S. Harrecker: Degradierte Doktoren

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Titel
Degradierte Doktoren. Die Aberkennung der Doktorwürde an der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Zeit des Nationalsozialismus


Autor(en)
Harrecker, Stefanie
Erschienen
München 2007: Herbert Utz Verlag
Anzahl Seiten
409 S.
Preis
€ 59,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Maximilian Schreiber, München

Stefanie Harrecker ist die bislang ausführlichste und detaillierteste Darstellung zum Thema der Doktorentzüge an einer deutschen Universität gelungen. Wurden bis 2001 lediglich spektakuläre Einzelfälle wie der Entzug der Ehrendoktorwürde Thomas Manns an der Universität Bonn thematisiert, so führte eine Tagung der Universitätsarchivare 2001, die sich mit den Doktorentzügen beschäftigte, zu zahlreichen Einzelstudien. Viele wichtige deutsche Universitäten wie Heidelberg, Göttingen, Gießen, Bonn, Freiburg, Köln, Leipzig, Halle und Marburg haben seitdem dieses dunkle Kapitel ihrer Geschichte aufgearbeitet (S. 10, Anm. 4).

Was diese Untersuchungen aber oft vermissen lassen, nämlich die Frage, wie die Universitäten mit dem begangenen Unrecht nach 1945 umgingen, hat die Autorin des vorliegenden Bandes breit behandelt. Somit hat sie nicht nur in aller Ausführlichkeit die Aberkennung der Doktortitel an der LMU dokumentiert, sondern auch der aktuellen Debatte um Bruch oder Kontinuität nach Ende des nationalsozialistischen Regimes für die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München einen weiteren Mosaikstein hinzugefügt. Besonders interessant ist in dieser Hinsicht die personelle Kontinuität. Waren es doch teilweise dieselben Personen, die sich, nachdem sie in der Zeit des Nationalsozialismus mit dem Entzug der akademischen Würde beschäftigt waren, nun um eine Wiedergutmachung zu kümmern hatten. An der Münchner Universität tritt dies deutlich in der Person des Juristen Mariano San Nicolò, der seit 1935 an der LMU Rechtsgeschichte lehrte, hervor. Hatte er als Dekan der Juristischen Fakultät im März 1943 am Entzug der Doktorwürde von Kurt Huber mitgewirkt, so überreichte er 10 Jahre später in seiner Funktion als Rektor Hubers Witwe Klara das erneuerte Doktordiplom. Seine Rolle beim Entzug wurde bei dem öffentlichen Festakt an keiner Stelle erwähnt.

Ein noch genaueres Studium der Akten hätte allerdings zu Tage gebracht, dass San Nicolò damals der einzige Dekan war, der zumindest juristische Bedenken gegen das Vorgehen anmeldete, indem er sich allein dagegen aussprach, den Doktorentzug vor einer rechtskräftigen Verurteilung Hubers auszusprechen. Der damalige Rektor Walther Wüst setzte sich allerdings auch unter dem Druck des Reichswissenschaftsministers Rust, der wünschte, dass Huber ohne akademischen Grad vor Gericht erscheine, über diese Bedenken hinweg. In der Sitzung des Ausschusses, der aus den Dekanen und dem Rektor bestand, setzte der Rektor fest, dem Gericht den Beschluss möglichst spät, erst zu Beginn der Hauptverhandlung, mitzuteilen. Eine offizielle Abstimmung fand in diesem Gremium nach Einführung des Führerprinzips an den deutschen Hochschulen nicht mehr statt.

Das sind aber nur die prominenten Fälle. Wie schwer sich die Universität bei der Wiedergutmachung der Masse der Doktorentzüge tat, zeigt die Autorin ausführlich auf. In der unmittelbaren Nachkriegszeit bemühte sich die Universität nicht, eine einheitliche Regelung für den Umgang mit den Doktorentzügen zu finden. Nur wenn die Betroffenen selbst auf die Universität zu kamen, wurde diese aktiv. Erst 1996 erklärte die Universitätsleitung nach einer jahrzehntelangen ausweichenden und vergessenden Haltung die Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit aller Doktorentzüge, welche im Nationalsozialismus aus „politischen oder rassischen“ Motiven (S. 248) erfolgt waren. Für die meisten Betroffenen kam dieser Schritt allerdings zu spät, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Leben waren.

Die beiden anderen Schwerpunkte der Arbeit bestehen in der Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Doktorentzugs und der Umsetzungen dieser Bestimmungen an der LMU. Harrecker stellt erstmals die besondere Bedeutung der Münchner Studentenschaft bei der Frage der Doktorentzüge unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten dar. Es war nämlich der Münchner Studentenführer und spätere hohe SS-Führer Karl Gegenbach, der beim Bayerischen Kultusministerium anregte, der Ausbürgerung von akademisch graduierten „Landesverrätern“ den Entzug der Doktorwürde folgen zu lassen. Seine Initiative wurde deutschlandweit zum Ausgangspunkt für eine gesetzliche Regelung in dieser Frage. Damit war ein Grund für einen Doktorentzug festgelegt. Die Aberkennung der akademischen Ehre erfolgte automatisch und ohne dass der Entschluss den Betroffenen mitgeteilt worden wäre. An der LMU handelte es sich um 129 solcher Fälle. Hatte der Ausschuss, der über einen Entzug der akademischen Würde zu entscheiden hatte, bei Ausbürgerungen keinen Handlungsspielraum, so lag dies beim zweiten Grund für einen Doktorentzug, nämlich einer strafrechtlichen Verurteilung, zum Teil anders. Wurden dem Betroffenen per Gerichtsurteil die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt, folgte der Entzug des Doktortitels zwar automatisch. An der LMU traf dies in 22 Fälle zu.

Bei allen anderen Urteilen allerdings hatte der Ausschuss einen gewissen Ermessensspielraum. In den meisten Fällen umging der Ausschuss allerdings eine inhaltliche Begründung und vollzog den Titelentzug nur mit dem Hinweis auf die strafrechtliche Verurteilung. Es spielte dabei keine Rolle, ob die Verurteilung politische Aktivitäten oder andere Vergehen wie etwa Homosexualität, Schwangerschaftsabbruch, Devisenvergehen oder „normale“ Kriminalfälle, bei denen oft schwer zu sagen ist, ob diese Verurteilungen nicht zum Teil auch politisch motiviert waren, ahndete. Insgesamt wandte der Ausschuss die gesetzlichen Bestimmungen straff an, ohne die Möglichkeiten zur Milde zu nutzen.

In einer mehr als 180 Seiten umfassenden Dokumentation führt Harrecker die 183 einzelnen Fälle vor Augen. Viele dieser Schicksale sind mit Portraitaufnahmen aus der Studentenkartei bereichert, so dass den Schicksalen ein Gesicht gegeben wird.

Mit dieser ausführlichen Studie ist es Harrecker gelungen, ein von der Forschung lange vernachlässigtes dunkles Kapitel der Geschichte der LMU aufzuarbeiten und allen Ansprüchen daran gerecht zu werden, sowohl was die allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingen als auch die konkrete Umsetzung an der LMU und den Umgang der Universität mit den Doktorentzügen nach 1945 betrifft.

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