CALL FOR PAPERS
GESCHICHTE UND RECHT / RECHT UND GESCHICHTE
Traverse, Zeitschrift für Geschichte. Revue d’histoire
Voraussichtliches Erscheinungsdatum: Frühjahr 2004
Zwischen den Rechtswissenschaften und andern Sozialwissenschaften fand in den vergangenen Jahren eine Annäherung statt. In der Schweiz befindet sich dieser Dialog indessen noch in den allerersten Anfängen. Das geplante Schwerpunktheft von traverse will den Austausch zwischen den Rechtswissenschaften auf der einen und den VertreterInnen der Sozialwissenschaften (Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Politologie usw.) auf der andern Seite fördern.
Teil I: Geschichte des Rechtswesens
In diesem Teil stehen drei Themenbereiche im Zentrum:
1. Geschichte der Rechtssprechung und der Rechtspflege
– unterschiedliche Rechtspflegepraktiken als Abbild historischer Epochen
2. Geschichte der Rechtsberufe
– Geschichte der Anwälte, der Justiz- und Verwaltungsbeamten und der Gerichtsmediziner
– Geschichte der rechtswissenschaftlichen Lehre
3. Geschichte des Rechtsdenkens
– Ausländische Einflüsse auf nationales Recht
Teil II: Der Rechtsanspruch der Geschichte: Zum Verhältnis zwischen rechtswissenschatlicher und historischer Wissenschaft
In der jüngsten Vergangenheit waren/sind die Verbindungen zwischen juristischer Analyse und historischer Wissenschaft genauso aktuell wie brisant. Dies zeigen u. A. die verschiedenen Expertenkommissionen, die sich in zahlreichen europäischen und aussereuropäischen Staaten mit der Aufarbeitung der Ereignisse im Umfeld des Zweiten Weltkriegs befassen. Folgende Fragestellungen bieten sich hier an:
– Stichwort wissenschaftlicher Zugang: Welche Unterschiede ergeben sich zwischen einer historischen und einer juristischen Untersuchung, zwischen historischer und rechtswissenschaftlicher Wahrheitsfindung?
– Stichwort Wahrheitsbegriff: Wo liegen die Unterschiede zwischen historischer und juristischer Wahrheit? Welches Verständnis liegt der jeweiligen Disziplin zu Grunde?
– Stichwort wissenschaftliche Methode: Inwiefern lassen sich historische und sozialwissenschaftliche mit rechtswissenschaftlichen Arbeitstechniken (Methode, Umgang mit Quellen usw.) vergleichen?
Die Beiträge sollen max. 30'000 Zeichen (Fussnotenzeichen eingeschlossen) umfassen und sind bis zum 31. Juli 2003 einzureichen. Wir wünschen uns auch einen Beitrag von ca. 8 Seiten, der sich mit Bildern zum Thema befasst.
Verantwortlich für den Heftschwerpunkt:
Thomas David, Christoph Guggenbühl, Ariane Morin, Thomas Ch. Müller