Das Magdeburger Recht zwischen Elbe und Oder vom 12. bis zum 17. Jahrhundert: Rechtstransfer – Rechtslandschaften – Rechtswirklichkeiten

Das Magdeburger Recht zwischen Elbe und Oder vom 12. bis zum 17. Jahrhundert: Rechtstransfer – Rechtslandschaften – Rechtswirklichkeiten

Veranstalter
Brandenburgische Historische Kommission, Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg, Zentrum für Mittelalterausstellungen
Veranstaltungsort
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Gertrud-Piter-Platz 11, 14770 Brandenburg an der Havel
Ort
Brandenburg an der Havel
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.11.2019 - 29.11.2019
Deadline
25.11.2019
Von
Sascha Bütow

Eine innerhalb der rechtsgeschichtlichen Forschung vertretene Sichtweise nimmt an, dass das Magdeburger Recht während des Mittelalters gar nicht existierte. Statt oft vermuteter Einheit habe in weiten Teilen Vielheit vorgeherrscht, die sich insbesondere in der regionalen Ausbreitung und bei der Weitergabe des magdeburgisch-sächsischen Rechts fassen lässt. Forscher wie Gerhard Dilcher und Heiner Lück sprechen dem Magdeburger Recht eine Harmonie bzw. eine harmonische Wirkung zu, die sich daraus ergebe, dass es zwischen Rat, Schöffen und Landesherrn geregelte Macht- und Kompetenzverhältnisse hergestellt habe. Eine damit verbundene These möchte beweisen, dass sich Landesherren deshalb so häufig des Magdeburger Rechts bei ihren kommunalen Privilegierungen bedienten, nicht anders die Markgrafen von Brandenburg. Gleichwohl waren mit dem Transfer und der Aneignung des Magdeburger Rechts keineswegs per se Verrechtlichungsprozesse und Verdichtungen des Rechts innerhalb des Gebietes eines Fürsten oder Territoriums verbunden. Gleichwohl lässt sich im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit eine „beherrschende Tendenz der obrigkeitlichen Verrechtlichungen und Zentralisierung“ (M. Stolleis) beobachten, auch wenn regionale und zeitliche Unterschiede, aber auch konkurrierende Interessen innerhalb dieser Entwicklung vorauszusetzen sind. Solche mit dem Magdeburger Recht verbundenen Verrechtlichungen und Normverdichtungen finden im Bereich der vergleichenden Landesgeschichte eine nicht annähernd so hohe Aufmerksamkeit wie in der jüngeren Rechtsgeschichte. Dabei vermag gerade der landesgeschichtliche Blick, bisher gewonnen Erkenntnisse und Narrative zu erweitern, bisweilen sogar zu differenzieren.

In dem während des mittelalterlichen Landesausbaus aufgerichteten Herrschaftsgebiet der Markgrafen von Brandenburg, das sich zwischen Prignitz, Uckermark, Barnim, Neumark und Niederlausitz erstreckte, hat das Magdeburger Recht in besonderer Weise Fuß gefasst. Transferwege dafür boten u. a. Kommunen wie Stendal, Salzwedel, Brandenburg, Berlin, Luckau und Cottbus. Allein diese unterschiedlichen Multiplikatoren verweisen auf differenzierte rechtliche Transfer- und Aneignungsprozesse, die es zu untersuchen lohnt. Zu fragen bleibt außerdem, wann und worin sich der von der rechts- und verwaltungsgeschichtlichen Forschung betonte „Trend zur Normativität herrschaftlichen Handelns“ (D. Willoweit) im Herrschaftsraum der Markgrafen von Brandenburg beobachten lässt. Nach bisheriger Erkenntnis muss dieser Zeitpunkt weit in die Frühe Neuzeit hinein datiert werden, denn in Brandenburg schien man selbst „nach 1650 der Rechtspflege lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit“ geschenkt zu haben (P.-M. Hahn). Wenn es sich so verhält, lässt sich jedoch diese oft eingenommene landesherrliche Perspektive zugunsten einer ständischen umkehren und danach fragen, ob es im Bereich der Kommunen in Interaktion mit Landesherr, Adel und Klerus bereits viel früher zu Formen von Verrechtlichung und Verdichtung des Rechts kam. Ob dabei von Entwicklungsschritten hin zu einer allmählichen Homogenisierung der Rechtskultur im Übergang zur Frühneuzeit auszugehen ist, bleibt kritisch zu überprüfen. Hieraus lassen sich eine Reihe sowohl die Landes- wie auch die Rechtsgeschichte bewegender Fragen gewinnen, die in Bezug auf Brandenburg der Beantwortung harren.

