Dienstag, 21.9.2021, 18.00 Uhr s.t.
„Die politische Dimension der Währung. Großbritannien und das Europäische Währungssystem 1985–1990“
Juliane Clegg, Universität Potsdam
Als 1979 das Europäische Währungssystem in Kraft trat, nahm Großbritannien formell daran teil, blieb aber dem Kernstück, dem Wechselkursmechanismus, bis 1990 fern. Ab 1985 kam es in der konservativen Regierung unter Margaret Thatcher zu heftigen Auseinandersetzungen um einen Vollbeitritt. Aufgrund der Perspektive einer europäischen Währungsunion rückte dabei die umstrittene Frage der nationalen Souveränität in den Fokus. Der Vortrag beleuchtet die politische Dimension von Währung in der Debatte, die im Spannungsfeld zwischen wirtschafts- und europapolitischen Erwägungen um den Souveränitätsbegriff kreiste und das britische Verhältnis zur europäischen Integration nachhaltig prägen sollte.
Dienstag, 2.11.2021, 18.00 Uhr s.t.
„Sie waren nie ‚blind‘: Bundesbehörden und der Rechtsradikalismus 1968–1994“
Christoph Renner, Universität Jena
Ausgehend von Fallbeispielen untersucht der Vortrag, wie Bundesbehörden mit dem Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik umgingen. Er setzt ein mit der Auseinandersetzung mit der NPD Ende der 1960er-Jahre und endet mit der Verabschiedung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes (1994) als Reaktion auf den „Vereinigungsrassismus“. Welche gesellschaftspolitischen Entwicklungen bestimmten die Wahrnehmung der radikalen Rechten durch die Bundesministerien des Innern, der Justiz und des Bundeskanzleramts? Und welche Rolle spielte dabei die NS-Vergangenheit?
Dienstag, 23.11.2021, 18.00 Uhr s.t.
„Von der ‚Volksgemeinschaft‘ zur ‚Wertordnung‘. Kontinuitäten und Brüche im Leben der Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912–1977)“
Dr. Fabian Michl, Universität Münster
Wiltraut Rupp-von Brünneck war eine der profiliertesten Juristinnen der Bonner Republik. Von 1963 bis 1977 trug sie als seinerzeit einzige Richterin des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich zur Verwirklichung der „Wertordnung“ des Grundgesetzes bei. Ihre juristische Laufbahn hatte sie 1937 unter ganz anderen Vorzeichen begonnen: als sozialreformerisch eingestellte „Rechtswahrerin“ in der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“. Der Vortrag widmet sich den inhaltlichen Kontinuitäten und Brüchen in dieser äußerlich (fast) bruchlosen Laufbahn einer deutschen Ausnahmejuristin.