Handwerk. Akteure – Organisation – Kultur (1300–1800)

Handwerk. Akteure – Organisation – Kultur (1300–1800)

Organisatoren
Senta Herkle, Universität Stuttgart; Christof Jeggle, Bamberg; Uta Dehnert, Chemnitz
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
21.11.2019 - 22.11.2019
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Von
Amelie Bieg / Regina Fürsich / Marius Wieandt, Abteilung Landesgeschichte, Historisches Institut, Universität Stuttgart,

Nicht nur das Handwerk sucht Nachwuchs, auch die Geschichte des Handwerks sollte erneuert und fortgeschrieben werden. Um der Geschichte des vorindustriellen Handwerks neue Impulse zu geben, trafen sich vor allem jüngere Forscherinnen und Forscher bei einer Tagung, um laufende oder kürzlich abgeschlossene Forschungsarbeiten aus verschiedenen Fächern zu präsentieren, die sich mit Fragen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Handwerks befassen. Damit sollte den Forschenden und anderen Interessierten ein Forum zum themenspezifischen Austausch geboten und der aktuelle Stand des Themas in der deutschsprachigen Forschung aufgezeigt werden. Gefördert wurde die Tagung durch den Publikationspreis der Universität Stuttgart, der 2019 an Uta Dehnert verliehen worden war, und den Verein der Freunde des Historischen Instituts der Universität Stuttgart e. V.

Die Tagung schloss an die Initiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zur Förderung der Geschichte des Handwerks aus dem Jahr 2013 und die Folgetagung „Fokus Handwerk“ in Hagen im Jahr 2015 an. Nach einer Einführung in die Zielsetzungen und den Rahmen durch Senta Herkle und Christof Jeggle eröffnete TITUS KOCKEL (Berlin) vom Zentralverband des deutschen Handwerks das Programm mit einem Grußwort. Er betonte die generelle Wichtigkeit der Handwerksforschung für das deutsche Handwerk, da sie dazu beitrage, das Handwerk in der Gesellschaft sichtbar zu machen.

Die erste Sektion stellte die Organisation von Handwerk in den Mittelpunkt. LUISE SCHÄFER (München) erläuterte die verschiedenartigen Bestimmungen zu ausgewählten Produkten der Nördlinger Zünfte und deren Herstellung. Vor dem Hintergrund des Wandels der Reichsstadt im 15. Jahrhundert von einer Messestadt zu einem wirtschaftlichen Zentrum, das vor allem durch Handel und Verarbeitung von Baumwolle geprägt war, kam es zu einer Aufspaltung der Zünfte und einer zunehmenden Abgrenzung bei der Arbeitsteilung unter den Gewerken sowie zu verstärkten Versuchen des Rates, durch Kontrolle Konflikte zu lösen. Vorgaben zu Qualität, Arbeitszeit und Löhnen, aber auch zu Kontrollen über deren Einhaltung, sahen zudem die Zunftordnungen vor, wie am Beispiel des Textilgewerbes und der an der Nahrungsmittelproduktion beteiligten Gewerbe gezeigt wurde. So wurde die Schau, die öffentlich auf dem Marktplatz durchgeführt wurde, zur zentralen Kontrollinstanz des Handwerks. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohten dem Delinquenten Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zur Verbannung reichen konnten. Je wichtiger das Gewerbe für die Stadt war, desto detaillierter waren die Regelungen. Diese Entwicklungen in Nördlingen sind mit denen in anderen Reichsstädten vergleichbar.

SARAH LESSIG (Stuttgart) präsentierte ihr noch in der Anfangsphase befindliches Dissertationsprojekt, in welchem sie die im Rat vertretenen zünftigen Familien der Reichsstadt Ulm identifizieren und dahingehend analysieren möchte, inwiefern sich diese – ähnlich wie die von der Forschung besser untersuchten Patrizierfamilien – zu einer zünftigen Verwaltungsschicht entwickelten. Die Zunftmeister hatten nach intensiven Auseinandersetzungen über die Mitsprache in der Stadt sowohl nach dem Kleinen Schwörbrief von 1345 als auch nach dem Großen Schwörbrief von 1397 gegenüber den Patriziern jeweils die Mehrheit im Rat. Diese Konstellation barg neues Konfliktpotenzial, das sich von den Auseinandersetzungen zwischen Zünften und Rat hin zu Konflikten zwischen einer zünftigen Obrigkeit und der Stadtgemeinde verschob.

