Es gibt in der Universitäts- und Bildungsgeschichte eine Reihe von weißen Flecken und es gibt ausgedehnte weiße Flächen. Eine solche Fläche, die nicht mit ein paar Pinselstrichen ausgemalt werden kann, bildet auch die Geschichte des Promotionswesens. Warum das so ist, kann man sich leicht an folgendem Rechenspielchen klarmachen: Um 1500 bestanden 14 deutsche Universitäten, in der Frühen Neuzeit etwa 40 und im 19. Jahrhundert rund 20. Fast alle hatten 4 zur Promotion berechtigte Fakultäten. 14 + 40 + 20 = 74, und dies multipliziert mit 4 ergibt 296 Forschungsfelder. Im 20. Jahrhundert bricht das traditionelle Vier-Fakultäten-Prinzip auf und es werden, vor allem seit den 60er Jahren, eine Reihe von Universitäten neu errichtet. Man wird wohl grob (und niedrig) geschätzt jenen 296 Forschungsfeldern noch einmal ebensoviele hinzurechnen müssen. Schaffen wir runde Zahlen und nehmen einmal an, daß man es insgesamt im Hinblick auf das Promotionswesen deutscher Universitäten vom Mittelalter bis auf die neueste Zeit mit wenigstens 600 Forschungsobjekten zu tun hat. Wie viele davon (mehr oder weniger quellenintensiv) bearbeitet worden sind, vermag im Moment wohl niemand anzugeben. Mehr als 10-20% werden es aber kaum sein 1.
Ebenso groß wie die Aufgabe, die sich demjenigen stellt, der angesichts einer solch katastrophalen Forschungslage eine zusammenfassende Darstellung in Angriff nehmen will, ist natürlich auch die Erwartung, die dann an das Ergebnis herangetragen wird. Dabei besteht leicht die Gefahr, daß man die Erwartungen übertreibt und den Autor für Defizite einer schon lange etablierten Disziplin kritisiert, die dieser nicht zu verantworten hat, und letztlich dem Mut, der dazu gehört, den ersten Schritt zu wagen, die billige Anerkennung versagt. Etwas anderes ist es freilich, wenn diese Defizite ignoriert und mit unredlichen Schlichen verschleiert werden, wenn aus Mut Dreistigkeit wird und dadurch der Bonus, den der Autor eines solch wagemutigen Unternehmens zu Recht für sich fordern darf, ganz und gar verspielt wird. Dies ist leider bei dem hier zu besprechenden Buch des Dresdener Philosophiehistorikers Siegfried Wollgast der Fall, der schlicht ganze Partien aus fremden Abhandlungen fast wörtlich übernimmt, ohne seine Quellen zu benennen oder gar die Übernahmen als Zitate zu kennzeichnen. Dem mindestens ebenbürtig ist die Naivität, mit der Wollgast glaubt, das auf diese Weise Fabrizierte würde irgendeinen Nutzen stiften, womöglich in der Annahme, seine plumpen Kompilationen würden unbemerkt bleiben. Dazu sind sie freilich viel zu offensichtlich.
