Projektförderung – Bundesprogramm "Jugend erinnert", Förderlinie SED-Unrecht

Projektförderung – Bundesprogramm "Jugend erinnert"

Institution
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien / Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
PLZ
10117
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.10.2020 - 15.02.2021
Bewerbungsschluss
15.02.2021
Von
Christine Schoenmakers, Projektbüro "Jugend erinnert" (Förderlinie SED-Unrecht), Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Ziel des Programms ist es, junge Menschen durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren Folgen auseinanderzusetzen. Neben der Vermittlung historischen Wissens geht es darum, das Demokratieverständnis der Zielgruppe zu stärken.

Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen Aufarbeitungseinrichtungen und Bildungsträgern (z.B. Schulen) sowie Jugendorganisationen, die zeitgemäße, innovative Bildungsformate für und mit jungen Menschen entwickeln.

Projektförderung – Bundesprogramm "Jugend erinnert"

Grundlagen

Mehr als 30 Jahre nach dem Sturz der SED-Diktatur und dem Ende der deutschen Teilung prägt deren Erbe weiterhin die Gesellschaft im vereinten Deutschland. Zugleich verweisen kontroverse Debatten über den Stellenwert der DDR in der gesamtdeutschen Erinnerungskultur auf ein kontinuierliches Auseinanderdriften von wissenschaftlich fundierter Aufarbeitung und individuellen Erfahrungen, die innerhalb von Familien an die jüngere Generation weitergegeben werden. Insbesondere bei vielen Jugendlichen ist zudem das Wissen über das SED-Unrecht, über das Schicksal der Opfer und über den Alltag in der DDR wenig ausgeprägt.

Um der Gefahr einer Verharmlosung autoritärer Regime vorzubeugen, das Demokratieverständnis gerade junger Menschen durch außerschulische historisch-politische Bildungsarbeit zu stärken und die gesellschaftliche Anerkennung der Opfer der SED-Diktatur weiter zu befördern, hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters 2019 das im Koalitionsvertrag verankerte Förderprogramm „Jugend erinnert“ ins Leben gerufen. Neben dem bereits bestehenden Teilprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur startet mit dieser Ausschreibung nun die Förderlinie zur Aufarbeitung des SED-Unrechts und seinen Folgen.

Ziel der Förderung

Das Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, will Aufarbeitungsinstitutionen einerseits stärker mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit sowie Jugendorganisationen verzahnen. Zum anderen zielt es auf die Schaffung und Weiterentwicklung innovativer Bildungsformate, die sich an junge Menschen richten und insbesondere auch diejenigen erreichen, die die bisherigen Bildungsangebote nicht nutzen.

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung historischen Wissens sowohl über die wechselseitige Durchdringung von Alltag und Politik in der SED-Diktatur als auch über das SED-Unrecht mit seinen bis heute andauernden Folgen für die Opfer und die gesamtdeutsche Gesellschaft. Innerhalb dieses Rahmens kann der Fokus auch auf die Zeit nach 1989/90 geweitet werden.

Gegenstand der Förderung kann sein:

1. Die Etablierung und Implementierung möglichst langfristig angelegter Kooperationen von Aufarbeitungseinrichtungen untereinander oder/und mit Trägern der Bildungs-, Jugend- und Kulturarbeit im weiteren Sinn sowie mit Jugendorganisationen

oder

2. die Entwicklung moderner digitaler, multimedialer und audiovisueller Vermittlungsformate einschließlich der neuen sozialen Medien für die Zielgruppe junge Menschen. Dies kann auch in Form von Kooperationen erfolgen.

Gefördert werden Vorhaben, die durch Zusammensetzung der Kooperationspartner, durch die Entwicklung und Nutzung neuer Methoden, durch einen modellhaften Impulscharakter oder durch die überregionale Bedeutung und Anwendbarkeit ihrer konzeptionellen Ansätze gesamtstaatliche Wirkung entfalten.

Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige juristische Personen (z.B. Gedenkstätten, Museen, Dokumentationszentren und Wissenschaftsorganisationen, Vereine und Institutionen der historisch-politischen Bildungsarbeit) mit Sitz in Deutschland, die sich in mindestens einem Arbeitsschwerpunkt mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur befassen.

Es können sich auch mehrere Aufarbeitungseinrichtungen zusammenschließen, von denen eine den gemeinsam entwickelten Antrag stellt. Tandems von etablierten Institutionen mit kleinen, ehrenamtlich ausgerichteten Einrichtungen sowie neue Kooperationen mit Organisationen, die bislang nicht mit Aufarbeitungseinrichtungen zusammengearbeitet haben und die sich an junge Menschen richten oder von jungen Menschen geführt werden, sind besonders wünschenswert. Auch Kooperationen mit Organisationen im Ausland sind denkbar.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Eine angemessene Mitfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Dritte wird erwartet; begründete Ausnahmen sind möglich.

Fördermittel können pro Projekt in Höhe von in der Regel 40.000,00 Euro bis 200.000,00 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss über eine Laufzeit bis maximal Ende 2023 bewilligt werden.

Verfahren

Anträge auf Förderung durch das Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, können bis zum 15.02.2021 bei der

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Programm „Jugend erinnert“
Kronenstraße 5
10117 Berlin

gestellt werden. Zur Fristwahrung ist aus rechtlichen Gründen der Posteingang bei der Bundesstiftung Aufarbeitung maßgebend. Die Anträge (10-seitige Projektbeschreibung zzgl. Anlagen) müssen vollständig in einfacher Ausführung im Original (ungeklammert, nicht getackert oder gelocht, ohne Mappen und Hüllen) vorliegen. Darüber hinaus ist eine elektronische Kopie des Antrags per E-Mail (Dateigröße bis max. 15MB) an jugenderinnert@bundesstiftung-aufarbeitung.de zu senden.

Nähere Angaben zum Förderprogramm „Jugend erinnert“, Förderlinie SED-Unrecht, finden Sie auf den Websites der Kulturstaatsministerin und der Bundesstiftung Aufarbeitung.

Kontakt

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Projektbüro "Jugend erinnert", Dr. Christine Schoenmakers, Tel. +49 (0)30-319895-332, Mail: c.schoenmakers@bundesstiftung-aufarbeitung.de

https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/jugend-erinnert