Hybride Berufsbilder am Münchner Hof zwischen 1650 und 1726 präsentierte CORDULA BAUER (München/Paris). Neben den Hofbediensteten, die einem Handwerk nachgingen, fand sich auch eine Gruppe von Hofhandwerkern, die zusätzlich zu ihrem Handwerk einer oder mehreren Tätigkeiten nachgingen, meist der des Hofdieners, des Händlers und Lieferanten oder des Weißbierzäpflers. Durch diese Nebentätigkeiten kam es zu zahlreichen Konflikten mit der städtischen Wirtschaft und deren zünftigen Vertretern, wie Bauer beispielhaft am Lederhandel des Hofseidenstickers Hieronymus Dechamps und dessen Schwager Carl Rémy sowie am Materialhandel des Hofapothekers und Kammerdieners Johann Bonaventura Fioresi aufzeigte. Das Gelingen dieses Übertrittes der Hofbediensteten in den städtischen Handel war dabei von der Akzeptanz ihres rechtlichen Status durch die bürgerliche Stadtbevölkerung abhängig; Kooperationen und Konflikte waren oft situativ.

Während das 18. Jahrhundert von der Forschung als das Jahrhundert der Gesellenaufstände angesehen wird, konnte SENTA HERKLE (Stuttgart) aufzeigen, dass dies nicht für die Reichsstadt Ulm gilt. Im Vergleich zu Nürnberg und Augsburg gab es im 18. Jahrhundert in Ulm keine große Anzahl von Wandergesellen, die als entscheidender Faktor für Aufstände gelten. Während in Nürnberg und Augsburg vor allem Konflikte über Ökonomie und Autonomie zu Aufständen führten, sind die vier in Ulm für die Weberzunft zu verzeichnenden Aufstände eher als Konflikte über Ehre zu interpretieren. So führte die schlechte Behandlung von Gesellen durch den Herbergsvater oder der Kontakt von Meistern mit Vertretern unehrlicher Berufe zu Arbeitsniederlegungen der Gesellen. Die städtische Obrigkeit verfolgte bei den Auseinandersetzungen eine ausgleichende Strategie, gleichzeitig erkannten die Gesellen die Autorität des Magistrats und dessen Entscheidungen zur Lösung der Konflikte an.

In der zweiten Sektion zu Kultur und Kulturtransfer bot ANNE BREHM (Karlsruhe) einen Überblick über die Migration im Steinmetzhandwerk des 15. Jahrhunderts. Mit der 1459 in Regensburg gegründeten überregionalen Steinmetzbruderschaft wurde eine Organisationsform geschaffen, die der großen Mobilität des Handwerks entsprach und durch die Befreiung vom städtischen Zunftzwang begünstigt wurde. Entgegen der bisherigen Annahme der Forschung, dass die Wanderungsgebiete in etwa den Gebieten der vier Haupthütten (Bern, Straßburg, Wien und Köln) entsprachen, lässt sich eher eine grobe Orientierung an Sprachgrenzen feststellen. Vor Ort wurde nur mit einer kleinen Stammbelegschaft gearbeitet, während der größere Teil der Belegschaft lediglich für kurze Zeit an einem Bauplatz verweilte. Zur Vereinfachung der Mobilität wurde das Werkzeug den Steinmetzen vor Ort gestellt und Baupläne wurden zur leichteren Einarbeitung neuer Steinmetze standardisiert, wie sich beispielsweise dem Skizzenbuch des wandernden Steinmetzmeisters Hans Hammer entnehmen lässt.

Im öffentlichen Abendvortrag beschäftigte sich UTA DEHNERT (Chemnitz) mit den Meisterliedern des Nürnberger Schusters Hans Sachs im Kontext von Stadt und Reformation. In Meistersingergesellschaften traten Handwerker im Frei-, Haupt- und Zechsingen gegeneinander an. Inhalt der Lieder waren gesellschaftliche und religiöse Themen. Das Singen war Ausdruck des Selbstverständnisses der Meistersinger, wobei die Dichtung als Handwerk verstanden wurde. Dementsprechend lassen sich Parallelen zwischen Singschulordnungen der Meistersinger und städtischen Zunftordnungen des Handwerks erkennen. Zwei Meistersingertafeln aus Straßburg und Ulm verdeutlichten das Sendungsbewusstsein der Meistersinger, die sich selbst auf den Tafeln als Teil des heilsgeschichtlichen Kontexts abbildeten. Als Quelle bieten sich die Meisterlieder an, weil sie als ungedruckte Texte nicht der Zensur unterworfen waren. Anhand zweier Meisterlieder von Hans Sachs konnte die Referentin aufzeigen, dass diese Art der städtischen Literatur eine kritische Auseinandersetzung der Handwerker mit moralischen und religiösen Themen darstellte. So lassen sich die beiden untersuchten Meisterlieder als eine Übersetzung der Reformation in den Alltag lesen und ermöglichen eine Verbindung von Literatur- und Handwerksgeschichte.

