Promotionsstipendien (Bundesstiftung Aufarbeitung)

Promotionsstipendien (Bundesstiftung Aufarbeitung)

Institution
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Kronenstraße 5)
Arbeitstelle
Kronenstraße 5
PLZ
10117
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.05.2023 - 30.04.2026
Bewerbungsschluss
15.01.2023
Von
Rigo Hopfenmüller, Wissenschaft, Bundesstiftung Aufarbeitung

Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt jährlich bis zu acht Stipendien an Nachwuchswissenschaftler:innen, die sich in ihrer Dissertation mit der Geschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR sowie mit der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte auseinandersetzen.

Promotionsstipendien (Bundesstiftung Aufarbeitung)

Gefördert werden Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten. Unterstützt werden können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er-Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Wir wollen angehende Doktorand:innen dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Stipendiat:innen könnten auch die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 nehmen.

Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge richtet sich nach den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.350,00 Euro monatlich für Promovierende). Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Sie werden zunächst für ein Jahr bewilligt und können jedoch durch einen formlosen Antrag und Vorlage eines Arbeitsberichts zwei Mal verlängert werden.

Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden. Das Stipendium sollte nach der Vergabe möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb eines halben Jahres aufgenommen werden.

Kontakt

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Fon: +49 (30) 31 98 95-0

https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/stipendien
Redaktion
Veröffentlicht am
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Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
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