Staatsschutz und Rechtsterrorismus in Westdeutschland, 1945 bis zur Gegenwart

Staatsschutz und Rechtsterrorismus in Westdeutschland, 1945 bis zur Gegenwart

Organisatoren
Haus der Geschichte Baden-Württemberg (im Rahmen des Wissenschaftsfestivals Stuttgart)
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.07.2019 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Lea-Theresa Berg, Haus der Geschichte Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der mutmaßlich rechtsterroristisch motivierten Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke trafen sich Forschende und Interessierte im Rahmen des Stuttgarter Wissenschaftsfestivals und diskutierten interdisziplinär über inhaltliche, methodische und quellentechnische Fragen zum Thema Staatsschutz und Rechtsterrorismus in Westdeutschland seit 1945.

Sich über diese Thematik im „Hotel Silber“ auszutauschen liege nahe, so die Leiterin des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg PAULA LUTUM-LENGER (Stuttgart) in der Begrüßung. Die in die Fassade des Museumsgebäudes eingeschriebenen Worte „Recht“ und „Staatsschutz“ seien einerseits begrifflich eng mit dem Titel des Symposiums verbunden und erinnerten daran, dass im „Hotel Silber“ besonders in der Zeit des Nationalsozialismus Recht eben nicht Sicherheit bedeutete, sondern all jene verhaftet werden konnten, die als staatsfeindlich angesehen wurden. Andererseits markierten diese Fensterverfremdungen das seit 2018 geöffnete Museum aber auch als historisch-politischen Ort der kritischen Auseinandersetzung mit Geschichte. Lutum-Lenger verdeutlichte außerdem, dass trotz der Aktualität des Symposium-Themas nicht vergessen werden dürfe, dass die jüngsten Ereignisse keineswegs ein Novum in der deutschen Geschichte darstellten. Bereits in der Weimarer Republik seien von rechtsextremen Antidemokraten Anschläge auf staatliche Repräsentanten verübt worden, um die Demokratie zu schwächen.

Daran knüpfte IMANUEL BAUMANN (Stuttgart) an und plädierte in einem Forschungsüberblick dafür, das Forschungsfeld „Rechtsterrorismus“ in Westdeutschland nicht rein chronologisch, sondern auch paradigmatisch zu erschließen, wobei die Ermordung Walter Lübckes am 2. Juni 2019 ebenso wie die Ermordung Matthias Erzbergers durch Angehörige der Organisation Consul rund 100 Jahre zuvor in das Paradigma „Angriffe auf staatliche Repräsentanten“ einzuordnen wäre. Andere hilfreiche strukturierende Leitbegriffe könnten seiner Ansicht nach „Paramilitärische Opposition“, „Rassistische Terroranschläge“, „antisemitisch motivierter Terror“, „Antiideologien“ und „internationale Verflechtungen“ sein. Darüber hinaus sei ein historischer Vergleich und die Einordnung in längere Entwicklungslinien gewinnbringend, um rechtsterroristische Erscheinungsformen sowie deren Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten zu können. Dies seien Ansatzpunkte, die insbesondere von der Geschichtswissenschaft eingebracht werden könnten, wenn nicht gar müssten. Denn trotz wichtiger historischer Untersuchungen zu einzelnen Zeitabschnitten handele es sich bei dem Thema „Rechtsterrorismus“ bislang um ein Forschungsdesiderat. Dieses aufzuarbeiten habe sich unter anderem der Interdisziplinäre Arbeitskreis zur Geschichte des Rechtsextremismus, im Februar 2019 gegründet, zur Aufgabe gemacht. Baumann sprach weiterhin konkret Schwierigkeiten und offene Fragen in der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Rechtsterrorismus an, unter anderem die Beschaffung von aussagekräftigen Quellen, die beispielsweise auch etwas über die spezifische Gesinnung oder die Motivation der jeweils Beteiligten aussagen, Genderfragen oder die internationale Dimension des Rechtsterrorismus.

