C. Essner: Die "Nürnberger Gesetze"

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Titel
Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945.


Autor(en)
Essner, Cornelia
Erschienen
Paderborn 2002: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
477 S.
Preis
€ 50,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Michael Wildt, Hamburger Institut für Sozialforschung

Im 25-Punkte-Parteiprogramm der NSDAP von 1920 hieß es gleich unter Punkt 4 kurz und bündig: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksicht auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein." So klar diese Aussage zu sein schien und so wenig am Antisemitismus der Nationalsozialisten zu zweifeln war, so uneindeutig blieb die Bestimmung der Rasse im NS-Regime. Entgegen allen biologistischen Beteuerungen und Bezugnahmen auf das "Blut" nahmen die Nationalsozialisten bekanntlich doch Zuflucht zur Religionszugehörigkeit, um Juden von Nicht-Juden zu unterscheiden; und in der Frage, an der sich alle Rassentheoretiker trennen, wie "Mischlinge" zu bewerten sind, fand das NS-Regime bis zum Schluss keine übereinstimmende Auffassung.

Im "Irrgarten der Rasselogik", wie der Titel eines 1925 gedruckten völkischen Traktats lautete, bietet nun Cornelia Essners lang erwartete, bei Reinhard Rürup an der TU Berlin entstandene Habilitationsschrift einen verlässlichen Wegweiser. Essner, die zusammen mit Edouard Conte in den vergangenen Jahren bereits mehrere kundige Aufsätze zur Rassenproblematik veröffentlicht hat, unterscheidet vor allem zwei Hauptrichtungen: eine ältere, präeugenische, die sie als kontagionistisch bezeichnet, und eine jüngere, erbbiologisch orientierte Richtung, die sich mit der "nordischen Rassenlehre" verband. Die kontagionistischen Antisemiten wie Julius Streicher waren von der Obsession einer besonderen, "ansteckenden" Wirkung des "jüdischen Blutes" beherrscht, das nicht nur bei allen Nachkommen unheilvolle, rassische Folgen zeitigen würde, sondern sogar eine nicht-jüdische Frau bei nur einem einzigen sexuellen Kontakt mit einem jüdischen Mann auf Lebzeiten "verseuchen" würde – die Anlehnung an die antisemitischen wie sexistischen Phantasien in Artur Dinters Roman "Sünde wider das Blut" sind unübersehbar. Zwar setzte sich mit den "Nürnberger Gesetzen" ein eher erbbiologisch begründeter Rassismus durch, aber die wirkungsmächtige Verbindung von Antisemitismus und Sexualität findet sich sowohl in Hitlers "Mein Kampf" und etlichen anderen NS-Schriften wieder, und auch die Bereitschaft, Fälle von sogenannter "Rassenschande" auszuspionieren und zu denunzieren, wurde von ihr besonders angefeuert.

Die erbbiologisch orientierten Rassetheoretiker stritten vor allem um die Frage der Reinheit, wie Cornelia Essner, auf den Studien von Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz, Niels C. Lösch aufbauend,1 ausführt. Der Anthropologe und spätere Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik Eugen Fischer (1874-1967) hatte festgestellt, dass durch "Rassenkreuzung" weder etwas Neues noch Minderwertiges entstehe, sondern alle Erbmerkmale der "Stammrassen" sich in den nachfolgenden Geschlechtern erhalten – und damit die rassistische Präpotenztheorie als unwissenschaftlich qualifiziert. Der Begründer der deutschen Eugenik Alfred Ploetz (1860-1940) zog daraus den Schluss, durch gezielte Rassenhygiene die besten "Erbstämme" zu begünstigen und eine "Vitalrasse" auszubilden. Während die einen nun auf "Aufnordung" des deutschen Volkes setzten, um es schließlich in einer "reinen, nordischen Rasse" aufgehen zu lassen, sahen die anderen gerade in der "Rassenmischung" des deutschen Volkes dessen biologische Stärke. Dass der "nordische Gedanke" die Tendenz in sich barg, den deutschen Nationalstaat aufzulösen und ein "nordisches Imperium" zu errichten, das Bayern, Österreicher und Südtiroler ausgeschlossen hätte, sahen auch zeitgenössische Kritiker durchaus.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden diese Auseinandersetzungen, die vordem in völkischen Zirkeln und an Universitäten debattiert wurden, eminent politisch, denn das neue Regime wollte erklärtermaßen eine rassenbiologische Politik forcieren. Essner schildert umfassend, wie eine Vielzahl von Institutionen im Staat und in der NSDAP mit Memoranden, Denkschriften und administrativen Initiativen die konzeptionelle Federführung der Rassenpolitik des Regimes zu erringen trachtete. Schließlich setzte sich die "nordische" Richtung, die vor allem durch die SS repräsentiert wurde, durch, während die Verfechter einer "Deutsch-Rasse" 1935 die Partei verlassen mussten.

