Flächen von Bedeutung. Die zweite Perspektive bildet die ausgeprägte Kontinuität des Personals der Klosterkammer über die historischen Zäsuren 1933 und 1945 hinweg, die auch in vielen anderen Behörden verschiedener Ebenen anzutreffen ist. Damit zusammenhängend ergibt sich die dritte Perspektive, bei der es um die Reflexion des eigenen Handelns im Nationalsozialismus nach 1945 geht. Dabei stehen die Personalpolitik ab 1945 und die Selbstdarstellung der eigenen Tätigkeit vor 1945 im Mittelpunkt. Die wesentlichen Ergebnisse des Projekts stellte Schmiechen-Ackermann thesenhaft zur Diskussion: Jede zwischen 1939 und 1945 arbeitende Behörde habe letztlich das System stabilisiert und einen eigenen Weg zwischen den konkurrierenden Staats- und Parteistellen suchen müssen. Die Klosterkammer sei zwar kein „Agent des Terrors“ oder der Radikalisierung gewesen, aber gerade dadurch exemplarisch, dass ihre loyale, ohne ausgeprägte Begeisterung für den Nationalsozialismus ausgeübte Tätigkeit systemstabilisierend gewirkt habe. Die Behauptung des Präsidenten Albrecht Stalmann dagegen, dass die Klosterkammer ein „Hort der Nonkonformität“ gewesen sei, sei schnell als Schutzbehauptung erkennbar, wenn man den nazifizierten Behördenalltag mit seinem gemeinsamen Anhören von Führerreden und den nationalsozialistischen Schulungen in Betracht ziehe. Die starke Tendenz zur Anpassung an das neue politische Regime nach 1933 sei weniger durch ideologische Übereinstimmung als vielmehr durch die allgemein ausgeprägte Beharrungskraft von Behörden unter wechselnden Systemen zu erklären. Insgesamt werde deutlich, dass die Klosterkammer nicht nur Spielball mächtigerer Akteure war, sondern auch recht erfolgreich die Durchsetzung eigener Interessen betrieb. Schmiechen-Ackermann betonte, dass das Projekt keinen Schlusspunkt darstellt, weil grundlegende Fragen zwar geklärt werden konnten, jedoch weiterführende Forschungsfragen aufgetaucht sind, die separat untersucht werden müssen.

MICHAEL RUCK (Flensburg) betonte in seinem Kommentar, dass das Projekt eindrucksvoll den Forschungsstand zum administrativen Handeln im Nationalsozialismus bestätigt und empirisch vertieft habe. Die Verwaltungstätigkeit war insgesamt von einem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft geprägt, dessen wesentliche Antriebskraft die Tendenz zur professionellen Selbstbehauptung bei einer konservativ-elitären Grundhaltung gewesen sei. Im Beamtentum waren nirgendwo Ansätze von Widerstand zu finden, vielmehr blieben Attentismus, Konformismus und Karrierestreben, verbunden mit einer politischen Mindestanpassung, auch im Nationalsozialismus handlungsleitend. Die Fortsetzung dieser uneingeschränkten dienstlich-fachlichen Loyalität war dann ab 1939 in den besetzten Gebieten zu beobachten. Aus dieser großen allgemeinen Übereinstimmung der Verwaltungstätigkeit der Behörden heraus gewinnen Variationen des Normalfalls sowie regional- und sektorspezifische Besonderheiten an Bedeutung, um die „Verwaltung in Aktion“ zu erfassen.

Ein übergreifender Vortrag von MICHELE BARRICELLI (München) ordnete das Projekt in die allgemeinen Tendenzen der Erforschung des Nationalsozialismus ein. Dabei sei ein gleichzeitiges „Zu wenig“ und „Zu viel“ zu beobachten. Obwohl die „Agenten der Geschichtskultur“ eine Menge an Wissen produzieren, das von Einzelnen – erst recht, wenn es sich nicht um Fachwissenschaftler handelt – nicht mehr überblickt werden kann und es so zu einer „Vervielfältigung historischer Zeit“ unter dem Paradigma der Geschichtsaufarbeitung kommt, sind bedeutende Leerstellen verblieben. So wird das Ausmaß des Lagersystems bis heute unterschätzt, vor allem auch in den besetzten Gebieten. Außerdem gibt es immer noch Opfergruppen, die Schwierigkeiten haben, offiziell anerkannt und somit bei Gedenkveranstaltungen einbezogen zu werden. Während die Wehrmachtsdeserteure mittlerweile nach jahrzehntelangen Anstrengungen öffentliche Würdigungen erfahren, steht diese Entwicklung bei den als „Asoziale“ und „Berufsverbrechern“ Verfolgten noch aus und wird damit von den Betroffenen nicht mehr erfahrbar werden. Die gegenwärtige Herausforderung bestehe darin, dass mit dem Aussterben der Zeitzeugengenerationen Urteile an der Schnittstelle zwischen kommunikativem und kulturellem Gedächtnis gefordert sind, die künftig handlungsleitend sein können.