Man lese etwa S. 74 ff. den Abschnitt über den „abusus disputandi“ im 17. Jahrhundert und vergleiche ihn Wort für Wort mit dem, was rund hundert Jahre zuvor Ewald Horn in seinem gelehrten Buch über das frühneuzeitliche Promotionswesen an den deutschen Universitäten 2. 89 ff. geschrieben hat. Bei Horn heißt es zum Beispiel S. 93: „Der Abusus disputandi war also der ständige Begleiter des Usus. Die privaten, persönlichen Interessen der Studierenden mussten mitwirken, wenn überhaupt die vorgeschriebenen Disputierübungen zustande kommen sollten; denn dass sie Selbstzweck waren, reichte nicht aus. Und die Professoren bedurften derselben teils um ihres Einkommens willen, teils zur billigen Publizierung ihrer Studienergebnisse.“ Wollgast macht daraus S. 77: „Der Mißbrauch des Disputierens (abusus disputandi) war der ständige Begleiter des usus. Die persönlichen Interessen der Studierenden mußten mitwirken, wenn überhaupt die vorgeschriebenen Disputierübungen zustande kommen sollten. Daß sie Selbstzweck waren, reichte nicht aus. Und die Professoren bedurften derselben teils wegen ihres Einkommens, teils zur billigen Publizierung ihrer Studienergebnisse.“ Auf solch unlautere Weise geradezu ausgeschlachtet hat Wollgast ferner die wertvolle Längsschnittuntersuchung von Edmund Merkel über das Promotionswesen der juristischen Fakultät der Universität Freiburg vom 15. bis zum 20. Jahrhundert 3 Merkels Ausführungen S. 82-93 über den Druckzwang, über das Recht zur Führung des Doktortitels und über die Promotionsgebühren im frühen 20. Jahrhundert etwa sind unter Auslassung weniger Sätze und gelegentlich mit geringfügigen sprachlichen Variationen (z. B. S. 196: „Letztmalig beschloß diese Fakultät ...“ statt Merkel S. 82: „Ein letztes Mal beschloß die Fakultät ...“) ohne Hinweis auf die Quelle und damit in schlimmer Verletzung von Merkels geistigen Urheberrechten in Wollgasts Buch S. 196-199 eingegangen (Vgl. Merkel S. 82-93 mit Wollgast ab S. 196: „In der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg war der Druck ...“ bis S. 199: „... überhaupt nicht mehr“). Ähnlich übel ergeht es auch der Untersuchung von Franz Eulenburg über die Entwicklung der Universität Leipzig im 19. Jahrhundert 4, dessen Darlegungen zum Alter der Leipziger Doktoren 1904-1908 (S. 128 f.) den Text für S. 187 f. abgeben. Zwar erfolgt hier anders als im Fall der beiden zuvor angeführten Beispiele der Hinweis auf die Herkunft des abgeschriebenen Textes, und zwar in Form eines in Klammern eingeschobenen Literaturhinweises (das Buch hat keine Fußnoten), doch rechtfertigen solche auch sonst gelegentlich, insgesamt aber außerordentlich spärlich und wohl eher zufällig gesetzten Hinweise (eine Systematik ist in nicht erkennbar) natürlich nicht die fehlenden Anführungszeichen bei wörtlichen Übernahmen. Doch genug solcher im Ganzen unerfreulicher „Textkritik“. Wer dergleichen mehr treiben will, der orientiere sich an das dem Buch beigegebene Personenregister und am Quellen- und Literaturverzeichnis. Das ganze Ausmaß der üblen Abschreiberei wird sich dabei freilich nicht feststellen lassen, denn alle seine „Vorlagen“ hat Wollgast, dem hier nicht zum ersten Mal plagiatorische Arbeitsweise nachgewiesen wird 5, mit diesem Verzeichnis gewiß nicht offengelegt 6.
Man sollte meinen, daß jemand, der demnach mehr als die dort genannten 171 Titel auch nur halbwegs verdaut hat, vor groben Fehlschlüssen gefeit ist, doch an vielen Stellen zeigt sich, daß Wollgast nicht wirklich verstanden hat, was er zusammengeklittert hat. So heißt es etwa S. 13 im Zusammenhang mit dem Bursenzwang in ganz unzulässiger Verkürzung eines Schlüsselbegriffs der europäischen Universitätsgeschichte, daß im Mittelalter von akademischer Freiheit noch nicht die Rede sein könne 7. Manches, was nebenbei eingestreut wird, verrät eine schlimme Ignoranz universitätsgeschichtlicher Interna, wie etwa die Aussage, daß Sprachlehrer an den deutschen Universitäten erst im 19. Jahrhundert angestellt wurden (S. 138). Alle von Wollgast präsentierten Zahlen und Statistiken – das sind nicht wenige - bedürfen unbedingt der Nachprüfung. S. 61 wird zum Beispiel im Hinblick auf die Studentenzahlen behauptet: „Der im Jahrfünft 1616-1620 an den 13 protestantischen Hochschulen erreichte Höhepunkt – etwa 8000 Studenten – wurde erst wieder im 19. Jahrhundert erreicht.