1 Kustos/Kustodin (Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz, Cottbus)

1 Kustos/Kustodin (Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz, Cottbus)

Arbeitgeber
Stadtverwaltung Cottbus
Ort
Cottbus
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.12.2015 -
Bewerbungsschluss
03.08.2015
Von
Holger Kelch, Oberbürgermeister Stadt Cottbus

Stellenausschreibung

Die kreisfreie Stadt Cottbus, eine junge Hochschul- und traditionelle Parkstadt mit fast 100.000 Einwohnern und hoher Lebensqualität, umfassender Infrastruktur und einem breiten Bildungs-und Kulturangebot schreibt für die unselbständige kommunale Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (SFPM)

einen/eine Kustos/Kustodin

zur unbefristeten Besetzung ab dem 01.12.2015 aus.

Erforderliche Qualifikationen und Kompetenzen:

- ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Promotion wäre wünschenswert) mit den Schwerpunkten Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte, historische Sozial- bzw. Kulturwissenschaften oder Archivwissenschaften
- hohe Fach- und Führungskompetenz
- Kenntnisse und Erfahrungen in der wissenschaftlichen Archiv-und Museumsarbeit, internationalen Projektarbeit, Konzipierung und Organisation wissenschaftlicher Tagungen und Publikationen sowie im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- gute Kenntnisse der englischen sowie der französischen Sprache und gute EDV-Kenntnisse (MS Office und Datenbankprogramme)
- Organisationstalent, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit und Freude an Teamarbeit
- Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit

Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit des Kustos/der Kustodin gehören:

- wissenschaftlich-fachliche Leitung des Pückler-Archivs und der Pückler-Forschung der SFPM
- wissenschaftliche Bearbeitung, Erschließung und Vermittlung der Bestände des Pückler-Archivs
- Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen sowie Einwerbung von Drittmitteln

Wöchentliche Arbeitszeit: 36 Stunden

Vergütung: Entgeltgruppe 13 TVöD (VerG II Fallgruppe 1a)

Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter, ausreichend großer und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass von Seiten der Stadtverwaltung Cottbus im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt-und Bewerbungskosten) nicht übernommen werden.

Vollständige schriftliche Bewerbungsunterlagen (mit einem einfachen polizeilichen Führungszeugnis) sind bis zum 03.08.2015 an den FB Verwaltungsmanagement der Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus zu richten.

Holger Kelch
Oberbürgermeister

Redaktion
Veröffentlicht am