Im Fachbereich A – Geistes- und Kulturwissenschaften
im Fach Geschichte: Geschichte und ihre Didaktik
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet für 1 Jahr, TzBfG
(Diese Stelle kann daher nicht mit Personen besetzt werden, die schon einmal vor weniger als drei Jahren in einem Arbeitsverhältnis zur Bergischen Universität Wuppertal gestanden haben.)
die Stelle einer
Lehrkraft für besondere Aufgaben
zu besetzen.
Stellenwert: E 13 TV-L
Fachliche und persönliche Einstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Geschichte
- Lehrerfahrung im Fach Geschichte und/oder Didaktik der Geschichte
- pädagogische Eignung
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Interesse an der wissenschaftlichen Erforschung praxisrelevanter Fragestellungen
- Eine Promotion in Geschichtswissenschaft oder Geschichtsdidaktik ist erwünscht, jedoch nicht Bedingung
Aufgaben und Anforderungen:
Die auf 1 Jahr befristete Stelle einer Lehrkraft für besondere Aufgaben ist der Professur „Geschichte und ihre Didaktik“ zugeordnet und soll das Fach in ganzer Breite vertreten. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin hat eine Lehrverpflichtung von 13 Lehrveranstaltungsstunden und wirkt an der Lehrerbildungsreform der Bergischen Universität Wuppertal mit. Sie/er übernimmt dabei neben Lehr-, Koordinations- und Prüfungsaufgaben auch die Betreuung von Praxisphasen in allen Studiengängen, an denen das Fach beteiligt ist. Lehrerfahrung sowie die Befähigung zur Mitwirkung am bilingualen Studienangebot im Master of Bilingual Education (Englisch/Französisch) ist erwünscht.
Kennziffer: 15100
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen und unter Angabe der Kennziffer zu richten an Prof. Dr. Ute Planert, Fachbereich A, Bergische Universität Wuppertal, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal.
Auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.