1 Direktor:in "Heeresgeschichtliches Museum, Dir HGM" (Bundesministerium fuer Landesverteidigung)

1 Direktor:in "Heeresgeschichtliches Museum, Dir HGM" (Bundesministerium fuer Landesverteidigung)

Arbeitgeber
Bundesministeriums für Landesverteidigung (Österreich) (Heeresgeschichtliches Museum)
Arbeitstelle
Heeresgeschichtliches Museum
PLZ
1030
Ort
Wien
Land
Austria
Vom - Bis
01.07.2022 -
Bewerbungsschluss
29.07.2022
Von
Wolfgang Muchitsch

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen. Gemäß Paragraph 3 Z 9 lit f des Ausschreibungsgesetzes 1989 – AusG, BGBl Nr 85 idgF, wird die Funktion des Direktors des Heeresgeschichtlichen Museums (Dir HGM) im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) öffentlich ausgeschrieben (Arbeitsplatzwertigkeit A1/7 bzw. v1/5).

1 Direktor:in "Heeresgeschichtliches Museum, Dir HGM" (Bundesministerium fuer Landesverteidigung)

Aufgabe und Tätigkeiten:

In dieser Funktion sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Leitung des Heeresgeschichtlichen Museums
- selbstständige Erarbeitung und Steuerung aller Maßnahmen zur Umsetzung einer musealen Modernisierungsstrategie unter Berücksichtigung des historischen Verantwortungsbewusstseins und eines zeitgemäßen Museums- und Ausstellungskonzepts
- Beratung des Sektionsleiters gemäß den bereichsmäßig zugewiesenen Zuständigkeiten sowie Wahrnehmung der Vertretung des Heeresgeschichtlichen Museums innerhalb und außerhalb des ÖBH
- Wahrnehmung der Agenden als haushaltsführende Stelle für das zugewiesene Budget
- Leitung der Abteilung Militärhistorische Forschung

Erfordernisse:

Die ausgeschriebene Funktion steht nur Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit unbeschränktem Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt offen.

Die Betrauung einer/eines Bewerber:in mit dieser Funktion setzt neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse gemäß Paragraph 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl Nr 333 idgF, die Erfüllung folgender weiterer Erfordernisse voraus:

1. Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses in der Verwendungsgruppe A/A1 bzw. eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses in der Entlohnungsgruppe a/v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme bzw. Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis.
2. Den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums der Geisteswissenschaften (Geschichte) im Sinne der Z 1.12 der Anlage 1 zum BDG 1979.
3. Vorliegen einer Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit entsprechend den Bestimmungen des Erlasses vom 23. März 2022, GZ S93207/50-ndAbw/2022 (1). Dieses Erfordernis kann durch eine eidesstattliche Erklärung, dass die Verlässlichkeitserklärung ausgefüllt und an zuständiger Stelle abgegeben worden ist, d.h. die Verlässlichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ersetzt werden, wobei der Beischluss einer diesbezüglichen Kopie der Verlässlichkeitserklärung aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben hat. Es wird darauf hingewiesen, dass das positiv abgeschlossene Prüfverfahren Voraussetzung für die Einteilung in der angestrebten Leitungsfunktion ist.

Im Sinne des Paragraph 5 Abs 2 AusG werden weiters besondere Kenntnisse bzw. Fähigkeiten vor allem in folgenden Bereichen erwartet:

a) mehrjährige Erfahrung im musealen Bereich, (10 Prozent)
b) besondere Kenntnisse im Bereich Museumsmanagement, (20 Prozent)
c) umfassende Kenntnisse im Bereich Sammlungs-, Ausstellungs- und Forschungsmanagement, (20 Prozent)
d) Kenntnisse in der Budgetführung, (10 Prozent)
e) Beherrschung der Anwendung moderner Planungstechniken und -werkzeuge einschließlich relevanter Informationssysteme und Bürotechnik sowie fachspezifische IT-Kenntnisse, (10 Prozent)
f) besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in der Verhandlungsführung mit ressortinternen und externen Spitzenrepräsentanten, (10 Prozent)
g) besondere Qualitäten hinsichtlich des Führungsstils, hohe Belastungskapazität und besondere Kommunikationsfähigkeit, (15 Prozent)
h) der Funktion entsprechende Fremdsprachenkenntnisse. (5 Prozent)

Die bei den erwarteten besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten angeführten Prozentpunkte stellen die Gewichtung dar. Diese Gewichtung ist gemäß Paragraph 5 Abs 2 AusG vorgesehen und soll über das Maß der Beurteilung der Eignung im Rahmen der Sitzung der Begutachtungskommission Aufschluss geben.

