Einheimische und migrantische Familiengeschichten und ihr Verhältnis zur NS-Geschichte

Einheimische und migrantische Familiengeschichten und ihr Verhältnis zur NS-Geschichte (Rheinland-Pfalz)

Institution
Landtag Rheinland-Pfalz
PLZ
55116
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.10.2022 - 31.10.2023
Bewerbungsschluss
13.07.2022
Von
Hubertus Glandorf

Das Forschungsprojekt soll sich im Forschungsfeld Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegen. Es soll das Themengebiet Familiennarrative behandeln und sich insbesondere an die Nachfahren derjenigen, die die NS-Zeit erlebt haben, richten.

Einheimische und migrantische Familiengeschichten und ihr Verhältnis zur NS-Geschichte (Rheinland-Pfalz)

Forschungsabsicht

Das Forschungsprojekt soll sich im Forschungsfeld Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus bewegen. Es soll das Themengebiet Familiennarrative behandeln und sich insbesondere an die Nachfahren derjenigen, die die NS-Zeit erlebt haben, richten. Wie verortet sich heute die dritte und vierte Generation nach dem Nationalsozialismus in ihrer Familiengeschichte? Welche Haltungen und Einstellungen sind vorhanden? Ist dieses Kapitel weitgehend vergessen und nicht mehr Teil der eigenen (Vor-)Geschichte, oder gibt es ein Interesse an dieser Geschichte, obwohl es keine direkten Zeitzeugen mehr gibt, die man ansprechen kann? Nehmen die Enkel und Urenkel das familiäre Erbe auf? Kümmern sie sich um materielle Hinterlassenschaften? Auf welchen Kanälen wird dieses Interesse angestoßen: über Menschen, Bücher und Filme, oder über Medien-Debatten? Welche Rolle spielen die Gedenktage und lokale Aktivitäten in der Schule und in der Zivilgesellschaft? Das Forschungsprojekt richtet sich nicht nur an Familien in Rheinland-Pfalz, die die NS-Zeit in Deutschland erlebt haben, sondern auch an junge Menschen aus zugewanderten Familien in Rheinland-Pfalz. Hat die NS-Geschichte eine Bedeutung für sie und was bedeutet diese Geschichte für ihre eigene Zukunft in Deutschland? Das Forschungsprojekt über einheimische und migrantische Familiengeschichten und ihr Verhältnis zur NS-Geschichte soll dazu beitragen, durch eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus Geschichtsbewusstsein zu stärken, politische Bildung zu fördern und damit einen aktiven Beitrag zur Stärkung der Demokratie zu leisten.

Die Möglichkeiten der Umsetzung des Forschungsprojektes werden vorab bewusst nicht näher definiert, um die Kreativität nicht einzuschränken.

Der Auftrag zur Studie soll im Jahr 2022 im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens, bei dem die Landtagsverwaltung durch renommierte Wissenschaftler:innen beraten wird, vergeben werden. Es stehen 150.000,00 Euro zur Verfügung. Für die Planung und Umsetzung des Forschungsprojektes sind etwa 12 Monate vorgesehen. Diese Zeitangabe soll lediglich als Orientierung dienen. Die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojektes sollen im Jahr 2023, beispielsweise in Form einer Pressekonferenz, vorgestellt werden.

Auftragsvergabedetails

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Stufe 1 ist eine Interessenbekundung. Stufe 2 ist eine Bewerbung.

Stufe 1: Interessenbekundung
Qualifizierte und anerkannte Fachleute werden gebeten, ihr Interesse zu bekunden. Dazu senden sie bis spätestens 13. Juli 2022 Eignungsnachweise (Lebenslauf, Publikationsliste, Aufzählung von Projektleitungen usw.) als PDF-Datei an hubertus.glandorf(at)landtag.rlp.de
Die Unterlagen werden anhand folgender Kriterien bewertet:

Fachkunde (Gewichtung: 40 %): wissenschaftliche Expertise in Bezug auf die Erforschung der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung in Familien mit der NS-Vergangenheit
Erfahrung (Gewichtung: 30 %): praktische Kenntnisse in der Leitung von Forschungsprojekten
Vermittlungskompetenz (Gewichtung: 30 %): Erfahrung in der öffentlichen Vermittlung von Ergebnissen von Forschungsprojekten (beispielsweise durch Interviews in der Presse)

Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:

Fachkunde: 0 Punkte, wenn keine einschlägigen Publikationen nachgewiesen werden. 1 bis 3 Punkte, wenn wenige einschlägige Publikationen nachgewiesen werden. 4 bis 5 Punkte, wenn mehrere bedeutende, einschlägige Publikationen in renommierten Fachzeitschriften nachgewiesen werden bzw. Herausgeberschaft von Publikation in einschlägigen Werken.

Erfahrung: 0 Punkte, wenn keine Erfahrung in der Leitung von Forschungsprojekten nachgewiesen werden. 1 bis 3 Punkte, wenn Leitung von Forschungsprojekten geringeren Umfangs nachgewiesen werden. 4 bis 5 Punkte, wenn Erfahrungen in der Leitung in mehreren, großen Forschungsprojekten nachgewiesen werden.

