Bärbel-Bohley-Promotionsstipendium

Bärbel-Bohley-Promotionsstipendium

Institution
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Ort
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.07.2016 -
Bewerbungsschluss
15.05.2016
Von
André Kockisch

Die Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ vergibt zum 1. Juli 2016 ein „Bärbel-Bohley-Promotionsstipendium“. Mit diesem Stipendium soll die Lebensleistung von Bärbel Bohley gewürdigt werden, die als Bürgerrechtlerin, Künstlerin und Mitbegründerin des Neuen Forums in der DDR wirkte.
Gefördert werden Dissertationen, die einen Beitrag zur Erforschung der Geschichte des Haftortes Berlin-Hohenschönhausen und des Systems der politischen Justiz in SBZ und DDR leisten sowie zur Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung und Unterdrückung in der kommunistischen Diktatur anregen.

Bevorzugt werden Dissertationsvorhaben zu folgenden Forschungsthemen gefördert:
- Geschichte der Hafteinrichtungen in Hohenschönhausen (sowjetisches Speziallager Nr. 3, zentrales Untersuchungsgefängnis des MGB, zentrale Untersuchungshaftanstalt des MfS, Lager X, Strafgefangenenarbeitskommandos etc.)
- Geschichte des Sperrgebietes Berlin-Hohenschönhausen und der dort tätigen Diensteinheiten von NKWD, MGB und MfS (Abteilung Speziallager, Abteilung XIV, Hauptabteilung IX, Zentraler Medizinischer Dienst, Operativ-Technischer Sektor, Abteilung Bewaffnung/Chemischer Dienst, Verwaltung Rückwärtige Dienste etc.),
- Untersuchungen zur Häftlingspopulation in Hohenschönhausen (Haftgründe, Häftlingsgruppen, Häftlingsbiografien, Haftbedingungen, Gewalt- und Einschüchterungspraktiken etc.)
- Untersuchungen zum System der politischen Justiz in der SBZ/DDR am Beispiel der Haftanstalt Hohenschönhausen (beteiligte Gerichte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Strafmaß)
- Entstehung und Entwicklung der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.

Förderfähig sind darüber hinaus Dissertationsvorhaben zu folgenden Forschungsthemen:
- Geschichte sowjetischer Haft- und Verfolgungseinrichtungen in Berlin
- Geschichte der MfS- und MdI-Haftanstalten in Berlin (Berlin-Pankow, Berlin-Lichtenberg, Rummelsburg, Polizeigefängnis Keibelstraße etc.)
- Geschichte des MfS und seiner Einrichtungen in Berlin
- Intra- und intersystemische Vergleiche mit Bezug zum Haftort Hohenschönhausen
- Ideologische Grundlagen politischer Verfolgung in SBZ und DDR
- Untersuchungen zur Aufarbeitung kommunistischen Unrechts nach 1989.

Bewerbungsvoraussetzung ist ein deutlich überdurchschnittlicher und zur Promotion befähigender Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Geschichte, Politikwissenschaften, Museumswissenschaften, Rechtswissenschaften, Publizistik, Psychologie, Soziologie und Erziehungswissenschaften sowie allen weiteren in Frage kommenden Studienfächern.

Der Antrag und die spätere Qualifizierungsschrift sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Promotion erfolgt an der Hochschule der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers und unterliegt der jeweils geltenden Promotionsordnung.

Einzureichende Unterlagen:
- Bewerbungsbogen
Der Bewerbungsbogen kann von der Website der Stiftung
(www.stiftung-hsh.de) heruntergeladen werden.
- Exposé
- Titel bzw. Thema
- Zusammenfassung des Promotionsvorhabens
- vorläufige Gliederung der Arbeit
- Darstellung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes
- Quellengrundlagen
- Untersuchungsmethoden
- Arbeitsprogramm und Zeitplan
- Gesamtzeichenzahl für das Exposé: 28.000 (inklusive Leerzeichen)
- Lebenslauf und ggf. Veröffentlichungsverzeichnis
- Zeugniskopien (Master, Bachelor, Diplom, Magister, Abitur)
- Kopien der Gutachten zur Magister-, Master- oder Diplomarbeit
- Schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin/Doktorand an einer Hochschule
- Schriftliche Bestätigung einer promotionsberechtigten Hochschullehrerin/eines promotionsberechtigten Hochschullehrers über die Betreuung des Dissertationsvorhabens
- Formloses fachliches Gutachten (bitte kein allgemein gehaltenes Empfehlungsschreiben) der wissenschaftlichen Betreuerin/des wissenschaftlichen Betreuers zum Vorhaben

