Zwang zur Erziehung

Organisatoren
Oliver Gaida, Humboldt-Universität zu Berlin; Marie-Theres Marx / Jan Waitzmann, Europa-Universität Flensburg; Julia Reus / Anna Schiff, Ruhr-Universität Bochum
Ort
digital (Flensburg)
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.02.2021 - 12.02.2021
Url der Konferenzwebsite
Von
Mareen Heying, Geschichte der Europäischen Moderne, FernUniversität in Hagen

Wenn elterliche Erziehung misslang oder zu misslingen drohte, entwickelte der Sozialstaat im 20. Jahrhundert Interventionsmechanismen, die in den privaten Familienraum eingriffen. Diesem Feld widmete sich die Tagung aus verschiedenen Blickwinkeln.

Doch worin liegt die Schuld, wenn Interventionen scheiterten? Wohin mit den „unerzogenen“ Kindern? Sind die Ursachen in einem auf Zwang und Gelingen ausgelegten (Heim-)Erziehungssystem zu suchen, oder sind es vielleicht doch die Kinder und Jugendlichen selbst, die nicht erziehbar sind? Genau diese Fragen wirft das mit acht Deutschen Filmpreisen ausgezeichnete Filmdrama „Systemsprenger“ (Regie: Nora Fingscheidt) mit emotionaler Intensität auf, wie Oliver Gaida in seiner Begrüßungsrede verdeutlichte.

UWE DANKER (Flensburg), Direktor der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History, formulierte in seinen Grußworten unter Rückbezug auf Jean-Jacques Rousseau, Alexander Sutherland Neill und Hartmut von Hentig Gedanken zum gesellschaftlichen Zugriff auf Kinder und Jugendliche und hob die historische Bedeutsamkeit sowie die gesellschaftliche Relevanz des Tagungsprogramms hervor. Diese Aktualitätsbezüge kamen nicht von ungefähr: Bereits der Call zur Tagung verwies auf die gesellschaftspolitische Brisanz des Themas, die sich nicht zuletzt aus den seit 2010 fortlaufenden und skandalisierten Aufdeckungen von Gewalt und Missständen in diversen Erziehungseinrichtungen ergab. Seitens der geschichtswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit jedoch war die Phase des produktiven Debattierens über institutionalisierte (Zwangs-)Erziehung von Jugendlichen im 20. Jahrhundert, die sich vor allem um Detlev Peukerts Arbeiten und seinen Ansatz der Jugendfürsorge als „Sozialdisziplinierung“ rankte, längst abgeebbt. Grundlegende Turns innerhalb dieses Forschungsfeldes waren ausgeblieben. Grund genug für die Veranstalter:innen, eine Tagung zu konzipieren, die die Frage diskutieren sollte: Was kommt nach der „Sozialdisziplinierung“?

Panel I stellte die Kategorie Gender in den Mittelpunkt, eine Leerstelle in Peukerts Arbeiten. MICHAELA BRÄUNIGER (Kiel) arbeitete auf der Grundlage von Zeitzeuginneninterviews und Wohlfahrtsunterlagen Kontinuitäten der protestantischen Zwangserziehungssysteme in Schleswig-Holstein zwischen 1900 und 1970 heraus. Dass als „sexuell verwahrlost“ oder „gefallen“ kategorisierte Mädchen und Frauen Stigmatisierungen erfuhren, wurde bereits in zahlreichen Studien belegt. Weniger gut erforscht sind die Lebenswege und -entscheidungen der Betroffenen. Bräunigers Vortrag, in dessen Zentrum das Haus Nain, ein Mütterentbindungsheim der Kropper Diakonissen, stand, lieferte spannende Ansätze für weitere akteurinnenzentrierte Forschung. Durch die vorgestellten Fälle anonymisierter Entbindungen unverheirateter Töchter aus „gutem Hause“ gelang zudem eine Differenzierung feststehender (wissenschaftlicher) Narrative über weibliche deviante Sexualität und Mutterschaft – so einige Stimmen aus der Panel-Diskussion.

Fragen nach gesellschaftlichen Zuschreibungen und Bewertungen waren auch bei SALOME RACZEK (Kassel) zentral. Sie präsentierte eine qualitative Analyse von Mütterlichkeitskonstruktionen in hessischen Jugendfürsorge- und Landeswohlfahrtsverbandsakten der 1960er-Jahre. Während die Frauenbewegung und die „sexuelle Revolution“ versuchten, etablierte Geschlechterrollen ins Wanken zu bringen, wurden diese im Kontext der westdeutschen Fürsorgeerziehung produziert und reproduziert. So wurden Mütter in den Akten häufig als Gegenspielerinnen zu den staatlichen Bemühungen um eine verbesserte Erziehung dargestellt und Mutterschaft stets in Abhängigkeit zum Ehemann im Haus verhandelt – selbst dann, wenn dieser abwesend war. Auch die Beurteilung der Erziehungserfolge der Kinder und Jugendlichen gestaltete sich derart gegendert. Dies verdeutlichte Raczek in der Diskussion ihres Vortrages vertiefend anhand des Fallbeispiels eines Jungen, dessen Wunsch nach einer Ausbildung zum Frisör abgelehnt wurde, um einer möglichen Homosexualität „vorzubeugen“.

