J. Martin: Der Weg zur Ewigkeit führt über Rom

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Titel
Der Weg zur Ewigkeit führt über Rom. Die Frühgeschichte des Papsttums und die Darstellung der neutestamentlichen Heilsgeschichte im Triumphbogenmosaik von Santa Maria Maggiore in Rom


Autor(en)
Martin, Jochen
Erschienen
Stuttgart 2010: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
184 S., XX Taf.
Preis
€ 39,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Monika Schuol, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin

Das Papsttum ist eines der bedeutendsten Forschungsfelder der Mediävistik. Aus der Feder von MittelalterhistorikerInnen stammen auch die neueren einbändigen Überblicksdarstellungen der Papsttumsgeschichte, die zumeist die Entwicklung des Papsttums bis zur Renaissance in den Blick nehmen und dabei die Antike als die Zeit der Herausbildung der Petrus- und Paulus-Tradition, der Entwicklung der Idee der apostolischen Sukzession und der Ausgestaltung des römischen Primats einbeziehen.1 Jüngere althistorische Arbeiten zu dieser Thematik sind kürzeren Zeiträumen oder auch nur einzelnen Päpsten gewidmet.2 Diesen Publikationen stellt Jochen Martin, ein profilierter Kenner des antiken Christentums und der kirchlichen Strukturen3, nun ein umfassenderes Werk an die Seite: Aus althistorischer Perspektive und unter besonderer Berücksichtigung der institutionellen Analyse bietet er einen Überblick über die Entwicklung des Vorranganspruchs der römischen Kirche und das antike Papsttum bis Leo I. (440–461), den er unter eben diesen Gesichtspunkten ergänzt durch eine Interpretation des Triumphbogenmosaiks in Santa Maria Maggiore in Rom. Damit sind auch die zwei großen Blöcke definiert, aus denen das Buch besteht – ein chronologisch aufgebauter Abriss der ersten fünf nachchristlichen Jahrhunderte (Kapitel I–IV, S. 15–108) und eine Betrachtung des genannten Mosaiks (Kapitel V, S. 109–132) mit einem Kommentar (S. 147–171).

Martins Ziel ist es, die These verteidigen, „daß die lateinische Kultur gute Voraussetzungen für die Ausbildung zunächst einer strikten bischöflichen Organisation, schließlich auch einer monarchischen Leitung der Kirche bot“ (S. 13). Sein besonderes Interesse gilt aber nicht primär den Ämtern, den Kirchenstrukturen und Ordnungsvorstellungen, sondern der Begründung von Ämtern, der Legitimation des römischen Vorranganspruchs gegenüber den Mitbischöfen und der Aneignung kaiserlicher Herrschafts- und Repräsentationsformen durch die Päpste angesichts des schwachen Kaisertums im Westteil des Römischen Reiches, dessen Residenzen Trier, Mailand und Ravenna waren.

Im Mittelpunkt des ersten Kapitels mit dem Titel: „Die Einheit der Kirche(n) und das kirchliche Amt in vorkonstantinischer Zeit“ (S. 15–43) stehen die Begründung der Vormachtstellung des römischen Bischofs in der Antike und die Bedingungen für die Entstehung des Papsttums, also die Frage nach den Gründen der Interpretation der Petrus-Verheißung (Mt 16,18–19: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen“) im Sinne der Stiftung einer monarchischen Spitze der Gesamtkirche. Vorgestellt werden die Schlüsseltexte zu den kirchlichen Ämtern und zur Kirchenorganisation in den ersten drei Jahrhunderten (der Clemensbrief, Ignatius von Antiochia, Hegesipp, Irenäus von Lyon, Tertullian, die Traditio Apostolica und Cyprian von Karthago): Zentrale Themen sind die Begründung der kirchlichen Ämter in der Gemeinde, das Amtsverständnis, die besondere Autorität der Ordinierten gegenüber den Laien, die Kriterien für eine unverfälschte Glaubenstradition angesichts konkurrierender Lehren und die apostolische Sukzession.

