Die Stiftung Berliner Mauer sucht ab 1. September 2016
eine studentische Hilfskraft für die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde in den Bereichen Historisch-politische Bildungsarbeit und Büroorganisation.
Der/die studentische MitarbeiterIn ist mit Querschnittsaufgaben in der Erinnerungs¬stätte Notaufnahmelager Marienfelde für die Arbeitsbereiche Historisch-politische Bildungsarbeit und Büroorganisation angestellt und der Leiterin der Erinnerungsstätte unterstellt. Der/die studentische MitarbeiterIn wird der Mitarbeiterin für historisch-politische Bildungsarbeit unmittelbar zugeordnet, die Aufgabenverteilung in den zwei Arbeitsbereichen erfolgt in Abstimmung mit der Leiterin und den zuständigen Kolleginnen.
AUFGABEN
Tätigkeiten in der historisch-politischen Bildungsarbeit
- Bearbeitung von Seminaranfragen über das Buchungssystem (Datenbank)
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Seminarveranstaltungen
- allgemeine Zuarbeiten (Recherche, Kopieren etc.)
Tätigkeiten im Bereich Büroorganisation
- Unterstützung im Besucherservice und in der Büroorganisation
- Pflege der Adressdatenbank
ANFORDERUNGEN:
- Interessenten sollten ein geistes- bzw. sozialwissenschaftliches Fach studieren und das Grundstudium/Bachelorstudium abgeschlossen haben.
- Datenbankerfahrung
- Ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten
- Sehr gute Kommunikationsfähigkeit
- Zeitliche Flexibilität
- Fremdsprachenkenntnisse: Englisch gut in Wort und Schrift
- Hohe Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Eigeninitiative
- Zeitliche Flexibilität und eine planbare Verfügbarkeit als studentische Hilfskraft für mindestens 12 Monate
Vergütung: Euro 10,98 /Std. , Umfang 20 h / Woche
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 8. August 2016 per E-Mail oder postalisch an Stephanie Freiheit freiheit@stiftung-berliner-mauer.de bzw. an die
Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde – Stiftung Berliner Mauer
z.Hd. Stephanie Freiheit
Marienfelder Allee 66/80
12277 Berlin
Ihre postalischen Bewerbungsunterlagen können wir Ihnen nur zurück senden, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten können leider nicht erstattet werden.