“ Eulenburg ermittelte aber in seinem für derartige Rechnungen auch heute noch nicht ersetzten Buch von 1904 für dieses Jahrzehnt bei 19 Universitäten, für die ihm Angaben vorlagen und unter denen sich auch katholische Universitäten befinden, lediglich eine Gesamtfrequenz von 7740 Studenten 8. Dies ist zwar in der Tat der höchste Wert des 17. Jahrhunderts, aber die von Eulenburg berechnete Zahl der Studenten ist 1701-1755 (Durchschnitt: 8589), also in der ganzen ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, sowie 1781/85 (7786) größer gewesen (Eulenburg, Frequenz S. 164 f.). Auch wenn man mit Eulenburgs Berechnungen der Gesamtzahlen vorsichtig umgehen und stattdessen mit den unmittelbar aus den Quellen (Matrikeln) stammenden Immatrikulationszahlen argumentieren sollte - es sind ganz bestimmt die Studentenzahlen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts höher gewesen als die des frühen 17. Jahrhunderts. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam es dann zu einem Rückgang des Universitätsbesuchs, dessen Ursachen noch nicht befriedigend erklärt sind, und die Studentenzahlen der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts sind dann erst im 19. Jahrhundert wieder übertroffen worden (nach Eulenburg, Frequenz S. 164 f.: 1821/25 = 9876, ohne Berlin und Bonn).
Ebenso falsch und im argen Widerspruch zu dem, was er selbst in seinem Kapitel zu den Dissertationen des geradezu titelbesessenen und an Promotionsskandalen reichen 19. und frühen 20. Jahrhunderts ausführt, urteilt Wollgast S. 179: „Im 19. Jahrhundert wurde der Doktortitel an der Universität gegenüber dem 18. Jahrhundert von Jahrzehnt zu Jahrzehnt aufgewertet.“ Theodor Mommsen, der 1876 in den „Preußischen Jahrbüchern“ zwei flammende Pamphlete gegen die deutschen „Pseudodoktoren“ veröffentlicht und damit eine öffentliche Diskussion um den Verfall des deutschen Doktortitels ausgelöst hat, würde sich angesichts solcher Äußerungen wohl im Grabe umdrehen 9. Auch die für seinen Gegenstand elementaren Zusammenhänge von Staatsprüfungen und akademischen Prüfungen hat Wollgast nur oberflächlich durchschaut: „Bei der Unzulänglichkeit der bestehenden akademischen Prüfungen hatte der Staat bereits im 19. Jahrhundert das Doktorat allein nicht mehr als Befähigungsnachweis anerkannt. Er führte besondere Staatsprüfungen ein. So wurde 1869 die Promotionspflicht für Mediziner durch die Gewerbeordnung aufgehoben,“ schreibt Wollgast S. 179 recht unvermittelt, wiederum sachlich falsch und in seiner typischen Überdehnung der syntaktisch-semantischen Kraft des kleinen Wörtchens „so“. Dazu ist zu sagen, daß staatlich organisierte Prüfungen für künftige Beamte und einige freie Berufe (Advokaten) sowie kirchliche Prüfungen für Pfarramtsanwärter schon lange vor dem 19. Jahrhundert bestanden. Lediglich die Einrichtung der Lehrerprüfungen für das höhere Schulwesen erfolgte erst im 19. Jahrhundert, nämlich zuerst in Bayern (1809) und dann in Preußen (1810). Von einigen Spezialfällen in kleineren Territorien abgesehen, bei denen der an der Landesuniversität erworbene Doktortitel die hier zunächst gar nicht eingerichteten Staatsprüfungen ersetzen konnte, sind akademische Grade für die Zulassungen nicht notwendig gewesen. Die Ausnahme bilden die an Universitäten ausgebildeten Mediziner, von denen tatsächlich etwa vom 18. Jahrhundert an die Promotion als Voraussetzung für die Approbation solange verlangt wurde, bis der Promotionszwang für die Mediziner in den Gewerbeordnungen von 1869 bzw. 1871 aufgehoben wurde 10.