Programm

Donnerstag, 28. November 2019

10.00 Uhr: Begrüßung

Klaus-Christoph Clavée, Präsident des Oberlandesgerichts Brandenburg

Irina Barke, Arbeitsgemeinschaft »Städte mit historischen Stadtkernen«des Landes Brandenburg

Prof. Dr. Klaus Neitmann
Direktor des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Vorsitzender der Brandenburgischen Historischen Kommission

10.45 Uhr: Prof. Dr. Heiner Lück (Halle/Saale): Erbrecht und eheliches Güterrecht als Materien für eine Profilbestimmung brandenburgischer Stadtrechte?

11.30 Uhr: Frank Riedel (Perleberg): Salzwedeler Recht für Perleberg. Stendaler. Recht für Kyritz, Wittstock und Neuruppin. Zur Bedeutung der Altmark für den Stadtgründungsprozess im Nordwesten Brandenburgs.

12.15 Uhr: Dr. Sascha Bütow (Magdeburg): „…mede begiftiget ys van unsern gnedighen heren…“: Überlegungen zum Transfer des Magdeburger Rechts nach Brandenburg und seinen Akteuren.

13.00 Uhr: Mittagspause

14.00 Uhr: Agnes-Almuth Griesbach (Zerbst/Anhalt): Der Brandenburger Schöffenstuhl: Justiz in Stadt und Land Brandenburg im Wandel der Jahrhunderte.

14.45 Uhr: Dr. Joachim Müller (Brandenburg an der Havel): Brandenburg an der Havel. Lokation, Stadtplanung und Rechtstopographie anhand archäologischer und bauhistorischer Quellen.

15.30 Uhr: Kaffeepause

16.00 Uhr: Prof. Dr. Thomas Ertl (Berlin): Viele Rechte für ein Ziel: Franziskanische Rechtskulturen im 13. Jahrhundert.

16.45 Uhr: Dr. Dennis Majewski (Seligenstadt-Klein-Welzheim): „Zisterziensische Rechtslandschaften. Die Klöster Dobrilugk und Haina in Raum und Zeit“).

17.30 Uhr: Abschluss des ersten Tagungshälfte

Freitag, 29. November 2019

09.30 Uhr: Begrüßung

09.45 Uhr: Dr. Christina Link (Magdeburg): Faszination Stadt.Die Urbanisierung Europas im Mittelalter und das Magdeburger Recht. Konzept, Grundlagen und Vermittlungsziele der Magdeburger Sonderausstellung.

10.15 Uhr: Prof. Dr. Matthias Asche (Potsdam): Die Juristische Fakultät der Viadrina als Rechtsinstitution in Brandenburg – Verfassung, Personal und Lehrprofil im Reformationsjahrhundert (bis 1571).

11.00 Uhr: Kaffeepause

11.30 Uhr: Ellen Franke (Berlin): Verdichtung um 1515? Die Städteordnungen unter Joachim I. – Einblicke in die rechtshistorische Werkstatt.

12.15 Uhr: Christian Huber (Berlin): »bis aufs gertraudentor ausgetrommelt«: Eigentumskriminalität und Urteilsfindung in Berlin-Cölln 1617–1650.

13.00 Uhr: Zusammenfassung und Tagungsende

14.00 Uhr: Dr. Joachim Müller (Brandenburg): Archäologisch-rechtshistorische Exkursion durch die Doppelstadt Brandenburg.

Kontakt

Sascha Bütow

Zentrum für Mittelalterausstellungen
Otto-von-Guericke-Straße 68-73
03915403581

buetow@mittelalterausstellungen.de

www.mittelalterausstellungen.de