S. Blochmann: Verhandeln und entscheiden

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Titel
Verhandeln und entscheiden. Politische Kultur im Senat der frühen Kaiserzeit


Autor(en)
Blochmann, Simone
Reihe
Historia – Einzelschriften 245
Erschienen
Stuttgart 2017: Franz Steiner Verlag
Anzahl Seiten
255 S.
Preis
€ 56,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Isabelle Künzer, Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Für jede Form der Auseinandersetzung mit dem Senat der römischen Kaiserzeit kann nach wie vor Talberts umfassende Studie als grundlegend gelten.1 Talberts Fokus liegt allerdings nicht so sehr auf den Kommunikationsbedingungen und Verfahrensstrukturen des Gremiums im Prinzipat. Diese Lücke füllt nun die Studie Simone Blochmanns, welche sich zum Ziel setzt, die politische Kultur des kaiserzeitlichen Senats zu analysieren und dabei Kommunikationsstrukturen und verfahrenstheoretische Gesichtspunkte miteinander zu verbinden. Blochmann wählt mit dem Senat bewusst das Gremium als Untersuchungsgegenstand und gerade nicht die Akteure als dessen Repräsentanten, weil konstitutive Funktionsmerkmale und Strukturen in der Tat mittels eines institutionengeschichtlichen Zugriffs methodisch praktikabler zu konkretisieren sind. Mit dem Titel ihrer Monographie „Verhandeln und entscheiden“ spricht Blochmann bereits die beiden zentralen Aspekte an, die als die Funktionsmechanismen des Senats in der frühen Kaiserzeit zu betrachten sind und die die für das Gremium so charakteristischen Kommunikationsformen hervorbrachten. Blochmanns Studie gliedert sich nach einer Einleitung (Kapitel 1) in drei Abschnitte: Im zweiten Kapitel stehen grundsätzliche methodische Reflexionen zur Untersuchung des kaiserzeitlichen Senats und zu dessen Verfahrensordnung sowie zur strukturellen Konzeption der römischen Kaiserzeit als Epoche und zu den diesbezüglichen Deutungsschemata des Quellenmaterials im Zentrum. Die spezifischen senatorischen Kommunikationsbedingungen in der Kaiserzeit bilden den thematischen Schwerpunkt des dritten Teils, während der vierte Abschnitt der Verfahrensordnung im Senat und dem Alltag der senatorischen Debattenkultur sowie Veränderungspotentialen gewidmet ist, die beispielsweise mit kaiserlichen Eingriffen in die Strukturen des Senats einhergingen. Die Studie schließt mit einem kurzen Fazit.

Im Anschluss an Überlegungen der althistorischen Forschung zur Volksversammlung und zum Senat der republikanischen Zeit versteht Blochmann den kaiserzeitlichen Senat als ein Verhandlungssystem 2, dessen vorrangiges Ziel die Konsensorientierung war. Verhandelt wurde daher unter Umständen so lange, bis ein Konsens erzielt und damit die Geschlossenheit des Gremiums nach innen ausgedrückt werden konnte. Dies impliziert, dass für das Senatsverfahren die Disposition zum Nachgeben bei gleichzeitiger Erwartung, zu anderer Gelegenheit ebenso auf die Kompromissbereitschaft der Senatskollegen vertrauen zu können, grundsätzlich vorhanden gewesen sein musste. Die Konzeption des Senats der Prinzipatszeit als ein Verhandlungssystem lässt erkennen, dass Blochmann die Kontinuitäten im Senatsverfahren zur Zeit der römischen Republik für höchst bedeutsam erachtet. Gleichwohl weiß sie die spezifischen Kommunikationsbedingungen im kaiserzeitlichen Senat plausibel auf den Gewinn neuer Kompetenzen und damit verbundener Kontingenzen zurückzuführen, wobei sie gleichzeitig der prinzipiellen Prozesshaftigkeit im 1. nachchristlichen Jahrhundert und damit einhergehenden Eigendynamiken Rechnung trägt. Durch die Verlegung der Magistratswahlen von den Komitien in den Senat unter Kaiser Tiberius im Jahre 14 n.Chr. und durch die Übertragung der Gerichtsbarkeit an das Gremium bei Klagen de maiestate, de repetundis und de adulteriis wurden Konfliktlinien und damit der für eine auf Konsens ausgerichtete Institution unmittelbar dysfunktionale Dissens in den Senat eingebracht.