Kapitel II („Kaiserliches Kirchenregiment, Glaubensfragen, kirchliche Ordnung und Gerichtsbarkeit während der konstantinischen Dynastie“, S. 44–58) widmet sich den grundlegend veränderten Bedingungen der christlichen Gemeinden seit der Beendung der Christenverfolgung durch das Toleranzedikt des Galerius im Mai 311 und der Hinwendung Konstantins zum Christentum im Jahr 312. Begünstigten die Kaiser auf der einen Seite die Christen und förderten die Kommunikation unter den Gemeinden, so standen dem auf der anderen Seite die Konsequenzen kaiserlicher Konzilshoheit (erheblicher Druck auf synodale Entscheidungen bis hin zur Absetzung und Exkommunizierung von Bischöfen) gegenüber („Reichskirchensystem“). In diesen Kontext bettet Martin überzeugend die Versuche ein, den Kaiser aus der kirchlichen Gerichtsbarkeit auszuschalten (etwa mit der Synode von Serdica 342/43): Verurteilungen von Bischöfen sollten in die Zuständigkeit ihrer Amtsbrüder fallen, und der Bischof von Rom erhielt mit der Übertragung kaiserlicher Kompetenzen durch die westlichen Bischöfe eine „herausragende Stellung als Kontroll- und verfahrensregulierende Instanz“ (S. 55). Blieben diese Bestimmungen zunächst ohne tatsächliche Auswirkungen, so stellt Martin mit gutem Recht fest, dass dies für den römischen Bischofsstuhl eine Manifestation seines Ansehens bedeutete, eine Reflexion des Verhältnisses zwischen Kaiser und Kirche stattfand und der Bischof von Rom unter Anwendung kaiserlicher Machtmittel seine Stellung weiter ausbauen konnte.

In Kapitel III („Die Ausgestaltung des römischen Primats von Damasus bis Sixtus III.“, S. 59–95) verfolgt Martin den roten Faden seines Buches weiter: die Entwicklung des Papsttums in ständiger Wechselbeziehung zur kaiserlichen Gewalt. Ziel der Päpste sei es gewesen, zum einen den Kaiser aus der kirchlichen Gerichtsbarkeit heraus zu halten und zum anderen kaiserliche Unterstützung in der Durchsetzung seiner richterlichen Kompetenzen oder von Synodalbeschlüssen zu fordern, „kaiserliche Vollstreckungshilfe“ (S. 61) für die Durchsetzung von kirchlichen Rechtsentscheidungen in Anspruch zu nehmen und sich im Fall einer Doppelwahl durch den Kaiser als rechtmäßiger Bischof bestätigen zu lassen. Weitere wesentliche Punkte dieser Phase der Papsttumsgeschichte sind für Martin unter anderem der weitere Ausbau der Vorrangstellung Roms durch die massive Förderung der Märtyrerverehrung, die Setzung von kirchlichem Recht durch die römischen Bischöfe in seinen Dekretalen, die erstmals offenbar 385 durch Siricius erfolgte4, und die Forderung nach der oberrichterlichen Stellung Roms in der kirchlichen Rechtsprechung.

Den historisch-chronologischen Teil des Buches beschließt Kapitel IV („Papst Leo I. der Große: Lateinische Prägung, universaler Anspruch und herrscherliche Repräsentation“, S. 96–108). Auf wenigen Seiten skizziert Martin den unter Leo dem Großen weiter vorangetriebenen Ausbau der Petrus-Nachfolge, die zum Zentrum des römischen Primatsbewusstseins avancierte. Martin stellt auch den Aspekt der romanitas Leos sehr klar und übersichtlich heraus, die er durch seine Ausrichtung an der politisch-juridischen Terminologie Roms zum Ausdruck brachte, um beispielsweise das Verhältnis des Petrus zu den Päpsten (haeres beati Petri) zu definieren.