Panel II stand im Zeichen einer Re-Aktualisierung des Konzeptes der „Sozialdisziplinierung“. Der Vortrag von JENS KOLATA (Frankfurt am Main) lieferte nicht nur eine Topografie der „Geschlechtskrankenfürsorge“ in Frankfurt am Main zwischen 1927 und 1953, sondern nahm diese auch als Ausgangspunkt, um Disziplinierungspraxen und soziale Normen aufzuzeigen. Mit dem 1927 erfolgten Wandel der institutionellen Zuständigkeit für Geschlechtskranke von der Sittenpolizei hin zu den neu gegründeten Gesundheits- und Pflegeämtern habe sich auch ein Wandel des im Fokus stehenden Personenkreises vollzogen. Waren es zuvor vorwiegend registrierte Prostituierte, auf die versucht wurde, „erzieherisch“ einzuwirken, seien es von da an hauptsächlich Personen mit „häufig wechselnden Geschlechtspartnern“ gewesen – die Mehrheit von ihnen Frauen –, die wieder in „sittlich geregelte Bahnen“ gelenkt werden sollten. Während die administrativen Quellen vorgeben, genau zu wissen, ob eine Frau Prostituierte war, ist es für Historiker:innen nicht möglich, auf dieser Quellengrundlage zu bestimmen, ob eine Frau als Prostituierte tätig war oder aus anderen Gründen „häufig wechselnde Geschlechtspartner“ hatte. Entsprechend differenziert und vorsichtig abwägend müssten analytische Aussagen getroffen werden – so auch etliche Stimmen aus der Diskussion.

JONATHAN HOLST (Lübeck) plädierte am Beispiel der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung Hesterberg dafür, das Opfernarrativ der dort Untergebrachten nicht länger fortzuschreiben. Zwar seien die auf dem Hesterberg untergebrachten Kinder und Jugendlichen institutionalisierten Interaktionsformen unterworfen gewesen, die sich durch den Begriff „Sozialdisziplinierung“ charakterisieren lassen, allerdings schließe dies nicht aus, diese als „eigensinnige“ Akteur:innen zu begreifen, so Holsts These. Sein Vortrag behandelte entsprechend Fragen nach Handlungsoptionen der disziplinierten Kinder und Jugendlichen. Die angeregte Diskussion der beiden Vorträge wiederum drehte sich maßgeblich um Fragen nach einer Anwendbarkeit und Aktualisierung der Konzepte des „Eigen-Sinns“ (Alf Lüdtke) und der „Sozialdisziplinierung“ (Detlev Peukert).

ANNETTE EBERLE (München/Benediktbeuern) rückte in ihrer Keynote das Spannungsfeld zwischen Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit ins Zentrum und plädierte dafür, verstärkt danach zu fragen, ob die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit oder vielmehr der Respekt der Menschenrechte auch innerhalb der Fürsorgeerziehung erfolgte und erfolgt. Anhand eindrücklicher filmischer Interviews mit ehemaligen Heimkindern, die zwischen 1940 und 1960 in bayerischen Anstalten untergebracht waren, verdeutlichte Eberle, dass dies keine Selbstverständlichkeit war. Es gelte, die Betroffenen nicht nur als Objekte von Zwangsmaßnahmen zu erforschen, sondern sie auch gleichzeitig als Subjekte des Rechts und „Zeitzeugen der sozialen Arbeit“ zu begreifen.

Die anschließende Diskussion setzte sich weiter mit der Elternrolle und mit Elternbildern von Heimkindern auseinander. Auch kamen Fragen zu Erinnerungsorten für Heimkinder auf, für die es bisher nur wenige Beispiele gibt. Diskutiert wurde auch über Kontinuitäten von Erziehungsmethoden und Konzepten sozialer und biologischer „Minderwertigkeit“ über politische Zäsuren hinweg.

