Leiter/in der Geschäftsstelle der Beratenden Kommission (Jurist/in) UND Historiker/in (Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Berlin)

Von
Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Bei der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, ist kurzfristig die Stelle

eines Leiters / einer Leiterin der Geschäftsstelle der Beratenden Kommission (Jurist/in; m/w/d)

zu besetzen. Tätigkeitsort ist Berlin.

Die Beratende Kommission wurde 2003 aufgrund einer Absprache zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Die Grundlage ihrer Tätigkeit sind die „Grundsätze“ der Washingtoner Konferenz von 1998 und die „Gemeinsame Erklärung“ der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“ von 1999. Die Kommission kann bei Streitigkeiten über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ihren Eigentümern, insbesondere jüdischen Opfern des NS-Terrors, verfolgungsbedingt entzogen wurden (sog. „NS-Raubgut“). Sie kann zur Beilegung des Streits Empfehlungen aussprechen. Die Geschäftsstelle der Kommission untersteht direkt dem/der Kommissionsvorsitzenden und ist organisatorisch beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste angesiedelt. Weitere Informationen zur Kommission finden Sie unter www.kulturgutverluste.de.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- Verantwortliche Leitung der Geschäftsstelle und aller damit zusammenhängenden Aufgaben
- Behandlung von Grundsatzfragen
- Ansprechpartner/Ansprechpartnerin für die Parteien
- Vorbereitung der Kommissionssitzungen in Abstimmung mit dem/der Kommissionsvorsitzenden
- Medien-/Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem/der Kommissionsvorsitzenden;
- Erstellung von Rechtsvermerken u.ä. sowie Unterstützung der Kommissionsmitglieder bei der Erarbeitung von Empfehlungsentwürfen
- Vorbereitung bzw. Vergaben von freiberuflichen Leistungen, wie bspw. Gutachten, Stellungnahmen o.ä.
- Vertretung der Geschäftsstelle der Kommission nach außen
- Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen und Veranstaltungen
Anforderungsprofil:
- Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen, wünschenswert jeweils mindestens „Vollbefriedigend“ oder Ausgleich durch andere Kenntnisse
- Berufserfahrung im Themenfeld NS-Raubgut sowie Erfahrungen im Umgang mit deutschen und ausländischen Institutionen, die mit dem Thema NS-Raubgut befasst sind, erwünscht
- Vertiefte Kenntnisse zu den Themen Holocaust, NS-Kulturgutraub und Restitutionspraxis erwünscht
- Ausgeprägtes Verständnis für das Schicksal und die Situation von potenziellen Antragstellern bzw. (jüdischen) Opfern der NS-Zeit und ihren Nachkommen
- Erfahrungen in der Gremienarbeit sind von Vorteil
- Organisationsvermögen verbunden mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten
- diplomatisches Geschick
- Hohe Eigeninitiative und Selbständigkeit
- Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift

Wir bieten:

- Arbeit in einem interessanten und politisch sensiblen Aufgabengebiet
- Vergütung nach E 14 TVöD (Bund), sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Die Stelle ist Teilzeit-geeignet.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Beratende Kommission und die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gewährleisten die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer 2019-5 bis zum 15.01.2020 ausschließlich elektronisch (PDF-Datei) an den Vorsitzenden der Beratenden Kommission, c/o Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: bewerbung@kulturgutverluste.de.

Für inhaltliche Auskünfte zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Gerdewischke (Sabine.Gerdewischke@kulturgutverluste.de; Tel.: 0391 / 727 763 19) gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Besetzung der Stelle steht unter dem Vorbehalt ihrer Berücksichtigung beim Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2020.

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Bei der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, ist kurzfristig die Stelle

eines Historikers / einer Historikerin in der Geschäftsstelle der Beratenden Kommission (m/w/d)

zu besetzen. Tätigkeitsort ist Berlin.

Die Beratende Kommission wurde 2003 aufgrund einer Absprache zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Die Grundlage ihrer Tätigkeit sind die „Grundsätze“ der Washingtoner Konferenz von 1998 und die „Gemeinsame Erklärung“ der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur „Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“ von 1999. Die Kommission kann bei Streitigkeiten über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 ihren Eigentümern, insbesondere jüdischen Opfern des NS-Terrors, verfolgungsbedingt entzogen wurden (sog. „NS-Raubgut“). Sie kann zur Beilegung des Streits Empfehlungen aussprechen. Die Geschäftsstelle der Kommission untersteht direkt dem/der Kommissionsvorsitzenden und ist organisatorisch beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste angesiedelt. Weitere Informationen zur Kommission finden Sie unter www.kulturgutverluste.de.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

- Verfassen von Sachstandsberichten zu den Kommissionsfällen in Abstimmung mit dem/der Berichterstatter/in einschl. entsprechender Recherchen
- Unterstützung der Kommissionsmitglieder bei der Erarbeitung von Empfehlungsentwürfen
- Ermittlung von Literatur und anderen Quellen zu Fällen der Kommission
- organisatorische Vor- und Nachbereitung von Kommissionssitzungen und anderen internen und externen Terminen - einschließlich Recherche und Zusammenstellung relevanter Informationen
- Protokollierung der Kommissionssitzungen
- Transparente Aufbereitung und Dokumentation der Arbeitsergebnisse der Kommissionsarbeit
- Vertretung des/der Leiters/in der Geschäftsstelle
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Geschichte bzw. Kunstgeschichte und wissenschaftliche Veröffentlichungen auf diesem Gebiet
- Berufserfahrung im Themenfeld NS-Raubgut erwünscht
- Vertiefte Kenntnisse zu den Themen Holocaust und dessen Aufarbeitung, NS-Kulturgutraub und Restitutionspraxis erwünscht
- Erfahrungen in der Provenienzforschung und -recherche erwünscht
- Erfahrungen in der Gremienarbeit sind von Vorteil
- Organisationsvermögen verbunden mit sehr guten kommunikativen Fähigkeiten
- Eigeninitiative und Selbständigkeit
- Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift

Wir bieten:

- Arbeit in einem interessanten und politisch sensiblen Aufgabengebiet
- Vergütung nach E 13 TVöD (Bund), sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Die Stelle ist Teilzeit-geeignet.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Beratende Kommission und die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gewährleisten die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen) unter Angabe der Kennziffer 2019-6 bis zum 15.01.2020 ausschließlich elektronisch (PDF-Datei) an den Vorsitzenden der Beratenden Kommission, c/o Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: bewerbung@kulturgutverluste.de.

Für inhaltliche Auskünfte zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Gerdewischke (Sabine.Gerdewischke@kulturgutverluste.de; Tel.: 0391 / 727 763 19) gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Die Erstattung von Reisekosten aus Anlass von Vorstellungsgesprächen ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Besetzung der Stelle steht unter dem Vorbehalt ihrer Berücksichtigung beim Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2020.