Im Fokus: NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau
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Das 7. Dachauer Symposium zur Zeitgeschichte thematisiert am 13. und 14. Oktober im Jugendgästehaus Dachau die gerichtliche Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen. Im Mittelpunkt stehen die sogenannten Dachauer Prozesse vor amerikanischen Militärgerichten von 1945 bis 1948 und ihre Auswirkungen auf die Verfolgung von Kriegs- und Menschenrechtsverletzungen bis heute.
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Von 1945 bis 1948 klagten in Dachau amerikanische Militärgerichte in 489 Verfahren 1672 Personen an. Verhandelt wurden die Verbrechen in den Konzentrationslagern Dachau, Flossenbürg, Mauthausen, Buchenwald, Mittelbau-Dora sowie ihren zahlreichen Nebenlagern. Zudem standen Kriegsverbrechen an alliierten Soldaten unter Anklage – etwa in den sogenannten Fliegerprozessen oder im Malmedy-Prozess. Das Ausmaß allein sagt bereits einiges über die Bedeutung der Dachauer Prozesse aus, die die Amerikaner als Teil eines Erziehungsprozesses der deutschen Bevölkerung betrachteten.
Die Dachauer Prozesse begannen bereits im November 1945 noch vor dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess und kurz nachdem sich die verantwortlichen Regierungen im August 1945 auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt hatten. Zwar war die Verfolgung von Kriegsverbrechen
1945 nichts Neues, doch war zunächst völlig unklar, wie, unter welchen Anklagen und vor welchen Gerichten die alliierten Siegermächte die Verbrechen der Nationalsozialisten angesichts des Ausmaßes, der
Grausamkeit und der Unmenschlichkeit der Taten gerichtlich verfolgen sollten. So setzte das frühe erste Urteil in Dachau, gesprochen am 13. Dezember 1945, lange vor dem in Nürnberg am 1. Oktober 1946, eine Orientierungsmarke für viele folgende Verfahren.
Unter dem Titel „Dachauer Prozesse – NS-Verbrechen vor amerikanischen Militärgerichten in Dachau 1945 bis 1948“ setzt sich das 7. Dachauer Symposium zur Zeitgeschichte am 13. und 14. Oktober im Jugendgästehaus Dachau erstmals mit juristischen Aspekten der NS-Verbrechen und ihrer Ahndung auseinander. Dabei werden auch die Auswirkungen der Prozesse auf die internationale Verfolgung von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen bis in die heutige Zeit betrachtet. Für die wissenschaftliche Federführung der Veranstaltung haben Stadt und Jugendgästehaus Dachau mit Dr. Ludwig Eiber vom Haus der Bayerischen Geschichte und Dr. Robert Sigel von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zwei herausragende Kenner der Materie gewinnen können.
Anmeldung ab sofort
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Anmeldungen zum Symposium sind ab sofort möglich beim Jugendgästehaus Dachau unter der Faxnummer 08131 6177-19 oder online unter:
http://www.jgh-dachau.de/php/anmeldung/process.php?Veranstaltung=Symposium06
Weitere Informationen über das Symposium sowie das vollständige Programm sind online ebenfalls auf der Webseite zum Symposium verfügbar:
http://www.dachauer-symposium.de/
Die Kosten für die Teilnahme mit Verpflegung und Übernachtung im Einzelzimmer belaufen sich auf 65,- Euro, im Doppelzimmer auf 50,- Euro pro Person. Ohne Übernachtung beträgt die Gebühr pro Teilnehmer 35,- Euro.
Dachauer Symposium als Ort der Auseinandersetzung und Begegnung
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Die Dachauer Symposiumsreihe ist ein wichtiger Meilenstein in der Auseinandersetzung der Stadt mit ihrer Vergangenheit: Dachau - als Standort des Konzentrationslagers weltweit Synonym für die Gräueltaten des Dritten Reiches - mied lange Zeit die Auseinandersetzung. Heute setzt sich die Stadt uneingeschränkt und aktiv für eine umfassende Aufklärung und Diskussion ein. Ihr Ziel ist es, sich der Begegnung und dem Dialog zu öffnen. Neben den Symposien leisten hier
insbesondere die zahlreichen Aktivitäten des Jugendgästehauses, die jährlich stattfindende Jugendbegegnung sowie themenbezogene
Ausstellungen wichtige Beiträge.