Panel III widmete sich den Grenzen zwischen rechtlichen und erzieherischen Dimensionen „abweichenden“ Verhaltens. JULIA REUS (Bochum) gab, nach einem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Einblicke in das Vorgehen und die Reaktionen von Jugendämtern, Erziehungsheimen und Einzelpersonen nach Inzestdelikten oder -vorwürfen, wozu sie Einzelfallakten des Landesjugendamts Westfalen der 1950er-Jahre heranzog. Die nach Inzestdelikten oder -vorwürfen angeordnete Heimerziehung bewegte sich in einem ambivalenten Spannungsfeld zwischen Schutz, Zwang und gesellschaftlichen Normvorstellungen, wobei die Übergänge fließend seien. Wie Reus in ihrer Analyse herausstellte, betraf dies auch den Umgang mit den Jugendlichen und ihre Handlungsspielräume, worauf sich der Ruf der beteiligten Personen und das Verhalten des Umfeldes zudem stark auswirkten.

Auch KEVIN HEINIGER (Olten) arbeitete in seinem Vortrag, bei dem er aus einem laufenden Forschungsprojekt berichtete, Ambivalenzen heraus. Ausgehend von einer Schweizer Anstalt für „Schwersterziehbare“, fächerte er verschiedene Diskursstränge (Psychiatrie, Heilpädagogik, Jugendfürsorge und Wohlfahrtspolitik) zwischen den 1940er-Jahren und 1980 auf und stellte diese in Bezug zum Scheitern des Erziehungskonzeptes der Anstalt. Ursache hierfür war allerdings nicht nur der heterogene und kontrovers geführte Expert:innendiskurs, etwa auf Fachebene, sondern vor allem die fehlende gesamtschweizerische Regelung für „Schwersterziehbare“. Erst die Revision des Jugendstrafrechts 1971/74 schuf innerhalb des föderalen Gefüges der Schweiz eine praktikable Gesetzesgrundlage. Der darauffolgende Entwicklungsprozess entsprechender Anstaltstypen in den 1980er-Jahren sei laut Heiniger auch als später Paradigmenwechsel im Umgang mit diesen Jugendlichen zu verstehen.

Diskutiert wurde im Anschluss an die beiden Beiträge über Grenzziehungen zwischen Strafe und Erziehung und über verschiedene Formen von Gewalt während Heimaufenthalten. Auch der Einfluss medizinisch-psychiatrischer Gutachten und Diagnosen war ein Aspekt der Diskussion.

Panel IV stellte methodische und quellentechnische Herausforderungen in den Vordergrund. ANNA SCHIFF (Bochum) erläuterte zunächst, weshalb auf der Grundlage von Akten der „Fürsorgeerziehung“ nur eingeschränkte Erkenntnisse für sexualitätsgeschichtliche Fragestellungen gewonnen werden können, zumindest dann, wenn die gelebte Sexualität im Vordergrund stehe. Denn es sei oftmals schlicht nicht klar, ob Jugendliche (insbesondere weibliche) überhaupt – und, falls ja, in welcher Weise – sexuell aktiv waren oder ob sich hinter der angenommenen konsensualen Sexualität nicht vielmehr Gewalt verberge. Liege der Fokus allerdings auf den sich wandelnden geschlechts- und sexualitätsbezogenen Zuschreibungen und Projektionen, dann böte dieses Material einen produktiven Zugang. Schiff regte zudem an, verstärkt die transepochale und transnationale Dimension dieser Zuschreibungen in den Blick zu nehmen.

OLIVER GAIDA (Berlin) arbeitete in seinem Vortrag ebenfalls Kontinuitäten heraus, die sich insbesondere bei einer den Jugendlichen attestierten „Asozialität“ oder „Unerziehbarkeit“ durch Jugendbehörden zeige. Am Beispiel der Reaktionen Großstadtjugendlicher auf Zwangserziehungssysteme zwischen den 1920er- und 1950er-Jahren, die vom Ausreißen über Cliquenbildungen und Regression bis hin zur Anpassung reichten, gelang es Gaida, sein Aktenmaterial produktiv gegen den Strich zu lesen. Trotz des ärztlichen bzw. fürsorgerischen Blickes, der die Akten präge, können die Jugendlichen als handelnde Akteur:innen analytisch anvisiert werden. Noch offen war für Gaida die Frage einer zeitlich übergreifenden Systematisierung dieser Reaktionen der Jugendlichen, da das entsprechende Forschungsfeld noch zu klein sei, um entsprechende Aussagen treffen zu können.

In der anschließenden Diskussion standen insbesondere Fragen zur Periodisierung sowie der sozialen Tradierung von Räumen im Mittelpunkt. Hier hätte es sich angeboten, die beiden Vorträge stärker zu verbinden und die jeweils thematisierten Geschlechts- und Sexualitätsprojektionen weiter zu vertiefen.