Die aus der mehrfachen Funktionalisierung der Senatsmitglieder 3 – auf Konsens orientierte Kollegen einerseits und potentielle Konkurrenten andererseits – resultierende Unsicherheit prägte entscheidend die Kommunikationsmechanismen innerhalb des Gremiums, zumal für solche Fälle handlungsleitende Kriterien und Verfahrensstrukturen nicht vorhanden waren, die verlässlich Entscheidungen hätten gewährleisten können. Explizit diese Verunsicherung ist, Blochmann zufolge, als das maßgebliche Kriterium zu bewerten, das die spezifischen Kommunikationsbedingungen im kaiserzeitlichen Senat begründete. Einen weiteren, Entscheidungshandeln im Senat erschwerenden Faktor stelle die paradoxe Position des römischen princeps dar, der im Zuge der Ausdifferenzierung monarchischer Strukturen immer eindeutiger als ein Herrscher und damit als Bezugspunkt senatorischen Handelns zu betrachten war und dennoch von der grundsätzlichen Konzeption des Prinzipats her als ein primus inter pares verstanden werden sollte. Blochmann konstatiert als Ergebnis aus dieser diffizilen Gemengelage mangelnde Entscheidungssicherheit und sogar Entscheidungsunfähigkeit im Senat.

In dieses Bild, das vielfältige Schwierigkeiten in Kommunikations- und darauf gründend in Verfahrensstrukturen erkennen lässt, ordnet Blochmann weitere Phänomene ein. So sieht sie für Senatsangehörige einen wachsenden Bedarf, sich politischer Strukturen und der eigenen Stellung zu vergewissern. Senecas Schrift De clementia betrachtet sie in diesem Zusammenhang als einen solchen Versuch, sich anhand verbindlicher Kriterien Sicherheit über die stets prekären Kommunikationsformen mit dem Kaiser zu verschaffen. Die etablierten Funktionsmechanismen im Senat sieht Blochmann auch durch Angehörige der sogenannten stoischen Senatsopposition gefährdet. Anders als es von der Forschung in der Regel vertreten wird, betrachtet Blochmann das Agieren dieser Oppositionellen nicht in seinem Bezug auf den Kaiser 4, sondern in erster Linie als einen innersenatorischen Konflikt. Blochmanns Zugriff erfolgt somit aus einer anderen Perspektive, nämlich im Hinblick auf die Auswirkungen des oppositionellen Verhaltens auf die Kommunikation im Senat. So stellten die Angehörigen einer wie auch immer gearteten Opposition etablierte Kommunikationsverfahren infrage, indem sie ihre Unzufriedenheit mit senatorischen Kommunikationsmechanismen dokumentierten und zudem besonders nachdrücklich ihre Unnachgiebigkeit demonstrierten. Sie produzierten damit erneut jene Unsicherheiten, die durch die entsprechenden Verhandlungsverfahren beseitigt werden sollten. Mit der grundsätzlich auf konsensuales Handeln ausgerichteten Verfahrensordnung des Gremiums war ein derartiges Auftreten daher nicht vereinbar.5 In einem ähnlichen Maße habe das Delatorenwesen, so Blochmann, den Konsens innerhalb des Senats aufs Spiel gesetzt und mithin Konflikte forciert.

Die Magistratswahlen im Senat versteht Blochmann ebenfalls als einen senatorischen Aufgabenbereich, der das Gremium als Konsensorgan überforderte. Für den mit den Wahlen verbundenen Wettbewerb sowie die damit zusammenhängenden Konkurrenzphänomene und Eigendynamiken existierten keine wirksamen Reglementierungen, wodurch Entscheidungsunsicherheit provoziert wurde. Die Einführung geheimer Wahlen vermochte in diesem Rahmen keine hinreichende Konfliktminimierung und Entscheidungssicherheit zu bewirken, da dieser Wahlmodus etablierten Verfahrensstrukturen zuwiderlief, in der Phase des Meinungsfindungsprozesses Hierarchien Ausdruck zu verleihen und die Entscheidungsfindung nachvollziehbar zu gestalten. Anders als bei der Meinungsumfrage stand bei der Beschlussfassung durch discessio hingegen explizit das Ziel im Vordergrund, Hierarchien zu verschleiern, Dissens zu überlagern und vor allem den Konsens innerhalb des Gremiums zu visualisieren.6