Der zweite große Teil des Buches mit Kapitel V (S. 109–132) schließt sich inhaltlich an Kap. IV an: Martin wendet sich dem Triumphbogenmosaik von Santa Maria Maggiore in Rom zu, das er ausgehend von Leos Primatsdoktrin und der Rom zugeschriebenen heilsgeschichtlichen Funktion neu interpretiert.5 Martin erkennt im Anschluss an die ältere Forschung in dem Mosaik einen Rombezug; darüber hinausgehend arbeitet er die Ablösung Jerusalems und Bethlehems als Ausgangspunkte des Heils durch Rom heraus, das nun neuer Mittelpunkt der Heilsgeschichte geworden sei. Die Gestaltung der Giebelfront des Jerusalemer Tempels in der Szene mit Jesu Darbringung im Tempel bietet ihm die Grundlage für die Deutung dieses Bauwerks als Dea-Roma-Tempel. Die (zum Christentum bekehrte) Dea Roma stehe für Rom und das Imperium, und in dieser Szene huldige sie Jesus; damit sei Rom an die Stelle Jerusalems getreten und zum neuen Mittelpunkt der Christenheit geworden. Simeon, der das Jesuskind als erster auf den Arm nimmt und die Züge des Petrus trägt, nimmt in dieser Szene zwei Interkolumnien ein; ihm käme hier ebenso wie seinen Nachfolgern auf der cathedra Petri eine Führungsrolle als Haupt des neuen Gottesvolkes zu. Dem Thron der Dea Roma, eschatologisch umgedeutet als Thron Christi, erweisen Petrus und Paulus, beide dargestellt auf den Armknäufen des Thrones, ihre Reverenz. In den Mosaiken werde, so schlussfolgert Martin, Leos besonders ausgeprägte Orientierung an kaiserlichen Herrschafts- und Repräsentationsformen sowie der Universalitätsanspruch der römischen Kirche visualisiert: „Die eschatologische Königsherrschaft Christi ist also in dieser Welt repräsentiert durch Rom, das durch den heiligen Stuhl des Petrus das Haupt der Welt geworden ist. Diesen heiligen Stuhl hat der römische Bischof inne“ (S. 129f.). Auch wenn die Kirche Santa Maria Maggiore bereits sieben Jahre vor Leos Pontifikatsantritt noch von seinem Vorgänger Sixtus III. geweiht worden ist und die Planung des Gotteshauses einschließlich der Innenausstattung sicherlich noch weiter zurückliegt (wie Martin selbst festhält), „liest“ er das Mosaik ganz im Sinne von Leos Primatstheorie.6 Hugo Brandenburg hingegen interpretiert das Mosaik sehr viel zurückhaltender, indem er Bildschöpfung und Darstellungsform lediglich mit der Orientierung an römischen Vorbildern und ihrer Formensprache, insbesondere mit der Anlehnung an die offizielle kaiserliche Repräsentationskunst, erklärt.7

Der Kommentar zur Interpretation des Mosaiks (S. 147–171) untermauert die Überlegungen zum Bildprogramm am Triumphbogen von Santa Maria Maggiore durch die vertiefte Diskussion älterer Deutungsvorschläge der Gesamtkomposition und einzelner Mosaiken des Zyklus. Abgeschlossen wird der Band durch ein Verzeichnis der Quellen, Literatur und Abbildungen sowie einen Tafelteil mit 22 meist farbigen, qualitätsvollen Abbildungen.