Mit einem spezifischen theoretisch-methodischen und regionalgeschichtlichen Zugang zum Thema referierte ANDREAS BORSCH (Trier) über die Genese der staatlichen Sicherheit sowie Wandel und Kontinuität der Gegnerbilder und -konstruktion der Politischen Polizei in der Region Trier. Zwar konzentrierte er sich in seinem Vortrag auf die Zeit des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, erhoffte sich aber insbesondere durch diesen spezifisch gewählten Zugang, ebenso für die Zeit nach 1945 neben personeller auch strukturelle Kontinuität in der Fläche aufzeigen und weitergehenden Fragen wie beispielsweise nach institutionellem Rassismus nachgehen zu können. Bei seinen Überlegungen zum „Topos der Gegner“ kam Borsch zu dem Schluss, dass seit Ende des 19. Jahrhunderts bis in die frühe Bundesrepublik hinein an bekannte, im gesamtgesellschaftlichen Bilderhaushalt vorhandene Gegnerbilder, beispielsweise Sinti und Roma, „angedockt“ wurde, während andere Gruppen wie die „Rechten“ zwar in der Weimarer Republik noch als Gegner angesehen wurden, hingegen spätestens zu Beginn des Nationalsozialismus, aber auch in der frühen Bundesrepublik keine Gefahr mehr für den Staat darzustellen schienen. Dies sei seiner Ansicht nach unter anderem mit den unterschiedlichen und sich wandelnden staatlichen und gesellschaftlichen Sicherheitsvorstellungen und -bedürfnissen zu erklären. Die Teilnehmenden des Symposiums diskutierten im Anschluss darüber, dass die Frage, welche Personen und -gruppen zu welcher Zeit die jeweiligen Gegner des Staates definierten, in diesem Zusammenhang wesentlich sei.

Während sich Borsch auf Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus fokussierte, setzte FRIEDEMANN RINCKE (Stuttgart) mit seinem Vortrag über die nationalsozialistische Untergrundorganisation „Elsa“ in Württemberg in der Endkriegsphase und unmittelbaren Nachkriegszeit ein. In diesem Kontext verwies er nicht nur auf zahlreiche, noch nicht ausgewertete Quellen über konspirative Netzwerke jener Zeit, sondern auch auf weitere mögliche Forschungsfelder. So habe man etwa bislang wenig gesichertes Wissen über die inneren Strukturen und Entwicklungen vergleichbarer Untergrundorganisationen. Auch die Rolle und Bedeutung von Frauen für den nationalsozialistischen Untergrund um 1945 sei noch nicht hinreichend erforscht, obwohl diese doch ein wesentliches Element solcher Organisationen waren. Weitere Forschung zu diesen Themenfeldern könnte zudem Lücken in den Biografien ehemaliger NS-FunktionsträgerInnen schließen und gegebenenfalls Verbindungen zu späteren Netzwerken offenlegen.

In der anschließenden Diskussion wurde die Bezeichnung der Organisation „Elsa“ als „nationalsozialistischer Untergrund“ problematisiert, da dieser Begriff heutzutage nahezu ausschließlich mit der terroristischen Vereinigung um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe assoziiert wird.

DOMINIK RIGOLL (Potsdam) stellte im Folgenden seine Überlegungen zur inneren Sicherheitspolitik und den Umgang mit der „Gefahr von rechts“ in der frühen Bundesrepublik vor. Er konstatierte, dass auf die antinazistische Repression (Masseninternierung und Massenentlassungen von NS-Belasteten) der Jahre 1945/46 durch die Alliierten ein erster Rechtsruck der Nachkriegsgeschichte gefolgt sei, der sich durch eine „Radikalisierung nach rechts“ geäußert habe. Um eine weitere Radikalisierung zu verhindern und den „inneren Frieden“ zu sichern, seien jene „rechten Gefährder“ aber nicht (weiter) ausgegrenzt, sondern – nach dem Motto „Zuckerbrot statt Peitsche“ – sozial, institutionell und emotional in die Bundesrepublik integriert worden. Diese rechtsoffene Inklusion ließe sich, so Rigoll, insbesondere damit erklären, dass die NS-Belastung im westdeutschen Diskurs der späten 1940er- und 1950er-Jahre nicht als sicherheitspolitisches, sondern höchstens als moralisches und in Einzelfällen als strafrechtliches Problem wahrgenommen worden sei. Anders als in der Forschung oftmals dargestellt, habe allerdings seinerzeit keine Einigkeit in Bezug auf diese rechtsoffene Integrationspolitik bestanden. Vielmehr hätten auf westdeutscher Seite zwei unterschiedliche „antinazistische“ Sicherheitspolitik-Konzepte existiert: Demokratieschutz (forciert durch Teile der SPD und Gewerkschaften, radikaldemokratische Gruppen, Liberale und Linke) einerseits und Staatsschutz (propagiert durch CDU/CSU, FDP, DP und Konservative auf alliierter Seite) andererseits. Erstere Gruppe hätte beispielsweise die institutionelle Integration von NS-Belasteten durchaus als Gefährdung der Demokratie wahrgenommen, während die Rückkehr ehemaliger Nationalsozialisten auch in staatliche Schlüsselpositionen für letztere eine notwendige Maßnahme zum Schutz der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ vor dem Kommunismus (aus konservativer Sicht die weitaus größeren Gefahr für die Bundesrepublik) gewesen sei. NS-Belastete seien, so Rigoll, von konservativer Seite also nicht mehr als Sicherheitsrisiko, sondern vielmehr als Garanten der Demokratie betrachtet worden. In einem Ausblick wies Rigoll darauf hin, dass jene rechtsoffene Staatsschutz- und Inklusionspolitik zwar durchaus stabilisierend auf die Bundesrepublik gewirkt, gleichzeitig aber bis in die heutige Zeit reichende negative Konsequenzen mit sich gebracht habe. So könnten seiner Ansicht nach die jahrzehntelangen Einflüsse der Rechten bei einem erneuten Rechtsruck wiederbelebt werden.

