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Titel
Sparta. Verfassungs- und Sozialgeschichte einer griechischen Polis


Autor(en)
Thommen, Lukas
Erschienen
Stuttgart 2003: J.B. Metzler Verlag
Anzahl Seiten
244 S.
Preis
€ 29,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Andreas Luther, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin

Das antike Sparta gehört zu denjenigen Forschungsgebieten im Rahmen der Alten Geschichte, die soviel Material für wissenschaftliche Kontroversen bieten, dass es unmöglich erscheint, in der Forschung zu einem Konsens zu kommen - quot homines tot sententiae. Jedoch ist es immer wieder angebracht, ein Resümee des bisherigen Erkenntnisgewinns zu ziehen und den aktuellen Stand der Dinge im Form einer Gesamtdarstellung zusammenzufassen. Das jüngste Sparta-Buch von Lukas Thommen ist dieser Kategorie von Überblicksdarstellungen zuzuordnen: Thommen behandelt das antike Sparta von seinen Anfängen bis in die römische Zeit, vornehmlich unter dem Blickwinkel der Verfassungs- und Sozialgeschichte, doch am Zeitgerüst der Ereignisgeschichte orientiert. Hierbei kommt es zu einer Mischung von chronologischen und thematischen Abschnitten, indem Thommen etwa die Kapitel 'Verfassung', 'Gesellschaft' und 'Die Armee' zwischen die Abschnitte 'Die Pentekontaetie' und 'Der Peloponnesische Krieg' einordnet. Aus dem Überblickscharakter des Buches folgt, dass Thommen im Großen und Ganzen auf eine Diskussion der z.T. kontroversen Forschungsliteratur sowie auf weiterführende Anmerkungen (etwa in Fußnoten oder am Ende der Darstellung) verzichten muss. Hilfreich ist jedoch, dass Thommen im Text Quellenzitate anführt. Im Anhang des Buches findet sich zudem neben zwei Karten und Zeittafeln eine nützliche Bibliografie (S. 216-238), die (nach Kapiteln geordnet) die wichtigste Forschungsliteratur bis in die jüngste Zeit bietet.

Bei der Behandlung des Stoffes greift Thommen zum größeren Teil auf seine bisherigen Forschungen zu Einzelaspekten der spartanischen Geschichte zurück.1 Das vorliegende Buch spiegelt demnach in nicht geringem Maße Thommens eigene Sparta-Sicht wider, die er z.B. für den Bereich der Verfassungsgeschichte schon in seiner Monografie von 1996 deutlich gemacht hat. Ich greife im Folgenden einige Aspekte heraus, die m.E. charakteristisch sind und bei denen Diskussionsbedarf besteht:

Thommen betrachtet die spartanische 'Verfassung' unter entwicklungsgeschichtlichen Aspekten, wobei bisweilen (wie schon in seiner Arbeit von 1996) die Tendenz zu beobachten ist, dass er die erste Erwähnung einer Institution mit ihrer Schöpfung gleichsetzt. Allerdings ist ein solches methodisches Vorgehen nicht unproblematisch. Ein Beispiel: Für das Jahr 480 v.Chr. bezeugt Herodot (7,173) den Posten eines Polemarchen. Thommen deutet die Einsetzung dieses Offiziers als Heerführer in von Sparta entfernteren Gegenden als "grundsätzliche Aufwertung" des Polemarchenamtes, durch die im Hinblick auf die Heerführung das "königliche Monopol in Frage gestellt wurde" (S. 75). Sind diese beiden Schlussfolgerungen zwingend? Immerhin ist schon für das 6. Jahrhundert v.Chr. zumindest ein Feldherr bezeugt, der ebenfalls nicht einem der beiden Königshäuser angehört hat (Anchimolios, ein 'angesehener Bürger', Hdt. 5,63), ohne dass wir allerdings seinen Amtstitel kennen. Als Neuerung kennzeichnet Herodot die Aussendung des Polemarchen Euainetos von 480 jedenfalls nicht.