Martin legt eine klar gegliederte, quellengesättigte und gut lesbare Darstellung des antiken Papsttums vor. Hinweise auf Unzulänglichkeiten können sich auf wenige Punkte beschränken. Widersprüchlich äußert sich Martin in Kapitel I.2.d zum Autor der Traditio Apostolica: Während er zunächst (S. 31) die Unsicherheit von Entstehungsort, Abfassungszeit und Verfasser dieser Schrift herausstellt, setzt er am Ende des Kapitels (S. 33 u. 34) die Zuweisung an Hippolyt von Rom voraus.8 Im Abschnitt über Damasus vermisst man die Berücksichtigung der Dissertation von Ursula Reutter, die insbesondere Damasus’ Förderung der Märtyrerverehrung in Rom unter minutiöser Auswertung der verfügbaren Quellen intensiv analysiert.9 Seine Interpretation des Triumphbogenmosaiks hat Martin in Teilen bereits an anderer Stelle publiziert, darauf sollte hingewiesen werden.10

Trotz der geäußerten Kritik ist das Buch als Einführung in die Thematik zu empfehlen: Zentrale Ereignisse und Entwicklungen werden verständlich nachgezeichnet, die Verflechtungen zwischen Kaiser- und Papstgeschichte souverän analysiert, die zentralen Begrifflichkeiten für die Ausgestaltung des römischen Primats in ihrer Herkunft und Bedeutung erklärt, und wichtige Texte werden in Übersetzung geboten. Auch für das mit der Materie vertraute Lesepublikum bietet das Werk mit seiner Fokussierung auf das römische Amtsverständnis und antike Autoritätstradition in ihrer christlichen Umdeutung auch in zahlreichen Detailfragen eine wahre Fundgrube weiterführender Informationen.

