Walter Benjamins „Zur Kritik der Gewalt“

Walter Benjamins „Zur Kritik der Gewalt“

Organisatoren
Christian Volk, Institut für Sozialwissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
12.02.2021 - 12.02.2021
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Von
Simon Clemens / Simin Jawabreh / Jonathan Stahl, Humboldt-Universität zu Berlin

Obwohl „von höchst irritierender Subtilität“ (Axel Honneth), gilt Walter Benjamins Schrift „Zur Kritik der Gewalt“ (1921), die zentral um die Verbindung von Gewalt und Recht sowie die Quellen und Formen von Gewalt kreist, als einer der relevantesten Texte des 20. Jahrhunderts. Anlässlich seines 100-jährigen Jubiläums rückte der Forschungs- und Lehrbereich „Theorie der Politik” den Text in den Mittelpunkt eines Symposiums. Zu Beginn formulierte CHRISTIAN VOLK (Berlin) das zentrale Anliegen der Veranstaltung, nämlich die historische und geistesgeschichtliche Verortung des Textes und die Beantwortung der Frage, „welche Aktualität Benjamins Rechts- und Gewaltanalyse angesichts jüngster Debatten um Polizeigewalt, gewaltsame Proteste oder die gewaltsame Niederschlagung von Protesten heute noch hat”. Auch die abschließende, von Tim Wihl (Berlin) moderierte Podiumsdiskussion mit Hannah Franzki (Bremen), Daniel Loick (Amsterdam) und Karin Stögner (Passau) legte ein besonderes Augenmerk auf die Aktualität von Benjamins Schrift.

Historizität: Revolution und Faschismus in Deutschland

Mit Blick auf die historischen Konstellationen war ein erstes Motiv des Symposiums die biografische Kontextualisierung. JULIA NG (London) verwies auf Benjamins Erleben der deutschen Revolution von 1919 und pointierte den konterrevolutionären Streik des medizinischen Personals, der sich in Opposition zur vermeintlichen Gefahr des Spartakusbundes formierte. Ähnlich beschrieben die Benjaminbiografen HOWARD EILAND (Massachusetts) und MICHAEL W. JENNINGS (Princeton), dass Benjamin während der Entstehungszeit des Textes von Bern, wo er sich dem Kriegsdienst entzogen hatte, in seine Geburtsstadt Berlin zurückkehrte. Den Hintergrund seiner Parlamentarismuskritik bilde daher der national-konservative Kapp-Putsch von 1920, der durch den (größten deutschen) Generalstreik beantwortet wurde und scheiterte.

Im Anschluss an Hannah Arendts berühmtes Benjaminportrait bezeichnete Volk das Leben Benjamins als eine „Folge von Scherbenhaufen“ und zeichnete die letzten Jahre seines Lebens nach. Bereits 1933 wurde Benjamin mit der Machtübernahme der Nazis seiner Berliner Heimat beraubt. Bedingt durch das zwischen Deutschland und dem Vichy-Regime geschlossene Waffenstillstandsabkommen von Compiègne, das jüdisches Leben auch in Frankreich der Deportation preisgab, sah er sich sieben Jahre später gezwungen, sein Pariser Asyl zu verlassen. Ausgestattet mit nahezu allen nötigen Visa scheiterte seine Flucht 1940 im französisch-spanischen Grenzort Portbou, da das Franco-Regime die Durchquerung Spaniens nicht mehr gestattete. Volk zitierte Arendt dazu wie folgt: „Benjamin nahm sich in der Nacht das Leben, und seine Begleiter wurden daraufhin von den Grenzbeamten, auf die der Selbstmord doch einigen Eindruck gemacht hatte, nach Portugal durchgelassen. Die Visumsperre wurde nach einigen Wochen wieder aufgehoben. Einen Tag früher wäre er anstandslos durchgekommen, einen Tag später hätte man in Marseille gewußt, daß man zur Zeit nicht durch Spanien konnte.”

