Titel
The War Guilt Problem and the Ligue des droits de l'homme, 1914-1944.


Autor(en)
Ingram, Norman
Erschienen
Anzahl Seiten
320 S.
Preis
£ 65.00
Rezensiert für den Arbeitskreis Historische Friedens- und Konfliktforschung bei H-Soz-Kult von:
Jost Dülffer, Historisches Institut, Universität zu Köln

Norman Ingram, an der Concordia University in Montreal lehrend, ist 1991 mit einer Studie über drei französische pazifistische Organisationen in der Zwischenkriegszeit hervorgetreten.1 Seither hat ihn das Thema französisches Denken über Krieg und Frieden nicht losgelassen. Die Summe vieler Aufsätze etc. stellt nun dieses Buch über die Ligue des Droits de l’Homme (LDH) dar, beide Weltkriege umfassend. Diese kam im ersten Buch noch nicht vor und ist insgesamt nur über Phasen einem weiten Pazifismusbegriff zuzuordnen. Sie entstand 1898 als Reaktion auf die Affaire Dreyfus als parteienübergreifende Bürgerbewegung und trat daher für die Rechte des Einzelnen ein. Sie entwickelte sich flächendeckend zu einer Massenorganisation mit Sektionen und Kapiteln und Mitgliederzahlen, die im Geschichtszeitraum zeitweilig wohl einige Hunderttausend Mitglieder aufwies. Es geht Ingram jedoch nicht um die gesamte Entwicklung der Organisation – sie hat in letzter Zeit durch William Irvine und Emanuel Naquet gründliche Darstellungen gefunden.2 Bei ihm handelt es sich vielmehr um nur eine große Frage: die ideologische Diskussion um die Kriegsschuldfrage von 1914. Sie ist für Ingram der Schlüssel und rote Faden zum inneren Verständnis der LDH, um sie kreisten alle Debatten der „twenty years crisis“.

Der Verfasser betont mehrfach nachdrücklich, er wolle kein Buch über die Kriegsschuld selbst schreiben, sondern nur ihre Rolle in der Republik nachzeichnen, ja letztlich wird diese Debatte im Wandel zum Schlüsselereignis im republikanischen Selbstverständnis überhaupt, hier durchaus ähnlich der deutschen Kriegsschulddebatte, nur mit völlig anderen Vorzeichen. Die LDH hatte sich bis 1914 im weitesten Sinne gegen Krieg und damit pazifistisch ausgesprochen, aber mit Kriegsbeginn stellte sie sich in die Reihen der Union sacrée und trat damit erstmals und dauerhaft in den Dienst der französischen Nation. Der Sprung von der Verteidigung individueller Rechte zu derartigen Kollektivrechten habe die entscheidende Entwicklung dargestellt.

Das Buch bildet ein Who is who der einschlägigen französischen Intellektuellen und/oder Politiker in fein verästelten Argumentationen und vor allem Diskussionen und Kontroversen ab. Von besonderer Bedeutung war dabei Victor Basch, Germanist, Mitgründer der LDH, in den 1920er-Jahren lange ihr Präsident. Schon 1915 legte er auf Grund der gerade erschienenen Farbbücher der einzelnen Mächte zur Kriegsschuldfrage eine auch in Buchform erschienene Publikation vor, die so etwas wie einen Leitartikel für die LDH und einen basso continuo für den ganzen Untersuchungszeitraum lieferte, zumindest einen entscheidenden Fluchtpunkt, auf den man immer wieder, auch kritisch zurückkam. Danach war Deutschland allein schuld am Kriegsbeginn. Im Abwägen von Anderen in der LDH erhielten dagegen auch andere Staaten ein gewisses Maß an Verantwortung zuerkannt.

Die deutsche Schuld hatte nach Basch ihre Ursache im preußischen Militarismus, der daher zu brechen sei. Insofern fand man sich insgesamt im „Kriegsschuldartikel“ 231 des Versailler Vertrages wieder. Erst ab 1924 kam man – Locarno warf seine Schatten voraus – auf die Deutung, man habe die Deutschen unklugerweise zur Unterzeichnung nur gezwungen: ein gewisses Verständnis, ein „sea change“ (S. 104). Im Zuge weiterer Aussöhnung kam man darauf, dass Artikel 231 gar nicht moralisch gemeint sei, sondern nur die materiellen Forderungen der Alliierten begründe. Historiker wie Pierre Renouvin und Camille Bloch trugen mit historischen Studien zu dieser Diskussion bei. Seit den frühen 1930er-Jahren trat der Rückblick auf die Kriegsschuld selbst in den Hintergrund, das Aufkommen des Nationalsozialismus in Deutschland machte neue Sorgen für die Zukunft; über die französische Rechte und deren faschistische Anfälligkeit diskutierte man weniger.