Im abschließenden Panel V setzten sich MARIE-THERES MARX und JAN WAITZMANN (beide Flensburg) mit der Zwangssterilisation von Fürsorgezöglingen am Beispiel der Landesjugendheime Heiligenstedten und Selent in Schleswig-Holstein auseinander. Im Zentrum stand die Frage, welche Rolle das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 in der Fürsorgeerziehung spielte und in welchem Verhältnis es zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz stand. Marx und Waitzmann brachten dafür Ergebnisse aus ihren laufenden Forschungsprojekten zusammen. Es gelang ihnen, ihren zunächst mikrogeschichtlichen Zugriff – eine detaillierte Analyse der in den Akten vorgebrachten Gründe für oder gegen eine Zwangssterilisierung – mit sozialgeschichtlichen Fragestellungen anschaulich zu verbinden. Diskutiert wurde vor allem das Verhältnis von Verwahrlosung, Erziehbarkeit und Zwangsterilisation, wobei auch Fragen nach dem Handlungsspielraum von Fürsorger:innen und Heimerzieher:innen aufkamen.

Angesichts der vielfach auf der Tagung herausgearbeiteten Kontinuitätslinien wurde in der Abschlussdiskussion für weitere Forschungen angeregt, verstärkt danach zu fragen, welche Rolle politische Zäsuren für die Geschichte der „Fürsorgeerziehung“ spielen. Außerdem wurde dafür plädiert, transnationale Bezüge mehr in den Blick zu nehmen. Auch der innerdeutsche Vergleich zwischen BRD und DDR sei noch zu wenig ausgelotet. Ein weiteres Forschungsdesiderat wurde für den konfessionellen Bereich ausgemacht. So gelte es, den gravierenden Einfluss der Kirchen als moralische Autoritäten auf die Fürsorgeerziehung stärker auszuloten. Um den intensiven und anregenden Austausch weiter fortzuführen, hat das Organisationsteam im Anschluss an die Tagung einen Verteiler eingerichtet, für den sich Interessierte anmelden können1.

Konferenzübersicht:

Oliver Gaida (Humboldt-Universität zu Berlin) / Uwe Danker (Europa-Universität Flensburg): Grußworte

Marie-Theres Marx / Jan Waitzmann (Europa-Universität Flensburg), Julia Reus / Anna Schiff (Ruhr-Universität Bochum): Einführung

Panel 1

Michaela Bräuninger (Kiel): Zwang zur Erziehung. Die protestantische Erziehung von „sexuell verwahrlosten“ und von „gefallenen“ Mädchen“ in Schleswig-Holstein von 1900 bis 1970

Salome Raczek (Universität Kassel): Mutterschaft im Spannungsfeld der westdeutschen Fürsorgeerziehung – ausgewählte Befunde aus einer qualitativen Aktenanalyse zur westdeutschen Heimerziehung

Panel 2

Jens Kolata (Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main): Disziplinierungspraxen und soziale Normen in der „Geschlechtskrankenfürsorge“ in Frankfurt am Main 1927–1953

Jonathan Holst (Universität Lübeck): Die Kinder vom Hesterberg

Keynote

Annette Eberle (Katholische Stiftungshochschule München/Benediktbeuern): Zwangserziehung gegen Kinder und Jugendliche als Objekte des „Rechts auf Erziehung“. Die Sicht ehemaliger Heimkinder auf die Kontinuitätslinien zwischen Diktatur und Demokratie in der Nachkriegszeit der 1950er- bis 1970er-Jahre. Fallbeispiele aus Bayern

Panel 3

Julia Reus (Ruhr-Universität Bochum): „In sittlicher Beziehung verdorben“? Fürsorgeerziehung nach Inzestdelikten zwischen Schutz, Zwang und gesellschaftlicher Norm

Kevin Heiniger (Fachhochschule Nordwestschweiz, Olten): Eine Anstalt für „Schwersterziehbare“ – ambivalente Diskurse um Strafe, Erziehung und föderale Trägerschaften (ca. 1940 bis 1980)

Panel 4

Anna Schiff (Ruhr-Universität Bochum): „Geschlechtsverkehr wird zugegeben“. Methodisch-theoretische Überlegungen zu Akten der „Fürsorgeerziehung“ als Quelle für die Sexualitätsgeschichte

Oliver Gaida (Humboldt-Universität zu Berlin): „Komm. Wir hauen ab“. Die Reaktionen Großstadtjugendlicher auf Zwangserziehungssysteme (1920er- bis 1950er-Jahre)

Panel 5

Marie-Theres Marx und Jan Waitzmann (beide Europa-Universität Flensburg): „… ist erbkrankverdächtig". Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und die Fürsorgeerziehung in Schleswig-Holstein (1934–1945)

Abschlussdiskussion

Anmerkung:
1 zwang-zur-erziehung@lists.fu-berlin.de.