Am Philologischen Seminar der Universität Tübingen, Latinistik, ist zum 01. April 2022 die Stelle eine/s/r
Akademischen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters/Rats/Rätin (m/w/d; E/A 13, 100%)
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
die Betreuung der Latinistischen Fachlehre mit einem Schwerpunkt im Bereich der Deutsch-Lateinischen Sprachausbildung, Beteiligung an der literaturwissenschaftlichen Ausbildung im Fach Latein, 14 SWS Lehre, hauptverantwortliche Betreuung der Studiengangsentwicklung, Beteiligung an der akademische Selbstverwaltung im Philologischen Seminar, eigene Forschung.
Vorausgesetzt werden:
sehr guter wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit Promotion im Fach Latein, akademische Lehrerfahrung im Fach Latein, insbesondere im Bereich des Deutsch-Lateinischen Übersetzens. Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten, sehr hohe Koordinations- und Organisationsfähigkeit, ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit, Erfahrungen im Bereich Digitalisierung, sehr gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse in weiteren modernen Fremdsprachen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte WissenschaftlerInnen um ihre Bewerbung.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Ernennung in ein Beamtenverhältnis als Akademischer Rat/Akademische Rätin möglich.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen – CV, Publikationliste, tabellarische Übersicht bisher abgehaltener akademischer Lehrveranstaltungen, Lehrkonzept im Bereich des deutsch-lateinischen Übersetzens (3-4 Seiten), bis zu fünf ausgewählte Publikationen, Skizzen laufender Forschungsprojekte, ggf. Informationen zu eingeworbenen Drittmitteln – richten Sie bitte per E-Mail in einer PDF-Datei bis zum 03.01.2022 an den Geschäftsführenden Direktor des Philologischen Seminars, Prof. Dr. Robert Kirstein (Email: ulrike.falkenstein@uni-tuebingen.de).
Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.