Sonderstipendium zur geschichtlichen Landeskunde Baden-Württembergs

Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Institution
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
PLZ
70182
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.04.2022 - 31.03.2025
Bewerbungsschluss
31.01.2022
Von
Uwe Sibeth, Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung vergibt die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Zusammenarbeit mit der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ein Sonderstipendium zur geschichtlichen Landeskunde Baden-Württembergs. Das Stipendium ist an keine bestimmte Fachrichtung gebunden, da mit der geschichtlichen Landeskunde nicht nur Historiker, sondern auch Geographen, Archäologen, Sprachwissenschaftler, Rechts-, Kirchen- und Kunsthistoriker u.a. befasst sind. Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben zu Themen und Phänomenen aus dem historisch-geographischen Raum, der vom heutigen Bundesland Baden-Württemberg abgedeckt wird.

Verwaltung und Auszahlung des Sonderstipendiums erfolgen durch die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg. Rechtliche Grundlage ist das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Das Vergabeverfahren orientiert sich an dem Verfahren der Universität Heidelberg (vgl. auch deren Satzung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses). Es ergeben sich einige kleinere Abweichungen:
- Dieses Sonderstipendium ist nicht an einen fixen Stipendienbeginn gebunden, sondern kann auch unterjährig vergeben werden. Deshalb kann in diesem Fall das in Heidelberg vorgesehene Online-Bewerbungsverfahren nicht angewandt werden.
- Die Bewerbungsunterlagen sind darum bei der Kommission für geschichtliche Landeskunde und nicht an der Universität Heidelberg einzureichen.
- Die Annahme als Doktorand bzw. Doktorandin an der Universität Heidelberg ist keine zwingende Voraussetzung für die Gewährung dieses Stipendiums. Antragsberechtigt sind vielmehr Doktorandinnen und Doktoranden aller baden-württembergischen Hochschulen.

Stipendienhöhe:
1.365,- Euro/Mt. Grundstipendium
103,- Euro/Mt. Sach- und Reisekostenpauschale
400,- Euro/Mt. Kinderbetreuungszuschlag bei einem Kind und weitere
100,- Euro/Mt. für jedes weitere Kind

Stipendienlaufzeit:
Bis zu zwei Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Kontakt

sibeth@kgl-bw.de

https://www.kgl-bw.de/a_stip.htm
Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
rda_languageOfExpression_stip