Die Tagung bot insgesamt eine Mischung aus Präsentationen der Forschungsergebnisse vor allem aus den Bereichen Pachtgeschäft, Zwangsarbeit und Entnazifizierung sowie übergreifenden Einordnungen. DOMINIK DOCKTER (Hannover) stellte dar, inwieweit sich das Pachtgeschäft der Klosterkammer und das Verhältnis zu den Pächtern durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten verändert haben. An mehreren Fallbeispielen konnte er zeigen, dass es dabei zwar ein hohes Maß an Kontinuität gab, die politische Position in Bezug auf den Nationalsozialismus jedoch zunehmend ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl neuer Pächter wurde. Dies war auch dadurch verursacht, dass Kammerpräsident Stalmann den wirtschaftlichen Aufschwung der Gutspächter nach 1933 als Folge der agrarpolitischen Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung ansah.

Ein Kernthema bei jeder Betrachtung des ländlichen Raums im Nationalsozialismus ist mittlerweile der Einsatz ausländischer Zwangsarbeiter/innen. CHRISTIAN HELLWIG (Hannover) legte in seinem Vortrag dar, dass es bei einer Untersuchung zu diesem Themenfeld in Bezug auf die Klosterkammer zunächst gravierende Quellenprobleme gibt, da die Zwangsarbeiter/innen nicht direkt von der Klosterkammer eingesetzt wurden, sondern von den Pächtern. Aus diesem Grund sind die Quellen verstreut und mühsam zu erheben. Die quantitative Erhebung erfolgte dabei vorrangig aufgrund der Quellen des Arolsen Archives (früher ITS) und zeigte, dass der Einsatz ausländischer Zwangsarbeiter/innen flächendeckend erfolgte. Die qualitativen Aspekte wurden durch weitere Quellen erhoben, vor allem den Schriftwechsel der Klosterkammer mit den Pächtern. Wie generell im landwirtschaftlichen Bereich hing die Behandlung auf den einzelnen Gütern stark von individuellen Faktoren wie der Persönlichkeit des Pächters ab. Das Spektrum reicht dabei von dem nach 1945 gegen einen Pächter erhobenen Vorwurf, er habe ein „privates Konzentrationslager“ betrieben bis zur vorschriftswidrigen Verteilung der Zuckerbauprämie an die ausländischen „Gefolgschaftsmitglieder“. Hellwig konnte auch zeigen, dass unmittelbar nach der Befreiung die Mythenbildung begann, wenn sich etwa der Pächter des Gutes Sorsum darüber beschwerte, dass nach dem Einmarsch der alliierten Truppen befreite italienische und sowjetische Kriegsgefangene in der „fürchterlichsten Weise“ geplündert hätten. In diesen Äußerungen, die typisch und häufig anzutreffen sind, äußerte sich nicht nur eine ungleichartige Wahrnehmung von Gewalttaten, sondern auch Enttäuschung darüber, dass die befreiten Ausländer sich trotz der behaupteten guten Behandlung so undankbar zeigten.

In seinem Kommentar zu den beiden Vorträgen von Dominik Dockter und Christian Hellwig hob JENS-CHRISTIAN WAGNER (Celle) die Gesamtverantwortung der Klosterkammer für das Geschehen auf den Gütern und in der Forstwirtschaft hervor, auch wenn der Alltag von Personen wie den Gutspächtern geprägt war. Zudem merkte er an, dass der quantitative Anteil von NSDAP-Mitgliedern unter den Mitarbeitern der Klosterkammer und den Gutspächtern ein wichtiger Ausgangsbefund ist, der aber in Detailforschungen vertieft werden muss. Denn nur exemplarische Studien können sich der Frage nach den Gründen für den Parteieintritt und damit der Bedeutung der ideologischen Übereinstimmung mit dem Nationalsozialismus nähern. Die Bandbreite sei dabei in den von Dominik Dockter genannten Beispielen deutlich geworden. Auch beim Thema Zwangsarbeit sind vertiefende Fragestellungen wichtig, die in Abhängigkeit von der Quellenlage untersucht werden könnten: Gab es Widerstand unter den ausländischen Zwangsarbeitern? Wie gestaltete sich das Binnenmilieu zwischen den Zwangsarbeitern aus verschiedenen Ländern? Was lässt sich über das Wechselverhältnis mit der deutschen Bevölkerung sagen, die seit 1933 an eine von Inklusion und Exklusion dominierte Gesellschaft gewöhnt worden war? Ebenso wäre zu untersuchen, ob die Klosterkammer bei der Rekrutierung der Zwangsarbeiter eine aktive Rolle gespielt hat. Nicht zuletzt sollte das Thema über das Jahr 1945 hinausgeführt werden, um die verschiedenen Wege der Displaced Persons im Nachkriegseuropa nachzuzeichnen.