In der dritten Sektion, die sich mit Akteuren und Arbeitsbedingungen im Handwerk befasste, zeigte COLIN ARNAUD (Münster) mithilfe von Weberordnungen des 13. Jahrhunderts aus Paris, Venedig und Bologna, dass das Stereotyp der Weber als Prototypen des Proletariats einer Revision bedarf, da sich in den Quellen eine große Binnendifferenzierung innerhalb der Textilbranche ausmachen lässt. Nicht nur Kaufleute, sondern auch Webermeister konnten bereits im 13. Jahrhundert im Sinne eines großangelegten Verlagssystems als Arbeitgeber auftreten. Bei diesen handelte es sich um reichere Weber, die einerseits ärmere Weber, die teils der gleichen Zunft angehörten, andererseits auch andere Berufsgruppen der Textilbranche wie Walker, Färber und Spinner beschäftigten.

MARIA WEBER (München) wies anhand von Stadtgerichtsprotokollbüchern nach, dass das Schuldenmachen Teil einer alltäglichen Praxis in der Reichsstadt Augsburg im 16. Jahrhundert war und den Akteuren Handlungsspielräume und soziale Teilhabe ermöglichte. Schulden wurden als Zahlungsmittel innerhalb der städtischen Ökonomie genutzt, dessen sich vom Arzt bis zum Zunftknecht alle Gesellschaftsschichten bedienten. Häufig konnte ein und dieselbe Person sowohl als Schuldner wie auch als Gläubiger auftreten, wodurch sich Schuldenketten bildeten. So ergibt sich ein komplexes Beziehungsgefüge innerhalb der Stadt, wobei der Vertrag als spezifische Form des Schuldenmachens bezeichnet werden kann. Hierbei dienten schriftliche Schuldenbekenntnisse als eine Art Vertrag, wobei im Verlauf des Untersuchungszeitraums ein Rückgang von Schuldklagen und ein Anstieg von Schuldenverträgen zu verzeichnen sind. Die Schuldenverfahren liefen typischerweise nach einem festgelegten, mehrstufigen Verfahren ab, wobei zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit zur außergerichtlichen Aushandlung als Alternative bestand.

CHRISTOF JEGGLE (Bamberg) analysierte verschiedene Aspekte im Hinblick auf Vermögen und Gütertransfer im Leinengewerbe im westfälischen Münster während des 17. Jahrhunderts. In der hansischen Handelsstadt, deren Leinengewerbe von transatlantischen Handelsbeziehungen profitierte, lässt sich ein Zuzug von Webern vom Land in die Stadt beobachten. Durch die Heirat einer Bürgerin war es den zuziehenden Webern leichter möglich, das Bürgerrecht verbilligt zu erwerben, wobei zahlreiche Wiederverheiratungen von Witwern und Witwen zu beobachten sind. Der „Policeyordnung“ aus dem späten 16. Jahrhundert zufolge waren Eheleute hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens gleich verfügungsberechtigt. Anhand zahlreicher Testamente und einem Ehevertrag lassen sich die Praktiken von Gütertransfers nachvollziehen. Der Ehevertrag findet sich im Fallbeispiel der Eheleute Buschmann: Nach dem Erwerb des Bürgerrechts als Zuwanderer anlässlich der ersten Ehe vermählte sich Franz Buschmann als Witwer in zweiter Ehe mit einer vermögenden Witwe. Für diese Ehe ist ein Ehevertrag überliefert, den die zweite Ehefrau in ihrem Testament für ungültig erklärte. Daraufhin entstand ein jahrelanger Rechtsstreit um die Ansprüche am ehelichen Vermögen, der um weitere Konflikte wegen der Überschuldung Buschmanns in seiner dritten Ehe ergänzt wurde.

NICOLE STADELMANN (St. Gallen) untersuchte die handwerkliche Produktion in der Stadt St. Gallen im 17. und 18. Jahrhundert. Die reformierte Reichsstadt St. Gallen war als Handels- und Produktionszentrum für Textilien die reichste Stadt der Eidgenossenschaft und blieb auch nach der Reformation eine Stadt mit Zunftverfassung. Auf der Basis von Steuerbüchern und Bürgerregistern konnte die Referentin eine Datenbank erstellen, die Rückschlüsse auf die Berufs- und Einkommensstruktur der St. Galler Handwerker zulässt. So wies die Stadt eine für ihre Größe ungewöhnlich hohe Handwerkerdichte auf, wobei Textilhandwerke dominierten. Aussagen zur Vermögensverteilung zwischen verschiedenen Branchen sind ebenfalls möglich: So zählten beispielsweise das Maurer- und Schumacherhandwerk zu den ärmeren, die Textilbranche sowie Metall- und Kunsthandwerke zu den tendenziell wohlhabenderen Gewerben. Ein Vermögen von über 20.000 Gulden ist allerdings nur bei Kaufleuten, nicht bei Handwerkern nachweisbar. Für den Untersuchungszeitraum zwischen 1680 und 1731 lässt sich außerdem eine Zunahme der untersten Steuerklasse konstatieren.