Vieles – woher auch immer es stammt - ist unverständlich und irreführend, etwa S. 93 zum Quellenwert alter Dissertationen: „Oft ist aber der Dissertation eine Vita des Respondenten beigegeben. Sie ist nicht selten die einzige Quelle für den Lebenslauf der Promovenden bis zu diesem Zeitpunkt. Allein das macht auch den Wert der früheren Dissertationen aus. Zudem sind sie ein gewisser Indikator über den damaligen Erkenntnisstand, die Denkart u. a. Hier sind allerdings keine Viten beigegeben.“ Das verstehe, wer will. Oder S. 73: „Daß gerade die naturwissenschaftlichen Dissertationen im 18./19. Jahrhundert zum weitaus größten Teil von Professoren verfaßt worden sind, illustriert vortrefflich das Übergangsstadium von der alten zur neueren Lehrmethode. Wir haben die Anfänge wissenschaftlicher, auf Ermittelung objektiver Wahrheit gerichteter Forschung vor uns.“ Was das eine (eine sehr kühne Behauptung) mit dem anderen zu tun hat, bleibt Wollgasts Geheimnis. S. 183 heißt es im Hinblick auf die Studienzeit bis zur Promotion in Leipzig am Ende des 19. Jahrhunderts (nach Eulenburg, Universität Leipzig), daß ein sechssemestriges Studium für die Promotion „weitgehend Utopie“ war, „da z. B. für die Promotion die vorherige Ablegung der Staatsprüfung erforderlich war.“ Erstens zeigt Eulenburg, Universität Leipzig S. 132, daß zumindest von den Juristen 42% die Promotionsprüfung nach dem 6. Semester ablegten, zweitens muß es (nach Eulenburg, Universität Leipzig S 130) ja wohl heißen „da z. B. für die Mediziner“. Die Formulierung „da z. B. für die Promotion“ ergibt ja überhaupt keinen Sinn. Auch der Satz: „Die Stabilisierung der Währung verursachte eine entschiedene Senkung der Immatrikulationszahlen (...),“ (S. 191) verlangt ja wohl eine Erklärung. Nicht eben selten trifft man überdies auf so erhellende Sätze wie S. 155: „Die Zahl der Promotionen ergibt sich aus den Statistiken,“ oder auf vollkommen nichtsagende Bemerkungen wie etwa auf die aus dem oben genannten Buch von Horn (S. 98) unkritisch übernommene Ansicht, daß die Reformer des Disputationswesens im 18. Jahrhundert am „Zeitgeist“ gescheitert seien (S. 79). Und als er S. 155 eine längere Passage über Erinnerungen berühmter Männer über ihre Doktorpromotion einleitet, gelingt ihm der merkwürdige Satz: „Bewußt gehe ich dabei nicht auf philosophische Dissertationen ein, bei denen ja viel stärker auch Sinnfragen ein Rolle spielten.“
Die „Sinnfrage“ muß man sich freilich auch im Hinblick auf das Buch von Wollgast stellen. Die Antwort fällt ziemlich eindeutig aus: Das überaus schlecht gegliederte Buch besteht in weiten Teilen aus einer meistens ungeschickt und von vielen sachlichen Brüchen und groben Fehlurteilen geprägten Aneinanderreihung von Textauszügen älterer und neuerer Darstellungen, die nur selten kommentiert und so gut wie gar nicht in eine stringente Argumentationslinie gebracht werden. Das Buch ist eigentlich überhaupt nicht rezensierbar, weil es nicht nachgewiesene und damit auch nicht überprüfbare Fakten aufhäuft, weil es Fremdes für Eigenes ausgibt und man letztlich nicht bewerten würde, was Wollgast, sondern was andere vor ihm in redlicher Auseinandersetzung mit den Quellen herausgefunden und geschrieben haben. Aus den gleichen Gründen ist es auch nicht zitierbar. Das Buch hat in der wissenschaftlichen Diskussion nichts zu suchen und sollte schon aus Solidarität mit den ausgebeuteten Autoren ignoriert werden. (Allenfalls das Literaturverzeichnis ist nützlich.)
