Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)

Projektträger
Juristische Fakultät, Universität Halle-Wittenberg / Institut für Rechtsgeschichte, Universität Frankfurt a. M. / Erich Schmidt Verlag, Berlin ()
Ausrichter
Ort des Projektträgers
Halle (Saale) / Frankfurt a.M. / Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.08.2004 -
Von
Sabine Valipour

Die erste Auflage des „Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG)“, die in den Jahren 1964 bis 1998 erschien, wurde von der Fachkritik ganz überwiegend freundlich aufgenommen und zählt zu den Standardwerken fast aller historisch arbeitenden Institute, Bibliotheken und Archive. Auch in den Nachbardisziplinen, bei Historikern, Mediävisten, Regionalwissenschaftlern, Theologen, Volkskundlern oder Kulturwissenschaftlern, gilt das HRG weitgehend als die Summe des Wissens über die Geschichte des Rechts.
Nach sechsjähriger intensiver Vorarbeit legen Verlag und Herausgeber seit 2004 die Lieferungen der zweiten Auflage des HRG vor.
Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll „die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts“ (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht.
Die erste Auflage ist in unterschiedlichem Maße ergänzungsbedürftig. Ihr erster Band umfasste - getreu der ursprünglich dreibändigen Anlage des Gesamtwerks - ein Drittel der Buchstaben des Alphabets; erst später war das Konzept erweitert worden. Daher wurden vor allem die ersten Lieferungen gegenüber der Vorauflage umfassend erneuert und ergänzt. Die meisten Artikel der ersten Auflage werden beibehalten und überarbeitet, zahlreiche Stichworte neu aufgenommen. Das führt zu einer so erheblichen Erweiterung gegenüber der ersten Auflage, dass die Neuauflage auf sechs Bände angelegt ist.

Inzwischen sind die ersten fünf Lieferungen (Aachen bis Eichwesen) erschienen. Der 1., aus acht Lieferungen bestehende Band wird zum Rechtshistorikertag 2008 vorgelegt. Derzeit arbeiten bereits über 300 Rechtshistoriker, Historiker, Philologen, Theologen und Volkskundler aus fünfzehn Ländern an dem Werk mit. Weitere Mitarbeiter werden ständig aufgenommen. Das Werk umfasst mehr als 5.000 Stichwörter und wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen werden. Auf der Internetseite des HRG sind alle Stichwörter aufgelistet. Die noch nicht vergebenen sind gekennzeichnet; für Interessenten sind Kontaktadressen angegeben.

Die „Stiftung Rechtsstaat des Landes Sachsen-Anhalt“ unterstützt die Erarbeitung der Neuauflage.

Die Herausgeber:
Prof. Dr. Albrecht Cordes – Lehrstuhl für Mittelalterliche Rechtsgeschichte, Neuere Rechtsgeschichte und Zivilrecht am Institut für Rechtsgeschichte der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. Heiner Lück – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Mitglied der daran angeschlossenen Historischen Kommission sowie der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht
Prof. Dr. Dieter Werkmüller – Professur für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht am Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung, Germanistische Abteilung, der Philips-Universität Marburg
Prof. em. Dr. Ruth Schmidt-Wiegand – Institut für Deutsche Philologie, Abteilung Deutsche Literatur des Mittelalters und Deutsche Sprache, Westfälische Wilhelms-Universität Münster