Erst im 5. Jahrhundert haben sich nach Thommen wesentliche Charakteristika des klassischen Sparta herausgebildet. So habe sich erst in dieser Zeit die Ansicht durchgesetzt, die spartanische Verfassung sei 'alt hergebracht', und in diesem Kontext sei eine Verbindung mit der Figur des Gesetzgebers Lykurg gefunden worden (S. 31-34). Eine "feste Kompetenzverteilung innerhalb der politischen Gremien" sei für das ausgehende 6. Jahrhundert noch nicht nachzuweisen (S. 62 u. 64). Das Ephorat, das weder in der Großen Rhetra noch bei Tyrtaios erwähnt sei (S. 40), habe erst in Auseinandersetzung mit der Machtfülle des um 520-490 regierenden Königs Kleomenes (S. 63) sowie im Zuge der Ausformung des Peloponnesischen Bundes eine massive Bedeutungssteigerung erfahren, "im Zusammenhang mit dem Bemühen der Oberschicht um ihren Machterhalt in der Polis, die in einem vergrößerten Gebiet neue Aufgaben zu bewältigen hatte" (S. 102). Doch wieviel Präzision im Hinblick auf die Darstellung spartanischer Institutionen ist für die Darstellung Herodots (unserer Hauptquelle) vorauszusetzen? Stefan Link hat im Übrigen vor kurzem die Ansicht vertreten, dass spätere Zustände in der Tat schon für das 6. Jahrhundert vorauszusetzen sein könnten.2

Im Hinblick auf das Zustandekommen der Feldzüge des Kleomenes in Attika Ende des 6. Jahrhunderts schwankt Thommen zwischen den Möglichkeiten, dass sie auf die Eigeninitiative des Königs zurückgehen oder aber von der spartanischen Volksversammlung beschlossen waren (S. 64-65) - sicher ist letzteres der Fall gewesen. Ähnliches gilt für die Bewertung der Nauarchie: Teils betrachtet sie Thommen als in den 480er-Jahren "etabliert" (S. 76-77), teils als ältere Institution (S. 164-165). Thommen vertritt zudem die Ansicht, dass sich die 'Abgeschlossenheit' von Staat und Gesellschaft in Sparta sowie das später bezeugte Ideal der Gleichheit der Bürger erst im Verlaufe des 5. Jahrhunderts herausgebildet habe (S. 117-122).

Vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten generellen Meinungsunterschiede im Hinblick auf das Thema Sparta schmälern die eben formulierten Bedenken keineswegs den Wert des Buches. In ansprechender Weise lässt Thommen nicht nur Vorsicht bei der Rekonstruktion der Frühgeschichte walten - etwa bei der Datierung der Messenischen Kriege (S. 27-28) oder den Legenden um die Partheniai und um Chilon (S. 29-30, S. 59-61) -, sondern bemüht sich auch um eine Relativierung von "überzeichneten" Sparta-Bildern (S. 135, 141). Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Zustände der klassischen Zeit wird betont, dass sich Sparta trotz mancher Besonderheiten im Rahmen der normalen griechischen Verhältnisse befand: so etwa im Falle der spartanischen Frauen, denen in den Quellen bisweilen großer Einfluss auf die Lenkung des Staates und Zügellosigkeit vorgeworfen wurde (S. 133-142), oder hinsichtlich der Erziehung, die (von Ausnahmen abgesehen) "lange Zeit nicht groß von derjenigen in anderen Poleis differierte" (S. 129). Einen Trend der modernen Forschung aufgreifend stellt Thommen mit Recht fest, daß die Agoge (die staatliche Erziehung) "im eigentlichen Sinne" (S. 128-129) ebenso wie etwa die sportlichen Übungen für Frauen (S. 136) oder die Schmuck- und Parfumverbote erst im Zuge der Reformen unter Kleomenes III. im 3. Jahrhundert v.Chr. durch die Bemühungen des Philosophen Sphairos von Borysthenes eingerichtet wurden.

Thommen hat eine insgesamt sehr lesenswerte Einführung in die spartanische Geschichte vorgelegt, die - dem Charakter des Buches entsprechend - insbesondere für 'Einsteiger' von Nutzen sein wird.

Anmerkungen:
1 Lakedaimonion politeia. Die Entstehung der spartanischen Verfassung (Historia Einzelschriften 103), Stuttgart 1996; Spartanische Frauen, MH 56 (1999), S. 129-149; Spartas fehlende Lokalgeschichte, Gymnasium 107 (2000), S. 399-408; Spartas Umgang mit der Vergangenheit, Historia 49 (2000), S. 40-53; Der spartanische Kosmos und sein "Feldlager" der homoioi. Begriffs- und forschungsgeschichtliche Überlegungen zum Sparta-Mythos, in: Ulf, Chr.; Rollinger, R. (Hgg.), Griechische Archaik: interne und externe Impulse, Berlin 2003, S. 127-142; Volkstribunat und Ephorat. Überlegungen zum "Aufseheramt" in Rom und Sparta, GFA 6 (2003), S. 19-38
2 Link, Stefan, Das frühe Sparta (Pharos 13), St. Katharinen 2000, 2-11, bes. S. 5.

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