Due Diligence. Die Verantwortung des Staates für die Menschenrechte der Frauen.

Due Diligence. Die Verantwortung des Staates für die Menschenrechte der Frauen.

Veranstalter
Amnesty International (Schweizer Sektion), Menschenrechte Schweiz (MERS), Weltorganisation gegen Folter (OMCT), Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern.
Veranstaltungsort
Universität Bern
Ort
Bern
Land
Switzerland
Vom - Bis
21.09.2005 - 23.09.2005
Von
Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung

Gemäss dem Prinzip der Due Diligence trägt der Staat eine völkerrechtlich begründete Verantwortung, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, solche Straftaten zu untersuchen, die Täter gegebenenfalls zu bestrafen und den Opfern Schutz, Entschädigung und Genugtuung zu gewährleisten. Dies unabhängig davon, ob private oder staatliche Akteure die Tat begangen haben.

Die Anerkennung einer solchen Verantwortung gegenüber Menschenrechtsverletzungen an Frauen, auch wenn sie von Privaten ausgehen, wurde namentlich von der internationalen Frauenbewegung in langen Jahren zäh erkämpft. Inzwischen wird sie von der Staatengemeinschaft kaum mehr bestritten, und in vielen Staaten auch zunehmend ernst genommen. In zahlreichen (Industrie-)Ländern sind im Rahmen von Gewaltschutzprogrammen und Interventionsprojekten gesetzliche und praktische Massnahmen vor allem gegen häusliche Gewalt eingeleitet worden. In anderen Bereichen – etwa der Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten oder des Frauenhandels – sind Bemühungen um eine Verbesserung der Gesetzeslage auf trans- und internationaler Ebene im Gang. Immer mehr AkteurInnen, die sich für die Menschenrechte von Frauen einsetzen, appellieren an diese Verantwortung der Staaten, Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen.

Die Rolle des Staates in der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wirft aber auch neue Probleme auf. So kann in Frage gestellt werden, wie weit nach patriarchalen Prinzipien funktionierende Staatswesen über-haupt in der Lage sind, Frauen nachhaltig zu schützen. Gewisse Massnahmen, etwa die Verfolgung von häuslicher Gewalt oder das Verbot kulturell begründeter diskriminierender Praktiken gegen den Willen der betroffenen Frauen, werfen Fragen nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen auf. Schliesslich ist zu bedenken, dass staatliche Massnahmen zur Folge haben können, dass andere Diskriminierungen verstärkt werden, etwa gegenüber Opfern oder Tätern mit prekärem ausländerrechtlichem Aufenthaltsstatus oder gegenüber Minderheiten.

Die Tagung soll als Informationsforum zum Völkerrechtskonzept der Due Diligence dienen und die interdisziplinäre Debatte zum Thema im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen lancieren sowie Vernetzungsmöglichkeiten bieten.

Programm

An der Tagung wird das Prinzip der Due Diligence bezüglich Gewalt gegen Frauen zunächst unter dem Aspekt der geltenden internationalen Standards in verschiedenen Bereichen beleuchtet. Besonders herausgegriffen werden die Bereiche häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen im Krieg und in bewaffneten Konflikten, mit dem Verweis auf Kultur oder Tradition begründete Gewalt gegen Frauen sowie Frauenhandel.

Das detaillierte Programm wird auf http://www.izfg.unibe.ch/duediligence/ aufgeschaltet

Kontakt

Tagungsorganisation:
Sabrina Büchler
sbuechler@amnesty.ch

http://www.izfg.unibe.ch/duediligence/
Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprach(en) der Veranstaltung
Englisch, Französisch, Deutsch
Sprache der Ankündigung