Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich ist eine der grössten juristischen Fakultäten Europas. Der ausgeprägte Bezug zu den rechtswissenschaftlichen Grundlagen ist prägendes Merkmal in Forschung und Lehre.
Der Lehrstuhl für Rechtsgeschichte, Kirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht ist vor allem der rechtshistorischen Forschung und Lehre verpflichtet, seine Mitglieder bewegen sich aber auch im Bereich von Kirchen- und Staatskirchenrecht, Rechtstheorie und Privatrecht.
Der Lehrstuhl ist beteiligt am Universitären Forschungsschwerpunkt Digital Religions. Das Projekt des Lehrstuhls untersucht die kirchen- und staatskirchenrechtlichen rechtlichen Regelungen für Kirchen bei der Verwendung von digitalen Kommunikationsmitteln, insbesondere im Zusammenhang von Social Media. Die zu besetzende Stelle ist diesem Projekt zugeordnet. Die Entlöhnung richtet sich nach dem Lohnreglement des Kantons Zürich und den Einstufungsrichtlinien der Universität Zürich (Assistierende 17/03)
Ihre Aufgaben:
Promotion in Kirchen- oder Staatskirchenrecht mit einer Arbeit aus dem Themenfeld des UFSP Projekts Rules and legal doctrines on the Use of ICT in Ecclesiastical Law and the Law of the Relations between Church and State in Switzerland, Austria and Germany
Mitwirkung an der Administration des Projekts und Beteiligung am UFSP Digital Religions.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften auf Masterstufe oder 1. juristisches Staatsexamen (mit Promotionsrecht an der letzten Fakultät des rechtswissenschaftlichen Studiums)
- sehr gute Kenntnisse in MS-Office (Windows und IOS), gute bis sehr gute Kenntnisse von HTML und Datenbanken (SQL).
- Affinität zu Social Media
- Teamfähigkeit und emotionale Kompetenz
Wir bieten Ihnen:
- Einbindung in die kirchen- und staatskirchenrechtliche Forschung
- Betreuung Ihres Promotionsvorhabens
Hinweise zum Universitären Forschungsschwerpunkt Digital Religions : https://www.digitalreligions.uzh.ch/de.html