Gemäß Paragraph 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Die Betrauung mit dieser Funktion erfolgt nach Paragraph 141 Abs 1 in Verbindung mit Paragraph 253 Abs 2 BDG 1979 bzw. Paragraph 68 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, befristet auf die Dauer von fünf Jahren (Weiterbestellungen sind zulässig) und setzt ein Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe A 1 bzw. in der Entlohnungsgruppe v1 oder das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme bzw. Aufnahme in ein solches Dienstverhältnis voraus.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Den Bewerbungsunterlagen sind ein Passfoto neueren Datums und ein aussagekräftiger Lebenslauf anzuschließen. Die Erfüllung der Voraussetzungen und erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der erwünschten Kenntnisse und Erfahrungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder zumindest schlüssig darzulegen. Überdies ist den Bewerbungsunterlagen ein höchstens fünfzehnseitiges Konzept (Zeilenabstand 1,5-fach, Schriftgröße 12 Pt) im Hinblick auf eine künftige Ausrichtung des HGM anzuschließen. Dabei ist insbesondere auf die Bereiche Museum, Sammlungen, Ausstellungen und Forschung einzugehen. Nähere Informationen betreffend das HGM sind unter https://www.hgm.at ersichtlich.

Betreffend das Kriterium der Fremdsprachenkenntnisse ist gegebenenfalls ein Nachweis des Sprachinstitutes des Bundesheeres an der Landesverteidigungsakademie (SIB/LVAk) betreffend Ablegung einer Überprüfung des fremdsprachlichen Leistungsprofils (SLP-Prüfung), der nicht älter als fünf Jahre sein darf, vorzulegen oder sind diese auf andere geeignete Weise nachzuweisen.

Betreffend Prüfbescheinigung der festgestellten Verlässlichkeit steht für ressortexterne Bewerber:innen auf der Homepage des BMLV https://www.bundesheer.at (Service – Formulare – Verlässlichkeitserklärungen) das Formular „Erweiterte Verlässlichkeitserklärung“ zur Verfügung. Dieses Formular ist entsprechend den Erläuterungen auszufüllen, zu unterfertigen und mit einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto gesondert vom Bewerbungsgesuch spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die ausschreibende Stelle zur Einleitung eines Prüfverfahrens vorzulegen.

Das BMLV ist bestrebt, den Anteil von Frauen in allen Verwendungen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach Paragraph 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B-GlBG, BGBl Nr 100/1993 idgF, sind Bewerberinnen, die für die angestrebte Verwendung (Funktion) gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, vorrangig zu bestellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die/der Bewerber:innen keine Parteistellung hat und ihm durch die Einbringung des Bewerbungsgesuches auch keinerlei Rechtsanspruch auf Betrauung mit der von ihm angestrebten Funktion erwächst.

Hinweis über Veröffentlichungen auf der Internethomepage:

https://www.bundesheer.at

Die Begutachtungskommission hat auf der Internethomepage zu veröffentlichen:

1. geschlechterweise aufgeschlüsselt die Anzahl der als geeignet angesehenen Bewerber:innen nach dem Ausmaß ihrer Eignung
2. die Namen der Mitglieder der Begutachtungskommission
Diese Veröffentlichungen haben unverzüglich nach Erstattung des Gutachtens zu erfolgen und sind durch Angabe des Namens der Personen zu ergänzen, die mit der ausgeschriebenen Funktion betraut wurde. Die durch die ausschreibende Stelle ergänzte Veröffentlichung hat mindestens einen Monat auf der Internethomepage ersichtlich zu bleiben

Durch die Veröffentlichung des Namens des zu Betrauenden im Internet entfällt die bisher übliche formlose Verständigung der übrigen Bewerber:innen über die Nichtberücksichtigung.

Hinweise:

1. Die persönliche Einbringung von Bewerbungsgesuchen direkt bei der ausschreibenden Stelle ist nicht vorgesehen.
2. Die mehrfache Einbringung eines Bewerbungsgesuchs (z.B. neben der elektronischen Form zusätzlich in Papierform) für dieselbe ausgeschriebene Funktion ist tunlichst zu unterlassen.

Bei Bewerbungen um mehrere Funktionen ist für jede einzelne Funktion ein entsprechendes Bewerbungsgesuch unter Beischluss aller Beilagen einzureichen. Eine amtswegige Ergänzung von Bewerbungen ist nicht vorgesehen.

Bewerben:

Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die den Bewerber:innen für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind in elektronischer Form unter ausschreibungen.personal@bmlv.gv.at an die ausschreibende Stelle zu richten. Bewerbungsgesuche müssen bis spätestens 29. Juli 2022 eingelangt sein. Später einlangende Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sofern auf Beschluss der zuständigen Begutachtungskommission ein Hearing mit den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern durchgeführt wird, ergeht die diesbezügliche Einladung gesondert. Es wird darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen kein Ersatztermin angeboten werden kann und die Beurteilung eines Bewerbers bei Nichtwahrnehmung des zugewiesenen Termins ausschließlich an Hand der Bewerbungs-unterlagen erfolgen kann. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

https://bund.jobboerse.gv.at/sap/bc/jobs/#/details/0050568176C11EECBCC71A5287AC4997
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