Im Kollektivbewusstsein der Deutschen hat die Aufarbeitung der NS-Zeit und die Entwicklung Deutschlands zur rechtsstaatlichen Demokratie als Erfolgsgeschichte einen festen Platz. Fast sinnbildlich dafür steht der Erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965). Auch sein Vorsitzender Richter Hans Hofmeyer galt als Vorzeigerichter eines gewandelten Deutschlands. Doch wie viel Wahrheit steckt in dieser Erzählung? In seinem Vortrag gibt Matias Ristic, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln, einen Überblick seiner Promotionsforschungen zum Wirken Hans Hofmeyer vor, während und nach der NS-Zeit. Beleuchtet werden insbesondere Hofmeyers Verantwortung für Zwangssterilisierungen und seine Arbeit bei der Wehrmachtjustiz. Auch thematisiert der Vortrag Hofmeyers Urteilspraxis nach seiner raschen Wiedereinstellung und inwieweit diese als „Kontinuität“ bezeichnet werden darf.