14. Kolloquium zur Polizeigeschichte: „Polizei und Recht – eine wechselvolle Geschichte“

14. Kolloquium zur Polizeigeschichte: „Polizei und Recht – eine wechselvolle Geschichte“

Veranstalter
Organisator : Ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Gebhardt - Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung - Universität Graz
Veranstaltungsort
Karl-Franzens-Universität Graz
Ort
Graz
Land
Austria
Vom - Bis
03.07.2003 - 05.07.2003
Deadline
25.04.2003
Website
Von
Helmut Gebhardt, Institut für Österreichische Rechtsgeschichte, Karl-Franzens-Universität Graz

Call for Papers

14. Kolloquium zur Polizeigeschichte

zum Thema
„Polizei und Recht – eine wechselvolle Geschichte“

Graz, 3. – 5. Juli 2003

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

das diesjährige Kolloquium zur Polizeigeschichte betritt in zweierlei Hinsicht Neuland. Zum einen findet diese Tagung zum ersten Mal in Österreich statt. Die bisherigen Veranstaltungen waren fast durchgehend in Deutschland. Lediglich im Jahre 1991 sowie im letzten Jahr wurden mit der Schweiz und den Niederlanden auswärtige Tagungsorte gewählt. Diesmal ist also die zweitgrößte Stadt Österreichs, die heuer auch den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ führen darf, Gastgeber des Kolloquiums.

Außerdem findet diese polizeihistorische Tagung zum ersten Mal in den Räumlichkeiten einer rechtswissenschaftlichen Fakultät statt. Die inhaltliche Koordinierung sowie die örtliche Vorbereitung und Leitung an der Karl-Franzens-Universität Graz hat der Kollege Helmut Gebhardt übernommen. Er ist am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung tätig und hat in den letzten Jahren mehrfach durch Referate an den polizeigeschichtlichen Kolloquien teilgenommen.

Der unmittelbare Veranstaltungsort in den Räumlichkeiten der Juridischen Fakultät soll diesmal auch als Anknüpfungspunkt für das Generalthema des Kolloquiums dienen. Im Mittelpunkt sollen die Wechselbeziehungen zwischen der Entwicklung der Polizei und dem Recht im umfassenden Sinn stehen. Dabei ergeben sich vielfältige Themenfelder und Anknüpfungspunkte, von denen im Folgenden einige genannt werden sollen.

1. Die Polizei als verlängerter Arm des Gesetzes : Die Polizei war stets Teil der exekutiven Staatsgewalt und dabei insbesondere für die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Ihre Tätigkeit war daher insbesondere auf die Unterbindung bzw. Beseitigung von Störungen der rechtlichen Ordnung gerichtet. In vielen Bereichen ist bis heute eine Durchsetzung von Rechtsnormen ohne die Tätigkeit der Polizei nicht denkbar. (Aufgabenbereiche der Polizei, die Polizei als Gesetzeshüter, die Polizei als Träger des Gewaltmonopols,...)

2. Die Polizei als wesentliche Stütze des Staatswesens : Im 18. und 19. Jahrhundert erfolgte zum Großteil die Verstaatlichung der Polizei. Die Polizei diente dann im Absolutismus und weit bis ins 19. Jahrhundert als Instrument, um die überkommene Ordnung zu schützen. Dies führte dazu, dass das gesamte Staatswesen als „Polizeistaat“ bezeichnet wurde. Auch in der Zeit des Nationalsozialismus und in den Volksdemokratien nach dem Zweiten Weltkrieg fungierte die Polizei als wesentliche Stütze des Systems. (Sicherheitsorganisation vor der Ver-staatlichung, Entstehung der staatlichen Polizei, Verstaatlichung der Polizei,...)

3. Polizei und Grundrechte : Die Ausbildung und Verankerung der Grundrechte im 19. Jahrhundert diente vor allem gegen Übergriffe der allmächtigen Staatsorgane, zu denen insbesondere auch die Polizei zählte. (Übergriffe der Polizei, Beschränkungen der Polizeiallmacht,..)

4. Rechtliche Durchdringung der Polizeiorganisation und des Polizeihandelns : Die innere Organisation der Polizei und das Polizeihandeln bewegten sich lange Zeit im rechtsfreien Raum. Die Befugnisse und Aufgaben der Polizei waren nicht klar definiert. Der Staat war nicht gewillt, das Polizeihandeln durch allzu kasuistische Regelungen zu beschränken. (Entwicklung der Polizeibürokratie, Innere Organisation der Polizei, Befehlsstrukturen, ...)

5. Juristen im Polizeiapparat : Vom 18. Jahrhundert bis heute werden wichtige Schaltstellen im Polizei- und Sicherheitsapparat von Personen mit juristischer Ausbildung besetzt.

6. Freie Themenfelder : Über das Generalthema hinaus soll es auch wieder die Möglichkeit geben aktuelle Forschungsprojekte zur Polizeigeschichte zu präsentieren.

Wer zu einem der genannten Themenbereiche einen Beitrag anbieten kann und will, sollte zugleich den vorgesehenen Titel mitteilen und eine knappe inhaltliche Erläuterung beifügen. Als Redezeit für die Referate sind maximal 20 Minuten vorgesehen.

Wir bitten alle, die Interesse haben, an der Veranstaltung teilzunehmen – sei es mit oder ohne Referatswunsch – um Rückmeldung (und eventuell Hinweise auf weitere InteressentInnen) bis zum 25. April 2003.

Anmeldungen sind zu richten an:

Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Gebhardt
Institut für Österreichische Rechtsgeschichte
und Europäische Rechtsentwicklung
Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsstraße 15
A – 8010 Graz

Telefon: ++43 / 316 / 380-3283
Fax: ++43 / 316 / 380-9410
e-mail: helmut.gebhardt@uni-graz.at

Programm

Kontakt

Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Gebhardt
Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
Universitätsstraße 15 / A1
A-8010 Graz
++43 / 316 / 380-3283
++43 / 316 / 380-9410
helmut.gebhardt@uni-graz.at


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