Die entscheidende rassenpolitische Weichenstellung bildeten dann ohne Zweifel die sogenannten Nürnberger Gesetze vom September 1935, deren Vorgeschichte und Zustandekommen Cornelia Essner sorgfältig und detailliert darstellt. Zwar ist die Kritik an dem Bericht Bernhard Löseners, Rassereferent im Reichsinnenministerium, der 1961 in den Vierteljahrheften für Zeitgeschichte erschien 2 und dessen exkulpatorische These von der unvorbereiteten und hektischen Entstehung der Nürnberger Gesetze lange Zeit die Historiographie prägte, mittlerweile Forschungsstandard. Aber darüber hinaus bietet Essners Darstellung die wohl umfassendste und für alle künftigen Studien maßgebliche Schilderung sowohl der zahlreichen Versuche vor dem Nürnberger Parteitag, eine Rassengesetzgebung zu kodifizieren, als auch der Auseinandersetzungen im Hintergrund wie des Zustandekommens der Gesetze auf dem Parteitag selbst.

Wiederum wurde die "Mischlingsfrage" nicht eindeutig geklärt und blieb zum einen Hitlers Schiedsspruch überlassen, der sich bezeichnenderweise gegen die radikale Lösung, alle "Judenmischlinge" der "jüdischen Rasse" zuzuordnen, entschied. Zum andern wurde sie in der konkreten, administrativen Ausgestaltung Gegenstand etlicher, nachfolgender Konferenzen. Anders als in den Berufsverbotsgesetzen vom April 1933 war in der Nürnberger Gesetzgebung nicht mehr von "arischer" bzw. "nicht-arischer", sondern von "deutschblütiger" Abstammung die Rede, deren Definition und Abgrenzung den Rassebürokraten erhebliches Kopfzerbrechen bereitete.

In mehreren Fallbeschreibungen zeigt Essner, wie schon Beate Meyer vor ihr,3 wie sich der "labile Kompromiß" (S. 171) auf die administrative Praxis auswirkte, zu immer neuen Verordnungen, Klarstellungen, Definitionen von "Halb-", "Viertel-" und "Achteljuden", "Mischlinge 1. und 2. Grades", "privilegierten" und verbotenen "Mischehen" etc. zwang. Vor einem besonderen Dilemma standen die Rassepolitiker, wenn die Verfolgten geltend machten, ihren Vater oder Großvater nicht zu kennen und "deutschblütige" Vorfahren für sich beanspruchten. All die bürokratischen Anstrengungen, um ein einheitliches administratives System zur "Rasseverwaltung" zu schaffen, und die ebenso zahlreichen Ausnahmebestimmungen wie Strategien der Opfer, der Verfolgung zu entgehen, untersucht Cornelia Essner materialreich, umfassend und mit sachkundiger Akribie. Bis zum Jahr 1939 ist Essners Studie zweifelsfrei die beste, die zur Rassenkonzeption und Verwaltungspraxis des NS-Regimes zur Verfügung steht.

Für die Zeit des Krieges wird ihre Darstellung problematisch, da ihr Blick weiterhin in erster Linie auf die Behörden des Deutschen Reiches gerichtet ist und damit vornehmlich auf die bürokratischen Auseinandersetzungen um das Schicksal der deutschen Juden. Seit dem Novemberpogrom erlangte jedoch zum einen der SS- und Polizeiapparat unter Himmler und Heydrich, die sich in keinster Weise durch bürokratische Richtlinien und Verordnungen einschränken lassen wollten, zunehmend die Federführung in der Rassenpolitik. Zum anderen stand seit der Eroberung Polens für die antisemitische, rassenbiologische Politik in erster Linie das Problem der "Fremdvölkischen" im Osten im Vordergrund. So galten die reichsdeutschen Kautelen für die einheimische, insbesondere für die jüdische Bevölkerung, in den besetzten Gebieten erklärtermaßen nicht mehr, und auch die deutschen Juden wurden Teil einer "europäischen Endlösung der Judenfrage".

