4. Jahrestagung Arbeitskreis
2023 jährt sich die bundesrepublikanische Große Strafrechtsreform zum fünfzigsten Mal, die Teil gewichtiger gesellschaftlicher Verschiebungen im Bereich Sexualität war. So wurde 1973 der bereits 1969 reformierte „Kuppelei“-Paragraf, der die „Förderung und Tolerierung außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ sanktionierte, abgeschafft, die Homosexualität unter Erwachsenen weitgehend legalisiert sowie die Verbreitung von Pornografie überwiegend entkriminalisiert. Das Strafgesetz schützte fortan explizit die sexuelle Selbstbestimmung der Einzelnen und verfolgte nicht mehr eine sogenannte „Unsittlichkeit“ von Taten. Sexuelle Praktiken sollten in erster Linie dann strafbar sein, wenn sie ein Rechtsgut gefährdeten oder verletzten – dies betraf u.a. die umstrittene Verschiebung der Schultzaltersgrenze. Die Reform war ein Ergebnis jahrelanger Debatten, in denen Juristen:innen, Psycholog:innen, Mediziner:innen und Aktivist:innen seit den 1960er-Jahren vor allem eine Liberalisierung des Sexualstrafrechts gefordert hatten.
Das Verbot von mann-männlichen sexuellen Handlungen mit der Reform 1973 fand zwar ein vorläufiges Ende, allerdings auch nur eingeschränkt: Denn Sexualität zwischen Erwachsenen und Minderjährigen (unter 18 Jahren) blieb verboten, während das Schutzalter bei heterosexuellen Handlungen weiterhin bei 14 Jahren lag. Hier zeigt sich z.B. deutlich eine Traditionslinie homosexuellenfeindlicher Diskurse, in denen die Vorstellung des Jungen/Jugendlichen vorherrschte, der durch den erwachsenen Homosexuellen „verführt“ und damit ein Leben lang sexuell geprägt werde. Gleichwohl ermöglichte die Reform eine neue Sichtbarkeit unterschiedlicher Sexualitäten sowie neue Formen der Selbstorganisierung.
Auf der 4. Jahrestagung des 2019 gegründeten Arbeitskreises Sexualitäten in der Geschichte wollen wir die Bedeutung dieser Entwicklung in den Blick nehmen und dabei insbesondere Interferenzen zwischen gesellschaftlichen Debatten und Prozessen, Strafrecht und Moral diskutieren. Aus interdisziplinärer Perspektive sollen dabei anhand und anlässlich der Auseinandersetzung um die Gesetzesreform von 1973 historische, politische, ideologische und juristische Facetten jüngster Sexualitätsgeschichte verhandelt werden.
Kann die Reform von 1973 rückblickend als bedeutsames Ereignis im Zeichen einer allgemeinen gesellschaftlichen Tendenz zu einer Enttraditionalisierung westlicher Sexualkultur erscheinen, so verweisen etwa die dato verbliebenen rechtlichen Einschränkungen des sexuellen Verkehrs unter Männern zugleich auf widersprüchliche Tendenzen in dieser Entwicklung. Die Frage nach dem Verhältnis und den Wirkungsweisen gleichzeitiger Liberalisierung und Restriktion im Bereich der Sexualität stellt sich bis heute. Bereits in den 1960er-Jahren spricht Adorno vom anachronistischen Charakter der Bezeichnung „Sexualtabus“ in Zeiten, in denen offenbar das restriktive Verbot im Bereich der Sexualität an Wirkmächtigkeit verliere. Das „Moment des Unanständigen“ des Sexuellen, welches in gewisser Weise im Zentrum der Freudschen Psychoanalyse stehe, scheine zu schwinden – dennoch entfalteten und entfalten Sexualtabus weiterhin ihre Wirkung im Feld der liberalisierten Lüste. Welcher Art widersprüchliche Tendenzen sind mit diesem gesellschaftlichen Wandel sexueller Verhältnisse verbunden? Welche Prozesse bilden sich in Gesetzesreformen ab und werden von diesen angestoßen? Welche ideologischen Verschiebungen – wie sie etwa auch Gunter Schmidt als Ablösung der alten Sexualmoral durch die Interaktions- oder Verhandlungsmoral beschreibt – sind hiermit verbunden? Wie lassen sich damit verbundene Transformationen im Feld des Begehrens beschreiben? Welche Lüste, welche Unlust, welche sexuellen Wünsche und Fantasien, welche kulturellen Abwehrmechanismen sind hier mit im Spiel?
Die 4. Jahrestagung, die an der International Psychoanalytic University (IPU) Berlin stattfinden wird, soll die Gelegenheit bieten, auf diesem geschichtswissenschaftlichen Terrain auch psychoanalytische Zugänge zu präsentieren und zu diskutieren. Explizit erwünscht sind Referate, in denen über den deutschsprachigen oder europäischen Raum hinausgeblickt oder eine transregionale oder globalgeschichtliche Sicht eingenommen wird. Ebenso sind methodische oder theoretische Beiträge zum Themenfeld willkommen. Zugleich wird es wie auf den vergangenen Tagungen des AKSG wieder Raum geben, eigene sexualhistorische Projekte, die nicht in das Rahmenthema der Tagung fallen, vorzustellen.
Die Tagungssprache ist Deutsch; Vorträge können aber auch in englischer Sprache gehalten werden. Wir laden ein, Abstracts (2.500 Zeichen) mit einer kurzen Autor:innenangabe bis zum 2. Januar 2023 zu senden an anschern@uni-mainz.de.
Für die Referent:innen werden die Übernachtungskosten übernommen. Zum aktuellen Zeitpunkt planen wir eine Tagung vor Ort in Berlin, sollten die Maßnahmen bzgl. der Covid19-Pandemie dies nicht ermöglichen, ist eine Tagung im Online-Format angedacht.
Da sich bei den letzten Jahrestagungen die Einreichung vorab aufgezeichneter Vorträge bewährt hat, wollen wir eine ähnliche Vorbereitung wählen: Dieses Mal sollen Vorbereitungspaper (von ca. 10 Seiten) verfasst werden, die 10 Tage vor der Tagung an die Veranstalter:innen gesandt und dann zur allgemeinen Lektüre an die Teilnehmer:innen weitergegeben werden. Bei der Tagung werden in einer ca. 10minütigen Präsentation die zentralen Fragestellungen, Thesen und Ergebnisse resümiert und anschließend ausführlich diskutiert.