Nach diesen geschichtswissenschaftlichen Ausführungen stellte MARC SCHWIETRING (Gießen) sein politikwissenschaftliches Promotionsprojekt vor, in dessen Mittelpunkt die Nebenklage im NSU-Prozess steht. Diese sei laut Schwietring in der Öffentlichkeit nur wenig beachtet worden, obwohl sie nicht nur die Hälfte der Beweisanträge gestellt, sondern auch zahlreiche weitere Themenkomplexe den NSU betreffend – beispielsweise Fragen nach dem (Unterstützer-)Netzwerk des NSU oder dem staatlichen und polizeilichen Vorgehen – in den Prozess eingebracht habe. Dass die Staatsanwaltschaft dies als „Politisierung des Prozesses“, „Prozessverzögerung“ und „-erweiterung“ abgewertet habe, zeige deren offenbar geringes Interesse an der Partizipation der Opfer und Angehörigen. Schwietring stellte die Hypothese auf, dass dem Prozess wie bereits dem Frankfurter Auschwitz-Prozess in den 1960er-Jahren, aber gerade wegen des Agierens der Nebenkläger die Funktion eines „gesellschaftlichen Aufklärungsprozesses“ zugekommen sei, die Nebenklage also als demokratisches Korrektiv fungierte. Den Mehrwert einer wissenschaftlichen Untersuchung des Prozesses und der Rolle der Nebenklage, insbesondere mithilfe eines Ansatzes aus der Vergleichenden Demokratieforschung, sehe er daher auch in der Bewertung des aktuellen (gesellschaftlichen) Stellenwerts der Demokratie und des polizeilichen Staatsschutzes.

Staatsanwalt MARCO MAYER (Pforzheim) gab im folgenden Kommentar zu bedenken, dass es je nach Perspektive unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen hinsichtlich eines solchen Prozesses und auch der Möglichkeiten und Funktion einer Nebenklage gebe. Aus juristischer Sicht ginge es in einem Gerichtsverfahren in erster Linie darum, über die Schuld der Angeklagten zu befinden. Eine Gesamtaufklärung des NSU-Komplexes – wie von der Nebenklage gefordert – sei demnach zwar nicht ungewollt, aber nie Ziel des Prozesses gegen die fünf Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Schultze, Gerlach und Eminger gewesen. Für die Prüfung über den Prozess hinausgehender Sachverhalte seien anhängige Verfahren, weiterführende Ermittlungen und nicht zuletzt Untersuchungsausschüsse zuständig. So habe beispielsweise der zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags („Rechtsterrorismus/NSU BW II“), in dem Mayer seit Oktober 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig gewesen war, den Auftrag gehabt, „die noch im Zusammenhang mit dem Komplex ,Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und Rechtsterrorismus in Baden-Württemberg‘ offenen Fragen mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Aufklärung zu untersuchen.“1 Im Anschluss skizzierte Mayer die Aufgaben, Themenfelder und Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses, wobei er immer wieder auf den Abschlussbericht verwies, der im Dezember 2018 vorgelegt wurde und seitdem online einzusehen ist. Darüber hinaus gab er außerdem wertvolle Hinweise für das wissenschaftliche Arbeiten mit juristischen Quellen zum Themenkomplex „NSU-Prozess“, das insbesondere aufgrund der Datenschutz-Regelungen erschwert wird.