Diese Verknüpfung mit der "Endlösungs"-Politik des NS-Regimes gelingt Cornelia Essner, obwohl sie sie anstrebt, nicht wirklich. Ihre Darstellung der Vernichtungspolitik entspricht nicht der, mittlerweile in der Forschung erhellten, Komplexität des Geschehens 4, sondern bleibt auf eine vornehmlich reichsdeutsche Perspektive beschränkt. So stellt sich für sie zum Beispiel die Auseinandersetzung zwischen Himmler und Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete als Verordnungstreit um die Definitionsmacht des Rassebegriffs dar, ohne den Kontext des Vernichtungskrieges gegen die Sowjetunion und die Besatzungspolitik einzubeziehen. Ebenso gelangt sie dadurch zu der wenig überzeugenden These, dass die Ermächtigung, die Göring Heydrich am 31. Juli 1941 für eine "Gesamtlösung der Judenfrage im deutschen Einflußgebiet in Europa" erteilte, in erster Linie der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 galt, mit der den mittlerweile deportierten deutschen Juden die Staatsangehörigkeit abgesprochen und ihr Vermögen dem deutschen Staat übertragen wurde. Und auch ihre Analyse der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 nimmt vornehmlich die Debatte über die "Mischlingsfrage" in den Blick und leidet unter einem Mangel an Kontextualität der Mordpolitik, was ihr durch die Berücksichtigung des wichtigen Aufsatzes von Christian Gerlach nicht hätte unterlaufen müssen.5 Nicht zuletzt wäre eine Auseinandersetzung mit der Rassenpolitik, die das NS-Regime und insbesondere Himmler gegenüber den Roma und Sinti verfolgten, lohnend gewesen, denn auch dort besaß, wie Michael Zimmermann in seiner wegweisenden Untersuchung gezeigt hat 6, die Diskussion um "Rassereinheit" und "Rassenmischung" eine tödliche Bedeutung.

In den besetzten Gebieten galten nicht die Nürnberger Gesetze, sondern die Definitionsmacht der deutschen Besatzungsinstitutionen, allen voran des SS- und Polizeiapparates. "Ich lasse dringend bitten," schrieb Himmler seinem Verbindungsmann in Rosenbergs Ostministerium am 28. Juli 1942, "daß keine Verordnung über den Begriff 'Jude' herauskommt. Mit all diesen törichten Feststellungen binden wir uns ja selber die Hände. Die besetzten Gebiete werden judenfrei. Die Durchführung dieses schweren Befehls hat der Führer auf meine Schultern gelegt. Die Verantwortung kann mir ohnedies niemand abnehmen. Also verbiete ich mir alles Mitreden."

Dass Himmler und das Reichssicherheitshauptamt dennoch bis zum Ende des NS-Regimes nicht durchsetzen konnten, auch die "Mischlinge" im Deutschen Reich in die "Endlösung der Judenfrage" einzubeziehen, bestätigt indes Cornelia Essners These von der kontinuierlichen Widersprüchlichkeit der nationalsozialistischen Rassenpolitik. Trotz der kritischen Einwände, die sich auf die Kriegszeit und den Holocaust beziehen, bleibt als Fazit, dass Cornelia Essner eine beeindruckende Studie gelungen ist, die für die Forschung maßgeblich werden wird.

Anmerkungen:
1 Weingart, Peter; Kroll, Jürgen; Bayertz, Kurt, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt am Main 1992; Lösch, Niels C., "Rasse als Konstrukt". Leben und Werk Eugen Fischers, Frankfurt am Main 1997.
2 Lösener, Bernhard, Als Rassereferent im Reichsinnenministerium, in: VfZ 9 (1961), S. 263-313.
3 Meyer, Beate, "Jüdische Mischlinge". Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945, Hamburg 1999.
4 Jüngere Gesamtdarstellungen wie Yahil, Leni, Die Shoah. Überlebenskampf und Vernichtung der europäischen Juden, München 1998; Longerich, Peter, Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung, München 1998, oder eine, für die Fragestellung wichtige Quellenedition wie: Der Dienstkalender Heinrich Himmlers 1941/42, bearbeitet, kommentiert und eingeleitet von Peter Witte, Hamburg 1999, blieben unberücksichtigt.
5 Christian Gerlach, Die Wannsee-Konferenz, das Schicksal der deutschen Juden und Hitlers politische Grundsatzentscheidung, alle Juden Europas zu ermorden, in: WerkstattGeschichte, Heft 18 (1997), S. 7-44; erweitert mit einer Antwort an die Kritiker ebenfalls abgedruckt in: ders., Krieg, Ernährung, Völkermord. Forschungen zur deutschen Vernichtungspolitik im Zweiten Weltkrieg, Hamburg 1998, S. 85-166, 258-299.
6 Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996.

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