Die Krönung des Ganzen bildet der Schluß (S. 238 ff.), wo der Inhalt diverser Broschüren des „Instituts für Wissenschaftsberatung“ (http://www.drgraetz.de/) ausgebreitet wird, in dessen Verlag das Buch erschienen ist und auf das auch sonst nicht versäumt wird hinzuweisen (z. B. Vorwort oder S. 72). Dem Leiter und dem Mitarbeiter dieses „Instituts“ verdankt der Autor die Anregung für sein plagiatorisches Machwerk sowie „stete Hilfe und Unterstützung“ (Vorwort). Dieser Dank wird dann auch abgestattet, indem mit recht eindeutigen Argumenten (S. 244: Tabelle über das Monatseinkommen diplomierter und promovierter Ingenieure, Quelle: „Institut für Wissenschaftsberatung Dr. Frank Grätz“) für sogenannte „externe Promotionen“ und zwar unter Hinzuziehung eines professionellen „Wissenschaftsberaters“ geworben wird. Diesen Kontakten etwas hinderliche Prüfungsordnungen, die dem Kandidaten vorschreiben, einen Teil seines Studiums an der Promotionsuniversität zu verbringen, werden als übertriebener Bürokratismus abgetan (S. 245 f.), obwohl es sich dabei um Errungenschaften jener Promotionsreformen zu Beginn des 20. Jahrhunderts handelt, die Wollgast noch wenige Seiten zuvor besprochen hat. Der „Wissenschaftsberater“ jedenfalls finde schon die richtige Universität und könne den „Doktoranden“ dann dadurch unterstützen, „daß er mit ihm einen Stoff-. Aktivitäts- und Zeitplan entwickelt“: „Wenn der Doktorand ungünstige Voraussetzungen mitbringt (z. B. ein fernab der nächsten Universitätsbibliothek praktizierender Landarzt), kann im Einzelfall für ihn eine Datenbankrecherche erstellt werden, oder die erforderliche Dissertationsliteratur wird kopiert“ (S. 247). Dazu mag man sich seinen Teil denken. Es bleibt zu hoffen, daß das Buch seinen zweifelhaften Zweck nicht erfüllt; für die Wissenschaft jedenfalls ist es ein wertloses Ärgernis.
Anmerkungen:
1 Für das ältere Promotionswesen ist zu verweisen auf die größtenteils mit reichen Literaturangaben versehenen Beiträge in: Rainer A. Müller (Hg.), Promotionen und Promotionswesen an deutschen Hochschulen der Frühmoderne (Abhandlungen zum Studenten- und Hochschulwesen 10), Köln 2001. Vgl. ferner die entsprechenden Abschnitte in: Wilhelm Erman, Ewald Horn, Bibliographie der deutschen Universitäten, 3 Bde., Leipzig/Berlin 1904/1905 (ND 1960); Edwin Stark, Bibliographie zur Universitätsgeschichte. Verzeichnis der im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 1945-1971 veröffentlichten Literatur, (Freiburger Beiträge zur Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 1), Freiburg/München 1974; Thomas Pester, Geschichte der Universitäten und Hochschulen im deutschsprachigen Raum von den Anfängen bis 1945. Auswahlbibliograhie der Literatur der Jahre 1945-1986 (Bibliographische Mitteilungen der Universitätsbibliothek Jena 46), Jena 1990.
2 Ewald Horn, Die Disputationen und Promotionen an den deutschen Universitäten vornehmlich seit dem 16. Jahrhundert (Elftes Beiheft zum Centralblatt für Bibliothekswesen), Leipzig 1893.
3 Edmund Merkel, Die Doktorpromotionen der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau (Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 38), Freiburg /München 1976.
4 Franz Eulenburg, Die Entwicklung der Universität Leipzig in den letzten hundert Jahren (Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte 13) Leipzig 1909 (Nachdruck Stuttgart/Leipzig 1995).