Vergabeverfahren
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Stiftungsvorstand auf Basis der Empfehlung eines Auswahlausschusses. Ausschlaggebend für die Auswahl der Stipendiatin/des Stipendiaten sind der angestrebte wissenschaftliche Erkenntnisgewinn der Arbeit, die Darlegung von Forschungsstand, Quellengrundlagen und Untersuchungsmethoden sowie die Umsetzbarkeit des Vorhabens während der Dauer der Förderung.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Stipendiums besteht nicht.

Fördersätze / Förderdauer / Nebentätigkeiten
Die Höhe von Stipendium und Zuschlägen (Familienzuschlag, Kinder, Auslandsaufenthalt, Forschungskostenpauschale) richtet sich nach den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit monatlich 1.150,00 Euro für Doktorandinnen und Doktoranden).

Das Stipendium wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr vergeben. Die Förderung kann auf der Grundlage eines nach dem dritten Quartal des ersten Förderjahres vorgelegten Arbeitsberichtes der Stipendiatin/des Stipendiaten und einer befürwortenden Stellungnahme der betreuenden Hochschullehrerin/des betreuenden Hochschullehrers um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine weitere Verlängerung ist nur im Ausnahmefall für die Dauer von sechs Monaten möglich.

Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung der Förderzeit besteht nicht.

Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, die Stiftung über Nebentätigkeiten zu informieren. Eine Förderung im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit ist ausgeschlossen, wenn diese die Arbeitskraft der Stipendiatin/des Stipendiaten in erheblichem Umfang – etwa durch eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden monatlich – in Anspruch nimmt.

Der Stiftungsvorstand kann die Gewährung des Stipendiums widerrufen, falls Gründe erkennbar werden, die eine erfolgreiche Beendigung der Arbeit ausgeschlossen erscheinen lassen.

Unterstützung durch die Stiftung
Die Stiftung bietet der Stipendiatin/dem Stipendiaten ihre fachliche Unterstützung bei der Umsetzung des Promotionsvorhabens an. Dazu gehören die wissenschaftliche Betreuung durch die Stiftungsmitarbeiter sowie die Nutzung des Zeitzeugenarchivs und der Bibliothek. Die Stipendiatin/der Stipendiat ist verpflichtet, auf Einladung an Veranstaltungen der Stiftung teilzunehmen.

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen in Papierform (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht, ohne Mappen und Hüllen) und auf CD-Rom in fünf einzelnen PDF-Dateien mit folgender Benennung ein:

I (Ihr Nachname) Bewerbungsbogen.pdf
II (Ihr Nachname) Expose.pdf
III (Ihr Nachname) Lebenslauf und Veröffentlichungsverzeichnis.pdf
IV (Ihr Nachname) Zeugnisse und Gutachten.pdf
V (Ihr Nachname) Bestätigung von Hochschule und Hochschullehrer.pdf

Hinzu kommt das Gutachten der betreuenden Hochschullehrerin/des betreuenden Hochschullehrers in einem separaten Umschlag.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit einem Motivationsschreiben, in dem das Interesse für das Stipendium bekundet wird (1 Seite), sowie einen frankierten Rückumschlag richten die Bewerberinnen und Bewerber bitte fristgerecht bis zum 15. Mai 2016 (eingehend) an:

Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Vorstand
Herrn Dr. Hubertus Knabe
Gensler Str. 66
13055 Berlin

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an folgenden Ansprechpartner: Dr. Stefan Donth, Tel.: 030 / 986082-454, E-Mail: s.donth@stiftung-hsh.de.

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