Veränderungen im senatorischen Entscheidungsverfahren zeigen den Handlungsbedarf gegenüber der Unsicherheit und Unfähigkeit der senatorischen Entscheidungsfindung. Diesen Aspekten widmet Blochmann weitere Ausführungen: Die lex Iulia de senatu habendo aus dem Jahre 9 v.Chr. könne als kaiserlicher Lösungsvorschlag für Kommunikations- und Verfahrensprobleme im Senat gesehen werden. Sie regelte die Anwesenheit, legte ein Quorum fest und führte eine Altersgrenze für die verpflichtende senatorische Partizipation ein. Mittels festgesetzter Anwesenheitszahlen sollte Entscheidungen eine größere Verbindlichkeit verliehen werden. Allerdings strukturierte Augustus mit dieser Regelung und seiner Ehegesetzgebung senatorische Hierarchien entscheidend um und schränkte den Einfluss der Nobilität auf den Entscheidungsprozess im Senat ein. Blochmann hebt hervor, dass gleichzeitig durch diese Gesetzgebung zusätzliches Konfliktpotential in den Senat eingebracht worden sei, da durch ein Fernbleiben von Sitzungen denkbarem Dissens und Entscheidungssituationen ausgewichen werden konnte. Die Möglichkeiten zur Aushandlung von Hierarchien wurden durch die zuweilen zur Regel gewordene formalisierte Zustimmung weiterhin eingeschränkt. Immer häufiger entstand bereits bei der Meinungsumfrage zunehmende Einstimmigkeit. Blochmann resümiert: „Der kompetitive Charakter des Senatsverfahrens war […] zwangsläufig gefährdet, wenn die ritualisierte Austragung von Dissens zugunsten der grundsätzlichen Entscheidungsfähigkeit in den Hintergrund gedrängt wurde“ (S. 217). Erkennbar ist in Blochmanns Studie besonders deutlich, dass sowohl von kaiserlicher als auch von senatorischer Seite immer wieder versucht wurde, strukturellen Problemen des Verfahrens zu begegnen, dass diese vermeintlichen Lösungsansätze jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Kommunikationsmechanismen im Senat zeitigten und damit neue Unsicherheiten zur Folge hatten.

Blochmanns Untersuchung zeichnet sich durch eine stringente Interpretation aus, die es vermag, unterschiedliche Strukturmerkmale und Phänomene immer wieder überzeugend zugunsten einer einheitlichen Argumentation einzuordnen. Letztlich rückt Blochmann mit ihrer Darstellung von der in der Forschung häufig zugrunde gelegten Dichotomie zwischen Kaiser und Senatorenschaft ab und nimmt vielmehr die inneraristokratischen Kommunikationsprobleme verstärkt in den Fokus. Auf diese Weise präsentiert sie eine gelungene Deutung, die der für die römische Kaiserzeit so charakteristischen Verschränkung gesellschaftlicher und politischer Strukturen wohl eher Rechnung zu tragen vermag als ein Denken in Gegensätzen.

Anmerkungen:
1 Vgl. Richard Talbert, The Senate of Imperial Rome, Princeton 1984.
2 Zu den römischen Volksversammlungen vgl. Martin Jehne, Integrationsrituale in der römischen Republik. Zur einbindenden Wirkung der Volksversammlungen, in: Karl-Joachim Hölkeskamp / Jörn Rüsen (Hrsg.), Sinn (in) der Antike, Mainz 2003, S. 279–297; Karl-Joachim Hölkeskamp, Konsens und Konkurrenz. Die politische Kultur der römischen Republik in neuer Sicht, in: Klio 88 (2006), S. 360–396; für den Senat in republikanischer Zeit vgl. Jan Timmer, Gesetzgebung im Konsens? Überlegungen zu den Grundlagen eines Konzeptes und seinen Folgen, in: Uwe Walter (Hrsg.), Gesetzgebung und politische Kultur in der römischen Republik, Heidelberg 2014, S. 82–107; für vergleichbare Überlegungen in der modernen Demokratietheorie vgl. Giovanni Sartori, Demokratietheorie, Darmstadt 1992, S. 212–249.
3 Dazu sowie zu den Auswirkungen dieses Phänomens auf anderen senatorischen Bewährungsgebieten vgl. Isabelle Künzer, Kulturen der Konkurrenz. Untersuchungen zu einem senatorischen Interaktionsmodus an der Wende vom ersten zum zweiten Jahrhundert n. Chr., Bonn 2016, S. 56f. und passim.
4 Vgl. zum Beispiel Kurt Raaflaub, Grundzüge, Ziele und Ideen der Opposition gegen die Kaiser im 1. Jh. n. Chr. Versuch einer Standortbestimmung, in: Adalberto Giovannini (Hrsg.), Opposition et résistances à l’empire d’Auguste à Trajan. Neuf exposés suivis de discussions, Vandœuvres – Genève, 25 - 30 août 1986, Genève 1987, S. 1–63.
5 Im Hinblick auf die Fragilität senatorischer Hierarchien in diesem Zusammenhang vgl. Künzer, Kulturen, S. 309–318.
6 Vgl. dazu Jan Timmer, Auseinandertreten, wenn alle einer Meinung sind – Überlegungen zur discessio, in: Klio 91 (2009), S. 384–405.

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