Der Person des Klosterkammerpräsidenten Albrecht Stalmann und seinem Wirken in der Zeit des Nationalsozialismus widmete sich der Vortrag von CHRISTIANE SCHRÖDER (Hannover). Sie gelangte zu einer ambivalenten Bilanz und in dieser Hinsicht stellt Stalmann sicherlich ein exemplarisches Beispiel einer leitenden Verwaltungspersönlichkeit dar. Selbst Parteimitglied setzte er zum Beispiel Änderungen der Calenberger Klosterordnung durch, so dass auch Töchter von Amtsträgern der NSDAP das Recht zum Eintritt erhielten und dabei sowohl die arische Abstimmung als auch die Betätigung im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung nachgewiesen werden mussten. Auf der anderen Seite wirkte Stalmann vor allem für die Calenberger und Lüneburger Klöster als „Schutzschild“ zur Abwehr von Ansprüchen staatlicher und Parteistellen, vor allem auf Gebäude. Er wirkte so im Interesse seiner Behörde und verhinderte, dass Klöster aufgelöst wurden, wie etwa 1938 das Kloster Steterburg oder ähnliche Einrichtungen im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Dieses durchaus eigensinnige Handeln zeigt einmal mehr, wie groß die Handlungsspielräume der Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen waren.

HELEN ROCHE (Durham) stellte, anknüpfend an ihre umfangreichen Arbeiten zu den nationalpolitischen Erziehungsanstalten (Napola), die Frage nach der Rolle der Klosterkammer bei der Umwandlung der Klosterschule Ilfeld in eine Napola im Jahr 1934. Sie stellte fest, dass sich die Klosterkammer dieser Entwicklung nicht in den Weg gestellt hat und sie in enger Abstimmung mit der Inspektion der Napola unterstützte, nicht zuletzt finanziell, nachdem sich der Alternativvorschlag der Einrichtung einer Napola in Rehburg am Steinhuder Meer als nicht praktikabel erwiesen hatte. Auch hier zeigte sich die bereits von Christiane Schröder betonte Flexibilität beim Umgang mit Forderungen von Parteistellen.

Der Vortrag von CARINA PNIOK (Hannover) zur Entnazifizierung der Klosterkammer stand unter dem Titel „Auffällig unauffällig“, der sehr gut die wesentlichen Ergebnisse ihrer Untersuchung beschreibt. Obwohl selbst belastet, prägte Albrecht Stalmann weiterhin diese Phase. Er wurde in Kategorie 4 „Mitläufer“ eingestuft und konnte sich bis 1955 im Amt halten, so dass er bei seinem Abschied 75 Jahre alt war. Wichtig wurde vor allem eine apologetische Denkschrift von Stalmann aus dem Jahr 1945 mit dem Titel „Zwölfjähriger Kampf um das Bestehen der Klosterkammer“. Darin behauptete er, dass die Klosterkammer große Schwierigkeiten mit Parteistellen gehabt habe und für ihre gegen den Nationalsozialismus gerichtete Einstellung bekannt gewesen sei. Diese Behauptungen unterfütterte er mit zahlreichen Beispielen, deren Wahrheitsgehalt damals nicht nachgeprüft werden konnte. Dies führte zu einer weitgehend ungebrochenen personellen Kontinuität über das Jahr 1945 hinweg und verhinderte einen personellen Neuanfang. Im Ergebnis war eine ungebrochene Karriere im Nationalsozialismus charakteristisch für das Führungspersonal der Klosterkammer nach 1945.