Vermittlungskompetenz: 0 Punkte, wenn keine Erfahrung nachgewiesen wird. 1 bis 3 Punkte, wenn nur wenig Erfahrung in der Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen nachgewiesen wird. 4 bis 5 Punkte, wenn zahlreiche Erfahrungen nachgewiesen werden.

Die festgestellten Punkte werden mit dem Gewicht des Bewertungskriteriums multipliziert und anschließend werden die errechneten Punkte der Kriterien addiert.

Stufe 2: Bewerbung
Geeignete Interessent:innen werden voraussichtlich im Juli 2022 aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Für die Erstellung dieser Bewerbung wird ein Zeitraum von 10 Wochen gewährt. Dazu senden sie ein ausführliches Konzept (max. 4 DIN A4 Seiten) als PDF-Datei an hubertus.glandorf(at)landtag.rlp.de Das Konzept sollte darstellen, wie die Forschungsabsicht bearbeitet werden soll, wann welche Schritte erfolgen sollen (Zeitplan), welche Kosten anfallen (Kostenplan), wie die Kommunikation mit der Landtagsverwaltung erfolgt, wie die wissenschafltiche Qualität sichergestellt wird und wie das Projekt personell bestritten wird.
Das ausführliche Konzept wird anhand folgender Kriterien bewertet:

Zeitplan (5 %): Darstellung der wesentlichen Arbeitsschritte und Meilensteine auf einer Zeitskala
Kostenplan (5 %): Darstellung der Kosten des Projekts durch Aufschlüsselung nach üblichen Kostenarten
Information und Qualitätssicherung (5 %): Planung der Information der Landtagsverwaltung über Arbeitsfortschritt; Maßnahmen der Sicherstellung der Arbeitsqualität
Mitarbeiter:innenplan (5 %): Erstellung eines Mitarbeiter- und Aufgabenplans
Passgenauigkeit zur Forschungsabsicht (Gewichtung: 80 %): Darstellung eigenständiger Überlegungen zur Erfüllung der Forschungsabsicht (insbesondere Beschreibung von Material/Quellen, Forschungsansatz, Methodik, Schwerpunkte)

Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Zeitplan: 0 bis 2 Punkte, wenn Zeitplan nicht vorhanden ist oder sich nicht an den Vorgaben orientiert. 3 Punkte, wenn ein grober Zeitplan mit Terminierung grundlegender Projektphasen vorliegt. 4 bis 5 Punkte, wenn klare, übersichtliche und inhaltlich überzeugende Darstellung der Arbeits- und Zeitplanung bzw. eine plausible Aufteilung der Zeit und sinnvolle Setzung von Meilensteinen vorliegt.

Kostenplan: 0 Punkte, wenn eine Zuordnung der Aufwendungen zu den Kostenarten nicht möglich ist; die Kalkulation wesentlicher Posten nicht plausibel ist; die Kalkulation wesentlicher Posten fehlt. 1 bis 3 Punkte, wenn die Kalkulation die in der Leistungsbeschreibung genannten Aspekte nach Kostenarten differenziert und plausibel ist. 4 bis 5 Punkte, wenn die Kalkulation detailliert ist und die inhaltlichen Aspekte der Leistungsbeschreibung getrennt nach Kostenarten darstellt und die Posten plausibel und innerhalb eines angemessenen Rahmens sind.

Information und Qualitätssicherung: 0 Punkte, wenn keine Angaben zur Information der Landtagsverwaltung vorhanden sind bzw. keine Aussagen zum Vorgehen bei Leistungsstörungen gemacht werden. 1 bis 3 Punkte, wenn die Landtagsverwaltung im Fall von Leistungsstörungen informiert werden soll bzw. Informationen nach Projektphasen erfolgen sollen. 4 bis 5 Punkte, wenn regelmäßige Zwischenberichte über den Arbeitsfortgang angefertigt werden sollen bzw. für Leistungsstörungen vorab Strategien formuliert werden.

Mitarbeiter:innenplan: 0 Punkte, wenn kein Mitarbeiterplan bzw. Aufgabenplan vorliegt. 1 bis 3 Punkte, wenn ein Stellenplan mit einer groben Aufgabenzuordnung vorliegt. 4 bis 5 Punkte, wenn ein Stellenplan, in dem Aufgaben klar zugeordnet werden und die Einbringung der Qualifikationen der Mitarbeiter überzeugend dargelegt wird, vorliegt.

Passgenauigkeit zur Forschungsabsicht: 0 Punkte, wenn keine Überlegungen zu Material/Quellen, Forschungsansatz, Methodik und Schwerpunkten genannt wird. 3 Punkte, wenn Überlegungen zu Material/Quellen, Forschungsansatz, Methodik und Schwerpunkten genannt werden. 4 bis 5 Punkte, wenn überzeugende bzw. fundierte und eigenständige Überlegungen genannt werden.

Die festgestellten Punkte werden mit dem Gewicht des Bewertungskriteriums multipliziert und anschließend werden die errechneten Punkte der Kriterien addiert.

Für Rückfragen steht Hubertus Glandorf unter hubertus.glandorf(at)landtag.rlp.de oder unter 061312082518 zur Verfügung.

Zusage beziehungsweise Absage erfolgt voraussichtlich im Oktober 2022.

https://www.erinnern.rlp.de
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