Einige Doktoranden-, Habilitations-, Forschungsstipendien für die Nachforschungen in Polen (DHI Warschau)

Einige Doktoranden-, Habilitations-, Forschungsstipendien für die Nachforschungen in Polen (DHI Warschau)

Institution
Deutsches Historisches Institut Warschau
Ort
Warschau
Land
Poland
Bewerbungsschluss
01.04.2006
Von
Deutsches Historisches Institut Warschau

Das Deutsche Historische Institut Warschau, dessen Arbeitsgebiet die Geschichte Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart im gesamteuropäischen Zusammenhang darstellt, vergibt nach Maßgabe der ihm zur Verfügung stehenden Mittel Doktoranden-, Habilitanden- und projektgebundene Forschungsstipendien. In Frage kommen nur solche Projekte, für deren Realisierung wegen der Quellen- und Literaturlage Aufenthalte in Polen und den mit der polnischen Geschichte verbundenen Regionen Osteuropas erforderlich sind. Es werden nur solche Forschungen gefördert, für die bereits angemessene Vorarbeiten geleistet wurden.

Doktorandenstipendien (900 € im Monat) werden zur Anfertigung der Dissertation (gegebenenfalls auch zur Vorbereitung ihres Druckes) gewährt.

Habilitationsstipendien (1200 € im Monat) werden bewilligt, um Nachwuchswissenschaftlern die Anfertigung ihrer Habilitationsschrift (gegebenenfalls auch die Vorbereitung ihres Druckes) zu ermöglichen.

Forschungsstipendien werden für begrenzte Forschungsvorhaben bewilligt, die im Rahmen des Arbeitsprogramms des Deutschen Historischen Instituts Warschau liegen.

Deren wissenschaftliche Betreuung und Beratung erfolgt durch das Institut. Gefördert werden können auch Forschungen, die das Arbeitsgebiet des DHI berühren und finanziell hauptsächlich von Dritten getragen werden (Sonderforschungsbereiche oder ähnliche).

II. Vergabevoraussetzungen

Stipendien werden im allgemeinen an Bewerber aus der Bundesrepublik Deutschland vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber aus anderen Ländern berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Stipendienvergabe ist in jedem Fall Kenntnis der polnischen Sprache.
Die Gewährung eines Doktoranden- bzw. Habilitandenstipendiums setzt ein Gutachten des akademischen Lehrers bzw. eines anderen ausgewiesenen Fachvertreters voraus. Dieses muß Auskunft geben über die Eignung des Bewerbers für das Forschungsvorhaben. Die Gewährung eines Forschungsstipendiums setzt in der Regel die Vorlage eines Fachgutachtens voraus. Das DHI Warschau behält sich in jedem Fall vor, weitere Fachgutachten einzuholen.

III. Antragstellung

Die Anträge sind von den Bewerbern selbst bis zum 1. April bzw. 1. Oktober für das nächstfolgende Halbjahr zu stellen und an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten.
Die in zweifacher Ausfertigung einzureichenden Anträge müssen genaue Angaben enthalten über:

- das Thema,
- den Stand der Vorarbeiten und das Arbeitsprogramm (insbesondere in bezug auf den Arbeitsabschnitt, für den eine Unterstützung beantragt wird),
- die Quellen- und Literaturlage, die den Aufenthalt im Ausland erfordert,
- den geplanten Beginn und die voraussichtliche Zeitdauer,
- die finanzielle Lage des Antragstellers (lfd. Einkommen, Zuwendungen oder Vermögen),
- Erklärung, daß für den beantragten Stipendienzeitraum kein weiteres Stipendium oder andere öffentliche Mittel der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden,

Den Anträgen sind als Anlagen je zweifach beizufügen:

- Lebenslauf, aus dem die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, sein Studiengang und die Studienzeit (Semester) ersichtlich werden,
- Kopie der Studienabschlußzeugnisse (Höheres Lehramt, Magister artium, Promotion, Habilitation),
- Angaben über eventuell bereits früher für das Forschungsprojekt von anderen Institutionen gewährte Stipendien,
- Fachgutachten,
- Angaben über polnische Sprachkenntnisse.

Zur Prüfung der Anträge können weitere Unterlagen (z.B. Liste der Veröffentlichungen, Dissertationsschrift) angefordert werden.

IV. Stipendienhöhe

Die Höhe der Stipendien wird vom Deutschen Historischen Institut Warschau nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der vom DAAD angewandten Stipendiensätze festgesetzt:

- Doktoranden 900,- EURO
- Habilitanden 1.200,- EURO
- Forschungsstipendiaten entsprechend ihrer Qualifikation.

V. Verpflichtungen

Die Annahme eines Stipendiums verpflichtet den Stipendiaten:

- seine Arbeitskraft auf das Forschungsvorhaben zu konzentrieren,
- sich während der Laufzeit des Stipendiums im Gastland aufzuhalten,
- dem Direktor monatlich mündlich sowie ggf. halbjährlich in schriftlicher Form über den Fortgang der Arbeit zu berichten,
- spätestens drei Monate nach Ablauf der Stipendienzeit einen eingehenden Schlußbericht über seine Arbeit einzureichen,
- Änderungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sofort mitzuteilen.

VI. Widerruf und Erstattung

Der Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau kann die Bewilligung des Stipendiums mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, wenn Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen. Er kann dies rückwirkend tun, wenn

- das Stipendium durch unvollständige oder unrichtige Angaben erreicht worden ist,
- das Stipendium nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde,
- Verpflichtungen (§ V) nicht eingehalten wurden.

VII. Inkrafttreten

Diese Stipendienordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Anträge sind von den Bewerbern selbst bis zum 1. April bzw. 1. Oktober für das nächstfolgende Halbjahr zu stellen und an den Direktor des DHI zu richten.

Direktor des DHI Warschau
Prof. Dr. Klaus Ziemer
Pałac Karnickich
Aleje Ujazdowskie 39
PL 00-540 Warszawa

Tel.: +48-22-525 83 -01, -02
Fax: +48-22-525 83 37
E-mail: dhi@dhi.waw.pl

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