5 Wollgast hat seine 1997 erschienene Reprintausgabe der gesammelten Werke Gabriel Wagners (1660-1717) mit einer Einleitung versehen, bei der es sich um eine „weitgehend wortwörtliche Abschrift“ einer über 50 Seiten langen Passage aus einem Buch von 1961 handelt, vgl. die Rezension von Detlev Döring, in: Theologische Literaturzeitung 123 (1998), Sp. 883-885.
6 Die Passage S. 144 f. zur Absentia-Promotion von Karl Marx in Jena 1841 ist sprachlich abhängig von: Erhard Lange, Ernst-Günther Schmidt, Günter Steiger, Inge Taubert, Die Promotion von Karl Marx – Jena 1841. Eine Quellendedition, Berlin 1983, S. 29 ff. Eine Reihe von trefflichen Formulierungen aus dem Aufsatz von Hanspeter Marti, Der wissenschaftsgeschichtliche Dokumentationswert alter Dissertationen. Erschließung und Auswertung einer vernachlässigten Quellengattung der Philosophiegeschichte – Eine Zwischenbilanz, in: Nouvelles de la Republique des Lettres, 1981-1, S. 117-132, hier S. 126, hat Wollgast zweimal verwertet, ohne den Aufsatz zu zitieren: In seinem Buch S. 108 f. und in seinem Aufsatz, Zur Geschichte des Dissertationswesens in Deutschland im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, in: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät 32 (1999), S. 5-41, hier S. 34 f., der weitestgehend mit den entsprechenden Teilen des Buches übereinstimmt.
7 Peter Classen, Zur Geschichte der „akademischen Freiheit“, vornehmlich im Mittelalter, in: HZ 232 (1981), S. 529-553.
8 Franz Eulenburg, Die Frequenz der deutschen Universitäten von ihrer Gründung bis zu ihrer Gegenwart, Leipzig 1904 (ND Berlin 1994), S. 102 f.
9 In Gießen konnte man bis 1876 und in Heidelberg noch länger ohne Dissertationsschrift promovieren, in Erlangen, Göttingen, Rostock, in Leipzig und vor allem in Jena florierte das Geschäft mit den Absenspromotionen. Von 1832 bis 1865 hat die Jenaer philosophische Fakultät 1867 Doktortitel vergeben, mehr als jede andere deutsche Universität. Dabei fand nur in 19 Fällen (1%!) eine mündliche Prüfung statt; alle anderen Promotionen erfolgten in absentia. In der juristischen Fakultät waren es insgesamt 285 Promotionen, bei denen 265 Kandidaten mit ungedruckter Dissertation und ohne mündliche Prüfung davonkamen (Universitätsarchiv Jena BA 451). Die Promotion in absentia ist in Jena 1882, in Leipzig gar erst 1897 abgeschafft worden; eine auf Jena konzentrierte Untersuchung über das Promotionswesen nichtpreußischer und nichtbayerischer Universitäten im 19. Jahrhundert ist geplant. Die beiden 1876 in den Preußischen Jahrbüchern erschienenen Aufsätze Mommsens, „Die deutschen Pseudodoctoren“ und „Die Promotionsreform“, sowie eine Auswahl der hochinteressanten Erwiderungen und Kommentare sind abgedruckt bei Max Oberbreyer, Die Reform der Doctorpromotion. Statistische Beiträge, 3. Aufl. Eisenach 1878. Vgl. auch Karl von Amira, Reform der Doktorpromotion, in: Akademische Rundschau (1912/13), S. 564-585, sowie ferner die Literatur bei Erman/Horn (wie 1), Bd. 1 S. 256-263.
10 J. Jastrow, Promotionen und Prüfungen, in: Das Akademische Deutschland, Bd. 3, Berlin 1930, S. 219-244; Raban Graf von Westphalen, Akademisches Privileg und demokratischer Staat, Stuttgart 1979, S. 91-110; Werner Conze, Jürgen Kocka (Hgg.), Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert, Teil 1 (Industrielle Welt 38), Stuttgart 1985 (2. Aufl. 1992); Jochen Taupitz, Die Standesordnungen der freien Berufe. Geschichtliche Entwicklung, Funktionen, Stellung im Rechtssystem, Berlin/New York 1991.