So kam es, dass ausgerechnet zu Zeiten der NS-Übernahme das Umdenken in eine zukunftsgerichtete Friedensordnung, deren Kernstück die Abrüstung war, aufkam. Gleichzeitig verließ NS-Deutschland Völkerbund und Abrüstungskonferenz. Rheinlandbesetzung, dann aber vor allem Spanischer Bürgerkrieg und – als Einheit damit bisweilen gesehen – die Säuberungen in der Sowjetunion warfen neue Dilemmata für den Frieden auf. Die LDH diskutierte weiter primär bürgerrechtliche Forderungen und Erwartungen an den eigenen Staat, aber internationaler Frieden blieb eines der zentralen Ziele. Das wurde bei aller aktuellen Auseinandersetzung immer wieder auf die Kriegsschuld 1914, dann Artikel 231 zurückgebunden. Neben Österreich-Ungarn wurden Russland, aber auch Großbritannien, bedingt auch Franzosen wie Poincaré in ihren damaligen Rollen neu diskutiert. Letztlich ging es dabei um das Staatsverständnis der Gegenwart. Ein schlechtes Gewissen über die Rolle Frankreichs seit 1914 spielte argumentativ eine starke Rolle. Die LDH zeichnete sich immer durch ein breites Meinungsspektrum und intensive kontroverse Diskussionen aus. Auch der Generationenwechsel spielte seit den frühen 1930er-Jahren eine Rolle, aber wichtiger wurden die inneren Konflikte der LDH angesichts der Weltlage. 1937 war sie ausweislich ihres Jahreskongresses bis zum Rücktritt mehrerer Vorstandsmitglieder zerstritten, Ortsverbände und Mitglieder verließen massenweise den Verband. „Absent […] was any awareness of how much 1939 differed from 1914“ (S. 258 – das meint den NS-Eroberungswillen). Dies – und nicht die Niederlage von 1940 – gab ihr nach Ingram gleichsam den Rest; dann jedoch wurden etliche LDH-Mitglieder verfolgt, andere landeten in Vichy.

Im Rahmen von Aussöhnungsbemühungen der LDH widmet Ingram gerade den Kontakten mit der Deutschen Liga für Menschenrechte (DLfMR), die 1922 aus dem Bund neues Vaterland hervorging, Aufmerksamkeit und hat auch deren Archiv benutzt. Diese hatte zahlreiche prominente Mitglieder und einige von ihnen wie Friedrich Wilhelm Foerster oder Hellmut von Gerlach wurden bei aller Unabhängigkeit der Organisationen gehört und auch in Frankreich gedruckt. Obwohl die DLfMR wohl nur einige Hundert Mitglieder hatte, erfüllten sie national eine wichtige Funktion. Einige Mitglieder erlangten später in Frankreich Asyl. Bemerkenswert am Rande: Das Archiv der LDH war mit der deutschen Besetzung zum Verstecken vorbereitet, fiel aber wohl geordnet in deutsche Hände und wurde von Berlin aus auch gegen die Emigranten ausgewertet. (Als sowjetische Beuteakten verschwanden sie in Moskau und wurden erst 2000 nach Frankreich zurückgegeben; das erklärt die späte wissenschaftliche Beschäftigung hiermit.)

Die Vielfalt an nuancierter Argumentation Ingrams ist hiermit nur andeutungsweise wiedergegeben. Im Grunde herrschte dauernd, zunehmend auch erbitterter Streit in der LDH. Der Autor wertet die tausende an Artikeln der Verbandszeitschrift aus, widmet sich ausführlich den Jahreskonferenzen, aber auch den Tätigkeiten einiger bedeutender regionaler Organisationen und ihrer führenden Vertreter. Das zeugt von einer stupenden Belesenheit, die zum Teil in an Metaphern reicher Sprache anschaulich und auf thesenartige Zuspitzung gebracht werden. Das ist bewundernswert. Was ein wenig zu kurz kommt, ist die Rolle der LDH, die ja nachdrücklich politisch agierte, im Rahmen der französischen Innen- und Gesellschaftspolitik insgesamt. Was bedeutet es, dass 85 Prozent der Volksfrontregierung Léon Blums 1936 Mitglieder der LDH waren (S. 3)? Wann hatte sie welchen direkten oder indirekten politischen Einfluss auf die Regierungspolitik – oder diente sie „nur“ als Clearing House? Da sich alles um die Verwendung des Kriegsschuldarguments dreht, bleiben die konkreten politischen Aktionen etwa zur Verständigung mit Deutschland, geschweige denn andere politische Fragen wie die Kolonialdebatte außen vor. Und noch etwas: Bei aller genauen Nachzeichnung auch der deutschen Positionen um Alfred von Wegerer und das Auswärtige Amt (AA) hätte Ingram stärker die vom AA inszenierte und finanzierte flächendeckende Propaganda gegen die Kriegsschuldlüge – ein Begriff von 1919, nicht von 1931, wie Ingram annimmt – herausarbeiten müssen.

Jetzt wissen wir mehr über die ganz andere, aber auch zentrale Bedeutung der Kriegsschulddiskussion in Frankreich und dessen gesamte Politik. „Without Article 231 there would have been no Second World War.“ (S. 267) Das ist eine starke These, die so wohl kaum zu halten sein dürfte. Aber das ist keine Kritik an einem hervorragend recherchierten und anregenden Buch.

Anmerkungen:
1 Norman Ingram, The Politics of Dissent. Pacifism in France 1919–1939, Oxford 1991.
2 William Irvine, Between Justice and Politics. The Ligue de Droits de l’Homme 1898–1945, Stanford 2007; Emanuel Naquet, Pour l’Humanité. La Ligue des droits de l’homme de l’Affaire Dreyfus à la défaite de 1940, Rennes 2014 (das beruht auf einer fünfbändigen Thèse von 2005, die Ingram benutzt hat; beide Versionen liegen in Deutschland nicht vor).

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit dem Arbeitskreis Historische Friedens- und Konfliktforschung. (Redaktionelle Betreuung: Jan Hansen, Alexander Korb und Christoph Laucht) http://www.akhf.de/
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