Ein zweites wiederkehrendes Element bestand in der Herausarbeitung der gedanklichen Genese und ideengeschichtlichen Bezüge. Eiland und Jennings verorteten den Text innerhalb eines größer angelegten Projekts und verwiesen für ein besseres Verständnis auf Benjamins theologisch-politischen Schriften. Ng präsentierte in Vergessenheit geratene „archival evidence” – eine derzeit noch nicht veröffentlichte Literaturliste. Sie enthalte Überlegungen Benjamins für eine weiterentwickelte Kritik der Gewalt und umfasse Texte bis einschließlich 1928 aus den Bereichen Natur- und Verfassungsrecht. Insbesondere habe es den Anschein, dass Benjamin die Debatte zwischen Hans Kelsen und Carl Schmitt nachvollzog, die in den 1920ern einen staatsrechtlichen Methodenstreit führten, in dessen Mittelpunkt Positivismus (Kelsen) und Dezisionismus (Schmitt) aufeinanderprallten. Laut Ng liege darin eine Alternative zur Antinomie von positivem und Naturrecht, die Benjamin noch in seiner Schrift „Zur Kritik der Gewalt“ als Ausgangspunkt gedient hatte.

Ein drittes Moment der historischen Verortung war durch rezeptionsgeschichtliche Bezüge gekennzeichnet. Unter erneuter Referenz auf Arendt erläuterte Volk, dass sie und Benjamin zwar gute Freund:innen gewesen seien (wie der Briefwechsel oder die Herausgabe von Benjamins Werk durch Arendt illustrieren), sich im Arendtschen Werk jedoch keine expliziten Referenzen zur Gewaltschrift finden, obwohl sie sich in „On Revolution“ und „On Violence“ des Themas explizit annahm. Nichtsdestotrotz wies Volk auf einen ähnlichen Umgang mit dem historischen Material hin und machte deutlich, dass es (wenn auch nicht benannte) Auseinandersetzungen bei Arendt gebe; so sei etwa ihre Analyse der europäischen Polizei in „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” von Benjamin inspiriert.

Auch Eiland und Jennings warfen einige Schlaglichter auf die Rezeptionsgeschichte des Gewaltessays. Neben Herbert Marcuse und Giorgio Agamben gingen sie dabei auf Jacques Derrida ein, der Benjamin als Denker des Anti-Parlamentarismus sah und ihm eine fast faschistoide Tendenz zur Gegenaufklärung unterstellte. Dem gegenüber hoben sie Werner Hamachers Rezeption in den „Minima Philologica“ (1991) hervor, die deutlich mache, dass sich die Parlamentskritik gegen die Repression von kommunistischem Aufbegehren richte und keinesfalls als protofaschistisch gelten dürfe – womit gleichermaßen der Bogen zum eingangs präsentierten historischen Kontext gespannt wurde.

Überzeitlichkeit: „Bleibende Provokation“ und textimmanente Bezüge

Im Gegensatz zur werk- und rezeptionsgeschichtlichen Einordnung zu Beginn des Symposiums wandten sich MASSIMILIANO TOMBA (Santa Cruz) und EVA GEULEN (Berlin) der textimmanenten Argumentation Benjamins zu und arbeiteten die Überzeitlichkeit derselben heraus. Zum Gegenstand ihrer Beiträge machten sie den Ruck, der den Leser:innen bei der Lektüre dieses Textes durch das Mark fährt. Beide wiesen darauf hin, wie Benjamins Kritik der Gewalt mit bestechender Zeitlosigkeit die Grenzen des Denkens testet oder gar „sprengt“ (Geulen). Wie Tomba bemerkte, findet sich in „Zur Kritik der Gewalt“ eine neue, nicht kantische Art der Kritik. Diese verfahre nicht immanent, sondern breche die Grenzen des Bestehenden. Benjamin wende sich damit auch an das lesende Subjekt und rühre dessen innere Ordnung gehörig auf. Jene Erfahrung der Verwirrung, so Tomba, eröffne eine Art der Kritik, die sich der Zweck-Mittel-Rationalität widersetzt, indem sie das Werdende antizipiert. Dies exerziere Benjamin mit seiner Kritik an der Gewalt durch, indem er die Temporalität der rechtssetzenden Gewalt herausstellt, die als Mittel nach der erfolgreichen Staatsbildung als Zweck legitimiert wird. Zudem müsse sich der Zweck immer wieder durch die rechtserhaltende Gewalt behaupten. Benjamin, der dabei repressive staatliche Gewalt vor Augen habe, kontrastiert sie mit der göttlichen Gewalt. Sie werde nicht ausgeübt, um einen Zustand zu schaffen oder zu erhalten, sondern trage den begehrten Zustand bereits in sich oder antizipiere ihn.