Im letzten Vortrag stellte CHRISTINE ROGLER (München) das Ehaftgewerbe der Bader im Kurfürstentum Bayern des 18. Jahrhunderts vor. Die Ehaft war eine Rechtsform, die die Gemeinde zum Unterhalt bestimmter Einrichtungen wie beispielsweise Mühlen, Tavernen, Schmieden und Badestuben verpflichtete, wofür die Betreiber im Gegenzug die jeweiligen Leistungen zu festgelegten Preisen anzubieten hatten. Die Bedingungen der Ehaft wurden in jeder Gemeinde eigens ausgehandelt, sollten aber im Kern die allgemeinen Grundbedürfnisse flächendeckend sichern. Die Körperhygiene und Wundversorgung der Bevölkerung lag in den Händen ehafter Bader. Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Ehaft der Badestuben jedoch zunehmend in Frage gestellt, wie beispielhaft anhand der Gemeinde Sandelshausen gezeigt wurde. Während die Besitzer größerer Höfe vor Ort nicht bereit waren, für die Bedürfnisse der Gemeinde aufzukommen, unterstützte die bayerische Regierung tendenziell die Bader im Konfliktfall, da die Ehaft als einzige Möglichkeit galt, einen Bader im Ort zu halten und damit die präventive Gesundheitsversorgung der Landbevölkerung zu gewährleisten.

Zusammenfassend konstatierten Senta Herkle und Christof Jeggle, dass es zwar nach wie vor großen Forschungsbedarf im Bereich der Handwerksgeschichte gebe, die Ergebnisse der vorgestellten Forschungen aber erfreulich ergiebig seien. Hierbei müsse nicht immer das Handwerk im Zentrum stehen, auch aus anderen Themenbereichen können hilfreiche Bezüge zur Handwerksforschung hergestellt werden. Besonders die Ausdifferenzierung der sozialen Situationen sowie die Betätigungen von Frauen im Handwerk stünden nun stärker im Fokus. Die epochenübergreifende Erforschung des Handwerks vom 13. bis ins 18. Jahrhundert erwies sich für die Tagung als günstig, da die Ursprünge der zünftigen Strukturen im Mittelalter liegen und diese Strukturen bis in die Neuzeit hineinwirkten.

Konferenzübersicht:

Senta Herkle (Stuttgart) / Christof Jeggle (Bamberg): Begrüßung und Einführung

Titus Kockel (Berlin): Grußwort des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

Sektion 1: Organisation von Handwerk

Luise Schäfer (München): Mit dem richtigen Maß messen – Bestimmungen zu Produkt und Produktion der Nördlinger Zünfte

Sarah Lessig (Stuttgart): Ulmer Rat und Ratsverfassung. Zur Entwicklung einer zünftigen Oberschicht (1255–1514)

Cordula Bauer (München/Paris): Handwerker, Diener und Händler? Hybride Berufsbilder am Münchner Hof (1650–1726)

Senta Herkle (Stuttgart): Protest. Die Ulmer Webergesellen im 18. Jahrhundert

Sektion 2: Kultur und Kulturtransfer

Anne Brehm (Karlsruhe): Wanderndes Wissen. Fluktuation und Sesshaftigkeit im Steinmetzhandwerk des 15. Jahrhunderts

Öffentlicher Abendvortrag

Uta Dehnert (Chemnitz): Meistersinger und Meisterlied, Meisterstück und Meisterhandwerk: Literatur im Kontext von Stadt und Reformation am Beispiel von Hans Sachs

Sektion 3: Akteure und Arbeitsbedingungen

Colin Arnaud (Münster): Die Weber im Hoch- und Spätmittelalter: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Maria Weber (München): Schulden – ein Zahlungsmittel in der städtischen Ökonomie um 1500? Ökonomische Binnenbeziehungen Augsburger Handwerker am Beginn des 16. Jahrhunderts

Christof Jeggle (Bamberg): Vermögen und Gütertransfer im Leinengewerbe in Münster/Westfalen im 17. Jahrhundert

Nicole Stadelmann (St. Gallen): Ökonomie in der Werkstatt? Handwerker und ihre Familien in der Stadt St. Gallen im 17. und 18. Jahrhundert

Christine Rogler (München): Handwerker der Gesundheit. Das Ehaftgewerbe der Bader im Kurfürstentum Bayern