SARAH SCHULZ (Kassel) betonte in ihrem abschließenden Kommentar, es spräche für die Qualität der Veranstaltung, dass während des Forschungssymposiums viele weitergehende Fragen aufgeworfen und eben nicht so getan worden war, als sei alles geklärt. Die Beiträge zusammenfassend sei jedoch deutlich geworden, dass eine Verknüpfung der Forschungsfelder „Rechtsterrorismus“ und „Staatsschutz“ nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sei, da die Geschichte des Rechten Terrors in der Bundesrepublik zweifellos mit der Geschichte ihrer Sicherheitsbehörden verbunden sei. Auch der Gegenwartsbezug der Themen sei unverkennbar und für die Forschung von großer Bedeutung: So häuften sich in den Medien Berichte über rechte Netzwerke, die sich – ebenso wie die Organisation „Elsa“ unmittelbar nach Kriegsende – auf einen „Tag X“ vorbereiten (und daher als „Prepper“ bezeichnet), aber auch Menschen bedrohen und Todeslisten mit politischen GegnerInnen erstellen würden. Trotz dieser Parallelen seien die heutigen „Prepper“ nicht mit den Mitgliedern von „Elsa“ gleichzusetzen.

CHRISTOPHER DOWE (Stuttgart) schloss das Forschungssymposium mit einer positiven Bewertung des interdisziplinären Austauschs. Die unterschiedlichen Perspektiven sowie fachlichen und beruflichen Hintergründe hätten dazu geführt, wichtige Deutungszusammenhänge und die enge Verknüpfung der Themen „Staatsschutz“ und „Rechtsterrorismus“ mit vielen weiteren Themenfeldern wie Geschlechterrollen oder Subkulturen sichtbar werden zu lassen. Eine Schlussfolgerung müsste daher sein, neben dem Handeln der rechtsterroristischen Netzwerke und der staatlichen Exekutive auch das der Opfer, Bystander, Sympathisanten und anderer zivilgesellschaftlicher und politischer Akteure in die Forschung einzubeziehen. Schließlich plädierte Dowe dafür, die Kategorien und Begrifflichkeiten des eigenen Nachdenkens über den Zusammenhang zwischen Staatsschutz und Rechtsterrorismus immer wieder zu reflektieren.

Das Forschungssymposium zeigte einmal mehr, wie wichtig und gewinnbringend das interdisziplinäre Diskutieren ist. So konnten in den verschiedenen Beiträgen aller TeilnehmerInnen eine Reihe von offenen Forschungsfragen und Problemfeldern benannt, aber auch mögliche Verknüpfungspunkte zwischen den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und Lösungsansätze erörtert werden. Gleichermaßen wurde von allen Anwesenden die enorme Bedeutung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Themen „Staatsschutz“ und vor allem „Rechtsterrorismus“ hervorgehoben, insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und der damit verbundenen historisch-politischen Bildungsarbeit und Extremismusprävention. So leistete das Forschungssymposium mit dem Gegenwartsbezug auch dahingehend einen wichtigen Beitrag, als dass wieder einmal deutlich wurde, dass eine kritische Auseinandersetzung mit Geschichte – in diesem Fall der Geschichte des Rechtsterrorismus – Voraussetzung für das „Lernen aus der Geschichte“ ist.

Konferenzübersicht:

Paula Lutum-Lenger (Haus der Geschichte Baden-Württemberg): Begrüßung

Imanuel Baumann (Haus der Geschichte Baden-Württemberg): Überlegungen zum Forschungsfeld aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive

Andreas Borsch (Universität Trier): Persistenz und Wandel der „Gegner“ innerhalb der Politischen Polizei

Friedemann Rincke (Haus der Geschichte Baden-Württemberg): Die Organisation „Elsa“. Nationalsozialistischer Untergrund in Württemberg 1945/1946

Dominik Rigoll (Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam): Staatsschutz oder Demokratieschutz? Die Auseinandersetzung um die Ausrichtung der inneren Sicherheit in Westdeutschland nach dem Nationalsozialismus

Marc Schwietring (Universität Gießen): Die Stellung der Nebenklage im NSU-Prozess als demokratisches Korrektiv und ihr Verhältnis zur Bundesanwaltschaft und zum Senat

Marco Mayer (Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Zweigstelle Pforzheim): Aspekte des zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages Baden-Württemberg „Rechtsterrorismus/NSU BW II“

Sarah Schulz (Universität Kassel): Kommentar aus politikwissenschaftlicher Perspektive

Christopher Dowe (Haus der Geschichte Baden-Württemberg): Kommentar aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive

Anmerkungen:

1 Abschlussbericht Zweiter NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg (16. Wahlperiode), 21.01.2019, Drucksacke 16/5250, S. 31; https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5250_D.pdf (23.07.2019).