Diese neue Art der Kritik, die den Rahmen des herkömmlichen Kritikbegriffs gewaltig sprengt, wird auch von Geulen als solche aufgenommen. Der Text, der die staatlich legitimierte Gewalt radikal in Frage stellt, zeichne sich, so Geulen, nicht durch Aktualität aus, sondern vielmehr durch seine Überzeitlichkeit in Form der „bleibenden Provokation“. Diese bestehe in seiner Kritik am staatlichen Gewaltmonopol, das Benjamin als Manifestation mythischer Gewalt versteht. Anschließend verschiebe er den Fokus auf eine der mythischen Gewalt vorzuziehende göttliche Gewalt, die beim Lesen konsterniert, wenn doch eigentlich eine gewaltlose Welt als Ziel gilt. Wie könne eine Welt durch göttliche Gewalt strukturiert sein, und wie werde sichergestellt, dass diese heilige Ordnung fortbesteht? Geulen wies, ganz im Sinne von Benjamins „Zur Kritik der Gewalt“, auf die Ungereimtheiten und losen Enden des Textes hin, bei dem die Antworten wohl absichtlich im „Opaken“ (Tomba) bleiben. Einen kleinen Hinweis gibt es aber doch, auf den Geulen eindrücklich aufmerksam machte – Benjamins Konzeption der erzieherischen Gewalt als eine Art der göttlichen Gewalt. Zu einer abschließenden Interpretation dieser Aussage wollte sich Geulen jedoch ausdrücklich nicht hinreißen lassen. Ist die erzieherische Gewalt göttlich, weil sie außerhalb des rechtlichen Zweck-Mittel-Zusammenhangs stattfindet? Weil sie eine Art menschliche Lebensform darstellt, die dem niederen bloßen Leben entgegensteht? Auch hier bleibt die abschließende Antwort bei den Lesenden.

Wohl zeige sich aber der Charakter der göttlichen Gewalt, die sich nicht vorhersehen und nicht instrumentalisieren lässt. Es sei gerade das Göttliche an dieser Art der Gewalt, dass sie sich nur im Moment ihrer Ausübung findet. Dieser Zustand, in dem keine „verlässliche“ Einheit (wie der Staat samt Gewaltmonopol) existiert, beunruhige. Geulen bemerkte an dieser Stelle, dass der Text sehr wohl zu einer anarchistischen, gar nihilistischen Lesart einlade, dies jedoch nicht im Sinne Benjamins wäre. Genug Hinweise gibt es, dass Benjamin eine bessere Ordnung im Sinn hat, der Text allerdings, so bemerkte Tomba, zeige nur den Weg hinaus aus der derzeitigen Misere.