Anmerkungen:
1 Bernhard Schimmelpfennig, Das Papsttum. Von der Antike bis zur Renaissance, Darmstadt 1984 (6. Aufl. 2009); Elke Goez, Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, Darmstadt 2009; Heike J. Mierau, Kaiser und Papst im Mittelalter, Köln 2010; Klaus Herbers, Geschichte des Papsttums im Mittelalter, Darmstadt 2012.
2 Eckhard Wirbelauer, Zwei Päpste in Rom. Der Konflikt zwischen Laurentius und Symmachus (498–514), München 1993; ders., Die Nachfolgerbestimmung im römischen Bistum (3.–6. Jh.). Doppelwahlen und Absetzungen in ihrer herrschaftssoziologischen Bedeutung, in: Klio 76 (1994), S. 388–437; Steffen Diefenbach, Römische Erinnerungsräume. Heiligenmemoria und kollektive Identitäten im Rom des 3. bis 5. Jahrhunderts n. Chr., Berlin 2007; Mario Ziegler, Successio. Die Vorsteher der römischen Christengemeinde in den ersten beiden Jahrhunderten, Bonn 2007; Susan Wessel, Leo the Great and the Spiritual Rebuilding of Universal Rome, Leiden 2008; Ursula Reutter, Damasus, Bischof von Rom (366–384), Tübingen 2009.
3 Jochen Martin, Die Genese des Amtspriestertums in der frühen Kirche, Freiburg 1972; Die Macht der Heiligen, in: Jochen Martin / Barbara Quint (Hrsg.), Christentum und antike Gesellschaft, Darmstadt 1990, S. 440–474; Hubert Jedin / Jochen Martin (Hrsg.), Atlas zur Kirchengeschichte. Die christlichen Kirchen in Geschichte und Gegenwart, Freiburg 2004; Leo II. (Leo d. Gr.), in: Reallexikon für Antike und Christentum 22 (2008), Sp. 1189–1204.
4 Im Zusammenhang mit der Anfrage des Himerius an Damasus erwartet man einen Blick auf die Forschungskontroverse zu der als Antwort an den hispanischen Bischof ergangenen Dekretale: Wie sicher ist deren Zuschreibung an Siricius? Vgl. jetzt die Verweise auf die Forschungsdiskussion bei Christian Hornung, Haeres Petri: Kontinuität und Wandel in der Bischofsnachfolge des Siricius von Rom, in: Johan Leemans u.a. (Hrsg.), Episcopal Elections in Late Antiquity, Berlin 2011, S. 375–388, hier S. 379, Anm. 29. Zu der Dekretale vgl. jetzt auch Klaus Zechiel-Eckes, Die erste Dekretale. Der Brief Papst Siricius’ an Bischof Himerius von Tarragona vom Jahr 385 (JK 255). Aus dem Nachlass mit Ergänzungen hrsg. v. Detlef Jasper, Hannover 2013.
5 Zu dem Mosaik vgl. neben der genannten Literatur auch Gerhard Steigerwald, Die Rolle Mariens in den Triumphbogenmosaiken und in der Weiheinschrift der Basilika S. Maria Maggiore in Rom, in: Jahrbuch für Antike und Christentum 51 (2008), S. 137–151.
6 Fraglich erscheint mir allerdings, ob man, wie Martin es tut, zur Erklärung des Bildprogramms wirklich über den Einfluss des Archidiakons Leo als „angesehenes Mitglied des römischen Klerus schon in den 20er Jahren“ (S. 151) spekulieren muss: Schließlich hat bereits Bonifatius I. (418–422) den Begriff principatus (zur Bezeichnung seiner Herrschaft) in direkten Zusammenhang mit der sedes apostolica gebracht und damit Assoziationen an die sedes imperii geweckt; bereits Bonifatius erhob also den Anspruch, dass im christlichen Rom kaiserliche Herrschaft von der des princeps Apostolorum abgelöst worden sei (JK 365; epist. 15,2; PL 20, 779B–780A). Die Konzeption des Triumphbogenmosaiks spiegelt also offenbar den immer nachdrücklicher vorgetragenen Vorranganspruch der Päpste bereits im ersten Drittel des 5. Jahrhunderts wider.
7 Hugo Brandenburg, Die frühchristlichen Kirchen Roms vom 4. bis zum 7. Jahrhundert. Der Beginn der abendländischen Kirchenbaukunst, 2. Aufl., Regensburg 2005, S. 188f.
8 Zur Problematik der Autorschaft vgl. aber z.B. Clemens Scholten, Hippolytos II (von Rom), in: Reallexikon für Antike und Christentum 15 (1991), Sp. 492–551, hier Sp. 524–526; Wilhelm Geerlings (Hrsg.), Traditio Apostolica. Apostolische Überlieferung, 2. Aufl., Freiburg 1992, S. 147–149; Hanns Christof Brennecke, „An fidelis ad militiam converti possit?“ [Tertullian, de idolatria 19, 1]. Frühchristliches Bekenntnis und Militärdienst im Widerspruch?, in: Dietmar Wyrwa (Hrsg.), Die Weltlichkeit des Glaubens in der Alten Kirche. Festschrift für Ulrich Wickert zum siebzigsten Geburtstag, Berlin 1997, S. 45–100, hier S. 94f.; Christoph Markschies, Wer schrieb die sogenannte Traditio Apostolica? Neue Beobachtungen und Hypothesen zu einer kaum lösbaren Frage aus der altkirchlichen Literaturgeschichte, in: Wolfram Kinzig / Christoph Markschies / Markus Vinzent (Hrsg.), Tauffragen und Bekenntnis. Studien zur sogenannten „Traditio Apostolica“, zu den „Interrogationes de fide“ und zum „Römischen Glaubensbekenntnis“, Berlin 1999, S. 1–74.
9 Ursula Reutter, Damasus, Bischof von Rom (366–384). Leben und Werk, Diss. Jena 1999. Die publizierte Fassung der Dissertation, erschienen 2009 unter dem gleichen Titel in Tübingen, dürfte Jochen Martin vor der Drucklegung seines Buches nicht mehr zugänglich gewesen sein.
10 Jochen Martin, Rom und die Heilsgeschichte. Beobachtungen zum Triumphbogenmosaik in Santa Maria Maggiore in Rom, in: Jahrbuch des Historischen Kollegs 2003, S. 3–38.

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