Nach dreißig Jahren Krieg in Mitteleuropa und fünf Jahren Friedensverhandlungen in Osnabrück und Münster wollten die Gesandten Schwedens, des Kaisers und der Reichsstände am 6. August 1648 endlich den ersehnten Frieden schließen. Um zehn Uhr versammelte man sich im schwedischen Quartier in Osnabrück und verfolgte gespannt, wie der kaiserliche Gesandte Isaak Volmar den zuvor mühsam ausgehandelten Entwurf des Friedensvertrages Wort für Wort verlas. Über sechs Stunden zog sich seine Lesung, ein wichtiger notarieller Akt, bei dem noch manche Korrektur vermerkt wurde. Nicht zuletzt wurde intensiv darüber diskutiert, wie der Friedensvertrag Gültigkeit erlangen könnte. Denn die Schweden wollten mit Rücksicht auf ihre französischen Verbündeten den Vertrag nicht vor Ort unterzeichnen. Doch dann die erlösende Idee: Ein Handschlag sollte es tun. Um vier Uhr nachmittags versprachen sich die Gesandten zum Zeichen, dass an dem Friedensvertrag „weiter nichts geendert werden solt“, den Frieden „in die handt“ (Diarum Volmar) und verschafften ihm damit Rechtsgültigkeit.
Der Osnabrücker Handschlag besiegelte nicht nur eines von zwei Friedensinstrumenten des Westfälischen Friedens, das später als „Grundgesetz“ des römisch-deutschen Reiches angesehene „Instrumentum Pacis Osnabrugensis“ (IPO), sondern ebnete auch den Weg zum Gesamtfrieden.
Der vom interdisziplinären Forschungszentrum IKFN (Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit) an der Universität Osnabrück ausgerichtete Workshop will diesen Rechtsakt, der lange Zeit nicht gewürdigt wurde, in den Fokus rücken, um seine zentrale Bedeutung für den Westfälischen Friedenskongress deutlich zu machen.
Die Tagung findet in hybrider Form statt. Eine Teilnahme ist online möglich. Für weitere Informationen und die Anmeldung wenden Sie sich bitte an ikfn@uni-osnabrueck.de