Wie dieser Weg hinaus für das Strafrecht aussehen könnte, untersuchte HANNAH FRANZKI (Bremen), indem sie nach den Implikationen von Benjamins Rechtskritik für die strafrechtliche Aufarbeitung von Systemverbrechen fragte. Wie Eiland und Jennings konsultierte auch Franzki die Kritik Derridas, der in „Zur Kritik der Gewalt“ eine Versuchung erahnte, die Shoah als göttliche Gewalt zu inszenieren. Auch im Anschluss an Bettine Menke, die darin einen Versuch sieht, die Unbrauchbarkeit des Rechts für eine Verurteilung zu konstatieren, fragte sich Franzki, wie solch eine Verurteilung im Sinne Benjamins produktiv ausschauen könnte. Konkreter: „Wie können wir auf die Gewalt des Ausnahmezustands einer Diktatur reagieren, ohne den Ausnahmezustand des Kapitalismus zu normalisieren?“ Anhand einer argentinischen Erzählung verwies Franzki mit Christoph Menke auf eine Dialektik des bürgerlichen Privatrechts von einer normativen Ordnung gleicher Freiheit zur Verdeckung und Ermöglichung sozialer Herrschaft. Mit Benjamin gebe es zwar keine Rechtfertigung für die Anwendung eines Rechts, Strafprozesse könnten aber, so Franzki, dann einen Hauch Gerechtigkeit versprechen, wenn sie nicht nur die Gewalt der Vergangenheit adressieren, sondern auch die ihrer Ordnung und des Einsatzes des Rechts selbst.

Aktualität: Differentielle Gewaltsysteme im Kontext von Imperialismus und rassifizierter Staatsgewalt

M. TY (Wisconsin) betrachtete die Gewalt, die Geflüchtete an Grenzen erfahren und die als scheinbar natürlich und schicksalshaft verhandelt wird („death by desert“, „death by sea“) und fragte damit nach jener Gewalt, die sich gegen „diejenigen richtet, die als außerhalb des Staates stehend figurieren, die entweder kategorisch von der Sphäre des Rechts ausgeschlossen sind oder denen strategisch eine partielle Persönlichkeit zugestanden wird, sodass sie kriminalisiert werden können“. Die im westlichen Denken verbreitete Fehlkonzeption einer Natur-Kultur-Unterscheidung führe weitergehend zu einer Invisibilisierung der Gewalt, die die Staatsmacht exkludierend an ihren und durch ihre Außengrenzen verhandelt und die täglich auf den Körpern Fliehender ausgetragen wird. Benjamins Polizeikritik, die die Aufhebung der Gewaltenteilung innerhalb der Polizei kritisiert, da sie dem Recht gegenüber eine zweifache Funktion ausübe, indem sie sowohl rechtserhaltend als auch rechtssetzend wirkt, gelte dabei genauso für Grenztruppen. Scheinbare Naturgewalten („zones of probable death“) müssten zukünftig in diesem Kontext Berücksichtigung finden. Auch Julia Ngs Schlussappell, Benjamin auf den europäischen Imperialismus zu beziehen, reihte sich in eine Kritik, die den vor allem westlich inspirierten Benjamin auf jene Subjekte beziehen möchte, die von ihm unberücksichtigt blieben.

DANIEL LOICK (Amsterdam) erinnerte ebenfalls an eine differentielle Wirkung der Staatsmacht und setzte „Zur Kritik der Gewalt“ in einen Dialog mit abolitionistischer Theorie und Bewegung. Sowohl Abolitionist:innen als auch Benjamin sprächen sich für eine politische Vision des Überwindens der Staatsgewalt aus. Abolitionist:innen heute, in der Tradition des transnationalen Kampfes gegen die Sklaverei stehend, fokussieren sich allgemein auf die Abschaffung jener Institutionen des Strafens, die der Produktivmachung und Aufrechterhaltung eines rassialen Kapitalismus dienlich sind. Besonders der differentiell wirkende und damit rassifizierte Charakter staatlicher Gewalt ist dabei Analyseschwerpunkt und ergänzt Benjamins Schrift um eine Perspektive des Zusammenspiels legaler und extra-legaler Gewalt, wie sie nicht zuletzt in feministischen Auseinandersetzungen durch die Auslagerung von Gewalt in eine vermeintlich „private“ Sphäre thematisiert wird. Neben unsichtbar gemachter Staatsgewalt (z.B. Segregation) seien es auch Perspektiven auf die Staatsmacht als Subjektivierungsregime, um die es Benjamin zu ergänzen gilt. Pflege Benjamin zur Auflösung des Rechts mit seiner göttlichen Gewalt eher ein deontologisches, messianisches, ahistorisches Vorgehen, in dem die Gewalt quasi von außen kommt, setzen Abolitionist:innen von innen in Form eines dialektischen Argumentes an: abolitionistische Demokratie als Negation der Negation strafender Geografien (Ruth Wilson Gilmore). Es geht um Ressourcenumverteilung und den direkten Aufbau gegenhegemonialer Projekte. Der Abolitionismus bereichere Benjamin schlussendlich um ein klareres Bild für eine mögliche Aufhebung des Rechts. – Auch die Podiumsdiskussion widmete sich jenen abolitionistischen Konzepten, die rund um den Sammelbegriff „transformative Gerechtigkeit“ kursieren, um das Überkommen staatlicher Gewalt zu diskutieren.