Die Konferenz zur Präsentation der Projektergebnisse, die auch in gedruckter Form vorliegen1, zeigte einmal mehr, wie lohnend die Beschäftigung mit den Verwaltungsinstanzen der verschiedenen Ebenen im Nationalsozialismus ist. Erneut wurde klar, dass es dabei nicht in erster Linie um sensationell wirkende Ergebnisse wie die unmittelbare Beteiligung an den nationalsozialistischen Verbrechen geht. Vielmehr vermitteln gerade die Erkenntnisse über das weitgehend bruchlose Weiterwirken nach 1933 in Verbindung mit den je spezifischen Modifikationen des Handelns eine Vorstellung davon, warum der Nationalsozialismus so breite Akzeptanz generieren konnte und trotz der erkennbaren Aussichtslosigkeit des Krieges bis Mai 1945 Unterstützung fand. Etwas zu stark betont wurden bei der Konferenz vielleicht Aspekte wie Opportunismus, institutionelle Selbstbehauptung und das unbeirrte Weiterwirken unabhängig vom System, dem man diente. Auch wenn es sich dabei um zentrale Erklärungen der Funktionsweise etablierter Institutionen in der nationalsozialistischen Diktatur handelt, kommt die Rolle der ideologischen Übereinstimmung dabei doch etwas zu kurz. Es ist bei aller zeittypischen Indifferenz gegenüber Demokratie oder Diktatur eben doch nicht selbstverständlich, ungerührt einem Regime zu dienen, das vom ersten Tag seines Bestehens an deutlich gemacht hat, dass offene Gewaltanwendung eines seiner wesentlichen Machtmittel ist. Diese Schwerpunktsetzung erklärt sich in erster Linie dadurch, dass das Projekt einen ersten, häufig quantitativen Zugriff liefern und Räume für vertiefte Untersuchungen öffnen sollte. An vielen Stellen klang diese Problematik an, wenn etwa der zahlenmäßige Anteil von NSDAP-Mitgliedern unter den Mitarbeitern der Klosterkammer oder den Gutspächtern festgestellt werden konnte, aufwändige Einzeluntersuchungen nach der Gewichtung der einzelnen Motivationsfaktoren für den Parteieintritt jedoch aufgrund der begrenzten Ressourcen unterbleiben mussten.

Konferenzübersicht:

Carl-Hans Hauptmeyer (Leibniz Universität Hannover): Klosterkammer – ein unproblematischer Fall?

Michele Barricelli (Ludwig-Maximilians-Universität München): Aufarbeitung der NS-Geschichte: alte Pflichten und unerledigte Aufgaben

Detlef Schmiechen-Ackermann (Leibniz Universität Hannover): Die Klosterkammer Hannover in der Ära Stalmann

Michael Ruck (Europa-Universität Flensburg): Kommentar zu den Vorträgen von Michele Barricelli und Detlef Schmiechen-Ackermann

Carina Pniok (Hannover): Auffällig unauffällig. Die Entnazifizierung in der Klosterkammer

Hanne Leßau (Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg): Kommentar zum Vortrag von Carina Pniok

„Die Klosterkammer Hannover 1931–1955“. Ein Kurzfilm von Tobias Diener

Dominik Dockter (Leibniz Universität Hannover): „Allerlei rabiate Nationalsozialisten“? Die Klostergutspächter und das Pachtgeschäft der Klosterkammer Hannover in der Zeit des Nationalsozialismus

Christian Hellwig (Leibniz Universität Hannover): „Dieser Gefangene ist arbeitsunwillig…“ Der Einsatz von Zwangsarbeiterinnen, Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen auf den von der Klosterkammer Hannover verwalteten Klostergütern und in den Forsten während des Zweiten Weltkrieges

Jens-Christian Wagner (Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Celle): Kommentar zu den Vorträgen von Dominik Dockter und Christian Hellwig

Christiane Schröder (Leibniz Universität Hannover): „Briefträger zwischen den Klöstern und dem Ministerium“? Albrecht Stalmann als Scharnier zwischen den evangelischen Damenklöstern und Staats- bzw. Parteistellen

Helen Roche (University of Durham): Die Klosterschule Ilfeld als nationalpolitische Erziehungsanstalt

Dietmar von Reeken (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg): Kommentar zu den Vorträgen von Christiane Schröder und Helen Roche

Anmerkung:
1 Detlef Schmiechen-Ackermann u.a. (Hrsg.), Die Klosterkammer Hannover 1931-1955. Eine Mittelbehörde zwischen wirtschaftlicher Rationalität und Politisierung (Schriften zur Didaktik der Demokratie, Bd. 3), Göttingen 2018.