Zukünftigkeit: Göttliche Gewalt und utopische Hoffnung

Walter Benjamins „Zur Kritik der Gewalt“ zeigte sich als hervorragende Grundlage für eine umfang- und perspektivenreiche Betrachtung. Die Beiträge, die diverse wissenschaftliche Disziplinen abdeckten, offenbarten eindrücklich die Vielschichtigkeit des Textes. So trugen zum Beispiel literaturwissenschaftliche Analysen von Benjamins Reimen zum erhöhten Verständnis des Textes bei (Geulen). Auch Bezüge zu heutigen sozialen Bewegungen ließen sich herstellen (Loick), wobei „Zur Kritik der Gewalt“ erstaunliche Weitsicht hinsichtlich der Probleme des vergangenen Jahrhunderts und der Gegenwart erkennen ließ. Mit der zunehmenden Dislozierung staatlicher Gewalt, manifestiert etwa in trans- und internationalem Polizieren und der damit einhergehenden Transformation von Gewalt, erscheint Benjamins Analyse gleichermaßen als Kulminationspunkt eines Spannungsfeldes: Sie verweist innerhalb einer Debatte, die verstärkt globale Zusammenhänge in den Blick nimmt, auf die notwendige Beschäftigung mit etatistischer Gewalt, während sie gleichermaßen darüber hinausweist und Möglichkeiten zur Thematisierung von räumlich (scheinbar) unverorteter Gewalt eröffnet.

Darüber hinaus zeigte sich die Vielschichtigkeit des Textes auch in seiner Anschlussfähigkeit für rechts-, geschichts- und kulturwissenschaftliche sowie philosophische Betrachtungsweisen. Benjamins neuartiger Begriff „göttliche Gewalt” stand dabei als Polarstern über all diesen Perspektiven, indem er unerbittlich den ungewissen Weg weist und „unaufhaltsam in die Zukunft treibt” (Benjamin). Dieser Ausgang aus der ungerechten und von autoritärer Gewalt durchsetzten Welt ist der zentrale Antrieb der Gedanken Benjamins, der sich in jedem der Beiträge auf spezifische Weise wiederfand. Noch nach 100 Jahren behauptet sich der Text als Quelle systemkritischer Inspiration und utopischer Hoffnung, die nicht nur theoretisch ansprechend, sondern ebenso für Kämpfe sozialer Gerechtigkeit nötiger denn je sind.

Konferenzübersicht:

Christian Volk (Berlin): Begrüßung und Einführung

Howard Eiland (Massachusetts) / Michael W. Jennings (Princeton): Walter Benjamin and his Critique of Violence

Deutungen

Massimiliano Tomba (Santa Cruz): Benjamin’s Divine Violence: One has to Learn how to Master „Gewalt”

Julia Ng (London): Benjamin on Self-Defense and Modern State

Eva Geulen (Berlin): Fünf Anmerkungen zu Walter Benjamins „Kritik der Gewalt“

Aktualisierung

Daniel Loick (Amsterdam): Benjamin und Abolition

M. Ty: To Break With Fate

Hannah Franzki (Bremen): Ahndung von Staatsverbrechen im Lichte der Kritik der Gewalt

Podiumsdiskussion

Hannah Franzki (Bremen), Daniel Loick (Amsterdam), Karin Stögner (Passau)

Moderation: Tim Wihl (Berlin)


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